Antrag auf Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit 6 Wohneinheiten und Carport auf der Fl.Nr. 1279/33 der Gemarkung Türkenfeld in Hohenthann im Baugebiet "GE Nord"


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 22.10.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 22.10.2024 ö beschließend 2

Sachverhalt

Aktenzeichen: 46/2024
Bauvorhaben: Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 6 Wohneinheiten und Carport
Bauort: Fl.Nr. 1279/33 der Gemarkung Türkenfeld

Der Grundstückseigentümer stellt Antrag auf Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit 6 Wohneinheiten und Carport auf dem Grundstück Fl.Nr. 1279/33, Gemarkung Türkenfeld in Hohenthann.
Die Nachbarunterschriften wurden vom Antragsteller vollständig beigebracht.
Das Bauvorhaben befindet sich im Bebauungsplangebiet „Gewerbegebiet Nord“ – im Geltungsbereich Mischgebiet - in Hohenthann.
Folgende Festsetzung des Bebauungsplanes wird in dem Bauantrag nicht eingehalten:
- Bebauung außerhalb der Baugrenze
- Dachform: zulässig: Satteldächer mit einer Neigung von 35° bis 42°, geplant: Walmdach mit einer Dachneigung von 18°
- Nebengebäude: zulässig: Dach von Beihäusern sind dem Hauptgebäude anzupassen, geplant: Die geplante Dachform für Carports und Müll/Fahrräder ist mit einem begrünten Flachdach vorgesehen.
Die 12 eingetragenen Stellplätze sind gemäß Stellplatzsatzung ausreichend.
Gemäß Art. 7 Abs. 3 BayBO ist bei der Errichtung von Gebäuden mit mehr als drei Wohnungen ein ausreichend großer Kinderspielplatz anzulegen. Gemäß den eingereichten Planunterlagen wurde eine Grünfläche als Spielplatz gekennzeichnet.
Nach Art. 48 BayBO müssen in Gebäuden mit mehr als zwei Wohnungen die Wohnungen eines Geschosses barrierefrei erreichbar sein, diese Verpflichtung kann auch durch barrierefrei erreichbare Wohnungen in mehreren Geschossen erfüllt werden. Dieser barrierefreie Wohnraum wurde in den vorliegenden Planunterlagen nicht gekennzeichnet.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dass den oben aufgeführten Befreiungen zugestimmt und hierfür das gemeindliche Einvernehmen erteilt wird.

Es ist ein ausreichend großer Kinderspielplatz mit mind. 2 Spielgeräten, davon 1 Sandkasten und 1 Kinderrutsche anzulegen. Es müssen mind. die Wohnungen eines Geschosses barrierefrei erreichbar sein. Die Erschließung mit Wasser, Telekommunikation und Strom hat der Antragsteller eigenständig zu organisieren und die Kosten hierfür zu tragen. Ein Anspruch auf eine neue Straßenbeleuchtung besteht nicht. Es ist eine Rückhaltung gemäß der „Satzung über die öffentliche Entwässerungseinrichtung der Gemeinde Hohenthann“ zu erstellen.

Der Gemeinderat beschließt außerdem, dass diesem Bauantrag zugestimmt wird und hierfür das gemeindliche Einvernehmen erteilt wird. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 04.12.2024 07:42 Uhr