Deckblatt Nr. 1 zum Bebauungs- und Grünordnungsplan "Am Wald" in Hohenthann; Beschlüsse zu den Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB (Beteiligung der Öffentlichkeit) und im Verfahren nach § 4 Abs. 2 BauGB (Behörden und Träger öffentlicher Belange)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 16.05.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 16.05.2023 ö beschließend 2

Sachverhalt

Hierzu konnte Erste Bürgermeisterin Andrea Weiß Herrn Bindhammer vom gleichnamigen Architekturbüro begrüßen.
Herr Bindhammer stellte die eingegangenen Stellungnahmen sowie die Abwägungsvorschläge vor:

  1. Zur Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplan “Am Wald“ durch Deckbl. Nr. 1 
wurde die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt. Den Bürgern wurde Gelegenheit gegeben, die Planung vom 07.03.2023 bis 06.04.2023 in der Geschäftsstelle der Gemeinde Hohenthann einzusehen. Darauf wurde mit Bekanntmachung vom 27.02.2023 hingewiesen. 

Bei der Beteiligung der Öffentlichkeit ging folgende Stellungnahmen ein.

    1. Herr Ludwig Müller, Ergoldsbacher Straße 7, 84098 Hohenthann, teilte mit Schreiben
 vom 06.04.2023 folgende Stellungnahme mit:

zu 1.
 Der Feld- bzw. Wirtschaftsweg (Flnr.1257) ist als solcher beim Flurbereinigungsverfahren Hohenthann gebaut und gewidmet worden.
Bezüglich der Bewirtschaftung und des Betriebs der Reitanlage Obergambach über den Feldweg, möchte ich auf den Schriftverkehr mit der Gemeinde Hohenthann (vom 29.09.2011; 26.06.12), auf die Vereinbarung Brückenbau und auf die Tauschurkunde 1837/2012 des Notars Dr. Menzel verweisen.
zu 2.
Wie bei der 1. Stellungnahme schon beanstandet, ist die Regenrückhaltung, so technisch nicht umsetzbar. (darum ein Deckblatt)
Auch das Volumen und die Ausführung als Stauraumkanal sind aufgrund der örtlichen Gegebenheiten nach wie vor zu hinterfragen.
Im Übrigen gibt es immer noch keine prüfbaren Unterlagen/Berechnungen zur Ausführung zur Regenrückhaltung.
4 Fotos Überschwemmung/ Verschmutzung Flurn, 1641
zu 3.
Der Ausbau des Feldwegs zur Siedlungsstraße unmittelbar am Stock- und Wurzelbereich (auch Ver- und Entsorgungsleitungen) bedingt ein starkes abgraben der Wurzelstöcke, mit späterer Dränagewirkung. Die Folgen wurden auch durch den Förster Rieger aufgezeigt,
Andererseits werden dauerhaft starke Wurzel in die Fahrbahn einwachsen. (aktiver/passiver Wurzelschutz)
Fallende Bäume schlagen weit über 30 m,
4 Fotos
         Mit 14 : 0 Stimmen wurde beschlossen:
Vom Schreiben von Herrn Müller vom 06.04.2023 wurde Kenntnis genommen. 

       Zu den Punkten 1 und 3
Die vorgebrachten Einwendungen betreffen den bereits rechtskräftigen Bebauungs- und Grünordnungsplan „Am Wald“.
Durch die Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes, mit Deckblatt Nr. 1 ergeben sich keine Auswirkungen auf die von Herrn Müller vorgebrachten Einwendungen.
Außerdem bleibt dieser Weg, wie im Bebauungsplan dargestellt, bestehen.
Zu Punkt 2:
Der Antrag auf wasserrechtliche Genehmigung ist bei Landratsamt Landshut-Wasserrecht eingegangen. Das Wasserwirtschaftsamt hat seine Vorprüfung positiv abgeschlossen und somit keine Planänderungen bei der Rückhaltung und der Ableitung angeregt. Es können daher die weiteren Verfahrensschritte eingeleitet werden. Das Landratsamt hat die Beteiligung der Fachbehörden eingeleitet. In der Zeit vom 22.05. bis 21.06.2023 führt die Gemeinde die Öffentliche Auslegung der Unterlagen durch.

Im Folgenden werden die von Herrn Ludwig Müller, Ergoldsbacher Straße 7, 84098 Hohenthann, mit Schreiben vom 22.12.2022 vorgebrachten Einwendungen zur 1. Auslegung und die dazu ergangenen Beschlüsse angeführt:

Herr Ludwig Müller, Ergoldsbacher Straße 7, 84098 Hohenthann, teilte mit Schreiben
 vom 22.12.2022 folgende Stellungnahme mit:

