Der Gemeinderat wird davon in Kenntnis gesetzt, dass die Gemeinde von anderen Gemeinden über folgende Bauleitpläne zur Stellungnahme aufgefordert wurde:
Änderung des Bebauungsplanes „Industrie- und Gewerbeerschließungsplan“ mit Deckblatt Nr. 10 (zweite Auslegung)
Ermöglichung zum Bau eines Mehrfamilienhauses (6 WE) mit drei Vollgeschossen.
Der Änderungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 960 m²
Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplans „Sondergebiet Savigneux-Platz Essenbach“ und gleichzeitig 20. Änderung des Flächennutzungsplans "SO Savigneux-Platz" (erste Auslegung)
Das Sondergebiet SO mit der Zweckbestimmung "Verwaltung und Kinderbetreuung" dient der Unterbringung des Landratsamtes Landshut (LRA LA), der Integrierten Leitstelle Landshut (ILS) und einer Einrichtung zur Kinderbetreuung incl. aller erforderlichen Einrichtungen.
Die Gesamtfläche des Geltungsbereichs beträgt ca. 101.668 m².
Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes durch Deckblatt Nr. 32 (zweite Auslegung)
Bereitstellung geeigneter Flächen zur Erzeugung erneuerbarer Energien.
Das Planungsgebiet hat eine Größe von 32.980 m²
Aufstellung des Bebauungsplanes mit integrierter Grünordnung „SO Tierarztpraxis Weikersdorf“ und gleichzeitig Änderung des Flächennutzungsplanes mit Deckblatt Nr. 33 „SO Tierarztpraxis Weikersdorf“ (erste Auslegung)
Die Bebauung des geplanten Sondergebietes erfolgt durch einen bestehenden Betrieb auf der alten Hofstelle und benötigt für die Erstellung einer Therapiehalle die Erweiterung der Bauflächen.
Die Gesamtfläche des Geltungsbereichs beträgt ca. 7.800 m²
Belange der Gemeinde sind hiervon nicht betroffen.