Tekturantrag auf Neuerrichtung eines Einfamilienhauses mit einer Einliegerwohnung und Doppelgarage auf Fl.Nr. 1272/40 und /39, Gemarkung Türkenfeld. im Baugebiet "Am Büchlacker" - Änderung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 31.05.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 31.05.2022 ö beschließend 14

Sachverhalt

Der Antrag wurde bereits in der letzten Gemeinderatssitzung vom 17.05.2022 behandelt. Lediglich die beantragte Befreiung der Dachneigung und Dachform der Garage als Flachdach wurde nicht genehmigt. 

Die Bauherren stellen nun erneut einen Antrag auf Neuerrichtung eines Einfamilienhauses mit einer Einliegerwohnung und Doppelgarage auf den Grundstücken Fl.Nr. 1272/39 und 1272/40, Gemarkung Türkenfeld in Hohenthann mit den bereits beschlossenen Befreiungen sowie mit einer geänderten Planung bzgl. der Dachneigung und Dachform der Garage als Satteldach. 

Die Nachbarunterschriften wurden vom Antragsteller nicht vollständig beigebracht. Das Bauvorhaben befindet sich im Bebauungsplangebiet „Am Büchlacker“ in Hohenthann. Folgende Festsetzung des Bebauungsplanes wird in dem Bauantrag nicht eingehalten:
  • Dachneigung und Dachform Garage - Satteldach mit 18° Dachneigung (im B-Plan Satteldach 35° - 42°, Höhe, Dachneigung und Dachform sind bei zusammengebauten Garagen einheitlich auszubilden)
  • Dachgeschoss wird als Vollgeschoss ausgebaut, Kellergeschoss kein Vollgeschoss (B-Plan: UG + EG, DG kein Vollgeschoss)
  • Einfamilienhaus auf 2 Grundstücke (B-Plan: Doppelhaus)
  • Dachgauben (Westseite 5,31 m² und Ostseite 7,36 m² (B-Plan: 2 m²); im Beschluss vom 18.11.2020 wurden 8,21 m² auf der Ostseite befreit
  • Dachdeckung anthrazit (B-Plan: rot); im Beschluss vom 18.11.2020 wurde Dachfarbe befreit
  • Kniestock 1,55 m (B-Plan konstruktiv 0,30 m); im Beschluss vom 18.11.2020 wurde eine Kniestockhöhe von 1,235 m befreit
  • Wandhöhe 5,93 m (B-Plan: 4,10 m); im Beschluss vom 18.11.2020 wurden 6,33 m befreit
  • Auf dem Grundstück liegen Abstandsflächen von FlstNr. 1272/41 (Tiefe 3 m auf Garagenbreite)

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dass die gefassten Beschlüsse zu TOP 5 der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 17.05.2022 aufgehoben werden. 

Der Gemeinderat beschließt, dass den oben aufgeführten Befreiungen zugestimmt und hierfür das gemeindliche Einvernehmen erteilt wird.

Der Gemeinderat beschließt außerdem, dass diesem Bauantrag zugestimmt wird und hierfür das gemeindliche Einvernehmen erteilt wird. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 2

Datenstand vom 23.06.2022 07:44 Uhr