Datum: 04.06.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Hohenthann
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:30 Uhr bis 21:50 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Genehmigung der Niederschrift vom 14.05.2024
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann)
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Sitzung des Gemeinderates
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04.06.2024
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ö
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beschließend
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1 |
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
Gemeinderat Krieger und Müller stimmten nicht mit ab, da sie an der Sitzung vom 14.05.2024 nicht anwesend waren.
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2. Vorstellung der Planungen zur Freibadsanierung Hohenthann und Beschluss zu den Ausschreibungen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann)
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Sitzung des Gemeinderates
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04.06.2024
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ö
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2 |
Sachverhalt
Erste Bürgermeisterin Andrea Weiß begrüßte hierzu Herrn Marchl vom Planungsbüro Krautloher sowie Herrn Kerling vom Ingenieurbüro Kerling. Herr Marchl stellte die Planung zur Freibadsanierung vor, im Einzelnen werden folgende Maßnahmen durchgeführt:
- Auskleidung bestehendes Becken mit einer Edelstahlwanne (bleibt bei 500 m² Wasserfläche)
Neubau und Verschiebung des Kinderbeckens in eine zentralere Lage (bleibt bei 40 m² Wasserfläche)
Neugestaltung des Aufenthaltsbereiches (Bestuhlung zum Kiosk)
Trennung des Schwimmer- und Nichtschwimmerbereichs mit einer Trennwand, Wassertiefe Nichtschwimmer = 0,90 – 1,35 m, Wassertiefe Schwimmer = 1,60 – 2,00 m, es bleiben 4 Bahnen mit Startblöcken. Weil der Beckenkopf auf Sitzhöhe angehoben wird, werden Blockstufen vor den Startblöcken erforderlich.
Massagedüsen, Wasserpilz und ggfs. 2 Rutschen als Attraktionen
Barrierefreier Zugang zum Becken (Behinderteneinstieg)
Neugestaltung der Wegeführung mit neuer Rampenanlage (Steigung 6 %), somit barrierefrei
Pflaster aus Betonstein 30x60, im Duschbereich 20x20
Aufsichtsbereich für Bademeister auf Plattform
Sanierung der Betonsitzplattform mit WPC-Dielen
Liegeinsel im Kinderbereich
Bodenbelag im Kinderbereich mit Gummigranulat
Erneuerung der Dachhaut, neue thermische Solaranlage mit Warmwasserboiler und neue Photovoltaikelemente
Umbau der Badewassertechnik (Technikraum in bestehender Größe ausreichend)
Umbau des Chlorgasraumes (Vergrößerung durch Mauerdurchbruch und Ummauerung der Nische)
Neubau von 2 Außenduschen
ggfs. behindertengerechter Umkleide- und Sanitärbereich mit Wickelbereich
Personal-WC mit Trennwänden versehen
Herr Marchl erklärte weiter, dass der Schwallwasserbehälter zu klein ist. Dieser hat aktuell 30 m³, es werden jedoch 50 m³ benötigt. Daher ist, statt der geplanten Sanierung, ein neuer Behälter geplant. Dieser wird an der gleichen Stelle errichtet, ist jedoch nicht mehr erhöht. Es kann ebenfalls wieder eine Liegefläche darauf entstehen, jedoch ist diese sodann ebenerdig. Alternativ könnten Liegestühle angebracht werden.
Zum Kinderbecken teilte Herr Marchl mit, dass zwei Becken mit verschiedenen Höhenniveaus angedacht sind. Diese sind mit einer Rutsche verbunden. In einem Becken ist eine Wasserspielsäule und eine Wasserspielpumpe geplant, im anderen Becken Spritzdüsen mit Wasserfontäne. Der Niveauausgleich außerhalb des Beckens wird mit Stufen und einer Rampe ausgeglichen.
Herr Kerling ging noch kurz auf die Technik ein. Diese ist an der DIN-Norm ausgelegt, wurde jedoch auf das Minimale reduziert, da diese aufgrund der tatsächlichen Besucheranzahl ansonsten zu überdimensionalisiert gewesen wäre. Gewisse Maßnahmen sind jedoch zwingend einzuhalten, somit auch der Schwallwasserbehälter. Die Wärme der Solaranlage soll hauptsächlich in das Kinderbecken gespeist werden, um hier etwa 2 bis 3 Grad wärmer als im Hauptbecken sein zu können. Die Filteranlage erfolgt mit Sandfiltration. Es besteht jedoch auch die Möglichkeit Aktivkohle nachzurüsten, wenn dies notwendig ist.
