Datum: 29.04.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Hohenthann
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:15 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:15 Uhr bis 21:30 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Antrag auf Errichtung eines Beachvolleyballspielfeldes auf Fl.Nr. 47, Gemarkung Weihenstephan in Weihenstephan
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann)
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Sitzung des Gemeinderates
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29.04.2024
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ö
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beschließend
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1 |
Sachverhalt
Erste Bürgermeisterin Weiß bat darum, den TOP 8 zu vertagen, da es eine Planänderung gab und die Nachbarunterschriften noch nicht vollständig beigebracht wurden.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, dass TOP 8 vertagt wird.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
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2. Genehmigung der Niederschrift vom 09.04.2024
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann)
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Sitzung des Gemeinderates
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29.04.2024
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ö
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beschließend
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2 |
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
Gemeinderat Hopfensperger stimmte nicht mit ab, da er an der Sitzung vom 09.04.2024 nicht anwesend war.
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3. Haushaltsplan 2024; Verwaltungshaushalt
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann)
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Sitzung des Gemeinderates
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29.04.2024
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ö
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beschließend
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3 |
Sachverhalt
Die Vorentwürfe des Haushaltsplanes wurden bereits vorab mit den Gemeinderäten im Beisein von Kämmerin Julia Fink und Erster Bürgermeisterin Andrea Weiß erörtert und durchgesprochen.
Im Zusammenhang mit dem Haushaltsplan und der Haushaltssatzung muss außerdem noch die Investitions- und Finanzplanung für die kommenden Jahre beschlossen werden.
Der Stellenplan ist ebenso zu beschließen.
Zu Beginn verlas die Bürgermeisterin ihre Haushaltsrede.
Sie bedankte sich abschließend bei allen Beteiligten, insbesondere bei den Fraktionssprechern Nicole Pöschl (CSU) und Werner Müller (FW) für die konstruktive und gute Zusammenarbeit. Auch allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern dankte Erste Bürgermeisterin Weiß, insbesondere Kämmerin Julia Fink für die sehr gute, fachlich einwandfreie Ausarbeitung und Vorbereitung des Haushaltsentwurfs und der Geschäftsleiterin Larissa Englberger, in ihrer Funktion als Vorstand des Kommunalunternehmens, für die gute Ausarbeitung des Wirtschaftsplans.
Im Anschluss verlas Kämmerin Julia Fink ihren Vorbericht.
Das Volumen im Haushalt erreicht eine Summe von 15.102.705,00 €. In diesem Jahr ist eine Darlehensaufnahme in Höhe von 386.035,00 € eingeplant.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt den Verwaltungshaushalt für das Haushaltsjahr 2024 mit Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 9.530.630,00 €
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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4. Haushaltsplan 2024; Vermögenshaushalt
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann)
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Sitzung des Gemeinderates
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29.04.2024
|
ö
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beschließend
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4 |
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt den Vermögenshaushalt für das Haushaltsjahr 2024 mit Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 5.572.075,00 €.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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5. Haushaltsplan 2024; Stellenplan
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann)
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Sitzung des Gemeinderates
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29.04.2024
|
ö
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beschließend
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5 |
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt den Stellenplan Teil A (Beamte) und Teil B (Tariflich Beschäftigte) für das Haushaltsjahr 2024 in der vorliegenden und besprochenen Form.
(Der Stellenplan ist Bestandteil der Niederschrift.)
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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6. Haushaltsplan 2024; Haushaltssatzung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann)
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Sitzung des Gemeinderates
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29.04.2024
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ö
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beschließend
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6 |
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt für das Haushaltsjahr 2024 folgende Haushaltssatzung:
Haushaltssatzung
Haushaltssatzung der Gemeinde Hohenthann
(Landkreis Landshut)
für das Haushaltsjahr 2024
Auf Grund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Hohenthann folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 9.530.630,00 €
und im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 5.572.075,00 €
ab.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 386.035,00 € festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden keine festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
- Grundsteuer
- für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 360 v. H.
- für die übrigen Grundstücke (B) 360 v. H.
2. Gewerbesteuer 380 v. H.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 1.580.000,00 € festgesetzt.
§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2024 in Kraft.