  1. Die Ringstraße integriert im Osten, einen landwirtschaftlich Wirtschaftsweg (Flnr. 1257) unzulässigerweise in das Baugebiet. Der Weg ist zur Bewirtschaftung des angrenzenden Waldes und insbesonders zur Bewirtschaftung der Reitanlage Obergambach unverzichtbar.
  2. Die Regenrückhaltung ist unter 5.3 des Bebauungsplans nur oberflächlich beschrieben Es gibt keine aussagekräftigen Berechnungen, insbesonders im Bezug auf die Größe und Ausformung des Rückhaltebeckens, unter Berücksichtigung von 12 m Gefälle und meist weit mehr als 8,5 % (wie ausgeführt).
Es ist davon auszugehen, dass diese Erschließung und das Baugebiet „Am
Gambach" in der Summe die vermeintliche Entlastung bezüglich Hochwasserschutz in der Eichenstraße kompensieren.
  1. Die Baumfallläge im Osten wurde verantwortungsloserweise weit unterschritten. Die mächtigen Eichen schlagen im Ernstfall über die Parkplätze auf die Gebäude.
Ich bitte deshalb um Rederecht und Einladung zur Gemeinderatssitzung
Mit 15 : 0 Stimmen wurde beschlossen:

Vom Schreiben von Herrn Müller vom 22.12.2022 wurde Kenntnis genommen. 

Zu den Punkten 1 und 3
Die vorgebrachten Einwendungen betreffen den bereits rechtskräftigen Bebauungs- und Grünordnungsplan „Am Wald“.
Durch die Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes, mit Deckblatt Nr. 1 ergeben sich keine Auswirkungen auf die von Herrn Müller vorgebrachten Einwendungen.

Zu Punkt 2:
Mit der Planung zur Oberflächenwasserrückhaltung und dessen Ableitung ist die Ferstl Ingenieurgesellschaft mbH aus Landshut beauftragt.
Die Planung erfolgt in Abstimmung mit dem Wasserwirtschaftsamt Landshut.
Für die Einleitung von Oberflächenwasser in ein Gewässer ist eine wasserrechtliche Erlaubnis beim Wasserwirtschaftsamt einzuholen.
Die genannten Unterlagen können bei der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB im nächsten Verfahrensschritt eingesehen werden.

Zu Rederecht und Einladung zur Gemeinderatssitzung:
Die Einladung einzelner Bürgerinnen und Bürger sowie Erteilung eines Allgemeinen Rederechts bei den Gemeinderatssitzungen, in denen die Einwendungen und Anregungen, die bei der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Fachstellen eingegangen sind, behandelt bzw. abgewogen werden, sieht das Bauleitplanverfahren nicht vor.

Das Bauleitplanverfahren sieht für die Beteiligung der Öffentlichkeit 2 Auslegungen der Planung von je 4 Wochen vor. Während dieser Auslegungen haben alle Bürgerinnen und Bürger Gelegenheit Einwendungen und Anregungen zur Planung schriftlich oder zur Niederschrift vorzubringen. Im Anschluss an diese Auslegungen hat der Gemeinderat die Aufgabe, in einer öffentlichen Gemeinderatssitzung über die eingegangenen Einwendungen und Anregungen sachlich zu entscheiden.


  1. Im Verfahren nach § 4 Abs. 2 BauGB wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange mit Schreiben vom 07.03.2023 an dem Verfahren beteiligt. Die Fachstellen erhielten einen Entwurf mit Begründung in der Fassung vom 22.02.2023 mit der Bitte um Stellungnahme bis 06.04.2023

Von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gingen nachfolgende Stellungnahmen ein:

2.1        Das Landratsamt Landshut – SG 44 Bauleitplanung teilte mit Schreiben vom 10.03.2023 mit, dass keine Äußerung erfolgt.


2.2        Das Landratsamt Landshut - Untere lmmissionsschutzbehörde teilt mit Schreiben vom 08.03.2023 mit, dass keine Einwände bestehen.   
       
2.3        Die Regierung von Niederbayern hat mit Schreiben vom 13.03.2023 mitgeteilt, dass die Regierung von Niederbayern hierzu mit Schreiben vom 19.12.2022 erstmals Stellung genommen hat. Erfordernisse der Raumordnung und Landesplanung stehen dem Vorhaben weiterhin nicht entgegen.

2.4        Der Regionale Planungsverband Landshut hat mit Schreiben vom15.03.2023 mitgeteilt, dass weiterhin keine Bedenken gegen die vorgelegte Planung bestehen.

2.5         Das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten teilte mit Schreiben vom 01.03.2023 folgende Stellungnahme mit:
        
Bereich Landwirtschaft: 
Keine Einwände  
 
Bereich Forsten:
Unsere Stellungnahmen vom 5.7.2019 und 30.11.2022 sind, sofern die Esche am Waldrand noch nicht gefällt ist, weiterhin gültig.

Vom Schreiben des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 01.03.2023 wurde Kenntnis genommen.       

Der Eigentümer der schadhaften Esche wird über die vom AELF genannten
Gefahren informiert und aufgefordert den Baum zu entnehmen.

2.6        Der Bayerische Bauernverband – Geschäftsstelle Landshut, nahm mit Schreiben vom 04.04.2023 wie folgt Stellung:

Der Geltungsbereich befindet sich in unmittelbarer Nähe von intensiv landwirtschaftlich genutzten Flächen. Von diesen können bei ordnungsgemäßer Bewirtschaftung Emissionen in Form von Lärm, Staub und Geruch ausgehen. Die Bauwerber sind davon in Kenntnis zu setzen. Im Besonderen muss der Bauwerber darauf hingewiesen werden, dass diese Emissionen auch an Sonn- und Feiertagen auftreten können. 
Ebenso in der näheren Umgebung befinden sich landwirtschaftliche Betriebe. Insbesondere von den Stallungen können Geruchsemissionen ausgehen. 

