Datum: 12.03.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Hohenthann
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:18 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:18 Uhr bis 22:13 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Genehmigung der Niederschrift vom 20.02.2024
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann)
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Sitzung des Gemeinderates
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12.03.2024
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ö
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beschließend
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1 |
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
Gemeinderäte Müller und Pöschl stimmten nicht mit ab, sie er an der Sitzung vom 20.02.2024 nicht anwesend waren.
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2. Straßenbauprogramm 2024 - Vorstellung der Kosten und Festlegung des Ausschreibungsumfangs
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann)
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Sitzung des Gemeinderates
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12.03.2024
|
ö
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|
2 |
Sachverhalt
Für die Vorstellung des Straßenbauprogrammes 2024 konnte Erste Bürgermeisterin Andrea Weiß Herrn Dipl. Ing. Martin Schindler vom Ingenieurbüro Ferstl begrüßen. Herr Schindler stellte die einzelnen Maßnahmen mit Kostenschätzung vor.
Ort, Straße
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Zustand
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Sanierungsempfehlung
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Kosten netto
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Hohenthann Herbststr.
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Wurzeleinwuchs Kanal
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lokale Kanalerneuerung
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5.000 €
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Hohenthann Buchenstraße,
Fl.St. Nr. 1260/43,
Weg zum Gambach
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Streckenschaden
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Ausbau Zufahrt/Weg (Vollausbau Asphalt oder Pflaster), 2,5m Zeiler Betonpflaster (20/16) wieder herstellen
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5.382 €
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Hohenthann Obergambach-Untergambach
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Streckenschaden
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Deckensanierung mit einzelnen Schadstellen, Zulage für einzelne Randbefestigungen (Zeiler, Spitzrinne) erneuern
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169.125 €
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Untergambach Ortsbereich
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Einzelschaden
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Schadstelle Asphalterneuerung/Vollausbau (mit FSS/STS), Kanalbefahrung empfohlen
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1.400 €
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Kirchberg-Mantel bis Fa. Kopp
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Streckenschaden
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Verstärkung mit Deckschicht (ohne fräsen)
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76.650 €
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Einmündung ausgefahren
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größere Schadstellen (20+40m*3,5)
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21.000 €
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Entwässerung schlecht
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40m Granitzeiler in Bankett, 90m Sickerleitung am FB-Rand
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10.400 €
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Kirchberger Str.
Zufahrt Blendl
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Streckenschaden
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Vollausbau mit STS
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24.500 €
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fehlende Randbefestigung bei Zufahrten
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Granitzeiler ergänzen
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3.420 €
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Gatzkofen
Zufahrt Huber
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Streckenschaden
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Vollausbau bei 2,50 m Breite wie bisher
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35.000 €
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Türkenfeld Bründlhof
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Streckenschaden (Kreisstraße bis Stall)
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Ausbau Feldweg (Vollausbau GVS) mit Erneuerung FSS/STS
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255.500 €
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Streckenschaden (oberhalb Stall)
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Asphalterneuerung, Zulage für Schadstellen mit Erneuerung FSS/STS
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73.920 €
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Hochreuth zur GVS
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Streckenschaden
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Vollausbau
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47.250 €
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Deckensanierung mit einzelnen Schadstellen
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7.350 €
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fehlende Randbefestigung bei Böschung und Kurve
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35 m Betonspitzrinne, 20+10 m Granitzeiler
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3.900 €
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Bibelsbach Höhe Weiher
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Streckenschaden
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Deckensanierung ggf. mit Armierung
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12.375 €
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Schadstelle (akute Gefährdung)
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Schadstellen re 1,0 m, li 0,5m Breite zusätzlich Vollausbau mit STS
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4.875 €
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Bibelsbach Höhe am Berg
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Schadstelle
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Schadstelle 1,2 m Breite mit 50 cm Überlappung zur Deckensanierung mit Armierung
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4.032 €
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Bibelsbach Ortsausfahrt
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Bereichsschaden
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Schadstellen Randbereich, ggf. mit STS
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19.040 €
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Asbach
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Streckenschaden und Schadstelle
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Vollausbau auf 12 m + Rohrgraben 2 m
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8.000 €
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Schmatzhausen Laaberstr.