Hohenthann, den ___.___.2024 Gemeinde Hohenthann
Siegel Andrea Weiß
Erste Bürgermeisterin
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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7. Haushaltsplan 2024; Finanzplan und Investitionsprogramm 2025-2027
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann)
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Sitzung des Gemeinderates
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29.04.2024
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ö
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beschließend
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7 |
Sachverhalt
Die Gemeinde Hohenthann hat nach Art. 70 GO ihrer Haushaltswirtschaft eine fünfjährige Finanzplanung vorzulegen. Diese umfasst für den Haushaltsplan 2024 die Jahre 2023-2027.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt auf der Grundlage des Investitionsprogramms 2025 bis 2027 den Finanzplan der Jahre 2023-2027 für den Verwaltungs- und Vermögenshaushalt in der vorliegenden Form.
[Der Investitionsplan ist Bestandteil der Niederschrift]
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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8. Zuschussantrag Beachvolleyballplatz Weihenstephan
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann)
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Sitzung des Gemeinderates
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29.04.2024
|
ö
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beschließend
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8 |
Sachverhalt
Die FF Weihenstephan bat mit Schreiben vom 06.04.2024 um einen Zuschuss für den Bau eines Beachvolleyballplatzes.
Die Dorfbevölkerung spielt seit vielen Jahren auf dem vorhandenen Fußballplatz Volleyball.
Als Standort für den Beachvolleyballplatz wäre die brachliegende Gemeindewiese hinter dem Fußballtor des Spielplatzes vorgesehen.
Von den Gesamtkosten in Höhe von 5.552,03 € werden von der ILE Holledauer Tor 80 % der förderfähigen Ausgaben übernommen.
Für die restlichen Ausgaben in Höhe von 2.165,29 €, sowie die Pflanzung von drei Bäumen für die Beschattung in Höhe von 750 € bittet die FF Weihenstephan um einen Zuschuss der Gemeinde Hohenthann.
Für solche Projekte und Aktivitäten, die den Zusammenhalt und die aktive gemeinsame Freizeitgestaltung einer Gemeinschaft fördern, gewährt die Gemeinde Zuschüsse nach Punkt III der Richtlinie zur Förderung der Ortsvereine und Kirchen. Bezuschusst werden max. 10 % der tatsächlich angefallenen Materialkosten, max. jedoch 2.000 €.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, den Beachvolleyballplatz der FF Weihenstephan gemäß den Zuschussrichtlinien mit 10 % der tatsächlich angefallenen Materialkosten, (max. 2.000 €) zu bezuschussen. Hierfür sind nach Abschluss der Maßnahme die Belege der Gemeinde vorzulegen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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9. Antrag auf Errichtung einer Fertiggarage mit Überdachung auf Fl.Nr. 1702/5, Gemarkung Petersglaim in Grafenhaun
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann)
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Sitzung des Gemeinderates
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29.04.2024
|
ö
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beschließend
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9 |
Sachverhalt
Der Grundstückseigentümer stellt Antrag auf Errichtung einer Fertiggarage mit Überdachung auf dem Grundstück Fl.Nr. 1702/5, Gemarkung Petersglaim in Grafenhaun.
Die Nachbarunterschriften wurden vom Antragsteller vollständig beigebracht.
Ein Bebauungsplan besteht für dieses Grundstück nicht. Es handelt sich somit um einen Fall nach § 34 BauGB.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, dass diesem Bauantrag zugestimmt wird und hierfür das gemeindliche Einvernehmen erteilt wird.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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10. Antrag auf isolierte Befreiung für die Errichtung eines Fahrrad-/Geräteschuppens auf Fl.Nr.38/23, Gemarkung Weihenstephan in Weihenstephan, Baugebiet "Am Kellerberg II mit Deckblatt Nr. 1"
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann)
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Sitzung des Gemeinderates
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29.04.2024
|
ö
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beschließend
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10 |
Sachverhalt
Für die Errichtung eines Fahrrad-/Geräteschuppens auf dem bereits bebauten Grundstück Fl.Nr. 38/23, Gemarkung Weihenstephan in Weihenstephan, beantragt der Eigentümer die isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Am Kellerberg II mit Deckblatt Nr. 1“ in Bezug auf
- Baugrenzenüberschreitung um 18 m²
Dachform: zulässig: Satteldach, geplant: Flachdach
Dachneigung: zulässig: 38 – 45 Grad, geplant: 10 Grad
Seitenverhältnis: zulässig: 1:1,25, geplant: 1:4,5
Der geplante Fahrrad-/Geräteschuppen mit den Ausmaßen 9,00 m x 2,00 m (max. Wandhöhe 3,00 m) befindet sich außerhalb der Baugrenzen, die im Bebauungsplan für dieses Grundstück festgesetzt sind.