Der zeitliche Ablauf sieht vor, im Juni die Ausschreibung für die Hauptgewerke (Badewassertechnik, Edelstahl und Baumeisterarbeiten mit Abbruch) vorzubereiten, sodass im September die Vergabe durchgeführt werden kann. Ob dieses Jahr noch mit einem Baubeginn zu rechnen ist, ist fraglich. Voraussichtlich wird im März 2025 Baubeginn sein. Die Badesaison 2025 ist dann komplett geschlossen, Bauende ist bis zur Badesaison 2026.
Die Kosten-Mehrungen stellte Herr Marchl wie folgt vor:
Wenn der Schwallwasserbehälter beibehalten wird und lediglich saniert wird, wird für die Technik ein zusätzlicher Schwallwasserbehälter erforderlich. Die kompakte Gestaltung ist jedoch kostengünstiger, sodass ein neuer Schwallwasserbehälter empfohlen wird.
- Neue Rutsche inkl. Blockstufen und Schirm für Aufsicht 29.525 € netto
- Behindertengerechte Sanitäranlagen und Trennwand Personal-WC 23.809 € netto
- Außenfassade 27.150 € netto
Nachdem der Putz bereits sehr rissig ist, wird eine komplette Sanierung empfohlen.
Beschluss 1
Der Gemeinderat beschließt, dass der Spül- und Schwallwasserbehälter neu erstellt wird und der bestehende deshalb nicht ertüchtigt wird.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
Beschluss 2
Der Gemeinderat beschließt, dass eine zweite Rutsche und eine Plattform für die Aufsicht vorgesehen werden soll.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 5
Beschluss 3
Der Gemeinderat beschließt, dass eine behindertengerechte Sanitäranlage und eine Trennwand für das Personal WC errichtet werden sollen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
Beschluss 4
Der Gemeinderat beschließt, dass mit den vorgetragenen Planungen Einverständnis besteht und die weiteren Planungsschritte eingeleitet werden sollen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
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3. Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit 6 Wohneinheiten, 1 Carport mit 6 Stellplätzen und weiteren 3 Stellplätzen auf Fl.Nr. 105/5, Gemarkung Schmatzhausen in Schmatzhausen, Baugebiet "Am Sonnenberg"
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann)
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Sitzung des Gemeinderates
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04.06.2024
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ö
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beschließend
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3 |
Sachverhalt
Der Grundstückseigentümer hat sich gegenüber dem ursprünglichen Antrag geändert. Der jetzige Grundstückseigentümer stellt einen Antrag auf Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit 6 Wohneinheiten, 6 Carports und 3 Stellplätzen auf seinem Grundstück Fl.Nr. 105/5, Gemarkung Schmatzhausen in Schmatzhausen, Baugebiet „Am Sonnenberg“.
Das Bauvorhaben (Rohbau) wurde bereits verwirklicht. Die bei den Antragsunterlagen beigefügten Eingabepläne stimmen zum Teil nicht mit dem tatsächlich vorhandenen Bauvorhaben überein.
Die Nachbarunterschriften wurden vom Antragsteller nicht beigebracht. Das Bauvorhaben befindet sich im Bebauungsplangebiet „Am Sonnenberg“ in Schmatzhausen. Folgende Festsetzungen des Bebauungsplanes werden in dem Bauantrag nicht eingehalten:
Zulässig: Stützmauern sind im Bereich der Garagenzufahrten bis 0,30 m Höhe zulässig; geplant: Errichtung von Stützmauern in Form von L-Steinen mit einer Höhe über 0,30 m im Bereich der Garagenzufahrten
Zulässig: Wandhöhe max. 9,0 m gemessen talseitig ab OK, geplant: Wandhöhe ca. 9,60 m
Zulässig: Firsthöhe max. 11,0 m ab OK vorh. Gelände, geplant: 11,30 m
- Errichtung von 6 Balkonen auf der Südseite, dies stellt eine unzulässige Abweichung vom genehmigten Verfahren dar (genehmigt im Freistellungsverfahren: 4 Balkone und 2 Terrassen).
