Antrag auf Aufstockung eines Einfamilienhauses zu einer zweiten Wohneinheit und Sanierung zu einem Energieeffizienzhaus und Neubau Poolhaus auf Fl.Nr. 63, Gemarkung Andermannsdorf in Andermannsdorf


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 05.12.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 05.12.2023 ö beschließend 7

Sachverhalt

Der Bauherr stellt Antrag auf Aufstockung eines Einfamilienhauses zu einer zweiten Wohneinheit und Sanierung zu einem Energieeffizienzhaus und Neubau eines Poolhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 63, Gemarkung Andermannsdorf in Andermannsdorf. 

Ein Bebauungsplan besteht für dieses Grundstück nicht. Es handelt sich somit um einen Fall nach § 34 BauGB. Die 4 eingetragenen Stellplätze sind gemäß Stellplatzsatzung ausreichend. Eine Abstandsflächenübernahmeerklärung liegt vor. 
Die Nachbarunterschriften wurden vom Antragsteller nicht vollständig beigebracht (Landkreis Landshut – da direkt neben Kreisstraße LA36 – fehlt).

Gemäß der Sondervereinbarung nach § 7 EWS mit dem vormaligen Grundstückseigentümer, wird die Herstellung eines weiteren Grundstücksanschlusses an den Schmutz- und Niederschlagswasserkanal der Gemeinde versagt. Die Entwässerung des Bauvorhabens muss über den bereits bestehenden (ersten) Anschluss des Grundstückes durch Erweiterung der Grundstücksentwässerungsanlage erfolgen. Die Kosten hierfür sind vom Antragsteller zu tragen.

Es liegt bereits ein genehmigter Bauantrag über einen Neubau eines Einfamilienwohnhauses für dieses Grundstück vor. Laut Bescheid des Landratsamtes muss dieses jedoch ausschließlich vom bisherigen Eigentümer selbst bzw. dessen Familienangehörigen genutzt werden. 

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dass die Erschließung mit Wasser und Strom vom Antragsteller eigenständig zu organisieren und die Kosten hierfür zu tragen sind. Es wird auf die Sondervereinbarung nach § 7 EWS mit der vormaligen Grundstückseigentümerin hingewiesen. Ein Anspruch auf eine neue Straßenbeleuchtung besteht nicht. 

Der Gemeinderat beschließt außerdem, dass diesem Bauantrag zugestimmt wird und hierfür das gemeindliche Einvernehmen erteilt wird. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 6

Datenstand vom 20.12.2023 08:44 Uhr