Antrag auf Vorbescheid über den Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage auf Fl.Nr. 247/8, Gemarkung Oberergoldsbach in Oberergoldsbach
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 26.02.2025
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die Antragstellerin stellt Antrag auf Vorbescheid über den Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 247/8, Gemarkung Oberergoldsbach in Oberergoldsbach.
Die Nachbarunterschriften wurden vom Antragsteller nicht vollständig beigebracht.
Ein Bebauungsplan besteht für dieses Grundstück nicht. Es handelt sich um einen Fall nach § 35 BauGB.
Die 2 eingetragenen Stellplätze sind gemäß Stellplatzsatzung ausreichend.
Die Garagenzufahrt und ein Teil des Wohngebäudes liegen im Überschwemmungsbereich (N100) nach den Plänen des Sturzflutrisikomanagementes.
Der Schmutzwasserkanal endet bereits an der östlichen Seite des Grundstückes Lohstraße 5, der Regenwasserkanal verläuft bis zur Garagenkante der HsNr. 5.
Die Asphaltierung der Lohstraße endet mit der westlichen Ecke des FlrstNr. 247/6, Gmkg. Oberergoldsbach.
Derzeit ist das Grundstück nicht erschlossen, wenn nicht vor dem Bauantrag eine Sondervereinbarung über die Erschließung getroffen wird.
Beschluss
Das Grundstück ist derzeit nicht erschlossen, wenn nicht vor dem Bauantrag eine Sondervereinbarung über die Erschließung getroffen wird. Die Garagenzufahrt und ein Teil des Wohngebäudes liegen im Überschwemmungsbereich (N100) nach den Plänen des Sturzflutrisikomanagementes, hier ist ein Ausgleich zu prüfen.
Der Gemeinderat beschließt, dass diesem Antrag auf Vorbescheid zugestimmt wird und hierfür das gemeindliche Einvernehmen erteilt wird.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 8
Datenstand vom 19.03.2025 11:44 Uhr