Datum: 25.06.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Hohenthann
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:37 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:37 Uhr bis 21:25 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift vom 04.06.2024
2 Örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2023
3 Haushalt 2024; Finanzplan 2023-2027
4 Antrag auf Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf Fl.Nr. 766/1, Gemarkung Andermannsdorf in Eberstall
5 Antrag auf Nutzungsänderung vom Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung zu Einfamilienhaus ohne Einliegerwohnung auf Fl.Nr. 1381/13, Gemarkung Türkenfeld in Ort Hohenthann
6 Antrag auf Neubau des Kinderbeckens im Freibad Hohenthann auf Fl.Nr. 1242, Gemarkung Türkenfeld in Hohenthann
7 Aufwertung Freibad Hohenthann - Förderantrag LEADER
8 Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Hohenthann - Gartenwasserzähler
9 Neukalkulation der Essensgebühren in den Kindertagesstätten mit ggf. Anpassung
10 Antrag auf Zuschuss für die Ministrantenwallfahrt 2024
11 Verschiedenes, Wünsche, Anträge
11.1 Bekanntgabe von Vergaben
11.2 Informationen der ersten Bürgermeisterin
11.3 Kanalerneuerung Schulstraße 8/10 in Hohenthann

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1. Genehmigung der Niederschrift vom 04.06.2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 25.06.2024 ö beschließend 1

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Gemeinderat Ganslmeier und Zenger stimmten nicht mit ab, da sie an der Sitzung vom 04.06.2024 nicht anwesend waren.

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2. Örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 25.06.2024 ö beschließend 2

Sachverhalt

Herr Schiessl informiert als Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses, den Gemeinderat, dass am 11.06.2024 in den Räumen der Kämmerei und Kasse die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2023 durch den Rechnungsprüfungsausschuss vorgenommen wurde. Er verlas hierzu die vom Rechnungsprüfungsausschuss angefertigte Niederschrift und gab zu den verschiedenen Punkten die entsprechenden Feststellungen bekannt. Außerdem erklärte er, dass sämtliche Unterlagen vorgelegt und eingesehen werden konnten. 
Gemeinderat Schiessl sprach den Beteiligten ihren Dank für die unproblematische Prüfung aus.
Die Kämmerin Julia Fink verlas im Anschluss den Rechenschaftsbericht in verkürzter Form mit den Einnahmen und Ausgaben und den Ergebnissen der Haushaltswirtschaft im abgelaufenen Jahr 2023.  Anschließend wurden die Haushaltsüberschreitungen verlesen und erläutert. 

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, die im Haushaltsjahr 2023 angefallenen Haushaltsüberschreitungen, soweit sie erheblich sind und die Genehmigung nicht schon mit früheren Gemeinderatsbeschlüssen erfolgt ist, gemäß Art. 66 Abs. 1 GO nachträglich zu genehmigen. 
Der Bericht und die Bemerkungen des Rechnungsprüfungsausschusses werden zu Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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3. Haushalt 2024; Finanzplan 2023-2027

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 25.06.2024 ö beschließend 3

Sachverhalt

Der Haushalt 2024 wurde durch die Rechtsaufsicht im Landratsamt geprüft und der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen in Höhe von 386.035,00 € wurde rechtsaufsichtlich genehmigt. 
Im Zuge der Prüfung des Haushaltes 2024 wurde folgender Hinweis gegeben, der einen Neubeschluss des Finanzplanes zur Folge hat: 
Bei den Entnahmen aus der allgemeinen Rücklage wurden in den Jahren 2025-2027 jeweils eine Entnahme von 500.000,00 € geplant. 
Dieser Ansatz ist jedoch auf 0 zu setzen, da wir nach der Rücklagenübersicht und gemäß der Rücklagenzuführungen laut Finanzplan über keine entsprechenden Rücklagenmittel verfügen. 
Erfreulicherweise konnte man in den letzten Jahren immer entsprechende Mittel zur Rücklage zuführen und auch wieder entnehmen. Dies kann aber zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht gesagt werden.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt den aktualisierten und berichtigten Finanzplan für den Verwaltungs- und Vermögenshaushalt für die Jahre 2023-2027 in der vorliegenden Form. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 1