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Bereichsschaden
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Asphalterneuerung mit bereichsweiser Erneuerung bzw. Ergänzung STS
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15.180 €
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defekte Randbefestigung mit Betonspitzrinne
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30 m Betonspitzrinne 40 cm Breite erneuern
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1.800 €
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Schmatzhausen Kirchplatz
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EW-Rinne gebrochen
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Erneuerung Rinne DN 250, ggf. mit Einfassung und Asphalt-Streifen
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6.000 €
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Schmatzhausen Egger Str.
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Kanal-Verlängerung
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Verlängerung SW-Kanal DN 200 + RW-Kanal DN 300 öff. Anteil
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30.720 €
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Verlängerung SW-Kanal DN 200 + RW-Kanal DN 300 priv. Anteil
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23.040 €
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Schmatzhausen Finkenstraße
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Streckenschaden
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Asphalterneuerung mit Ergänzung 15 cm STS
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36.225 €
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defekte / fehlende Randbefestigung
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Ausbau Betonleistenstein, Ergänzung/Erneuerung mit Granit-Zeiler
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6.720 €
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defekte Beton(spitz)rinne
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Erneuerung Betonspitzrinne/Betonrinne
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7.490 €
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Umbau MW-Entlastung
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vorh. Schacht anbohren, Überlauf DN 250, 2x bis 4x Sinkkästen erneuern
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15.000 €
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Hader-Grafenhaun
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Streckenschaden und Schadstellen
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Vollausbau in Teilbereichen mit einzelnen weiteren Schadstellen und Rissverguss
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22.750 €
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Bereich generell ausgemagert mit vielen Fugen
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Alternativ auf ganzer Länge durchfräsen, verteilen und neue Tragdeckschicht
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(113.575)
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Weihenstephan Petersglaimer Str.
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Schacht Trennsystem
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Umbau MW-Schacht, Anschluss an RW
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10.000 €
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Ettenkofen - St. 2143
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Bereichsschaden
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Trompete auf 15 m Länge Asphalterneuerung ohne FSS
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8.960 €
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Schadstelle
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Bereichsweise Verstärkung mit 15 cm STS im Anschluss an die St2143
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1.936 €
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Kreuzung Altenkofen nach Ettenkofen
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Einzelschaden
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Schadstelle Vollausbau mit FSS/STS
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3.750 €
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Zwischensumme 977.690 €
Baustelleneinrichtung und Verkehrssicherung pauschal 12% 117.322 €
Kostenschätzung netto 1.095.013 €
MwSt. 19% 208.052 €
Kostenschätzung brutto 1.303.065 €
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, dass die Maßnahmen
Hohenthann Herbststraße 5.000,00 €
Hohenthann Buchenstraße 5.382,00 € mit Betonpflaster
Hohenthann Obergambach-Untergambach 169.125,00 €
Kirchberg Zufahrt Blendl 27.920,00 €
Bibelsbach Weiher und Berg 21.282,00 €
Asbach 8.000,00 €
Schmatzhausen Laaberstraße 16.980,00 €
Schmatzhausen Kirchplatz 6.000,00 €
Schmatzhausen Eggerstraße 53.760,00 € ggfs. ohne priv. Anteil
Schmatzhausen Finkenstraße 115.000,00 €
Weihenstephan Petersglaimer Straße 10.000,00 €
Ettenkofen 5.000,00 € reduzierte Ausführung
Zwischensumme 443.449,00 €
Baustelleneinr. – Verkehrssich. 12% 53.213,88 €
Kostenschätzung netto 496.662,88 €
MwSt. 19% 94.365,95 €
Kostenschätzung brutto 591.028,83 €
in das Leistungsverzeichnis aufgenommen werden sollen.
Außerdem sollen Massen für ca. 3 Kanalhausanschlüsse in das LV aufgenommen werden.
