Datum: 14.05.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Hohenthann
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:40 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:40 Uhr bis 21:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Ortstermin zur Besichtigung der Umkleideräume in der Turnhalle sowie der Klassenzimmer
2 Genehmigung der Niederschrift vom 29.04.2024
3 Antrag auf Errichtung eines Beachvolleyballspielfeldes auf Fl.Nr. 47, Gemarkung Weihenstephan in Weihenstephan
4 Antrag auf isolierte Befreiung für die Errichtung einer Terrassenüberdachung auf Fl.Nr.1267/20, Gemarkung Türkenfeld in Hohenthann/Baugebiet "Am Büchlacker"
5 Freiflächen-Photovoltaikanlagen - eingereichte Anträge
6 Zweite Änderung der Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis der Gemeinde Hohenthann - Kostensatzung
7 Zuschussantrag für Bau eines Unterstandes
8 Verschiedenes, Wünsche, Anträge
8.1 Informationen der ersten Bürgermeisterin
8.2 Anfragen Gemeinderatsmitglieder

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1. Ortstermin zur Besichtigung der Umkleideräume in der Turnhalle sowie der Klassenzimmer

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 14.05.2024 ö beratend 1

Sachverhalt

Um 18 Uhr fand eine Besprechung über den Sanierungsumfang der Umkleidekabinen an der Turnhalle statt. Mit anwesend waren Florian Ramler (Schreiner – Türen), Franz Bichlmayer (Fliesenleger) und Peter Beck (HLS-Planer).
 

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2. Genehmigung der Niederschrift vom 29.04.2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 14.05.2024 ö beschließend 2

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Gemeinderäte Dam und Faltermeier stimmten nicht mit ab, da sie an der Sitzung vom 29.04.2024 nicht anwesend waren.

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3. Antrag auf Errichtung eines Beachvolleyballspielfeldes auf Fl.Nr. 47, Gemarkung Weihenstephan in Weihenstephan

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 14.05.2024 ö beschließend 3

Sachverhalt

Der Grundstückseigentümer stellt Antrag auf Errichtung eines Beachvolleyballfeldes auf dem Grundstück Fl.Nr. 47, Gemarkung Weihenstephan in Weihenstephan. Das Spielfeld hat eine Größe von 16 x 8 m.
Die Nachbarunterschriften wurden nicht vollständig beigebracht. Die notwendige Ausgleichsfläche für den Retentionsraumverlust wird auf der Fl.Nr. 47 erbracht. Ein Bebauungsplan besteht für dieses Grundstück nicht. Es handelt sich hierbei um ein Vorhaben nach § 35 Abs. 2 BauGB. 

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dass diesem Bauantrag zugestimmt wird und hierfür das gemeindliche Einvernehmen erteilt wird. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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4. Antrag auf isolierte Befreiung für die Errichtung einer Terrassenüberdachung auf Fl.Nr.1267/20, Gemarkung Türkenfeld in Hohenthann/Baugebiet "Am Büchlacker"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 14.05.2024 ö beschließend 4

Sachverhalt

Für die Errichtung einer Terrassenüberdachung auf dem bereits bebauten Grundstück Fl.Nr. 1267/20, Gemarkung Türkenfeld in Hohenthann, beantragt der Eigentümer die isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Am Büchlacker“ in Bezug auf 
  • die Baugrenzenüberschreitung
Die Terrassenüberdachung mit den Ausmaßen 5,30 m Länge und 4 m Tiefe wird über der Terrassentür auf einer Höhe von ca. 2,50 m angebracht. Somit ergibt sich eine Baugrenzüberschreitung von 21,2 m²
  • Dachdeckung
Zulässig: Pfannen in naturfarbenen Farben oder nichtspiegelndes Metall, geplant: Glasabdeckung

Gemäß Bebauungsplan sind bei den Parzellen 1 – 1 Flachdach oder Pultdach bei Nebengebäuden zulässig. Die Nachbarunterschriften wurden beigebracht.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dass diesem Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Am Büchlacker“ zugestimmt wird. Die Verwaltung wird beauftragt einen positiven Genehmigungsbescheid hierfür zu erlassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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5. Freiflächen-Photovoltaikanlagen - eingereichte Anträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 14.05.2024 ö 5

Sachverhalt

Nach Aufstellung der Leitlinien für die Zulassung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen im Oktober 2021 gingen 4 Anträge bis 30.04.2024 bei der Gemeinde ein.

