Datum: 30.01.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Hohenthann
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:25 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:25 Uhr bis 21:25 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift vom 09.01.2024
2 Vorstellung der Entwurfsplanung zum Baugebiet "Grafenhaun II"
3 Antrag auf Ersatzbau einer landwirtschaftlichen Lagerhalle auf Fl.Nr. 1373, Gemarkung Andermannsdorf in Untergambach
4 Stromanschluss Schule zur Versorgung der neuen Warmwasserbereitung
5 Verschiedenes, Wünsche, Anträge
5.1 Stellungnahme zu Bauleitplänen anderer Gemeinden
5.2 Information zum Förderantrag "Anschaffung von Outdoor-Fitnessgeräten für Erwachsene" -Regionalbudget 2024-
5.3 Anfragen Gemeinderatsmitglieder

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1. Genehmigung der Niederschrift vom 09.01.2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 30.01.2024 ö beschließend 1

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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2. Vorstellung der Entwurfsplanung zum Baugebiet "Grafenhaun II"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 30.01.2024 ö 2

Sachverhalt

Für die Vorstellung der Entwurfsplanung zum Baugebiet "Grafenhaun II" konnte Erste Bürgermeisterin Andrea Weiß Herrn Loibl vom Büro Planteam begrüßen. Herr Loibl stellte den Entwurf zur Straßen- und Kanalplanung im Baugebiet "Grafenhaun II" vor.
Die Oberflächenwasserableitung und Regenwasserpufferung wurden bereits im Bebauungsplan besprochen und aufgenommen. Diese stellt jedoch auch Teil der Erschließungsplanung dar.
Das Baugebiet wird durch eine Stichstraße erschlossen. Die Entwässerungsableitung erfolgt sowohl für das Regenwasser (mindestens 300er Rohr) als auch für das Schmutzwasser (250er Rohr) nach Süden. Die verrohrten Ableitungen führen in den Bach (Regenwasser) und in einen Vorschacht der Pumpstation (Schmutzwasser). Die konkrete Dimensionierung muss aber noch erfolgen. Im unteren Straßenbereich wird ein Stauraumkanal (20 m lang, 1 m Durchmesser) verbaut, welcher hauptsächlich der Straßenentwässerung dient. Im Osten wird ein Grünstreifen mit Graben errichtet, der das anfallende Wasser aus dem anliegenden Acker aufnimmt und nach Osten über einen Gitterrost ableitet. Im Westen werden die Parzellen talseitig erschlossen. Der Grünstreifen im Westen hat zusätzlich eine Ableitung zum Schutz der Unterlieger. Die Tiefe der Ableitungen ist derzeit mit ca. 2 m geplant. 
Die Parzellen erhalten jeweils eine Regenwasserpufferanlage mit 4 m³ Puffer und 4 m³ Speicher zur Brauchwassernutzung.
Die Kostenschätzung beträgt für den Straßenbau 106.550 € netto und für den Kanalbau 631.750 € netto, was der langen Ableitung geschuldet ist. Gesamt betragen die Erschließungskosten demnach 878.577 € brutto.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die vorgelegte Erschließungsplanung wohlwollend zur Kenntnis, mit den privaten Pufferungen (4 m³ Puffer und 4 m³ Speicher) besteht ebenfalls Einverständnis. Bis zu nächsten Gemeinderatssitzung sind die Kosten bzgl. der Tieferlegung der Entwässerung auf Kellerniveau und der Dimensionierung des Regenwasserkanals bei Erweiterung des Baugebiets vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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3. Antrag auf Ersatzbau einer landwirtschaftlichen Lagerhalle auf Fl.Nr. 1373, Gemarkung Andermannsdorf in Untergambach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 30.01.2024 ö beschließend 3

Sachverhalt

Der Grundstückseigentümer stellt Antrag auf Ersatzbau einer landwirtschaftlichen Lagerhalle auf dem Grundstück Fl.Nr. 1373, Gemarkung Andermannsdorf in Untergambach.
Das derzeit bestehende Gebäude direkt an der Gemeindeverbindungsstraße „von Hohenthann nach Andermannsdorf“ soll abgerissen und durch einen um 9 m kürzeren Neubau mit den Maßen 21,99 m Länge und 11,99 m Breite sowie einer Gesamthöhe von 7,24 m ersetzt werden. Die Nachbarunterschriften wurden vom Antragsteller vollständig beigebracht. Ein Bebauungsplan besteht für dieses Grundstück nicht. Es handelt sich hierbei um ein privilegiertes Vorhaben nach §35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB. Das Vorhaben dient dem landwirtschaftlichen Betrieb des Antragstellers.

