Antrag auf Neubau eines Wohnhauses auf Fl.Nr. 38/22, Gemarkung Weihenstephan im Baugebiet "Am Kellerberg"


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 16.06.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 16.06.2020 ö beschließend 5

Sachverhalt

Der Grundstückseigentümer stellt Antrag auf Neubau eines Wohnhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 38/22, Gemarkung Weihenstephan in Weihenstephan.
Die Nachbarunterschriften wurden vom Antragsteller vollständig beigebracht.
Das Bauvorhaben befindet sich im Bebauungsplangebiet „Am Kellerberg II“ in Weihenstephan.
Folgende Festsetzung des Bebauungsplanes wird in dem Bauantrag nicht eingehalten:
- Überschreitung des max. Kniestocks 1,0 m (B-Plan: 0,80m)
- Seitenverhältnis L/B 1:1,07 (B-Plan: 1:1,25)

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dass den oben aufgeführten Befreiungen zugestimmt und hierfür das gemeindliche Einvernehmen erteilt wird.
Der Gemeinderat beschließt außerdem, dass diesem Bauantrag zugestimmt und hierfür das gemeindliche Einvernehmen erteilt wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 09.07.2020 10:24 Uhr