Der Gemeinderat beschließt weiter, dass Bohrkernentnahmen (ca. 3.000 €) durchgeführt werden sollen. Buch, Zieglstadl und Gatzkofen (Brücke) werden noch geprüft und dem Gemeinderat erneut vorgelegt. Die Kamerabefahrung für den Ortsbereich Untergambach soll durchgeführt werden. Danach kann entschieden werden, wie weiter vorgegangen wird.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 1
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3. Antrag auf Vorbescheid für den Neubau eines Bürogebäudes mit Betriebsleiterwohnhaus und Garagen auf Fl.Nr. 89/3, Gemarkung Schmatzhausen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
|
Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann)
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Sitzung des Gemeinderates
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12.03.2024
|
ö
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beschließend
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3 |
Sachverhalt
Der Sohn des Grundstückseigentümers stellt Antrag auf Vorbescheid für den Neubau eines Bürogebäudes mit Betriebsleiterwohnhaus und Garagen auf der Fl.Nr. 89/3, Gemarkung Schmatzhausen in Schmatzhausen.
Der Antragsteller plant die Errichtung eines Elektroinstallationsbetriebes mit Betriebsleiterwohnhaus. Eine Betriebsbeschreibung für gewerbliche Anlagen liegt dem Vorbescheid bei.
Es ist geplant, ein Betriebsleiterwohnhaus mit den Maßen 14,24 m x 8,99 m sowie ein Bürogebäude mit Garagen mit den Maßen 14,49 m x 5,99 m und 8,25 m x 5,99 m zu errichten.
Die Nachbarunterschriften wurden vom Antragsteller vollständig beigebracht.
Das Bauvorhaben befindet sich im Bebauungsplangebiet Gewerbegebiet mit Beschränkung – zulässig sind nur nichtstörende Betriebe - „Am Marktweg“ in Schmatzhausen.
Folgende Festsetzung des Bebauungsplanes wird in dem Bauantrag nicht eingehalten:
- Wandhöhe der Garage: zulässig: Traufhöhe max. 2,75 m, geplant: Traufhöhe 3,60 m
Punkt 0.7.4 Fensterformat: zulässig: verschiedene Fensterformate sind zu vermeiden, geplant: Verwendung auch größerer oder liegender Formate
Wandhöhe Haus: zulässig: talseitig max. 6,00 m, geplant: Wandhöhe 7,51 m
Baugrenzenüberschreitung im Norden um 35,88 m² (um 2,52 m auf einer Länge von 14,24 m)
Die Abstandsflächen sind zum Nachbarn nach Norden vollumfänglich auf dem Grundstück nachzuweisen. Nach Angaben des Antragstellers fallen die Abstandsflächen nach Osten auf das eigene Grundstück (Fl.Nr. 89/4 der Gem. Schmatzhausen) mit der bestehenden Maschinenhalle. Gemäß derzeitigem Grundbucheintrag handelt es sich bei den Fl.Nrn. 89/3 und 89/4 der Gemarkung Schmatzhausen um zwei verschiedene Grundstückseigentümer.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, dass den oben aufgeführten Befreiungen zugestimmt und hierfür das gemeindliche Einvernehmen erteilt wird.
Die Abstandsflächen sind zum Nachbarn nach Norden hin vollumfänglich nachzuweisen. Die gemäß Antragsunterlagen geplante Zufahrt zum Grundstück ist dinglich zu sichern.
Die Erschließung mit Wasser, Strom und Breitband hat der Antragsteller eigenständig zu organisieren und die Kosten hierfür zu tragen.
Die Gemeinde Hohenthann weist den Antragsteller auf die Notwendigkeit einer Regenwasserpufferanlage (keine Zisterne) hin.
Der Gemeinderat beschließt außerdem, dass diesem Antrag auf Vorbescheid zugestimmt wird und hierfür das gemeindliche Einvernehmen erteilt wird.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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4. Antrag auf Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Stellplätzen auf Fl.Nr. 320/3, Gemarkung Schmatzhausen im Baugebiet "Am Sonnenberg" im Genehmigungsfreistellungsverfahren
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann)
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Sitzung des Gemeinderates
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12.03.2024
|
ö
|
beschließend
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4 |
Sachverhalt
Die Grundstückseigentümer stellen Antrag auf Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Stellplätzen auf Ihrem Grundstück Fl.Nr. 320/3, Gemarkung Schmatzhausen in Schmatzhausen, im Genehmigungsfreistellungsverfahren nach Art. 58 Abs. 2 BayBO.
