Erstellung und Durchführung eines Integralen Konzepts zum kommunalen Sturzflut-Risikomanagement
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 02.03.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die vielen Starkregenereignisse im Jahr 2016 haben in Bayern Hochwasser hauptsächlich an Fließgewässern mit kleinen Einzugsgebieten hervorgerufen. Dabei ließ sich in vielen Fällen nicht unterscheiden, ob Überflutungen durch das dem Gewässer über das Gelände zufließende Wasser („wildabfließendes Wasser“) oder durch Hochwasser aus Fließgewässern verursacht wurden. Das Zusammenwirken und die gegenseitige Beeinflussung dieser beiden Naturgefahren wurden deutlich. Beides hat zu großen Schäden in Siedlungsgebieten und in den Einzugsgebieten geführt.
Integrale Konzepte zum Risikomanagement sollen den Kommunen Möglichkeiten zur Vermeidung, Vorsorge, Ereignisbewältigung und Nachsorge aufzeigen. Es werden hierbei Gefahren und Risiken ermittelt, lokale Schutzziele definiert und örtlich spezifische Schutzmaßnahmen aufgezeigt. Absehbare ortsplanerische Entwicklungen und die Anforderungen der Wasserrahmenrichtlinie sind dabei auch zu berücksichtigen.
Im integralen Konzept sollen wirkungsvolle und zugleich wirtschaftliche Maßnahmen aufgezeigt, bewertet und einem verantwortlichen Maßnahmenträger zugeordnet werden. Dabei kommt neben technischen Schutzmaßnahmen auch nichttechnischen Maßnahmen eine große Bedeutung zu.
Der Weg zum erfolgreichen kommunalen Risikomanagement führt über 5 wesentliche Schritte:
- Bestandsanalyse
Gefahrenermittlung
Gefahren- und Risikobeurteilung
Konzeptionelle Maßnahmenentwicklung
Integrale Strategie zum kommunalen Sturzflutrisikomanagement
Und letztendlich zur Maßnahmenumsetzung.
Die Konzepterstellung wird voraussichtlich in die RZWas 2021 (ab 01.04.2021), Punkt 2.1.6, als Regelförderung aufgenommen (bisher handelte es sich lediglich um ein Sonderprogramm). Details zur Regelförderung (z. B Fördersatz, Ablauf, etc.) liegen dem Wasserwirtschaftsamt Landshut allerdings noch nicht vor. Bisher wurden Ingenieurleistungen zur Erstellung des beschriebenen Konzepts mit einem Fördersatz von 75 % der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert. Die maximale Förderung betrug 150.000 €.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, dass zum 01.04.2021 beim Wasserwirtschaftsamt Landshut ein Antrag auf Aufnahme in das Förderprogramm gestellt wird.
Der Gemeinderat beschließt weiter, dass Angebote zur Erstellung eines Integralen Konzepts zum kommunalen Sturzflut-Risikomanagement für die gesamte Gemeinde eingeholt werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
Datenstand vom 17.03.2021 08:33 Uhr