Antrag auf isolierte Befreiung für die Errichtung eines Doppelstabmattenzaunes mit einer Höhe von 1,85 m auf Fl.Nr. 284/50, Gemarkung Schmatzhausen
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 05.11.2019
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Für die Errichtung eines Doppelstabmattenzaunes auf dem bereits bebauten Grundstück Fl.Nr. 284/50, Gemarkung Schmatzhausen, beantragt die Eigentümerin die isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Am Marktweg II“ in Bezug auf die Art und die Höhe der Einfriedung. Der Doppelstabmattenzaun soll mit einer Höhe von 1,85 m zum Nachbargrundstück Fl.Nr. 284/51 errichtet werden. Laut Bebauungsplan ist lediglich ein Holzlatten- / Hanichelzaun oder ein Maschendrahtzaun mit einer max. Höhe von 1,50 m zulässig.
Die Unterschrift des anliegenden Nachbarn wurde von dem Antragsteller beigebracht.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, dass diesem Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Am Marktweg II“ in Bezug auf die Art der Einfriedung zugestimmt wird. Die Einfriedung darf jedoch die im Bebauungsplan definierte Höhe von 1,50 m nicht übersteigen.
Die Verwaltung wird beauftragt einen positiven Genehmigungsbescheid in Bezug auf die Art der Einfriedung zu erlassen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
Datenstand vom 29.11.2019 11:48 Uhr