Einbeziehungssatzung "Andermannsdorf-Süd"; Beschlüsse zu den Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB (Beteiligung der Öffentlichkeit) und im Verfahren nach § 4 Abs. 2 BauGB (Beteiligung der Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange)
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 14.11.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die Beteiligung der Öffentlichkeit und die Fachstellenanhörung der Einbeziehungssatzung „Andermannsdorf-Süd“ nach § 3 Abs 2 und § 4 Abs. 2 BauGB wurden durchgeführt und die Abwägungsvorschläge zu den Stellungnahmen erarbeitet.
Aufgrund der Stellungnahme von der Unteren Naturschutzbehörde musste eine artenschutzrechtliche Relevanzprüfung wegen des potentiellen Vorkommens der Zauneidechse durchgeführt werden. Außerdem musste dies in einem Umweltbericht dargestellt sowie wiederum die Begründung angepasst werden.
Dies hat folgende Auswirkung auf die Planung: die nach Westen orientierte Steilböschung soll erhalten bleiben. Hier war eine Abflachung geplant gewesen. Die Steilböschung soll nach Süden erweitert werden. Wegen der Vermeidung der Böschungsabflachung verringert sich der Geltungsbereich von 5.219 m² auf 4.613 m². Die Lage und der Umfang der Ausgleichsfläche an den Böschungen ist im Plan mit einer T-Line gekennzeichnet.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, dass den Abwägungsvorschlägen wie vorgestellt und angefügt zugestimmt wird und entsprechend eingearbeitet werden.
Der Gemeinderat billigt den Entwurf -Erneute Auslegung- der Einbeziehungssatzung „Andermannsdorf-Süd“ in der Fassung vom 06.11.2023 und beschließt, dass die Verwaltung beauftragt wird die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit und die erneute Fachstellenanhörung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB hierfür durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
Datenstand vom 07.12.2023 10:11 Uhr