Die Nachbarunterschriften wurden vom Antragsteller nicht vollständig beigebracht.
Die Eheleute haben die Gemeinde in Kenntnis gesetzt, dass ihr Bauvorhaben der Genehmigungsfreistellung unterliegt und deshalb für dieses Vorhaben kein Genehmigungsverfahren durchgeführt werden soll. Nach Art. 58 Abs. 2 BayBO ist die Änderung und Nutzungsänderung von Dachgeschossen zu Wohnzwecken einschließlich der Errichtung von Dachgauben im Anwendungsbereich des § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB genehmigungsfrei.
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5. Jugendsozialarbeit an Schulen
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann)
|
Sitzung des Gemeinderates
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12.03.2024
|
ö
|
|
5 |
Sachverhalt
Der Rektor der Grundschule Hohenthann, Christian Trißl stellte eine schriftliche Anfrage zur Kostenübernahme einer Jugendsozialarbeiter-Stelle an der Grundschule Hohenthann. In Furth und Rottenburg wurden bereits sehr gute Erfahrungen in diesem Bereich gemacht. Somit würde sich Herr Trißl gerne zusammen mit den Gemeinden Obersüßbach und Unterneuhausen für die Schaffung einer Jugendsozialarbeit an der Grundschule Hohenthann bewerben. Wobei jede Schule eine eigenständige Jugendsozialarbeiterstelle hätte.
Die Einführung einer Jugendsozialarbeiterstelle bietet zahlreiche Vorteile für die Schülerschaft, die Schule selbst und letztlich auch für die gesamte Gemeinde. Hier sind einige der wesentlichen Vorteile, die eine solche Position mit sich bringen würde:
1) Unterstützung der Schüler: Ein Jugendsozialarbeiter wäre in der Lage, individuelle Unterstützung für Schüler anzubieten, die mit persönlichen oder familiären Problemen kämpfen. Dies könnte sich positiv auf ihr Verhalten, ihr Lernen und ihre allgemeine Lebensqualität auswirken.
2) Früherkennung und Intervention: Durch die Präsenz eines Jugendsozialarbeiters können potenzielle Probleme frühzeitig erkannt und angegangen werden. Dies könnte dazu beitragen, das Auftreten von Verhaltensproblemen und anderen negativen Entwicklungen zu reduzieren.
3) Förderung des Schulklimas: Ein Jugendsozialarbeiter kann dazu beitragen, ein positives und unterstützendes Schulklima zu fördern, in dem sich Schüler sicher und unterstützt fühlen. Dies kann sich positiv auf das Lernumfeld und die allgemeine Atmosphäre in der Schule auswirken.
4) Zusammenarbeit mit Familien und Jugendamt: Durch die Zusammenarbeit mit Familien und anderen sozialen Diensten kann ein Jugendsozialarbeiter eine Brücke zwischen der Schule, den Familien und dem Jugendamt schlagen. Dies könnte dazu beitragen, die Unterstützungssysteme für Kinder und Jugendliche zu stärken.
Die Grundschule Hohenthann besuchen aktuell 181 Schülerinnen und Schüler, die von 23 LehrerInnen und FachlehrerInnen unterrichtet werden.
