Bündelausschreibung für die kommunale Strombeschaffung (2026-2028)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 26.02.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 26.02.2025 ö beschließend 11

Sachverhalt

Die derzeitigen Stromlieferverträge der Bündelausschreibung 2023-2025 laufen bis Ende 2025. Ab 01.01.2026 sind neue Stromlieferverträge abzuschließen. 
Die enPORTAL GmbH mit Sitz in Pronstorf, Schleswig-Holstein hat den Zuschlag im europaweiten Vergabeverfahren vom Bayerischen Gemeindetag erhalten und ist somit der neue Partner der Kommunal GmbH und wird künftig die Energiebeschaffung über Bündel- oder Einzelausschreibungen durchführen. 

Für die Teilnahme an der nächsten Bündelausschreibungsrunde ist der Abschluss eines Dienst-leistungsvertrages mit der enPORTAL GmbH erforderlich.

Das Honorar (netto) richtet sich nach den Abnahmestellen: 
  • 175,00 € pro leistungsgemessener Abnahmestelle
  • 15,00 € pro Abnahmestelle (inkl. Straßenbeleuchtung)
  • + Grundbetrag für die Teilnahme an der Ausschreibung 475,00 € 
Für die Gemeinde Hohenthann ergibt sich bei aktuell 51 Abnahmestellen, davon 1 leistungsgemessene ein Honorar von 1.400,00 € netto. 

Für die Vorbereitung der Beschaffungsmaßnahme ist zu entscheiden, ob, in welchen Fällen und in welcher Qualität Ökostrom beschafft werden soll. 
Der angestrebte Liefervertrag (Festpreis- oder Tranchenmodell, einjährig oder mehrjährig) wird vor der Ausschreibung nochmals mit der Gemeinde abgestimmt. 

Beschluss 1

Beschluss 1
Erste Bürgermeisterin Weiß wird beauftragt, mit der enPORTAL GmbH den vorgelegten Dienstleistungsvertrag über die Vorbereitung und Durchführung von Bündelausschreibungen für die Beschaffung von elektrischer Energie und Gas über sein web-basiertes Beschaffungsportal enPORTAL connect abzuschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 2, Dagegen: 11

Abstimmungsbemerkung
Abgelehnt!

Beschluss 2

Der Gemeinderat beschließt, dass die Strombündelausschreibung von der Gemeindeverwaltung durchgeführt werden soll, mit der Option einer Lieferzeit von 1 / 2 oder 3 Jahren und der Zuschlag für den günstigsten Strom erteilt werden soll. Die Bürgermeisterin wird beauftragt und bevollmächtigt, dem wirtschaftlichsten Bieter den Auftrag zu erteilen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 2

Datenstand vom 19.03.2025 11:44 Uhr