Antrag auf Neubau eines Einfamilien-Wohnhauses mit Einliegerwohnung und Garage auf Fl.Nr. 778/2, Gemarkung Andermannsdorf in Eberstall


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 23.07.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 23.07.2024 ö beschließend 8

Sachverhalt

Die Bauherren stellen Antrag auf Neubau eines Einfamilien-Wohnhauses mit Einliegerwohnung und Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 778/2, Gemarkung Andermannsdorf in Eberstall.
Die Nachbarunterschriften wurden vom Antragsteller vollständig beigebracht. Die Grundstückseigentümerin ist gleichzeitig Nachbar (FlstNr. 778/8, Gmkg. Andermannsdorf)
Ein Bebauungsplan besteht für dieses Grundstück nicht. Es handelt sich somit um einen Fall nach § 34 BauGB.
Die 4 eingetragenen Stellplätze sind gemäß Stellplatzsatzung ausreichend.

Beschluss

Die Gemeinde muss den erforderlichen Grundstücksanschluss herstellen. Die Kosten hierfür werden über den Kanalherstellungsbeitrag erhoben, wobei die Grundstücksfläche mit 1.500 m² bereits entrichtet ist. 
Die Erschließung mit Wasser und Strom hat der Antragsteller eigenständig zu organisieren und die Kosten hierfür zu tragen.

Der Gemeinderat beschließt, dass diesem Bauantrag zugestimmt wird und hierfür das gemeindliche Einvernehmen erteilt wird. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 23.09.2024 08:46 Uhr