Die Unterschriften der Nachbarn wurden von dem Antragsteller nicht vollständig beigebracht (es fehlt die Unterschrift von Fl.Nr. 38/22 Gemarkung Weihenstephan).
Beschluss
Die Erschließung mit Wasser und Strom hat der Antragsteller eigenständig zu organisieren und die Kosten hierfür zu tragen.
Der Gemeinderat beschließt, dass diesem Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Am Kellerberg II mit Deckblatt Nr. 1“ nicht zugestimmt wird. Die Verwaltung wird beauftragt einen negativen Genehmigungsbescheid hierfür zu erlassen
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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11. Antrag auf isolierte Befreiung für die Errichtung eines Sauna-/Geräteschuppens auf Fl.Nr. 38/23, Gemarkung Weihenstephan in Weihenstephan/Am Kellerberg II mit Deckblatt Nr. 1
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann)
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Sitzung des Gemeinderates
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29.04.2024
|
ö
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beschließend
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11 |
Sachverhalt
Für die Errichtung eines Sauna-/Geräteschuppens auf dem bereits bebauten Grundstück Fl.Nr. 38/23 der Gemarkung Weihenstephan in Weihenstephan, beantragt der Eigentümer die isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Am Kellerberg II mit Deckblatt Nr. 1“ in Bezug auf die
Das geplante Sauna-/Gerätehaus mit den Ausmaßen 5,00 m x 6,00 m (max. Wandhöhe 3,00 m) befindet sich außerhalb der Baugrenzen, die im Bebauungsplan für dieses Grundstück festgesetzt sind.
Flachdach ist unzulässig, geplant: Flachdach
Zulässig: 38-45 Grad, geplant: 15 Grad
Zulässig: 1:1,25, geplant: 1:1,2
Der Sauna-/Geräteschuppen benötigt einen Wasser-/Abwasseranschluss und wird mit Holz geheizt. Das Bauvorhaben soll mit 3 m Abstand zur westlichen Grundstücksgrenze errichtet werden.
Der Antragsteller hat die Nachbarn per E-Mail über das geplante Bauvorhaben informiert. Die Unterschriften der Nachbarn wurden von dem Antragsteller nicht vollständig beigebracht (die Unterschrift von Eigentümer Fl.Nr. 38/22 Gemarkung Weihenstephan, Herr Steinberger, fehlt).
Es liegt bereits ein Antrag auf isolierte Befreiung für einen Fahrradschuppen mit 9 m Länge an der Flurstücksgrenze zu Fl.Nr. 38/22 der Gemarkung Weihenstephan vor. Die max. erlaubte Grenzbebauung von 9 m wäre bei Genehmigung somit erreicht. Der Antragsteller wurde darauf hingewiesen, dass jedes weitere Bauvorhaben einen Mindestabstand zur Grundstücksgrenze von 3 m einhalten muss.
Beschluss
Die Kosten für die Erstellung eines Schmutz- und Regenwasserhausanschlusses sind vom Antragsteller zu tragen.
Die Erschließung mit Wasser und Strom hat der Antragsteller eigenständig zu organisieren und die Kosten hierfür zu tragen.
Der Antragsteller wird darauf hingewiesen, dass ein Mindestabstand von 3 m zu jeder Grundstücksgrenze eingehalten werden muss.
Der Gemeinderat beschließt, dass diesem Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Am Kellerberg II mit Deckblatt Nr. 1“ zugestimmt wird. Die Verwaltung wird beauftragt einen positiven Genehmigungsbescheid hierfür zu erlassen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 2, Dagegen: 13
Abstimmungsbemerkung
Aufgrund des Abstimmungsergebnisses ist der Antrag abgelehnt.
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12. Antrag auf Verlängerung des Vordaches beim Saunahaus auf Fl.Nr. 47/4, Gemarkung Weihenstephan in Weihenstephan
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann)
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Sitzung des Gemeinderates
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29.04.2024
|
ö
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beschließend
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12 |
Sachverhalt
Der Grundstückseigentümer stellt Antrag auf Verlängerung des Vordachs beim bestehenden Saunahaus auf dem Grundstück Fl.Nr. 47/4, Gemarkung Weihenstephan in Weihenstephan.
