Antrag auf isolierte Befreiung für die Errichtung einer L-Stein-Mauer auf Fl.Nr. 105/7, Gemarkung Schmatzhausen im Baugebiet "Am Sonnenberg"
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 16.05.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Für die Errichtung einer L-Stein-Mauer an der südlichen Grundstücksgrenze mit einer maximalen Höhe von 1,30 m am östlichen Ende, abfallend in Richtung westliches Ende auf dem bereits bebauten Grundstück Fl.Nr. 105/7, Gemarkung Schmatzhausen in Schmatzhausen, beantragt der Eigentümer die isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Am Sonnenberg“ in Bezug auf die Baugrenzenüberschreitung sowie der Punkte 0.3 (Geländegestaltung) und 0.3.1 (Stützmauern). Die L-Stein-Mauer mit einer Länge von ca. 15 m befindet sich außerhalb der Baugrenzen, die im Bebauungsplan für dieses Grundstück festgesetzt sind. Gemäß Bebauungsplan sind Aufschüttungen und Abgrabungen bis max. 1 m zulässig. Stützmauern sind nur im Bereich der Garagenzufahrten bis 0,30 m Höhe zulässig.
Die Frontansicht der L-Stein-Mauer würde durch Kletter- bzw. Hängepflanzen vom Antragsteller insektenfreundlich begrünt. Außerdem ist auf der damit „gewonnenen“ Fläche im Bereich des Gartens ein Pflanzbeet für Gemüse und vegetationsüblichen Blumen vorgesehen sowie die Pflanzung heimischer Hecken und Obstbaumarten.
Die Unterschriften der Nachbarn wurden von dem Antragsteller beigebracht.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, dass diesem Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Am Sonnenberg“ zugestimmt wird. Für eine geeignete Absturzsicherung bei einer Fallhöhe von mehr als 1 m von der L-Stein-Mauer ist der Grundstückseigentümer selbst verantwortlich. Die Verwaltung wird beauftragt einen positiven Genehmigungsbescheid hierfür zu erlassen und den Grundstückseigentümer darauf hinzuweisen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 2
Datenstand vom 14.06.2023 07:44 Uhr