  • A.M. Regenerative Energien GmbH & Co. KG, Rottenburg
Fl.Nr. 1529, Gemarkung Andermannsdorf
8,17 ha -> Agri-PV

  • Georg und Brigitte Ganslmeier, Grafenhaun
Fl.Nr. 1818 und 1815, 1667 (TF), Gemarkung Petersglaim
12 ha (Aufteilung in 3 Bauabschnitte möglich)

  • One Solar International GmbH, Eching
Fl.Nr. 293 und 1021 (TF), Gemarkung Schmatzhausen
7 ha

  • Südwerk Energien GmbH, Burgkunstadt
Fl.Nr. 2441 (TF), Gemarkung Oberergoldsbach
7,5 ha

Die Vorsitzende erläuterte anhand einer Tabelle die Bewertung der eingereichten Anträge gemäß der Leitlinie für die Zulassung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen. 
Sowohl für die Anlage in Andermannsdorf als auch in Petersglaim und Oberergoldsbach sind Störungen für Gebäude vorhanden, da der Abstand geringer als 200 m ist. Die Betreiber in Petersglaim sind jedoch bereit, die Anlage in einem Abstand von 200 m zu den nächsten Gebäuden zu errichten. Dadurch reduziert sich die Gesamtfläche allerdings entsprechend. Bei der Anlage in Andermannsdorf liegt grundsätzlich ein Ausschlussgrund aufgrund der Qualität der Böden vor, da es sich jedoch um eine Agri-PV-Anlage handelt und die Landwirtschaft weiter betrieben werden kann, ist lediglich eine Abwägung zu treffen. Die weiteren Anlagen haben eine mittlere Ackerzahl, sodass ebenfalls eine Abwägung zu treffen ist. Die Flächenbegrenzung ist lediglich bei der Anlage in Schmatzhausen und Oberergoldsbach eingehalten. Aufgrund der Agri-PV-Anlage in Andermannsdorf könnte jedoch von der Flächenbegrenzung abgewichen werden. Die Anlage in Petersglaim kann in 3 Bauabschnitte aufgeteilt werden, sodass die Flächenbegrenzung wieder eingehalten werden kann.
Die Fläche in Andermannsdorf ist als Vorbehaltsgebiet für Bodenschätze ausgewiesen, was grundsätzlich ein Ausschlussgrund ist. Für die übrigen Flächen sind keine besonders wertvollen Flächen betroffen.

Beschluss 1

Der Gemeinderat beschließt, dass zusätzlich zu der Flächenbegrenzung gemäß der Leitlinie (7,5 ha) die Agri-PV-Anlage zugelassen wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 3, Dagegen: 10

Abstimmungsbemerkung
Gemeinderat Ganslmeier nahm an der Beratung und Abstimmung gemäß Art. 49 Abs. 1 GO nicht teil.

Beschluss 2

Der Gemeinderat beschließt, dass dem Antrag der Fa. One Solar International GmbH, Eching zu der Anlage in Schmatzhausen (Fl.Nr. 293, 1021 TF) zugestimmt wird und hierfür ein Aufstellungsbeschluss gefasst wird.

Den anderen Projektantragstellern sind Absagen zu erteilen. Diese können für das nächste Jahr wieder einen entsprechenden Antrag einreichen, jedoch ist zwingend die Flächenbegrenzung sowie der Abstand zu Wohngebäuden einzuhalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 1

Abstimmungsbemerkung
Gemeinderat Ganslmeier nahm an der Beratung und Abstimmung gemäß Art. 49 Abs. 1 GO nicht teil.

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6. Zweite Änderung der Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis der Gemeinde Hohenthann - Kostensatzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 14.05.2024 ö beschließend 6

Sachverhalt

Am 10.10.2018 hat der Gemeinderat die Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis der Gemeinde (Kostensatzung) erlassen, eine erste Änderung fand am 13.06.2023 statt.
Bisher sind keine Gebühren für Pfändungs- und Unterweisungsverfügungen enthalten. Nachdem jedoch die Zahlungsforderungen häufig auf Pfändungen hinauslaufen, sollten aufgrund des Verwaltungsaufwands künftig entsprechende Gebühren erhoben werden. Grundlage für die Gebührenhöhe ist § 339 AO, somit 28,60 €. Die Auslagen (z.B. für Postzustellungsurkunde) werden im Zuge des Bescheids gemäß § 1 der Kostensatzung erhoben.
Im Bereich des Baurechts sollte bei einer Verlängerung einer Baugenehmigung (Genehmigungsfreistellungsverfahren nach Art. 58 Abs. 1 BayBO) ebenfalls eine Gebühr erhoben werden. Es wird eine Gebührenhöhe von 10 € vorgeschlagen, dies entspricht 25% der Genehmigungsgebühr.
Nachdem auch oftmals eine Erlaubnis zur Sondernutzung von gemeindlichen Wegen ausgestellt wird, könnte auch hier eine Gebühr in Höhe von 10 € festgesetzt werden, um den Verwaltungsaufwand zu honorieren.
Die von der Gemeinde bestehende Kostensatzung ist demnach entsprechend abzuändern.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, die bestehende Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis der Gemeinde (Kostensatzung) vom 10.10.2018, zuletzt geändert am 13.06.2023 wie folgt abzuändern:

Zweite Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis der Gemeinde (Kostensatzung)
vom 14.05.2024

Die Gemeinde Hohenthann erlässt aufgrund von Art. 20 des Kostengesetzes und Art. 23 der Gemeindeordnung folgende Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten im eigenen Wirkungskreis vom 10.10.2018, zuletzt geändert am 13.06.2023:

§ 1

Das Kommunale Kostenverzeichnis (KommKVz) wird unter Ziffer 3 Bauamt um folgende Punkte erweitert:

33

Verlängerung einer Baugenehmigung gemäß Genehmigungsfreistellungsverfahren
10,00 €

34

Erlaubnis zur Sondernutzung gemeindlicher Wege
10,00 €


§ 2

Das Kommunale Kostenverzeichnis (KommKVz) wird unter Ziffer 4 Finanzverwaltung um folgende Punkte erweitert:

41

Vollstreckung von Geldforderungen gem. Art. 26 VwZVG



411
Gebühren für Pfändungs- und Überweisungsverfügung
28,60 €

§ 3 Inkrafttreten

Diese zweite Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis der Gemeinde (Kostensatzung) tritt am 01.06.2024 in Kraft.

Hohenthann, den 14.05.2024
Gemeinde Hohenthann


Andrea Weiß
Erste Bürgermeisterin

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 2

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7. Zuschussantrag für Bau eines Unterstandes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 14.05.2024 ö beschließend 7

Sachverhalt

Die KLJB Andermannsdorf hat sich an der 72-Stunden-Aktion der Jugendverbände beteiligt und gemeinsam einen neuen Unterstand für die Band und den Chor für das Burgfest gebaut. Die Aktion fand im Zeitrahmen vom 18.04.2024-21.04.2024 statt und wurde erfolgreich abgeschlossen. Die Kosten belaufen sich auf rund 2.500,00 € für Holz, Kleinmaterialien, Lacke und Werkzeuge. 
Die KLJB Andermannsdorf bittet mit Schreiben vom 22.04.2024 um einen Zuschuss seitens der Gemeinde.  
Für solche Projekte und Aktivitäten, die den Zusammenhalt und die aktive gemeinsame Freizeitgestaltung einer Gemeinschaft fördern, gewährt die Gemeinde Zuschüsse nach Punkt III der Richtlinie zur Förderung der Ortsvereine und Kirchen. Bezuschusst werden max. 10 % der tatsächlich angefallenen Materialkosten, max. jedoch 2.000 €. 

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, den Bau des Unterstandes der KLJB Andermannsdorf gemäß den Zuschussrichtlinien mit 10 % der tatsächlich angefallenen Materialkosten, (max. 2.000 €) zu bezuschussen. Hierfür sind die Belege der Gemeinde vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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8. Verschiedenes, Wünsche, Anträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 14.05.2024 ö beschließend 8
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8.1. Informationen der ersten Bürgermeisterin

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 14.05.2024 ö 8.1

Sachverhalt

Die gebrauchten FF-Tore vom Feuerwehrgerätehaus Hohenthann wurden über Zollauktion angeboten. Die 4 Tore wurden insgesamt für 2.820 € veräußert. 

Im Leichenhaus war die Stromversorgung unterbrochen. Diese ist an der Schule angeschlossen. Die Gemeinde beauftragte am 06.05.2024 die Fa. Bayernwerk mit der Ortung des Kabelschadens. Auf Höhe der Turnhalle wurde der Kabelfehler entdeckt. Die Fa. RKE öffnete am 07.05.2024 die Straße und Elektro Ruhland behob den Schaden wieder. Danach wurde die Straße wieder verschlossen und die Feinschicht aufgebracht. Bei der Erdgasverlegung wurde das Kabel beschädigt. Es wurde bereits Kontakt mit der EVE aufgenommen, damit eine Kostenübernahme erfolgt.

Die Abnahme der GVS-Straße Penkofen erfolgte am Mittwoch, den 08.05.2024. Die Schlussrechnung ist bereits im Haus. Nach erfolgter Prüfung durch das Ing. Büro Dietlmeier wird diese bis zum 17.05.2024 beglichen. 

Momentan wird die Ortsdurchfahrt Schmidhof von der Fa. Pritsch saniert. 

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8.2. Anfragen Gemeinderatsmitglieder

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 14.05.2024 ö 8.2

Sachverhalt

In Penzkofen ist der Seitenstreifen von der Güllegrube Haumberger zur Staatstraße auf der rechten Seite ausgeschwemmt.

  • Zweite Bürgermeisterin Beck
In Unkofen ist der Goldbach Richtung Pfarrkofen geräumt, Richtung Oberergoldsbach jedoch nicht.
Dies wurde dem Bauhof bereits mitgeteilt, erste Bürgermeisterin Weiß geht dem nochmals nach.

Datenstand vom 05.06.2024 12:56 Uhr