Errichtung von 2 Zwerchgiebel auf der Nordseite (jedoch untergeordnet 2 x 2,90 < 1/3x17,49)
Die 9 eingetragenen Stellplätze sind gemäß Stellplatzsatzung ausreichend, allerdings gemäß GaStellV auszubilden, welche besagt, dass bei einer Parkplatzbreite von 2,40 m eine Fahrgassenbreite von 6,25 m erforderlich ist. Die Straßenbreite beträgt an diesem Grundstück 5,15 m. Somit müsste der Parkplatz Nr. 1 um 1,10 m weiter in das Grundstück hineingeschoben werden.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, dass den oben aufgeführten Befreiungen nicht zugestimmt und hierfür das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt wird.
Der Gemeinderat beschließt außerdem, dass diesem Bauantrag nicht zugestimmt wird und hierfür das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt wird.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 1
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4. Antrag auf Neubau eines Mehrfamilienhauses (6 Wohneinheiten) auf Fl.Nr. 1258/9, Gemarkung Türkenfeld in Hohenthann im Genehmigungsfreistellungsverfahren
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann)
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Sitzung des Gemeinderates
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04.06.2024
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ö
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beschließend
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4 |
Sachverhalt
Die Grundstückseigentümerin stellt Antrag auf Neubau eines Mehrfamilienhauses (6 Wohneinheiten) auf ihrem Grundstück Fl.Nr. 1258/9, Gemarkung Türkenfeld in Hohenthann, im Genehmigungsfreistellungsverfahren nach Art. 58 Abs. 1 BayBO. Die Nachbarunterschriften wurden vom Antragsteller nicht beigebracht.
Die Eigentümerin hat die Gemeinde in Kenntnis gesetzt, dass ihr Bauvorhaben der Genehmigungsfreistellung unterliegt und deshalb für dieses Vorhaben kein Genehmigungsverfahren durchgeführt werden soll. Das Vorhaben liegt im Bebauungsplangebiet "Am Wald" in Hohenthann.
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5. Antrag auf Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage auf Fl.Nr. 1258/10, Gemarkung Türkenfeld im Baugebiet "Am Wald" im Genehmigungsfreistellungsverfahren
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann)
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Sitzung des Gemeinderates
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04.06.2024
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ö
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beschließend
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5 |
Sachverhalt
Die Grundstückseigentümerin stellt Antrag auf Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage auf ihrem Grundstück Fl.Nr. 1258/10, Gemarkung Türkenfeld in Hohenthann, im Genehmigungsfreistellungsverfahren nach Art. 58 Abs. 2 BayBO. Die Nachbarunterschriften wurden von der Antragstellerin nicht beigebracht.
Die Grundstückseigentümerin hat die Gemeinde in Kenntnis gesetzt, dass ihr Bauvorhaben der Genehmigungsfreistellung unterliegt und deshalb für dieses Vorhaben kein Genehmigungsverfahren durchgeführt werden soll. Das Vorhaben liegt im Bebauungsplangebiet „Am Wald“ in Hohenthann.
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6. Antrag auf isolierte Befreiung für die Errichtung einer Mauer entlang der südlichen Grundstücksgrenze auf Fl.Nr.320/6, Gemarkung Schmatzhausen im Baugebiet "Am Sonnenberg"
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann)
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Sitzung des Gemeinderates
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04.06.2024
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ö
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beschließend
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6 |
Sachverhalt
Für die Errichtung einer Mauer entlang der Südlichen Grundstücksgrenze auf dem bereits bebauten Grundstück Fl.Nr. 320/6, Gemarkung Schmatzhausen in Schmatzhausen, beantragt der Eigentümer die isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Am Sonnenberg“ in Bezug auf die Ausbildung der Einfriedung und Sockel. Die Mauer soll an der südlichen Grundstücksgrenze mit einer Höhe von bis zu 1,20 m errichtet werden. Im Bebauungsplan sind Sockel zwischen den Grundstücken und an der rückwärtigen Grundstücksgrenze unzulässig, nur entlang der Garagenzufahrt sind Stützmauern bis 30 cm erlaubt.