Das Vordach an der westlichen Seite des bestehenden Saunahauses soll um 2,60 m verlängert werden. Die bestehende Dachform (Satteldach) und die Dachdeckung (Biberschwanzdeckung auf Holzschalung) werden nicht verändert.
Die Nachbarunterschrift (Landesbund für Vogelschutz) wurde vom Antragsteller nicht beigebracht.
Ein Bebauungsplan besteht für dieses Grundstück nicht. Es handelt sich hierbei um ein Vorhaben nach §35 Abs. 2 BauGB.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, dass diesem Bauantrag zugestimmt wird und hierfür das gemeindliche Einvernehmen erteilt wird.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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13. Antrag auf isolierte Befreiung für die Errichtung eines Zaunsockels auf Fl.Nr. 1269/13, Gemarkung Türkenfeld im Baugebiet "Büchlacker"
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann)
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Sitzung des Gemeinderates
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29.04.2024
|
ö
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beschließend
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13 |
Sachverhalt
Für die Errichtung eines Zaunsockels auf dem Grundstück Fl.Nr. 1269/13, Gemarkung Türkenfeld in Hohenthann, beantragt der Eigentümer die isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Am Büchlacker“ in Bezug auf den Sockel bei der Einfriedung. Entlang des Büchlringes soll ein Natursteinsockel (Bordstein) auf 8 m Länge erstellt werden. An der Grenze zu FlstNr. 1269/12, Gmkg. Türkenfeld wird auf 6 m Länge der Natursteinsockel fortgesetzt. Danach folgt eine 15 m lange Mauer (L-Steine). Die Mauer wird abgetreppt und 70 cm höher, wie der bestehende Zaunsockel errichtet. Entlang der Garage wird die Wand 1,0 m über Bestandsgelände errichtet. Zwischen Garage und Straße wird ein Zaun auf dem Sockel errichtet. Die Gesamthöhe an der Grundstücksgrenze beträgt gesamt 1,50 m bezogen auf das Urgelände (entspricht Unterkante Blech). Der Zaun endet 2,0 m vor dem Büchlring, damit die Sicht zum Ausparken des Grundstückes Büchlring 4 gewährleitet bleibt.
Die Unterschriften der Nachbarn wurden von dem Antragsteller beigebracht.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, dass diesem Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Am Büchlacker“ zugestimmt wird. Die Verwaltung wird beauftragt einen positiven Genehmigungsbescheid hierfür zu erlassen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 1
Abstimmungsbemerkung
Gemeinderat Hopfensperger nahm an der Beratung und Abstimmung gemäß Art. 49 Abs. 1 GO nicht teil.
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14. Verschiedenes, Wünsche, Anträge
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann)
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Sitzung des Gemeinderates
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29.04.2024
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ö
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beschließend
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14 |
zum Seitenanfang
14.1. Jugendsozialarbeit an Schulen - Informationen zur Vertragsgestaltung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann)
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Sitzung des Gemeinderates
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29.04.2024
|
ö
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|
14.1 |
Sachverhalt
In der Gemeinderatssitzung vom 09.04.2024 wurde in der nicht-öffentlichen Sitzung beschlossen, dass die Diakonie Rosenheim, Jugendhilfe Oberbayern als freier Träger für die Jugendsozialarbeit an Schulen beauftragt wird, wenn der Vertrag nach einer jährlichen Bewertung oder einem Wegfall der Förderung kündbar ist.
Die Verwaltung hielt daher Rücksprache mit dem Landratsamt Landshut. Der Freie Träger muss jährlich den staatlichen Zuschuss neu beantragen. Dies hat jedoch nur formellen Charakter, da hierbei die aktuellen Beträge anzugeben sind. Ist ein Zuschuss einmal gewährt worden, bleibt dieser in der Regel auch bestehen und fällt nicht einfach weg.
Zudem findet jährlich eine Fachbeiratssitzung mit dem Kreisjugendamt, der Gemeinde, der Schule sowie weiteren Beteiligten statt, um eine Rückmeldung zur Jugendsozialarbeit zu erhalten. Hier wird der Nutzen festgestellt sowie mögliche Änderungen besprochen.
Die Stelle ist grundsätzlich unbefristet, kann jedoch jährlich gekündigt werden. Dies ist allerdings dann im Vertrag mit dem freien Träger geregelt.
