Bestellung Notkommandanten FF Schmatzhausen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 13.04.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 13.04.2021 ö beschließend 12

Sachverhalt

Um auszuschließen, dass die Freiwillige Feuerwehr längere Zeit ohne Kommandant ist, sieht Art. 8 Abs. 2 Satz 2 BayFwG die Bestellung eines Notkommandanten durch die Gemeinde vor. Wenn innerhalb von drei Monaten nach Ausscheiden des bisherigen Funktionsinhabers (z.B. durch Zeitablauf der Amtszeit) kein neuer Kommandant wirksam gewählt wurde, muss die Führungsspitze der Freiwilligen Feuerwehr in diesem Notverfahren bestellt werden.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dass Herr Martin Gruschke als Notkommandant der FF Schmatzhausen bestellt wird. Der bestellte Kommandant Martin Gruschke hat die gemäß Art. 8 Abs. 3 BayFwG erforderlichen Lehrgänge nachgewiesen. Die Amtszeit des Notkommandanten endet mit der Bestätigung eines gewählten Feuerwehrkommandanten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Gemeinderat Müller verlies vor diesem Punkt die Sitzung und erschien nach diesem Punkt wieder.

Datenstand vom 05.05.2021 08:11 Uhr