Beschluss

Die Kosten für einen Regenwasseranschluss sind vom Antragsteller zu tragen. 
Bei Bedarf von Wasser und Strom hat der Antragsteller die Erschließung eigenständig zu organisieren und die Kosten hierfür zu tragen. 
Der Gemeinderat beschließt, dass diesem Bauantrag zugestimmt wird und hierfür das gemeindliche Einvernehmen erteilt wird. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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4. Stromanschluss Schule zur Versorgung der neuen Warmwasserbereitung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 30.01.2024 ö 4

Sachverhalt

Die Sanitärräume der Turnhalle sollten dieses Jahr saniert werden. Die Warmwasserbereitung soll über einen Durchlauferhitzer erfolgen. Früher wurde das Warmwasser mittels Boiler (Warmwasserspeicher) aufgeheizt. Dadurch bestanden immer Probleme mit Legionellen. Um mit einem Durchlauferhitzer das Wasser aufzuheizen, ist eine Anschlussverstärkung und Leitungserhöhung von 39 kW auf 78 kW notwendig. Die Kostenschätzung von Bayernwerk beläuft sich auf ca. 45.000 € brutto.

Der Gemeinderat nimmt diese Information zu Kenntnis, stellt eine weitere Beratung jedoch zurück bis detaillierte Informationen zu möglichen Alternativen vorliegen.

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5. Verschiedenes, Wünsche, Anträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 30.01.2024 ö beschließend 5
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5.1. Stellungnahme zu Bauleitplänen anderer Gemeinden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 30.01.2024 ö informativ 5.1

Sachverhalt

Der Gemeinderat wird davon in Kenntnis gesetzt, dass die Gemeinde von anderen Gemeinden über folgende Bauleitpläne zur Stellungnahme aufgefordert wurde:

  • Markt Essenbach
Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplans „Gewerbegebiet Altheim, Am Bahnhof – Teilbereich X“ (2. Auslegung)
Ausweisung neuer Gewerbeflächen für den Erweiterungsbedarf der angrenzenden Firma.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst eine Fläche von insgesamt ca. 18.900 m²

  • Markt Essenbach
Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) mit vorbereitenden Untersuchungen

Belange der Gemeinde sind hiervon nicht betroffen.

  • Markt Ergoldsbach
Änderung des Flächennutzungsplanes durch Deckblatt Nr. 47 „Asphaltmischanlage Kläham“ sowie die Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes Nr. 72 „Asphaltmischanlage Kläham“ (1. Auslegung)
Eine ortsansässige Firma der Marktgemeinde Ergoldsbach plant auf der Fl.Nr. 1246, Gemarkung Oberergoldsbach, die Errichtung einer Asphaltmischanlage. Hierbei handelt sich um eine Standortverlagerung einer bereits bestehenden Anlage im Landkreis Landshut. Ziel ist die Sicherung der Arbeitsplätze der Fa. Böhm am Standort Kläham in Verbindung mit einer Produktabnahmesicherheit von 25% der hergestellten Ware.
Die höchsten Bauteile sind die Asphaltmischanlage mit der sog. Paralleltrommel bis 37,5 m Höhe und der Kamin bis 40 m Höhe, ausgehend von einer Bezugshöhe von 434 müNN. Es ist von einem Flächenanteil bis zu 25 % für die technische Anlage auszugehen, sowie von weiteren 20 % zur Lagerung in Hallen mit max. 8 m Wandhöhe und max. 12 m Firsthöhe. Hinzu kommen bis zu 60.000 m³ bzw. max. 60 % der Gesamtfläche als offene Lagerflächen bzw. Fahr- und Behandlungsflächen. Für die Anlage sind tägliche Betriebszeiten (Montag bis Freitag) von 6.00 Uhr bis 18.00 Uhr geplant. Die Betriebszeit beläuft sich (im 2-Schicht-Betrieb) von 6.00 Uhr bis 22.00 Uhr. In Ausnahmefällen kann es auch zu Arbeiten nachts (von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr) kommen. Hierbei wird das vorgemischte Material auf die LKWs verladen und abgefahren. Erfahrungsgemäß kommt dies selten vor.
Der Geltungsbereich umfasst ca. 2,3 ha.
Im Rahmen der Machbarkeits-Untersuchung bzw. Immissionsschutz-Untersuchung zur geplanten Aufstellung des Bebauungsplanes „Sondergebiet Asphaltmischanlage Kläham“ der Marktgemeinde Ergoldsbach, Lärmschutz, Luftreinhaltung und Geruchsimmissionen, Auftrags-Nr. 3692461, TÜV SÜD Industrie Service GmbH, Westendstraße 199, 80686 München, 16.01.2023, wurde die grundsätzliche Möglichkeit der Ansiedlung bzw. der Realisierung einer Asphaltmischanlage am geplanten Standort untersucht. In diesem Zusammenhang sind aus fachtechnischer Sicht Aspekte des Lärmschutzes und der Luftreinhaltung einschließlich möglicher Geruchsimmissionen zu behandeln. Zusammengefasst wurden dabei folgende Ergebnisse erarbeitet:
- Der Betrieb einer Asphaltmischanlage erscheint am geplanten Standort aus schalltechnischer Sicht und auch aus Sicht der Luftreinhaltung grundsätzlich machbar und realisierbar
 - Verursacht durch die Geräuschimmissionen einer Asphaltmischanlage können an den maßgeblichen Immissionsorten am Ortsrand von Kläham jeweils um 6 dB(A) unter den Immissionsrichtwerten der TA Lärm liegende Immissionsrichtwertanteile eingehalten werden, diese Pegel tragen im Sinne des Textes der TA Lärm nicht relevant zum Gesamtpegel bei. 
- Mit diesen Immissionsrichtwertanteilen korrelieren für das Plangebiet Emissionskontingente LEK in Höhe von tagsüber 68 dB(A) und nachts 53 dB(A). Diese werden mit planlicher Festsetzung 15.1 definiert und im Textlichem Hinweis 0.7 konkretisiert. 
- Die Gesamtzusatzbelastung durch eine geplante Asphaltmischanlage mit Nebeneinrichtungen unterschreitet an allen relevanten Immissionsorten den Irrelevanzwert gemäß Nr. 3.3 des Anhangs 7 TA Luft von 2 % (0,02). 
- Erhebliche Belästigungen im Sinne des § 3 Abs. 1 BImSchG durch Geruchsimmissionen sind durch eine geplante Asphaltmischanlage nicht zu erwarten. 
- Detailbetrachtungen können im Rahmen der Gutachtenserstellung für das immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren angestellt werden.