Nach Rücksprache mit der Diakonie Jugendhilfe Oberbayern kann eine Kündigung von beiden Seiten jeweils zum 14.09. mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten erfolgen.
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14.2. Bekanntgabe von Vergaben
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann)
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Sitzung des Gemeinderates
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29.04.2024
|
ö
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informativ
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14.2 |
Sachverhalt
Für folgende Beschlüsse sind die Gründe der Geheimhaltung weggefallen:
Sanierung Feuerwehrgebäude Hohenthann
Neubau Außentreppe: Fa. Zinner, Türkenfeld
Schließanlage: Fa. Loibl Sicherheitstechnik Landshut
Grundschule und Rathaus Hohenthann
Schneefang: Fa. Reitmeier, Zimmerei, Hohenthann
Freibad Hohenthann
Analyse und Beratungsleistung: Fa. BSG Consult, Sulzbach-Rosenberg
Ingenieurplanung Elektro: Ingenieurbüro IHE, Fürstenzell
Ingenieurplanung Sanitär: Technikbüro Prünner, Tittling
Bürgerhaus Oberergoldsbach
Architekturleistung: Sachverständigenbüro Zenger, Hohenthann
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14.3. Information Mobilfunkmast
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann)
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Sitzung des Gemeinderates
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29.04.2024
|
ö
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informativ
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14.3 |
Sachverhalt
Erste Bürgermeisterin Andrea Weiß informierte den Gemeinderat darüber, dass der Mobilfunkmast am Standort in der Flurstraße in Hohenthann von der Telekom auf 5 G aufgerüstet worden ist.
Sollten Nachfragen von Bürgern kommen, kann dies so weitergegeben werden.
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14.4. Anfragen von Gemeinderäten
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann)
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Sitzung des Gemeinderates
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29.04.2024
|
ö
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beratend
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14.4 |
Sachverhalt
Anfrage Gemeinderat Hummel:
Gemeinderat Hummel wies nochmals darauf hin, dass man die gemeindlichen Liegenschaften auf mögliche Standorte für PV-Anlagen überprüfen soll. Bei der FF und Pumpstation Unkofen wäre dies in jedem Fall möglich. Mit den hohen Stromkosten würden sich die PV – Anlagen schnell rechnen.
Information von Gemeinderat Ganslmeier:
Gemeinderat Ganslmeier informierte darüber, dass er bezüglich der Heckenpflege mit Huf Johann telefoniert hat. Dieser hatte Kontakt mit dem Landschaftspflegeverband, welcher für die Gemeinde die Heckenpflege übernehmen würde. Im Bereich zwischen Oberndorf und Petersglaim wurden Gespräche geführt. Hier sollte die Gemeinde entlang des Baches 5 Meter pro Seite für die Renaturierung erwerben. GR Ganslmeier wollte diese Information dem Gemeinderat weitergeben, damit die Gemeinde ggf. mit dem Landschaftspflegeverband Kontakt aufnimmt.
Erste Bürgermeisterin Weiß erklärte, dass die Gemeinde hier eine Planung für den Hochwasserschutz erstellen muss, ansonsten besteht kein Vorkaufsrecht.
Anfrage Gemeinderat Blechschmidt:
Gemeinderat Blechschmidt ging auf den Löschweiher in Eberstall ein, welcher einen zu niedrigen Wasserstand aufweist. Er meinte, dass da möglicherweise viele Bisamratten im Weiher sind.
Erste Bürgermeisterin Weiß erklärte, dass sie mit einem Anwohner gesprochen hat. Dieser meinte, dass es nicht die Bisamratten sind, sondern der Zulauf durchgespült werden müsste. Man wird es aber auch an unseren Bisamrattenbeauftragten Hirsch Hans weitergeben, damit er sich darum kümmert.
Gemeinderat Zieglmayer sagte auch, dass der Zulauf schon oft verstopft war und die Feuerwehr diesen auch schon gespült hat.
In diesem Zuge informierte die Bürgermeisterin noch über die Straße am Moosbach, die an der Böschung wegbricht. Diese wurde angeschaut. Weiter sprach sie die Ortsdurchfahrt Eberstall, Höhe Kirche, an, die von den Autofahrern zu schnell und teilweise auf dem Gehweg befahren wird. Man wird hier einen Antrag beim Landkreis stellen, ob man im Kurvenbereich überfahrbare Absperrpoller, wie in Untergambach, aufstellen darf.
Datenstand vom 16.05.2024 08:07 Uhr