Antrag des Stock-Club Grafenhaun e.V. über die Vorfinanzierung des Projekts "Vorplatzüberdachung und Container"


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 20.02.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 20.02.2024 ö 13

Sachverhalt

Der Stock-Club Grafenhaun e.V. stellte mit Schreiben vom 10.02.2024 einen Antrag auf Vorfinanzierung des Projekts „Vorplatzüberdachung und Container“.
Der SC Grafenhaun bewarb sich mit diesem Kleinprojekt beim Aufruf aus dem Regionalbudget der ILE „Holledauer Tor“, welches am 22.02.2024 bewilligt wurde.
Dem Kostenrahmen von ca. 19.000,00 € liegen Angebote und Kostenschätzungen zugrunde. Vom Regionalbudget ergeht ein Zuschuss in Höhe von 10.000,00 €.
Der Stockclub Grafen Haun e.V. kann die Baumaßnahme jedoch alleine finanziell nicht stemmen, da u.a. der Fördermittelrückfluss seitens der ILE erst zum Jahresende 2024 nach erfolgreichem Projektabschluss im September 2024 erfolgt und die Kosten, die über der maximalen Zuwendung von 10.000,00 € entstehen werden, aus Eigenmitteln zu tragen sind. Nach Abzug der maximalen Förderung der Gemeinde Hohenthann in Höhe von 2.000,00 € wären somit noch 7.000,00 € vom SC Grafenhaun zu tragen.
Die Vorsitzende informierte den Gemeinderat, dass die Vorfinanzierung der Maßnahme eine freiwillige Aufgabe darstellt. Die Gemeinde darf jedoch gem. Art. 72 Abs. 2 GO eine Bürgschaft bzw. Verpflichtungen aus verwandten Rechtsgeschäften, die ein Einstehen für fremde Schuld oder für den Eintritt oder Nichteintritt bestimmter Umstände zum Gegenstand haben, nur zur Erfüllung ihrer Aufgaben übernehmen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dass die Vorfinanzierung des Projekts „Vorplatzüberdachung und Container“ nicht gewährt wird, da die Gemeinde gem. Art. 72 Abs. 2 GO eine Bürgschaft bzw. Verpflichtungen aus verwandten Rechtsgeschäften, die ein Einstehen für fremde Schuld oder für den Eintritt oder Nichteintritt bestimmter Umstände zum Gegenstand haben, nur zur Erfüllung ihrer Aufgaben übernehmen darf. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 13.03.2024 08:04 Uhr