Stellungnahme zu Bauleitplänen anderer Gemeinden
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Gemeinderates, 11.01.2023
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) | Sitzung des Gemeinderates | 11.01.2023 | ö | informativ | 10.1 |
Sachverhalt
Der Gemeinderat wird davon in Kenntnis gesetzt, dass die Gemeinde von anderen Gemeinden über folgende Bauleitpläne zur Stellungnahme aufgefordert wurde:
Aufstellung einer Einbeziehungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB "Koppenwall Süd-Ost" (2. Auslegung)
Durch die Einbeziehungssatzung soll eine Teilfläche des Grundstückes Fl.Nr. 1006 der Gemarkung Rainertshausen in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Koppenwall miteingezogen werden. Das Grundstück befindet sich am süd-östlichen Ortsrand von Koppenwall.
Die Fläche der Einbeziehungssatzung beträgt ca. 1.905 m²
Belange der Gemeinde sind hiervon nicht betroffen.
Datenstand vom 01.02.2023 08:36 Uhr