Freiflächen-Photovoltaikanlagen - eingereichte Anträge


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 14.05.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 14.05.2024 ö 5

Sachverhalt

Nach Aufstellung der Leitlinien für die Zulassung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen im Oktober 2021 gingen 4 Anträge bis 30.04.2024 bei der Gemeinde ein.

  • A.M. Regenerative Energien GmbH & Co. KG, Rottenburg
Fl.Nr. 1529, Gemarkung Andermannsdorf
8,17 ha -> Agri-PV

  • Georg und Brigitte Ganslmeier, Grafenhaun
Fl.Nr. 1818 und 1815, 1667 (TF), Gemarkung Petersglaim
12 ha (Aufteilung in 3 Bauabschnitte möglich)

  • One Solar International GmbH, Eching
Fl.Nr. 293 und 1021 (TF), Gemarkung Schmatzhausen
7 ha

  • Südwerk Energien GmbH, Burgkunstadt
Fl.Nr. 2441 (TF), Gemarkung Oberergoldsbach
7,5 ha

Die Vorsitzende erläuterte anhand einer Tabelle die Bewertung der eingereichten Anträge gemäß der Leitlinie für die Zulassung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen. 
Sowohl für die Anlage in Andermannsdorf als auch in Petersglaim und Oberergoldsbach sind Störungen für Gebäude vorhanden, da der Abstand geringer als 200 m ist. Die Betreiber in Petersglaim sind jedoch bereit, die Anlage in einem Abstand von 200 m zu den nächsten Gebäuden zu errichten. Dadurch reduziert sich die Gesamtfläche allerdings entsprechend. Bei der Anlage in Andermannsdorf liegt grundsätzlich ein Ausschlussgrund aufgrund der Qualität der Böden vor, da es sich jedoch um eine Agri-PV-Anlage handelt und die Landwirtschaft weiter betrieben werden kann, ist lediglich eine Abwägung zu treffen. Die weiteren Anlagen haben eine mittlere Ackerzahl, sodass ebenfalls eine Abwägung zu treffen ist. Die Flächenbegrenzung ist lediglich bei der Anlage in Schmatzhausen und Oberergoldsbach eingehalten. Aufgrund der Agri-PV-Anlage in Andermannsdorf könnte jedoch von der Flächenbegrenzung abgewichen werden. Die Anlage in Petersglaim kann in 3 Bauabschnitte aufgeteilt werden, sodass die Flächenbegrenzung wieder eingehalten werden kann.
Die Fläche in Andermannsdorf ist als Vorbehaltsgebiet für Bodenschätze ausgewiesen, was grundsätzlich ein Ausschlussgrund ist. Für die übrigen Flächen sind keine besonders wertvollen Flächen betroffen.

Beschluss 1

Der Gemeinderat beschließt, dass zusätzlich zu der Flächenbegrenzung gemäß der Leitlinie (7,5 ha) die Agri-PV-Anlage zugelassen wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 3, Dagegen: 10

Abstimmungsbemerkung
Gemeinderat Ganslmeier nahm an der Beratung und Abstimmung gemäß Art. 49 Abs. 1 GO nicht teil.

Beschluss 2

Der Gemeinderat beschließt, dass dem Antrag der Fa. One Solar International GmbH, Eching zu der Anlage in Schmatzhausen (Fl.Nr. 293, 1021 TF) zugestimmt wird und hierfür ein Aufstellungsbeschluss gefasst wird.

Den anderen Projektantragstellern sind Absagen zu erteilen. Diese können für das nächste Jahr wieder einen entsprechenden Antrag einreichen, jedoch ist zwingend die Flächenbegrenzung sowie der Abstand zu Wohngebäuden einzuhalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 1

Abstimmungsbemerkung
Gemeinderat Ganslmeier nahm an der Beratung und Abstimmung gemäß Art. 49 Abs. 1 GO nicht teil.

Datenstand vom 05.06.2024 12:56 Uhr