Datum: 20.02.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Hohenthann
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:19 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:19 Uhr bis 21:43 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Antrag auf Änderung der Tagesordnung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann)
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Sitzung des Gemeinderates
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20.02.2024
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ö
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1 |
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, dass der Tagesordnungspunkt 5.4 der nichtöffentlichen Sitzung „Gewährung finanzieller Unterstützung -Regenerationsmaßnahmen Hauptplatz der SpVgg Schmatzhausen“ in die öffentliche Sitzung verschoben wird, da es keinen Grund der Geheimhaltung gibt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
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2. Genehmigung der Niederschrift vom 30.01.2024
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann)
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Sitzung des Gemeinderates
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20.02.2024
|
ö
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beschließend
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2 |
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
Gemeinderat Zieglmayer und Zenger stimmten nicht mit ab, da sie an der Sitzung vom 30.01.2024 nicht anwesend waren.
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3. Deckblatt Nr. 26 zum Flächennutzungsplan der Gemeinde Hohenthann; Beschlüsse zu den Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB (Beteiligung der Öffentlichkeit) und § 4 Abs. 2 BauGB (Beteiligung der Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann)
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Sitzung des Gemeinderates
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20.02.2024
|
ö
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beschließend
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3 |
Sachverhalt
Für die Vorstellung der Abwägungsvorschläge zum Entwurf des Deckblattes Nr. 26 zum Flächennutzungsplan der Gemeinde Hohenthann konnte erste Bürgermeisterin Andrea Weiß den Architekten Herrn Loibl vom Büro Planteam begrüßen. Erste Bürgermeisterin Andrea Weiß stellte die eingegangenen Stellungnahmen sowie die Abwägungsvorschläge vor.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, dass den Abwägungsvorschlägen wie vorgestellt und angefügt zugestimmt wird und entsprechend eingearbeitet werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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4. Feststellungsbeschluss über das Deckblatt Nr. 26 zum Flächennutzungsplan Hohenthann
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann)
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Sitzung des Gemeinderates
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20.02.2024
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ö
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beschließend
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4 |
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, dass das Deckblatt Nr. 26 zum Flächennutzungsplan Hohenthann in der Fassung vom 20.02.2024 verbindlich festgestellt wird. Die Verwaltung wird beauftragt, dieses Deckblatt Nr. 26 dem Landratsamt Landshut zur Genehmigung vorzulegen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 3
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5. Bebauungs- und Grünordnungsplanes "Grafenhaun II"; Beschlüsse zu den Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB (Beteiligung der Öffentlichkeit) und § 4 Abs. 2 BauGB (Beteiligung der Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann)
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Sitzung des Gemeinderates
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20.02.2024
|
ö
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beschließend
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5 |
Sachverhalt
Für die Vorstellung der Abwägungsvorschläge zum Entwurf des Bebauungs- und Grünordnungsplanes "Grafenhaun II" konnte erste Bürgermeisterin Andrea Weiß den Architekten Herrn Loibl vom Büro Planteam begrüßen. Erste Bürgermeisterin Andrea Weiß stellte die eingegangenen Stellungnahmen sowie die Abwägungsvorschläge vor.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, dass den Abwägungsvorschlägen wie vorgestellt und angefügt zugestimmt wird und entsprechend eingearbeitet werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 1
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6. Information zur Erschließungsplanung zum Baugebiet "Grafenhaun II"
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann)
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Sitzung des Gemeinderates
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20.02.2024
|
ö
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|
6 |
Sachverhalt
In der letzten Gemeinderatssitzung vom 30.01.2024 stellte Herr Loibl vom Planteam Landshut die Erschließungsplanung für das Baugebiet „Grafenhaun II“ vor. Hierbei traten noch einige Fragen und Änderungen auf, worüber Herr Loibl den Gemeinderat nun informierte. Neben den Kosten bzgl. der angefragten Tieferlegung der Entwässerung auf Kellerniveau wurde weiter vom Planungsbüro geprüft, ob die Dimensionierung des Regenwasserkanals bei einer Erweiterung des Baugebietes um 4 Parzellen ausreichen würde bzw. mit welchen Kosten für eine Vergrößerung zu rechnen ist. Erste Bürgermeisterin Weiß bat Herrn Loibl zusätzlich die Verlegung des Schmutzwasserkanals zu prüfen, um hier Kosten einsparen zu können.
