Einleitung eines Verfahrens zur Einziehung einer Teillänge des öffentlichen Feld- und Waldweges gemäß Art. 8 BayStrWG - Feldweg in Wachelkofen, Teillänge von Fl.Nr. 488, Gemarkung Wachelkofen
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 10.09.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Das Bestandsblatt Nr. WA 488 weist die Fl.Nr. 488, Gemarkung Wachelkofen als öffentlichen Feld- und Waldweg aus. Der Wege wurden im Zuge der Flurbereinigung erstellt und eingetragen aufgrund Beschlusses der Teilnehmergemeinschaft Flurbereinigung Wachelkofen vom 10.07.1964 und des Gemeinderates vom 29.11.1962.
Der Weg soll gemäß Art. 8 Abs. 1 Satz 1 2. Alt. BayStrWG eingezogen werden, da er jede Verkehrsbedeutung verloren hat und in der Natur nicht mehr vorhanden ist.
Die Teillänge des einzuziehenden Weges (jetzt FlstNr. 488/1, Gemarkung Wachelkofen) hat eine Länge von 231 m. Der Weg ist im Besitz der Gemeinde Hohenthann.
Träger der Straßenbaulast sind die Beteiligten (anliegende Grundstücke Fl.Nr. 487 und 492 jeweils Gemarkung Wachelkofen).
Beschluss
Einziehung
Der Gemeinderat beschließt die Einleitung des Verfahrens zur Einziehung der im Bestandsverzeichnis für öffentliche Feld- und Waldwege, Ortsteil Wachelkofen Nr. WA488 (mit einer Teillänge von 231 m) eingetragenen Feldweg der Gemarkung Wachelkofen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
Datenstand vom 02.10.2024 09:33 Uhr