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4. Antrag auf Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf Fl.Nr. 766/1, Gemarkung Andermannsdorf in Eberstall

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 25.06.2024 ö beschließend 4

Sachverhalt

Der Grundstückseigentümer stellt Antrag auf Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 766/1, Gemarkung Andermannsdorf in Eberstall.
Gleichzeitig wurde ein Antrag auf Beseitigung der vorhandenen Doppelgarage gestellt. Das geplante Einfamilienhaus mit Doppelgarage soll als Ersatzbau für diese Doppelgarage errichtet werden.
Eine Zustimmung gemäß Art. 6 Abs. 2 BayBO zur Abstandsflächenübernahme mit dem Eigentümer des Nachbargrundstücks Fl.Nr. 764/0 der Gemarkung Andermannsdorf wurde erbracht.
Die Nachbarunterschriften wurden vom Antragsteller nicht vollständig beigebracht (Fl.Nr. 766/0 Gemarkung Andermannsdorf fehlt).
Ein Bebauungsplan besteht für dieses Grundstück nicht. Es handelt sich somit um einen Fall nach § 34 BauGB.
Gemäß der Sondervereinbarung nach § 7 EWS mit dem Grundstückseigentümer übernimmt dieser im Falle eines weiteren Grundstücksanschlusses an den Schmutz- und Niederschlagswasserkanal der Gemeinde die Kosten für den Aufwand der Herstellung in vollem Umfang. Es ist geplant, dass die Entwässerung des Bauvorhabens über den bereits bestehenden (ersten) Anschluss des Grundstückes erfolgt.
Der Nachweis über eine im Grundbuch eingetragene Dienstbarkeit bzgl. der Zufahrt zum Grundstück und ein Abwasserkanalleitungsrecht nebst Recht zur Anbringung einer Kontrollöffnung wurde durch Vorlage einer Notarurkunde (Kopie Auszug liegt vor) erbracht. Die Zufahrt zum Grundstück ist somit gesichert.
Die 4 eingetragenen Stellplätze sind gemäß Stellplatzsatzung für das alte und neue Wohnhaus auf der Flurnummer ausreichend. 

Beschluss

Die Kosten für einen Schmutz- und Regenwasserhausanschluss sind vom Antragsteller zu tragen. 
Die Erschließung mit Wasser, Telekommunikation und Strom hat der Antragsteller eigenständig zu organisieren und die Kosten hierfür zu tragen. Ein Anspruch auf eine neue Straßenbeleuchtung besteht nicht. Es ist eine Rückhaltung gemäß der „Satzung über die öffentliche Entwässerungseinrichtung der Gemeinde Hohenthann“ zu erstellen.
Der Gemeinderat beschließt außerdem, dass diesem Bauantrag zugestimmt wird und hierfür das gemeindliche Einvernehmen erteilt wird. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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5. Antrag auf Nutzungsänderung vom Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung zu Einfamilienhaus ohne Einliegerwohnung auf Fl.Nr. 1381/13, Gemarkung Türkenfeld in Ort Hohenthann

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 25.06.2024 ö beschließend 5