Die Unterschriften der Nachbarn wurden von dem Antragsteller nicht beigebracht.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, dass diesem Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Am Sonnenberg“ zugestimmt wird.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 2, Dagegen: 12
Abstimmungsbemerkung
Aufgrund des Abstimmungsergebnisses ist der Antrag abgelehnt.
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7. Antrag auf Neubau eines Austragswohnhauses auf Fl.Nr. 834, Gemarkung Wachelkofen in Ettenkofen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann)
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Sitzung des Gemeinderates
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04.06.2024
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ö
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beschließend
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7 |
Sachverhalt
Der Grundstückseigentümer stellt Antrag auf Neubau eines Austragswohnhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 834, Gemarkung Wachelkofen in Ettenkofen. Die Nachbarunterschriften wurden vom Antragsteller nicht vollständig beigebracht.
Ein Bebauungsplan besteht für dieses Grundstück nicht. Es handelt sich hierbei um ein privilegiertes Vorhaben nach §35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB. Das Vorhaben dient dem landwirtschaftlichen Betrieb des Antragstellers.
Beschluss
Ein Anspruch auf eine eigene Zufahrt besteht nicht. Falls eine Zufahrt erstellt werden soll, hat die Kosten der Antragsteller zu tragen. Die Regenwasserableitung erfolgt nach Antrag breitflächig. Die Kosten für einen evtl. nötigen Regenwasserhausanschluss sind vom Antragsteller zu tragen. Ein Schmutzwasseranschluss wird nicht erstellt, da die Ableitung in die Kleinkläranlage des Antragstellers erfolgt.
Die Erschließung mit Wasser, Fernmelde und Strom hat der Antragsteller eigenständig zu organisieren und die Kosten hierfür zu tragen. Ein Anspruch auf eine neue Straßenbeleuchtung besteht nicht.
Der Gemeinderat beschließt, dass diesem Bauantrag zugestimmt wird und hierfür das gemeindliche Einvernehmen erteilt wird.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 1
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8. Liegenschaften der Gemeinde - Ausstattung mit PV-Anlagen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann)
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Sitzung des Gemeinderates
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04.06.2024
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ö
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8 |
Sachverhalt
Die Vorsitzende erläuterte dem Gemeinderat die Stromverbräuche der Gemeindeliegenschaften, aufgrund einer Anfrage des Gemeinderates. Es ist zu klären, wo eine Einsparung der Stromkosten mit einer Installation einer PV-Anlage sinnvoll ist.
Speziell wurden Gebäude mit höherem Jahresstromverbrauch von 2023 genauer betrachtet und eine Kostenschätzung mit PV-Anlagen eingeholt:
Jahresstromverbrauch 2023 8.030 kW
Empfohlene Anlagenleistung 9,89 kWp
Empfohlene Speicherleistung 9,6 kWh
Mögliche Einsparung ohne Speicher 30%
Mögliche Einspeisung mit Speicher 70%
Geschätzte Kosten ohne Speicher 11.397 € -> Amortisation 8 Jahre
Geschätzte Kosten mit Speicher 16.652 € -> Amortisation 7 Jahre
Jahresstromverbrauch 2023 8.709 kW
Empfohlene Anlagenleistung 11,18 kWp
Empfohlene Speicherleistung 9,6 kWh
Mögliche Einsparung ohne Speicher 30%
Mögliche Einspeisung mit Speicher 70%
Geschätzte Kosten ohne Speicher 12.489 € -> Amortisation 8 Jahre
Geschätzte Kosten mit Speicher 17.744 € -> Amortisation 7 Jahre
Jahresstromverbrauch 2023 13.937 kW
Empfohlene Anlagenleistung 24,94 kWp
Empfohlene Speicherleistung 12,6 kWh
Mögliche Einsparung ohne Speicher 40%
Mögliche Einspeisung mit Speicher 70%
Geschätzte Kosten ohne Speicher 26.225 € -> Amortisation 7 Jahre
Geschätzte Kosten mit Speicher 32.975 € -> Amortisation 7 Jahre
Jahresstromverbrauch 2023 7.255 kW
Empfohlene Anlagenleistung 16,34 kWp
Empfohlene Speicherleistung 9,6 kWh
Mögliche Einsparung ohne Speicher 40%
Mögliche Einspeisung mit Speicher 70%
Geschätzte Kosten ohne Speicher 18.198 € -> Amortisation 9 Jahre
Geschätzte Kosten mit Speicher 23.453 € -> Amortisation 9 Jahre
Jahresstromverbrauch 2023 30.850 kW
Empfohlene Anlagenleistung 24,94 kWp
Empfohlene Speicherleistung 19,2 kWh
Mögliche Einsparung ohne Speicher 30%
Mögliche Einspeisung mit Speicher 45%
Geschätzte Kosten ohne Speicher 26.273 € -> Amortisation 6 Jahre
Geschätzte Kosten mit Speicher 36.083 € -> Amortisation 6 Jahre
Aufgrund der Nähe könnten die Kinderkrippe und die Pumpstation in Hohenthann zusammengeschlossen werden. Dies ist jedoch noch genauer zu prüfen.