Die geplante Kostenaufstellung (Richtwerte) stellt sich nach Auskunft des Landkreises Landshut wie folgt dar:
Personalkosten bei 25 Stunden pro Woche: ca. 35.900 €
Personalnebenkosten: ca. 2.500 €
Sachkosten: ca. 2.500 €
Staatliche Förderung Personalkosten: 10.487 €
Der Landkreis Landshut übernimmt 50% der verbleibenden Personalkosten nach Abzug des Trägeranteils (10%) und der Förderung, somit: 10.911,50 € (35.900 € abzüglich 10% Trägeranteil 3.590 € abzüglich Förderung 10.487 € = 21.823 €)
Effektive Kosten für die Gemeinde Hohenthann pro Kalenderjahr:
Personalkosten: 14.501,50 €
Personalnebenkosten: ca. 2.500 €
Sachkosten: ca. 2.500 €
Gesamt: ca. 19.501,50 €
Die Gemeinde (Sachaufwandsträger) muss entsprechend Angebote bei freien Trägern (z.B. AWO, Diakonie Jugendhilfe Oberbayern, KJF oder KJSW) einholen, da die freien Träger mit der Übernahme der Maßnahme beauftragt werden muss. Für die Beantragung der Fördergelder (Aufnahme in das Förderprogramm JaS) muss vorliegen, welcher freie Träger ausgewählt wurde, da dieser den Erstantrag stellen muss.
Das Landratsamt Landshut bittet um Übersendung der notwendigen Unterlagen bis Mitte April 2024, um die Neuschaffung einer JaS-Stelle an der Grundschule Hohenthann in den Jugendhilfeausschuss am 06.05.2024 einbringen zu können.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, dass an der Grundschule Hohenthann eine unbefristete Jugendsozialarbeit-Stelle mit 25 Stunden pro Woche geschaffen werden soll. Weiter beschließt der Gemeinderat die Kostenübernahme und deren Einplanung in den Haushalt. Die Verwaltung wird beauftragt, Angebote bei den freien Trägern einzuholen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 1
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6. Anpassung der Gebühren in der Mittagsbetreuung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann)
|
Sitzung des Gemeinderates
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12.03.2024
|
ö
|
beschließend
|
6 |
Sachverhalt
Das Kreisjugendamt wies eindringlich darauf hin, dass die Gebühren für die Mittagsbetreuung viel zu niedrig angesetzt sind. Aufgrund der stetig ansteigenden Kosten müssen diese dringend angepasst werden.
In der Mittagsbetreuung besteht Platz für insgesamt 23 Kinder, sodass mittlerweile zwei Mitarbeiter angestellt sind. Nach aktueller Berechnung betragen die Personalkosten knapp 35.000 €. Die Förderung für die Mittagsbetreuung beträgt 4.200 €. Dies ergibt somit ein Defizit von rund 30.500 €.
In diesem Defizit sind jedoch noch keine Kosten für Heizung, Strom, Reinigung, Unterhalt usw. enthalten. Diese übernimmt komplett die Gemeinde.
Würde man das Defizit, das sich rein aus den Personalkosten ergibt, auf 11 Monate und 23 Kinder umlegen, wäre man bei einem Betrag von ca. 120,00 € pro Kind/Monat.
Vorschlag der Verwaltung für die Gebührenerhöhung:
Buchungszeit
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Gebühr bisher
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Gebühr neu
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2 Tage pro Woche
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15,00 EUR
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25,00 EUR
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3 Tage pro Woche
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22,00 EUR
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38,00 EUR
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4 Tage pro Woche
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29,00 EUR
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50,00 EUR
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5 Tage pro Woche
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35,00 EUR
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60,00 EUR
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Beschluss
Der Gemeinderat beschließt die Gebührenerhöhung für die Mittagsbetreuung, wie von der Verwaltung vorgeschlagen, ab 01.09.2024.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 1
Abstimmungsbemerkung
Gemeinderat Ganslmeier war zur Abstimmung nicht anwesend.
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7. Anschluss Kinderkrippe "Zwergenland" an die Nahwärmeversorgung
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann)
|
Sitzung des Gemeinderates
|
12.03.2024
|
ö
|
|
7 |
Sachverhalt
Seit 2010 wird die Kinderkrippe „Zwergenland“ mit einer Pelletheizung versorgt. Eine Pelletheizung hat eine Lebensdauer von etwa 15 – 20 Jahren. Es werden ca. 10 Tonnen Pellets im Jahr benötigt.
Da die Fernwärmeleitung entlang der Kinderkrippe verlegt wird, kann diese in diesem Jahr angeschlossen werden.