Herr Loibl erläuterte kurz die ursprüngliche Planung des SW- und RW-Kanalverlaufs. Demnach sollten beide Leitungen Richtung Süden abgeleitet werden. Aufgrund der Länge sind die Kosten hierfür sehr hoch. Der SW-Kanal kann jedoch auch nach Norden entlang der Straße zum Bestand im Kreuzungsbereich verlegt werden. Damit reduziert sich die zu verbauende Länge sowie die Kosten, obwohl die Straße geöffnet werden muss. Es ist hierbei mit einer Gesamtersparnis von rund 150.000 € brutto zu rechnen.
Die Kellerentwässerung durch Tieferlegung des Kanals würde etwa 21.420 € brutto betragen.
Im Fall einer Erweiterung des Baugebiet um 4 Parzellen sind neben dem RW- und SW-Kanal auch der Entwässerungsgraben zu errichten. Hierfür ist mit etwa 99.365 € brutto zu rechnen. Der Regenwasserkanal ist derzeit mit einem 400er Rohr dimensioniert. Bei einer Erweiterung des Baugebiets ist ein 500er Rohr erforderlich. Hier liegen die Mehrkosten bei 12.000 € netto.
Beschluss 1
Der Gemeinderat nimmt die vorgestellten Kosten zur Kenntnis und beschließt, dass die Kellerentwässerung nicht durchgeführt, die Dimensionierung des RW-Kanals jedoch von 400 auf 500 erhöht werden soll.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 1
Beschluss 2
Der Gemeinderat beschließt, dass der SW-Kanal nicht wie ursprünglich geplant nach Süden, sondern nach Norden verlegt und an den Bestand im Kreuzungsbereich angeschlossen werden soll.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
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7. Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan "Grafenhaun II"
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann)
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Sitzung des Gemeinderates
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20.02.2024
|
ö
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beschließend
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7 |
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt den Bebauungs- und Grünordnungsplan "Grafenhaun II" in der Fassung vom 20.02.2024 gemäß § 10 BauGB und Art. 81 BayBO als Satzung.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 3
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8. Antrag auf Neubau eines Modulhauses als Altenteiler Wohnhaus auf Fl.Nr. 1078, Gemarkung Türkenfeld in Hohenthann
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann)
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Sitzung des Gemeinderates
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20.02.2024
|
ö
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beschließend
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8 |
Sachverhalt
Der Grundstückseigentümer stellt Antrag auf Neubau eines Modulhauses als Altenteiler Wohnhaus auf dem Grundstück Fl.Nr. 1078, Gemarkung Türkenfeld in Hohenthann mit den Außenmaßen 6,40 m x 11,0 m.
Die Nachbarunterschriften wurden vom Antragsteller vollständig beigebracht. Ein Bebauungsplan besteht für dieses Grundstück nicht. Es handelt sich somit um einen Fall nach § 34 BauGB. Die 2 eingetragenen Stellplätze sind gemäß Stellplatzsatzung ausreichend.
Das Grundstück Fl.Nr. 1078/0, Gemarkung Türkenfeld wird durch einen öffentlichen Kanal erschlossen und durch einen Grundstücksanschluss an die öffentliche Einrichtung angeschlossen (= erster Anschluss). Nach der Entwässerungssatzung der Gemeinde besteht pro bebautem und anschlussbedürftigem Grundstück nur ein Anspruch auf einen (einzigen) Grundstücksanschluss. Wird ein weiterer (= zweiter) Anschluss benötigt, sind die Kosten hierzu vom Grundstückseigentümer zu tragen. Hierzu wurde bereits eine Sondervereinbarung nach § 7 Entwässerungssatzung mit dem Grundstückseigentümer abgeschlossen.
Beschluss
Die Kosten für einen Schmutz- und Regenwasserhausanschluss sind vom Antragsteller zu tragen.
Die Erschließung mit Wasser und Strom hat der Antragsteller eigenständig zu organisieren und die Kosten hierfür zu tragen. Ein Anspruch auf eine neue Straßenbeleuchtung besteht nicht.
