Der Gemeinderat wird davon in Kenntnis gesetzt, dass die Gemeinde von anderen Gemeinden über folgende Bauleitpläne zur Stellungnahme aufgefordert wurde:
Aufstellung des Bebauungsplanes der Gemeinde Weihmichl mit integriertem Grünordnungsplan GE „Dorfmühle“ in Weihmichl mit gleichzeitiger Änderung des Flächennutzungsplanes mit Deckblatt Nr. 5 (1. Auslegung)
Für das bestehende Betriebsgelände existiert kein Bebauungsplan. Als Genehmigungsgrundlage für eine Betriebserweiterung soll nun ein Bebauungsplan auf-gestellt werden. Im Flächennutzungsplan ist das Plangebiet größtenteils als Gewerbegebiet dargestellt. Im Parallelverfahren soll das gesamte Betriebsgelände als Gewerbegebiet ausgewiesen werden. Schaffung der baurechtlichen Grundlage für zukünftige Baumaßnahmen.
Der Geltungsbereich hat eine Größe von ca. 3,9 ha
Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplans „Müllerfeld“ im Ortsteil Altheim durch Deckblatt Nr. 2 bezeichnet als Bebauungs- und Grünordnungsplan „Müllerfeld, Deckblatt Nr. 2“ in Altheim und gleichzeitige Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplans durch Deckblatt Nr. 26 („Müllerfeld, Deckblatt Nr. 2“ in Altheim) (1. Auslegung)
Ziel des Bebauungsplans ist die Nutzungsänderung der bestehenden landwirtschaftlich genutzten Halle durch eine Änderung der Art der baulichen Nutzung zu ermöglichen. Zudem soll unter Einbeziehung der bestehenden Bebauung im Ostteil des Geltungsbereichs Baurecht für ein weiteres Wohngebäude geschaffen werden.
Der Geltungsbereich hat eine Größe von ca. 7.247 m²
Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes Nr. 82 „Schmalhofer-Areal“ mit gleichzeitiger Änderung des Flächennutzungsplanes durch Deckblatt Nr. 55 „Schmalhofer-Areal“ (1. Auslegung)
Die Fläche wurde bisher ausschließlich gewerblich mit einer Betriebsleiterwohnung genutzt. Nun erfolgt die Ausweisung eines allgemeinen Wohngebiets „WA“.
Der Geltungsbereich hat eine Größe von 5.857 m²
Belange der Gemeinde sind hiervon nicht betroffen.