Jahresstromverbrauch 2023 27.411 kW
Empfohlene Anlagenleistung 24,94 kWp
Empfohlene Speicherleistung 19,2 kWh
Mögliche Einsparung ohne Speicher 30%
Mögliche Einspeisung mit Speicher 45%
Geschätzte Kosten ohne Speicher 29.139 € -> Amortisation 7 Jahre
Geschätzte Kosten mit Speicher 38.949 € -> Amortisation 7 Jahre
Jahresstromverbrauch 2023 20.095 kW
Empfohlene Anlagenleistung 24,94 kWp
Empfohlene Speicherleistung 19,2 kWh
Mögliche Einsparung ohne Speicher 30%
Mögliche Einspeisung mit Speicher 50%
Geschätzte Kosten ohne Speicher 29.139 € -> Amortisation 8 Jahre
Geschätzte Kosten mit Speicher 38.949 € -> Amortisation 8 Jahre
Nachdem hier keine Überdachung besteht, müsste entweder eine Aufständerung erfolgen oder man könnte sich ggfs. mit dem SC Grafenhaun zusammenschließen und deren geplante Überdachung finanzieren und somit nutzen.
Jahresstromverbrauch 2023 5.766 kW
Empfohlene Anlagenleistung 11,18 kWp
Empfohlene Speicherleistung 9,6 kWh
Mögliche Einsparung ohne Speicher 35%
Mögliche Einspeisung mit Speicher 75%
Geschätzte Kosten ohne Speicher 12.489 € -> Amortisation 10 Jahre
Geschätzte Kosten mit Speicher 17.744 € -> Amortisation 10 Jahre
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9. Planung Gehweg Ortsauswärts an St2143 bis Rottenburger Str. 2
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann)
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Sitzung des Gemeinderates
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04.06.2024
|
ö
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|
9 |
Sachverhalt
Am 23. Oktober 2023 stellte die Verwaltung beim staatlichen Bauamt einen Antrag auf Erstellung eines Schotterweges vom Ortsausgang Hohenthann zur Rottenburger Straße 2. Aufgrund des starken Verkehrsaufkommens ist es für die Verkehrssicherheit der dortigen Anwohnerin notwendig einen Fußweg zu erstellen. Es fand eine Verkehrsschau mit dem Staatl. Bauamt, dem unterliegenden Grundstückseigentümer sowie der Verwaltung statt. Am 17.05.2024 erhielten wir die Information, dass der geplante Gehweg unter Beachtung folgender Punkt umgesetzt werden kann.
- Der Abstand zur Fahrbahn ist von 1,50 m auf mind. 1,75 m zu vergrößern.
Der Weg ist in beide Richtungen als reiner Gehweg (Radfahrer absteigen) zu beschildern.
Der Weg ist barrierefrei auszubauen (u.a. Deckschicht des Weges).
Der Unterhalt und Winterdienst hat durch die Gemeinde zu erfolgen.
Der unterliegende Grundstückseigentümer wäre bereit, hier sein Grundstück (Böschungsbereich) zur Verfügung zu stellen. Es sind ca. 50 m² erforderlich.
Die Kostenschätzung hierzu beläuft sich auf ca. 23.500 € brutto.
Dem Gemeinderat wurde noch eine Planung für einen Geh- und Radweg vorgelegt. Hier sind die gleichen Punkte zu beachten wie bei einem Gehweg. Nur die Breite des Geh- und Radwegs würde sich auf 2,50 m erhöhen. Zudem wäre eine andere Beschilderung vorzunehmen. Hierbei wären 75 m² von dem unterliegenden Grundstückseigentümer erforderlich.