Hiervon sind Belange der Gemeinde, insbesondere die Ortsteile Oberergoldsbach, Unkofen, Pfarrkofen und Hohenthann in Bezug auf das Verkehrsaufkommen betroffen, wenn der LKW-Verkehr Richtung Staatsstraße 2143 fährt.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dass durch die Änderung des Flächennutzungsplanes durch Deckblatt Nr. 47 „Asphaltmischanlage Kläham“ sowie die Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes Nr. 72 „Asphaltmischanlage Kläham“ des Marktes Ergoldsbach Belange der Gemeinde Hohenthann betroffen sind. Durch das erhöhte Verkehrsaufkommen (30 bis 40 LKW Zu- und Abfahrten zu Regelzeiten) sind insbesondere die Orte Oberergoldsbach, Unkofen, Pfarrkofen und Hohenthann betroffen, wenn Fahrten über die Kreisstraße LA 9 Richtung Staatsstraße 2143 erfolgen. 
Die Gemeinde bittet dafür Sorge zu tragen, dass die Zu- und Abfahrten hauptsächlich über die B15neu erfolgen und Fahrten über die Gemeinde Hohenthann nur auf das absolut notwendige Maß reduziert werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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5.2. Information zum Förderantrag "Anschaffung von Outdoor-Fitnessgeräten für Erwachsene" -Regionalbudget 2024-

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 30.01.2024 ö 5.2

Sachverhalt

Der Förderantrag des Projektes „Anschaffung von Outdoor-Fitnessgeräten für Erwachsene“ im Rahmen des Regionalbudget 2024 der ILE „Holledauer Tor“ wurde angenommen und gefördert. 

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5.3. Anfragen Gemeinderatsmitglieder

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 30.01.2024 ö 5.3

Sachverhalt

Die Straßenlampe auf Höhe Lärchenstraße 5 geht nicht.
Weiter wollte er wissen, ob der Weg zwischen Rosenstraße und Marktweg öffentlich ist, was verneint wurde. Dieser Weg führt von beiden Seiten in ein Privatgrundstück.

  • Gemeinderätin Pöschl
Gemeinderätin Pöschl schlug vor, die Glascontainer von der Gambacher Straße in das neue Gewerbegebiet zu verlagern, da immer sehr viele Scherben bei den Glascontainern sind.
Die Vorsitzende erklärte, dass die Glascontainer nicht am Wendehammer platziert werden können, da dann ein Wenden nicht mehr möglich ist. Wenn dann müsste in einem Grundstück ein Bereich gepflastert werden, der von beiden Seiten zugänglich ist.

  • Gemeinderat Simbürger
Beim Kinderspielplatz in Grafenhaun wurde ein Baum entfernt.
Dies ist der Gemeinde bekannt. Es erfolgt eine Ersatzbepflanzung.

Datenstand vom 21.02.2024 07:35 Uhr