Beschluss 1
Der Gemeinderat beschließt, dass für die Kinderkrippe ein Fernwärmeanschluss gelegt wird.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 1
Beschluss 2
Der Gemeinderat beschließt, dass die Pelletheizung weiterbetrieben wird und der Anschluss an die Fernwärmeleitung zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 9
Abstimmungsbemerkung
Aufgrund des Abstimmungsergebnisses wird die Pelletheizung nicht weiterbetrieben.
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8. Verschiedenes, Wünsche, Anträge
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann)
|
Sitzung des Gemeinderates
|
12.03.2024
|
ö
|
beschließend
|
8 |
zum Seitenanfang
8.1. Informationen der ersten Bürgermeisterin
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann)
|
Sitzung des Gemeinderates
|
12.03.2024
|
ö
|
|
8.1 |
Sachverhalt
- Für den 03. April ist eine nicht-öffentliche Haushaltsberatung anberaumt. Der Haushalt soll dann in der Gemeinderatssitzung vom 30. April verabschiedet werden.
- Neue Zufahrtstore für das FF-Haus Hohenthann wurden letzte Woche eingebaut. Die Fenster werden in den kommenden Wochen ausgetauscht sowie die Maurerarbeiten durch die Fa. Zenger Bau durchgeführt. Anschließend wird die Fa. Sporrer die Malerarbeiten durchführen.
- Die Vorsitzende teilte mit, dass nach interner Abstimmung in der unteren Naturschutzbehörde das Flurstück 1493, Gemarkung Essenbach bei einer Verwendung als Ausgleichsfläche für die gemeindliche Bauleitplanung nach dem alten Bewertungssystem (mit Faktoren) mit dem Faktor 1,0 anerkannt wird (Umwandlung von nicht standortgerechten Nadelwaldmonokulturen in naturnahe Flächen). Das Grundstück hat eine Größe von 6.014 m²
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8.2. Stellungnahme zu Bauleitplänen anderer Gemeinden
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann)
|
Sitzung des Gemeinderates
|
12.03.2024
|
ö
|
informativ
|
8.2 |
Sachverhalt
Der Gemeinderat wird davon in Kenntnis gesetzt, dass die Gemeinde von anderen Gemeinden über folgende Bauleitpläne zur Stellungnahme aufgefordert wurde:
Änderung des Flächennutzungsplanes durch Deckblatt Nr. 53 „Mischgebiet Ergoldsbach-Süd“ und die Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes Nr. 55 „Sondergebiet u. Gewerbegebiet Ergoldsbach-Süd“ durch Deckblatt Nr. 1 „Mischgebiet Ergoldsbach-Süd“ (1. Auslegung)
Vorgesehen ist der Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Café und Lagerfläche. Der Bereich des bisherigen Gewerbegebietes GE 2 wird als Mischgebiet gem. § 6 BauNVO ausgewiesen.
Der Geltungsbereich umfasst den nordöstlichen Teil des Quartiers “GE 2“ mit ca. 4.892 m².
Belange der Gemeinde sind hiervon nicht betroffen.
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8.3. Anfragen Gemeinderatsmitglieder
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann)
|
Sitzung des Gemeinderates
|
12.03.2024
|
ö
|
|
8.3 |
Sachverhalt
Die Straßenbeleuchtung in Türkenfeld ist defekt.
Die Vorsitzende teilte mit, dass die Straßenbeleuchtung in Hohenthann zunächst auch nicht funktionierte. Dies ist jedoch wieder behoben. Sie bat daher noch etwas abzuwarten. Sollte die Straßenbeleuchtung weiterhin nicht funktionieren, bittet sie um entsprechende Rückmeldung.
Da Vereine im Zuge der Jugendarbeit erweitere Führungszeugnisse vorlegen müssen, erkundigte sie sich, ob dies auch für das Ferienprogramm gilt.
Dies verneinte die Vorsitzende. Beim Ferienprogramm kann kein erweitertes Führungszeugnis gefordert werden. Sollte jemand freiwillig eines beantragen wollen, übernimmt die Gemeinde hierfür die Kosten.
Datenstand vom 10.04.2024 08:20 Uhr