Die Kostenschätzung hierzu beläuft sich auf ca. 33.000 € brutto.
Beschluss
Der Gemeinderat befürwortet die Errichtung eines Geh- und Radwegs von Hohenthann zur Rottenburger Straße 2 wohlwollend. Zunächst ist jedoch eine Fördermöglichkeit über den Freistaat anzufragen und Optionen zu prüfen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
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10. Zuschussantrag Bücherei Hohenthann
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann)
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Sitzung des Gemeinderates
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04.06.2024
|
ö
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beschließend
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10 |
Sachverhalt
Die Pfarr- und Gemeindebücherei bittet die Gemeinde Hohenthann um eine anteilige Kostenübernahme in Höhe von ca. 8.500,00 €. Die gesamten Renovierungsmaßnahmen belaufen sich nach einer Übersicht der Pfarrei auf 16.916,41 €. Die andere Hälfte übernimmt die Pfarrei Hohenthann.
Für die Maßnahme wurde eine Förderung des St. Michaelsbund beantragt. Diese beträgt max. 25 %, die Entscheidung über die Förderung erfolgt aber erst Ende des Jahres.
Sollte eine Förderzusage erfolgen, erhält die Gemeinde und die Pfarrei Hohenthann jeweils die Hälfte der Förderung erstattet.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, die Hälfte der Renovierungskosten für die Pfarr- und Gemeindebücherei nach Vorlage der Belege zu übernehmen. Sollte eine Förderzusage seitens des St. Michaelsbund erfolgen, ist diese anteilig an die Gemeinde zu zahlen. Zusätzlich wird eine LEADER-Förderung angefragt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 1
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11. Entschädigung für Wahlhelfer bei der Europawahl
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann)
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Sitzung des Gemeinderates
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04.06.2024
|
ö
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11 |
Sachverhalt
Vom Bund erhält die Gemeinde 35,00 € Entschädigung für den Wahlvorsteher und für alle weiteren Wahlhelfer 25,00 €. In den vergangenen Wahlen wurde die Entschädigung für den Wahlvorsteher und für die Wahlhelfer gleich bemessen. Vorschlag der Verwaltung: Alle Wahlvorsteher und Wahlhelfer erhalten 30,00 € sog. Erfrischungsgeld.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, dass als Entschädigung für die Wahlhelfer bei der Europawahl am 09.06.2024 ein sog. Erfrischungsgeld in Höhe von 30,00 € pro Wahlhelfer ausgezahlt wird.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
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12. Sanierung des Umkleidebereiches der Turnhalle - Festlegung des Sanierungsumfanges
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann)
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Sitzung des Gemeinderates
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04.06.2024
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ö
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12 |
Sachverhalt
Am 14.05.2024 besichtigte der Gemeinderat den Umkleide- und Sanitärbereich der Turnhalle, um sich ein Bild über die notwendigen Sanierungsarbeiten zu machen.
Herr Beck, HLS-Planer erläuterte den Bereich der Duschen und Toiletten. Es erfolgt ein Rückbau des Bestandes und ein Neubau mit je einer Dusche bei den Damen und Herren.
Fliesenlegermeister Bichlmayer erläuterte die verschiedenen Möglichkeiten der Fliesenverlegung. Genauso ging Türenbauer Ramler auf den Austausch der Türen ein.
Die Vorsitzende erläuterte die Kostenschätzung Fliesenarbeiten und den möglichen Austausch der neuen Türen.
Wandfliesen überkleben: 23.820 € netto
neu verlegen: 33.940 € netto
Bodenfliesen überkleben: 14.200 € netto
neu verlegen: 20.325 € netto
Die Tür zwischen Damen- und Herrenumkleide könnte zugemauert werden. Das von der Turnhalle aus zugängliche WC könnte an der ersten Tür verschlossen werden, dann würde die zweite Tür vor der Toilette entfallen. Alle weiteren Türen werden erneuert.
