Antrag auf Neubau eines Einfamilienwohnhauses auf Fl.Nr. 37/2, Gemarkung Türkenfeld in Türkenfeld


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 11.01.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 11.01.2023 ö beschließend 4

Sachverhalt

Die Grundstückseigentümerin stellt Antrag auf Neubau eines Einfamilienwohnhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 37/2, Gemarkung Türkenfeld in Türkenfeld.
Die Nachbarunterschriften wurden vom Antragsteller vollständig beigebracht.
Ein Bebauungsplan besteht für dieses Grundstück nicht. Es handelt sich somit um einen Fall nach § 34 BauGB.
Die 2 eingetragenen Stellplätze sind gemäß Stellplatzsatzung ausreichend.
Das Grundstück mit der Fl.Nr. 37, Gem. Türkenfeld wurde vor kurzem geteilt und daraus ist die Fl.Nr. 37/2, Gem. Türkenfeld entstanden. Dieses neue Grundstück mit der Fl.Nr. 37/2 wird derzeit nicht durch einen öffentlichen Kanal erschlossen. Es wurde mit Grundstückseigentümer eine Sondervereinbarung nach § 7 Entwässerungssatzung abgeschlossen, dass die Kosten für den neuen Schmutz- und Regenwasseranschluss vom Grundstückseigentümer zu tragen sind. 

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dass diesem Bauantrag zugestimmt wird und hierfür das gemeindliche Einvernehmen erteilt wird. 
Die Kosten für einen Schmutz- und Regenwasserhausanschluss sind vom Antragsteller zu tragen. 
Die Erschließung mit Ver- und Entsorgungsleitungen hat der Antragsteller eigenständig zu organisieren und die Kosten hierfür zu tragen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 01.02.2023 08:36 Uhr