Es ist eine Rückhaltung gemäß der „Satzung über die öffentliche Entwässerungseinrichtung der Gemeinde Hohenthann“ zu erstellen.
Der Gemeinderat beschließt, dass diesem Bauantrag zugestimmt wird und hierfür das gemeindliche Einvernehmen erteilt wird.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
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9. Antrag auf Neubau eines Wohnhauses mit Garage auf Fl.Nr. 775, Gemarkung Andermannsdorf in Eberstall
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann)
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Sitzung des Gemeinderates
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20.02.2024
|
ö
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beschließend
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9 |
Sachverhalt
Die Bauherren stellen Antrag auf Errichtung eines Wohnhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 775, Gemarkung Andermannsdorf in Eberstall.
Für das alte Wohnhaus mit Nebengebäude wurde am 27.07.2023 eine Beseitigungsanzeige beim Landratsamt Landshut eingereicht. Der Neubau soll als Ersatzbau errichtet werden.
Die Nachbarunterschriften wurden vom Antragsteller vollständig beigebracht. Ein Bebauungsplan besteht für dieses Grundstück nicht. Es handelt sich somit um einen Fall nach § 34 BauGB. Die 2 eingetragenen Stellplätze sind gemäß Stellplatzsatzung ausreichend.
Beschluss
Ein Anspruch auf eine Asphaltierung der Zufahrtsstraße besteht nicht. Die Kosten für einen Schmutz- und Regenwasserhausanschluss sind vom Antragsteller zu tragen.
Die Erschließung mit Wasser und Strom hat der Antragsteller eigenständig zu organisieren und die Kosten hierfür zu tragen. Ein Anspruch auf eine neue Straßenbeleuchtung besteht nicht.
Es ist eine Rückhaltung gemäß der „Satzung über die öffentliche Entwässerungseinrichtung der Gemeinde Hohenthann“ zu erstellen.
Der Gemeinderat beschließt, dass diesem Bauantrag zugestimmt wird und hierfür das gemeindliche Einvernehmen erteilt wird.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
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10. Antrag auf Errichtung einer Pizzeria mit Betriebsleiterwohnung auf Fl.Nr. 1381/61, Gemarkung Türkenfeld in Hohenthann im Baugebiet "GE West"
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann)
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Sitzung des Gemeinderates
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20.02.2024
|
ö
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beschließend
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10 |
Sachverhalt
Die Grundstückseigentümer stellen Antrag auf Errichtung einer Pizzeria mit Betriebsleiterwohnung auf dem Grundstück Fl.Nr. 1381/61, Gemarkung Türkenfeld in Hohenthann.
Alle Unterschriften von den Eigentümern im „GE West“ wurden vom Antragsteller vollständig beigebracht. Das Bauvorhaben befindet sich im Bebauungsplangebiet „Gewerbegebiet GE West“ in Hohenthann.
Das Betriebsleiterwohnhaus hat mit einer Wohnfläche von 112,45 m² im Vergleich zu der Gaststätte mit 242,37 m² Nutzfläche zzgl. Außenbereich eine untergeordnete Bedeutung. Die Betriebsbeschreibung für gewerbliche Anlagen wurde dem Bauantragsunterlagen beigefügt. Die 14 eingetragenen Stellplätze und 1 Behindertenstellplatz sind gemäß Stellplatzsatzung ausreichend. Eine Bepflanzung gemäß der gemeindlichen Stellplatzsatzung (StS) wurde in den Bauantragsunterlagen nicht dargestellt.
Die Bestellung einer beschränkten persönlichen Dienstbarkeit in Bezug auf die Duldung gewerblicher Immissionen wurden von den Grundstückseigentümern in Absprache mit dem LRA eingetragen.
Beschluss
Gemäß der gemeindlichen Stellplatzsatzung – StS vom 01.02.2022 ist im Bereich der Parkplätze ein Baum gemäß Stellplatzsatzung (StS) zu pflanzen.
