Antrag auf isolierte Befreiung für die Errichtung einer Einfriedung mit L-Steinen mit einer Höhe von 80cm auf Fl.Nr. 320/7, Gemarkung Schmatzhausen im Baugebiet "Am Sonnenberg"
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 03.11.2022
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Für die Errichtung einer Einfriedung mit L-Steinen mit einer Höhe von 80 cm an der südwestlichen und südöstlichen Grundstücksgrenze auf dem bereits bebauten Grundstück Fl.Nr. 320/7, Gemarkung Schmatzhausen in Schmatzhausen, beantragt der Eigentümer die isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Am Sonnenberg“ in Bezug auf die Art der Einfriedung bzw. der Errichtung eines Sockels. Die L-Steine sollen mit einer Höhe von 80cm errichtet werden. Als Einfriedung sind laut Bebauungsplan Holz- und Metallzäune sowie Schnitthecken und freiwachsenden Hecken mit einer Höhe bis max. 1,20 m zulässig. Sockel zwischen den Grundstücken und an der rückwärtigen Grundstücksgrenze sind unzulässig. Stützmauern sind nur im Bereich der Garagenzufahrten bis 0,30m Höhe zulässig.
Die Unterschriften der Nachbarn wurden von dem Antragsteller nicht vollständig beigebracht.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, dass diesem Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Am Sonnenberg“ nicht zugestimmt wird. Die Verwaltung wird beauftragt einen negativen Genehmigungsbescheid hierfür zu erlassen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Datenstand vom 08.12.2022 14:39 Uhr