Antrag auf isolierte Befreiung für die Errichtung eines Sicht- und Lärmschutzzaunes WPC und L-Steinen mit einer Gesamthöhe von 1,97m auf Fl.Nr.1283/8, Gemarkung Türkenfeld im Baugebiet "Zwischen Gambacher Straße und Sportplatzstraße"
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 18.11.2020
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Für die Errichtung eines Sicht- und Lärmschutzzaunes WPC und L-Steinen oder einer Betonmauer auf dem bereits bebauten Grundstück Fl.Nr. 1283/8, Gemarkung Türkenfeld in Hohenthann, beantragen die Eigentümer die isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „zwischen Gambacher Straße und Sportplatzstraße“ in Bezug auf die Art und Höhe der Einfriedung sowie der Sockelhöhe. Die L-Steine/Betonmauer sollen auf einer Länge von 16 m eine sichtbare Höhe von 0,80 m – 1,0 m erhalten. Auf der restlichen Länge von 13 m haben diese eine sichtbare Höhe von 0,15 m. Laut Bebauungsplan ist eine Sockelhöhe ab Straßen- bzw. Gehwegoberkante von max. 0,15 m zulässig. Die Gesamthöhe des Sicht- und Lärmschutzzaunes WPC einschließlich des Sockels soll auf einer Länge von ca. 29 m 1,97 m betragen. Laut Bebauungsplan ist lediglich ein Holzlatten- oder Hanichelzaun mit einer Höhe von max. 1,0 m zulässig.
Die Unterschriften der angrenzenden Nachbarn wurden von dem Antragsteller beigebracht.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, dass diesem Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „zwischen Gambacher Straße und Sportplatzstraße“ zugestimmt wird. Die Verwaltung wird beauftragt einen positiven Genehmigungsbescheid hierfür zu erlassen. Die Eigentümer sollen darauf hingewiesen werden, möglichst natürliche Materialien zu verwenden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
Datenstand vom 09.12.2020 09:06 Uhr