Der Gemeinderat beschließt, dass diesem Bauantrag zugestimmt wird und hierfür das gemeindliche Einvernehmen erteilt wird.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
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11. Antrag auf einen Wohnhausumbau auf Fl.Nr. 1283/19, Gemarkung Türkenfeld in Hohenthann im Genehmigungsfreistellungsverfahren
Gremium
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Sitzung
|
Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann)
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Sitzung des Gemeinderates
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20.02.2024
|
ö
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beschließend
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11 |
Sachverhalt
Der Grundstückseigentümer stellt Antrag auf Wohnhausumbau auf seinem Grundstück Fl.Nr. 1283/19 der Gemarkung Türkenfeld in Hohenthann, im Genehmigungsfreistellungsverfahren nach Art. 58 Abs. 1 BayBO.
Das Wohnhaus soll in ein Zweifamilienwohnhaus umgebaut werden. Die äußere Form und Größe des Wohnhauses werden nicht verändert. Die 4 eingetragenen Stellplätze sind gemäß Stellplatzsatzung ausreichend. Die Nachbarunterschriften wurden vom Antragsteller nicht beigebracht.
Der Grundstückseigentümer hat die Gemeinde in Kenntnis gesetzt, dass sein Bauvorhaben der Genehmigungsfreistellung unterliegt und deshalb für dieses Vorhaben kein Genehmigungsverfahren durchgeführt werden soll. Das Vorhaben liegt im Bebauungsplangebiet „Zwischen Gambacher Straße und Sportplatzstraße“ in Hohenthann.
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12. Antrag des Stock-Club Grafenhaun e.V. über die Gewährung eines Zuschuss für "Vorplatzüberdachung und Container"
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann)
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Sitzung des Gemeinderates
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20.02.2024
|
ö
|
|
12 |
Sachverhalt
Der Stock-Club Grafenhaun e.V. stellte mit Schreiben vom 10.02.2024 einen Antrag auf Gewährung eines Zuschusses für eine Überdachung des Vorplatzes vor den Stockbahnen von ca. 12m x 4m und für die verschiedenen Ausstattungsgegenstände einen Container, der bei Stockturnieren auch als Verkaufsraum für Brotzeiten genutzt werden kann. Der überdachte Vorplatz dient dann der Dorfgemeinschaft für geselliges Beisammensein bei Trainings oder für Zuschauer bei Stockturnieren.
Der SC Grafenhaun bewarb sich mit diesem Kleinprojekt beim Aufruf aus dem Regionalbudget der ILE „Holledauer Tor“, welches am 22.02.2024 bewilligt wurde.
Dem Kostenrahmen von ca. 19.000,00 € liegen Angebote und Kostenschätzungen zugrunde. Vom Regionalbudget ergeht ein Zuschuss in Höhe von 10.000,00 €.
Gemäß der bestehenden Richtlinie zur Förderung der Ortsvereine und Kirchen können Projekte und Aktivitäten, die den Zusammenhalt und die aktive gemeinsame Freizeitgestaltung einer Gemeinschaft nachhaltig und langfristig fördern, von der Gemeinde mit maximal 10 % der tatsächlich angefallenen Materialkosten bezuschusst werden. Die freiwillige Arbeitsleistung der Mitglieder wird nicht bezuschusst. Die Förderung ist gedeckelt auf 2.000 €.
Beschluss
Der Gemeinderat nimmt den gestellten Antrag für das Regionalbudget der ILE „Holledauer Tor“ positiv zur Kenntnis und beschließt, dass das Projekt „Vorplatzüberdachung und Container“ gemäß der Richtlinie zur Förderung der Ortsvereine und Kirchen mit 10% der tatsächlich angefallenen Materialkosten (max. 2.000 €) bezuschusst wird.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
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13. Antrag des Stock-Club Grafenhaun e.V. über die Vorfinanzierung des Projekts "Vorplatzüberdachung und Container"
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann)
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Sitzung des Gemeinderates
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20.02.2024
|
ö
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|
13 |
Sachverhalt
Der Stock-Club Grafenhaun e.V. stellte mit Schreiben vom 10.02.2024 einen Antrag auf Vorfinanzierung des Projekts „Vorplatzüberdachung und Container“.
Der SC Grafenhaun bewarb sich mit diesem Kleinprojekt beim Aufruf aus dem Regionalbudget der ILE „Holledauer Tor“, welches am 22.02.2024 bewilligt wurde.