Die angrenzenden Grünlandflächen waren in der Vergangenheit bei Starkregenereignissen bereits des Öfteren überschwemmt. Die vorgesehenen Wasserrückhaltungen sind unserer Ansicht nach nicht ausreichend und müssten entsprechend dimensioniert werden. Ein Regenrückhaltebecken sollte vorgesehen werden. 
 
Der Flurbereinigungsweg am Rand des Baugebietes muss erhalten bleiben. Dieser Weg ist für die Bewirtschaftung des angrenzenden Waldes sowie für die Reitanlage Obergambach unverzichtbar. 
 
Das Planungsgebiet befindet sich am Waldrand. Die Abstände reichen wohl nicht aus, um Gefahren durch Windwurf für geplante Bebauung zu vermeiden. Sicherheitsbedingte Fällungen am angrenzenden Waldgrundstück, aufgrund der sehr nahen Bebauung, können sich auch negativ auf die weiteren Waldgrundstücke auswirken und machen diese angreifbarer für starke Wind- und Sturmereignisse. 
Mit 14 : 0 Stimmen wurde beschlossen:
Vom Schreiben des Bayerischen Bauernverband vom 04.04.2023 wurde Kenntnis genommen.

Die vorgebrachten Einwendungen betreffen den bereits rechtskräftigen Bebauungs- und Grünordnungsplan „Am Wald“.
Durch die Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes, mit Deckblatt Nr. 1 ergeben sich keine Auswirkungen auf die vom Bayerischen Bauernverband vorgebrachten Einwendungen.

Mit der Planung zur Oberflächenwasserrückhaltung und dessen Ableitung ist die Ferstl Ingenieurgesellschaft mbH aus Landshut beauftragt.
Die Planung erfolgt in Abstimmung mit dem Wasserwirtschaftsamt Landshut.
Der Antrag auf wasserrechtliche Genehmigung ist bei Landratsamt Landshut-Wasserrecht eingegangen. Das Wasserwirtschaftsamt hat seine Vorprüfung positiv abgeschlossen und somit keine Planänderungen bei der Rückhaltung und der Ableitung angeregt. Es können daher die weiteren Verfahrensschritte eingeleitet werden. Das Landratsamt hat die Beteiligung der Fachbehörden eingeleitet. In der Zeit vom 22.05. bis 21.06.2023 führt die Gemeinde die Öffentliche Auslegung der Unterlagen durch.

2.7         Die Bayernwerk Netz GmbH, Altdorf teilte mit Schreiben vom 07.03.2023 folgende Stellungnahme mit:

gegen das o. g. Planungsvorhaben bestehen keine grundsätzlichen Einwendungen, wenn dadurch der Bestand, die Sicherheit und der Betrieb unserer Anlagen nicht beeinträchtigt werden. 
 
Mit dem Schreiben vom 24.11.2022 haben wir von der Bayernwerk Netz GmbH bereits eine weiterhin gültige Stellungnahme zum Verfahren abgegeben.  

Vom Schreiben der Bayernwerk Netz GmbH vom 07.03.2023 wurde Kenntnis genommen

    1. Die Energieversorgung Ergolding-Essenbach GmbH teilte mit Schreiben vom 07.03.2023 mit, dass gegen die Aufstellung Bebauungs- und Grünordnungsplanes „Am Wald" ihrerseits kein Einwand besteht. 

Eine Erschließung des Baugebietes mit einer regenerativen Nahwärmeversorgung wäre durch die EVE bei positiver Wirtschaftlichkeit und Abschluss einer Erschließungsvereinbarung mit dem Erschließungsträger möglich.
Über weitere Ausbauplanungen und Ausbautermine bitten wir Sie uns auf dem Laufenden zu halten.
Für weitere Fragen steht Ihnen Herr Schramm unter Tel. 0871/97482345 gerne zur Verfügung.

Vom Schreiben der Energieversorgung Ergolding-Essenbach GmbH vom 07.03.2023 wurde Kenntnis genommen.

Die Hinweise werden beachtet.

    1.  Die Gemeinde Neufahrn in NB teilte mit Email vom 09.03.2023
  mit, dass die Gemeinde Neufahrn i.NB hierzu keine Stellungnahme abgeben wird.

               
2.10        Der Markt Ergoldsbach teilte mit Schreiben vom 08.03.2023 mit, dass, da Belange des Marktes Ergoldsbach nicht berührt werden, weder Einwendungen noch Anregungen bestehen.

    1. Die Stadt Rottenburg a. d. Laaber teilte mit Email vom 08.03.2023 
   mit, dass es seitens der Stadt Rottenburg keine Anregungen oder Einwände gibt.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dass den Abwägungsvorschlägen wie vorgestellt und angefügt zugestimmt wird und entsprechend eingearbeitet werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.06.2023 07:44 Uhr