Kanalerneuerung Schulstraße 8/10 in Hohenthann -nochmalige Vorlage-


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 23.07.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 23.07.2024 ö 14

Sachverhalt

Bereits in der letzten Gemeinderatssitzung wurde die mögliche Verlegung des Kanals in der Schulstraße 8/10 besprochen und grundsätzlich vom Gemeinderat befürwortet.
Nach erneuter Prüfung des Verlaufs wurde nun jedoch auch festgestellt, dass die komplette Verlegung des Kanals auf Gemeindegrund zu erheblichen Mehrkosten führt. Der Grundstückseigentümer der Schulstraße 8/10 ist somit einverstanden, dass der untere Bereich des Kanals in seinem Grundstück verbleiben kann.

Nachdem der Schmutzwasserkanal in den ca. einen Meter breiten Fußweg (Fl.Nr. 1117/2, Gemarkung Türkenfeld) verlegt werden soll, kam nun der Anwohner der Fl.Nr. 1035, Gemarkung Türkenfeld auf die Gemeinde zu, dass an der Grenze ein Walnussbaum steht. Sollte dieser aufgrund der Kanalverlegung und der damit verbundenen Wurzelkappung eingehen, wird er dagegen vorgehen.
Auf Nachfrage beim Landratsamt Landshut teilte der zuständige Sachbearbeiter mit, dass seines Erachtens ein Eingriff in den Wurzelraum gemäß dem Selbsthilferecht nach § 910 BGB möglich ist, da die Nutzung des gemeindlichen Grundstücks durch die Wurzel beeinträchtigt ist. Insbesondere, da die Kanalverlegung in öffentlichem Interesse liegt. Wenn die Wurzeln gekappt werden müssen, sollte dies allerdings fachgerecht erfolgen. Auch der Sachgebietsleiter bestätigte die Einschätzung des Sachbearbeiters. Der Nachbar hat durch die Bewirtschaftung seines Grundstücks (Pflanzung des Baums eng an der Grenze) eine Situation herbeigeführt, die der Gemeinde Schwierigkeiten bei der Verlegung des Abwasserkanals bereitet. Demnach hat der Anwohner durchaus eine entsprechende Mitwirkungspflicht. Die Gemeinde hat in letzter Konsequenz das Selbsthilferecht gemäß § 910 BGB, welches so weit geht, dass selbst das Risiko des Fortbestands des Baumes keine Einschränkung darstellt.

Außerdem ergab die Kanalbefahrung, dass der Kanal ertüchtigt werden muss, da Wurzeleinwüchse und Scherbenbildung sich darstellten. 
Die Kosten belaufen sich auf ca. 15.000 € brutto, ohne fachgerechte Wurzelkappung. 

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dass der beschädigte Kanal auf Kosten der Gemeinde saniert und so weit wie möglich aus dem Privatgrund Richtung öffentlichen Grund verlegt werden soll. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 2

Datenstand vom 23.09.2024 08:46 Uhr