Dem Kostenrahmen von ca. 19.000,00 € liegen Angebote und Kostenschätzungen zugrunde. Vom Regionalbudget ergeht ein Zuschuss in Höhe von 10.000,00 €.
Der Stockclub Grafen Haun e.V. kann die Baumaßnahme jedoch alleine finanziell nicht stemmen, da u.a. der Fördermittelrückfluss seitens der ILE erst zum Jahresende 2024 nach erfolgreichem Projektabschluss im September 2024 erfolgt und die Kosten, die über der maximalen Zuwendung von 10.000,00 € entstehen werden, aus Eigenmitteln zu tragen sind. Nach Abzug der maximalen Förderung der Gemeinde Hohenthann in Höhe von 2.000,00 € wären somit noch 7.000,00 € vom SC Grafenhaun zu tragen.
Die Vorsitzende informierte den Gemeinderat, dass die Vorfinanzierung der Maßnahme eine freiwillige Aufgabe darstellt. Die Gemeinde darf jedoch gem. Art. 72 Abs. 2 GO eine Bürgschaft bzw. Verpflichtungen aus verwandten Rechtsgeschäften, die ein Einstehen für fremde Schuld oder für den Eintritt oder Nichteintritt bestimmter Umstände zum Gegenstand haben, nur zur Erfüllung ihrer Aufgaben übernehmen.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, dass die Vorfinanzierung des Projekts „Vorplatzüberdachung und Container“ nicht gewährt wird, da die Gemeinde gem. Art. 72 Abs. 2 GO eine Bürgschaft bzw. Verpflichtungen aus verwandten Rechtsgeschäften, die ein Einstehen für fremde Schuld oder für den Eintritt oder Nichteintritt bestimmter Umstände zum Gegenstand haben, nur zur Erfüllung ihrer Aufgaben übernehmen darf.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
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14. Antrag der SpVgg Schmatzhausen -Zuschuss für Rasenmähroboter-
Gremium
|
Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann)
|
Sitzung des Gemeinderates
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20.02.2024
|
ö
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|
14 |
Sachverhalt
Die Spielvereinigung Schmatzhausen stellte einen schriftlichen Antrag zur Finanzierung eines Mähroboters am Hauptspielfeld in Schmatzhausen. Um Rasenmäharbeiten und Pflege am Hauptspielfeld für die beiden Platzwarte zu erleichtern und die dauernde Suche nach Ersatzkollegen einzustellen, ist der Ausschuss zu der Überlegung gekommen, einen Mähroboter anzuschaffen.
Neben dem Nachteil der hohen Anschaffungskosten (18.500 €), bestehen die Vorteile darin, dass die Mähgutentsorgung entfällt, die Platzwarte entlastet werden, keine oder eine sehr geringe Düngung erforderlich ist, kein Verdichten des Bodens durch einen Rasentraktor stattfindet, Sprit und somit CO² gespart wird und geringe Servicekosten bestehen.
Es haben bereits einige Vereine (z.B. SV Pattendorf, TSV Langquaid, SV Bruckberg, FC Ergolding) einen solchen Mähroboter im Einsatz.
Gemäß der Richtlinie zur Förderung der Ortsvereine und Kirchen können Projekte und Aktivitäten, die den Zusammenhalt und die aktive gemeinsame Freizeitgestaltung einer Gemeinschaft nachhaltig und langfristig fördern, von der Gemeinde mit 10% der tatsächlich angefallenen Materialkosten (max. 2.000 €) bezuschusst werden.
Bei einem persönlichen Gespräch bat der Vorstand aufgrund der hohen Kosten und der finanziellen Lage der SpVgg Schmatzhausen um einen Zuschuss der Gemeinde von 50%.
Zum Vergleich: Dem FC Hohenthann wurde im Jahr 2015 ein Zwischenachsmulchmähwerk mit 2.000 € bezuschusst, dessen Kosten bei 2.600 € lagen.