Beschluss 1
Der Gemeinderat beschließt, dass mit der Überklebung der Wandfliesen im Sanitärbereich Einverständnis besteht.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
Beschluss 2
Der Gemeinderat beschließt, dass die Bodenfliesen im Bestand belassen werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 2
Beschluss 3
Der Gemeinderat beschließt, dass mit der vorgestellten Erneuerung der Türen Einverständnis besteht.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
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13. Verschiedenes, Wünsche, Anträge
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann)
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Sitzung des Gemeinderates
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04.06.2024
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ö
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beschließend
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13 |
zum Seitenanfang
13.1. Information zu eingereichten Anträgen für Freiflächen-PV-Anlagen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann)
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Sitzung des Gemeinderates
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04.06.2024
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13.1 |
Sachverhalt
In der letzten Gemeinderatssitzung vom 14.05.2024 wurden die bis 30.04.2024 eingereichten Anträge für Freiflächen-PV-Anlagen behandelt. Von Südwerk Energien GmbH, Burgkunstadt wurde für die beantragte Anlage auf Fl.Nr. 2441 (TF), Gemarkung Oberergoldsbach bereits bei der Antragstellung eine Einverständniserklärung des Eigentümers von Buch 3 beigelegt, da der geforderte Abstand hierzu nicht eingehalten wurde. Diese Einverständniserklärung wurde von der Verwaltung bei der Auflistung nicht berücksichtigt und die Störung für Wohngebäude als Ausschlusskriterium deklariert.
Hierauf machte der Eigentümer nach der Sitzung aufmerksam und bittet um nochmalige Vorlage im Gemeinderat. Die Verwaltung ist jedoch der Ansicht, dass dieses Kriterium nicht allein zum Ausschluss des vorgelegten Antrags führte. Da der nun genehmigte Antrag die Kriterien insgesamt besser erfüllte und auch andere Antragsteller die Störung der Gebäude durch ein Wegrücken der Anlage verhindern würden, war ersichtlich, dass auch die bestehende Einverständniserklärung keinen anderen Einfluss auf die Entscheidungsfindung gehabt hätte.
Diese Auffassung teilt auch der Gemeinderat und ist sich einig, dass keine erneute Vorlage hierzu durchzuführen ist.
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13.2. Information zum Eigenwirtschaftlichen Glasfaserausbau des Ortsteil Hohenthann
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann)
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Sitzung des Gemeinderates
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04.06.2024
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ö
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13.2 |
Sachverhalt
Die Fa. RKE Zieglstadl beabsichtigt, im Zuge der Errichtung des Nahwärmenetzes Hohenthann durch die Bioenergie Siegl und darüber hinaus die Ortslage Hohenthann mit einem Glasfasernetz, eigenwirtschaftlich und komplett zu versorgen. Der Ausführungszeitraum wird ca. 3 Jahre beanspruchen, zwischenzeitig angebundene Grundstücke können ab Saison 2025 in Betrieb genommen werden. Bis zu diesem Zeitpunkt wird auch der Netzbetreiber verpflichtet und bekannt gegeben. Im gleichen Zusammenhang werden dann auch die Tarife und die Leistungsmerkmale des Glasernetzes bekannt gegeben.
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13.3. Anfragen Gemeinderatsmitglieder
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann)
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Sitzung des Gemeinderates
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04.06.2024
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ö
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13.3 |
Sachverhalt
Die Bankette von Laber nach Schmidhof und von Schmidhof nach Pfiferling sind aufgrund der Regenfälle ausgewaschen.
Weiter erkundigte er sich, ob die Wohnung in Schmatzhausen in der Landshuter Straße 42 bezugsmäßig ist oder größere Renovierungen anstehen. Die Vorsitzende erklärte, dass keine großen Renovierungen erforderlich sind. Es ist jedoch zu prüfen, ob alles ordnungsgemäß funktioniert.
Auf einer Baulücke im Dachsenbachweg in Schmatzhausen liegt eine große Kabeltrommel.
Bayernwerk verlegt in diesem Bereich eine Versorgungsleitung.
In den Leitkriterien für Freiflächen-PV-Anlagen sind Agri-PV-Anlagen nicht konkret geregelt. Hierzu sollte überlegt werden, wie damit künftig umgegangen wird.
Hierzu wird für eine der nächsten Sitzungen etwas vorbereitet.
Datenstand vom 27.06.2024 09:05 Uhr