erste Änderung der Gebührensatzung zur Fäkalschlammentsorgungssatzung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 12.11.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 12.11.2024 ö 9

Sachverhalt

Auf Nachfrage bei Fa. Stieglmeier (Entleerung) und der Stadt Rottenburg a.d. Laaber (Kläranlagengebühr) wurde mitgeteilt, dass die Preise im kommenden Jahr stabil bleiben. Dennoch sollten auf Empfehlung der Verwaltung aufgrund des Verwaltungsaufwands die Gebühren auf volle Beträge aufgerundet werden. Zudem soll die bisher als netto-Beträge ausgewiesene Gebühr künftig als aufgerundeter brutto-Betrag festgelegt werden.
Die bestehende Gebührensatzung zur Fäkalschlammentsorgungssatzung (GE-FES) der Gemeinde Hohenthann vom 08.03.2022 soll darum bei den Gebühren geändert werden.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt folgende Änderungssatzung:

erste Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Fäkalschlammentsorgungssatzung der Gemeinde Hohenthann (GS-FES)
vom 12.11.2024

Aufgrund Art. 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) erlässt die Gemeinde Hohenthann folgende erste Änderungssatzung zur Gebührensatzung zur Fäkalschlammentsorgungssatzung:

§ 1

§ 2 Nr. 2 erhält folgende neue Fassung:

Die Gebühr wird nach dem tatsächlichen Aufwand zur Beseitigung des Abwassers (Fäkalschlamm) erhoben.
Die Gebühr beträgt:
Entleerung der Klärgrube 0-6 cbm                180 €
Entleerung der Klärgrube 6,5-10 cbm        240 €
Kläranlagengebühr Rottenburg                35 € pro cbm


§ 2

Diese Satzung tritt zum 01.01.2025 in Kraft. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 04.12.2024 07:44 Uhr