Nachdem die Gemeinde finanziell nicht so gut gestellt ist, halten das Landratsamt Landshut (Kommunalaufsicht) und der Bayerische Gemeindetag dazu an, sich lediglich auf die Pflichtaufgaben zu konzentrieren und freiwillige Leistungen so gut es geht zu reduzieren.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, dass die Anschaffung eines Mähroboters am Hauptspielfeld für die SpVgg Schmatzhausen gemäß der Richtlinie zur Förderung der Ortsvereine und Kirchen mit 10% der tatsächlich angefallenen Materialkosten (max. 2.000 €) bezuschusst wird. Die künftig anfallenden Service- und Reparaturkosten hat die SpVgg Schmatzhausen eigenständig zu tragen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
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15. Verschiedenes, Wünsche, Anträge
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann)
|
Sitzung des Gemeinderates
|
20.02.2024
|
ö
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beschließend
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15 |
zum Seitenanfang
15.1. Bekanntgabe von Vergaben
Gremium
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Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann)
|
Sitzung des Gemeinderates
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20.02.2024
|
ö
|
informativ
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15.1 |
Sachverhalt
Für folgende Beschlüsse sind die Gründe der Geheimhaltung weggefallen:
Vergabe Räumarbeiten Feldbach
Fa. Zieglmayer Andermannsdorf
Vergabe Pumpe Andermannsdorf
Firma Schoembs GmbH Elektronik
Vergabe Ingenieurleistungen für Straßenbauprogramm 2024 – Straßenbauarbeiten
Ingenieurbüros Ferstl, Landshut
Vergabe Ingenieurleistungen für Brückenprüfungen
Büro BBI Ingenieure GmbH, Landshut
Vergabe Sanierung Freibad – Architektenleistungen
Ingenierbüro Krautloher, Abt-Cölestin-Platz 1, 94474 Vilshofen
Vergabe Sanierung Freibad - Planung TGA Schwimmbadtechnik
Ingenieurbüro Kerling GmbH, Josef-Strauß-Straße 12, 96264 Altenkunstadt
Neubau Kinderkrippe Glückskäfer - Vergabe Außenspielgeräte
Firma Spielgeräte Maier, Altenmarkt an der Alz
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15.2. Stellungnahme zu Bauleitplänen anderer Gemeinden
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann)
|
Sitzung des Gemeinderates
|
20.02.2024
|
ö
|
informativ
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15.2 |
Sachverhalt
Der Gemeinderat wird davon in Kenntnis gesetzt, dass die Gemeinde von anderen Gemeinden über folgende Bauleitpläne zur Stellungnahme aufgefordert wurde:
Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes „SO Photovoltaik, am Bahnweg Altheim“ mit gleichzeitiger Flächennutzungs- und Landschaftsplans des Marktes Essenbach durch Deckblatt Nr. 23 (2. Auslegung)
Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage
Der Geltungsbereich umfasst ca. 68.180 m²
Belange der Gemeinde sind hiervon nicht betroffen.
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16. Gewährung finanzieller Unterstützung -Regenerationsmaßnahmen Hauptplatz der SpVgg Schmatzhausen-
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann)
|
Sitzung des Gemeinderates
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20.02.2024
|
ö
|
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16 |
Sachverhalt
Die Spielvereinigung Schmatzhausen stellte einen schriftlichen Antrag auf finanzieller Unterstützung für Regenerationsmaßnahmen des Hauptspielfeldes in Schmatzhausen. Vor 6 Jahren wurde das Hauptspielfeld letztmals Regenerationsmaßnahmen unterzogen. Neben der Durchführung von mechanischen Belüftungsmaßnahmen sollte grobkörniges Material in den Boden mit eingebracht werden. Die Kosten hierfür belaufen sich laut Angebot auf 4.992,67 € brutto.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, dass die Kosten der Rasenregeneration am Hauptspielfeld in Schmatzhausen gemäß dem vorgelegten Angebot übernommen werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
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17. Anfragen Gemeinderatsmitglieder
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann)
|
Sitzung des Gemeinderates
|
20.02.2024
|
ö
|
|
17 |
Sachverhalt
Gemeinderat Simbürger erkundigte sich, wann die Straße zwischen Pfarrkofen und Penkofen saniert wird, da die Schlaglöcher mittlerweile massiv sind und ein Gefahrenpotential darstellen.
Erste Bürgermeisterin Weiß teilte mit, dass die Baufirma ab KW 10 die Arbeit wieder aufnimmt.
Datenstand vom 13.03.2024 08:04 Uhr