Sachverhalt

Die Grundstückseigentümer stellen Antrag zu einem genehmigten Verfahren, Aktenzeichen des bisherigen Antrags 205/73 mit Genehmigungsdatum 10.04.1980 auf Nutzungsänderung vom Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung zu Einfamilienhaus ohne Einliegerwohnung auf dem Grundstück Fl.Nr. 1381/13, Gemarkung Türkenfeld in Hohenthann.
Das bereits bestehende Wohnhaus wird nach außen hin nicht verändert. Es ändert sich lediglich die Inneneinteilung des Wohnhauses.
Die Nachbarunterschriften wurden vom Antragsteller nicht vollständig beigebracht (Deutsche Telekom AG fehlt, da nach Angaben der Bauherren dort niemanden erreicht).
Ein Bebauungsplan besteht für dieses Grundstück nicht. Es handelt sich somit um einen Fall nach § 34 BauGB.
Die beiden eingetragenen Stellplätze sind gemäß Stellplatzsatzung ausreichend.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dass diesem Bauantrag zugestimmt wird und hierfür das gemeindliche Einvernehmen erteilt wird. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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6. Antrag auf Neubau des Kinderbeckens im Freibad Hohenthann auf Fl.Nr. 1242, Gemarkung Türkenfeld in Hohenthann

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 25.06.2024 ö beschließend 6

Sachverhalt

Die Gemeinde Hohenthann stellt Antrag auf Neubau des Kinderbeckens im Freibad Hohenthann auf dem Grundstück Fl.Nr. 1242, Gemarkung Türkenfeld in Hohenthann.
Die Nachbarunterschriften wurden vom Antragsteller vollständig beigebracht.
Ein Bebauungsplan besteht für dieses Grundstück nicht. Es handelt sich hierbei um ein privilegiertes Vorhaben nach §35 Abs. 2 BauGB.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dass diesem Bauantrag zugestimmt wird und hierfür das gemeindliche Einvernehmen erteilt wird. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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7. Aufwertung Freibad Hohenthann - Förderantrag LEADER

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 25.06.2024 ö 7

Sachverhalt

Für die Aufwertung des Freibades Hohenthann kann die Gemeinde einen Antrag bei LEADER für die Erstellung des Kinderbeckens und den Einbau einer behindertengerechten Sanitäranlage stellen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dass die Gemeinde Hohenthann die Trägerschaft für die Aufwertung des Freibades Hohenthann übernimmt. Sie beauftragt die Verwaltung eine Förderung im Rahmen des EU-Programmes LEADER zu beantragen.
Sofern eine Förderung durch das EU-Förderprogramm LEADER erfolgt, stellt die Kommune die Kofinanzierungsmittel für das vorgestellte Projekt bereit.
Gleichzeitig verpflichtet sich die Kommune zur Pflege und zum Unterhalt der neu geschaffenen Einrichtung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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8. Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Hohenthann - Gartenwasserzähler

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 25.06.2024 ö 8

Sachverhalt

In den letzten Jahren ist der Verwaltung aufgefallen, dass der Gartenwasserverbrauch enorm steigt und teilweise sogar höher ist als der Hausverbrauch. Die entsprechenden Grundstückseigentümer wurden daher vor der letzten Abrechnung angeschrieben und um Rückmeldung bezüglich des hohen Verbrauchs gebeten und ob ein Pool besteht. Die meisten haben eine Erklärung abgegeben und begründeten es in der Regel mit einem großen Garten und/oder Gemüsebeeten. Dass ein vorhandener Pool über den Gartenwasserzähler eingelassen wird, wurde generell verneint. Die Auflistung wurde dem Gemeinderat vorgelegt. Insgesamt sind in der Gemeinde 428 Gartenwasserzähler gemeldet, für das Abrechnungsjahr 2023 wurden 346 Zählerstände übermittelt.
Um die Abrechnung besser gestalten zu können, schlägt die Verwaltung vor, die Satzung dahingehend abzuändern, dass eine jährliche schriftliche Meldung bis 31.12. eines jeden Jahres zu erfolgen hat. Sollte eine Meldung für mehrere Jahre erfolgen und insbesondere in diesem Zeitraum eine Gebührenerhöhung stattgefunden haben, würde demnach sonst ein geldwerter Vorteil entstehen. Es wird daher vorgeschlagen, dass eine über zwei Jahre verspätete Meldung nur anteilig (Durchschnitt) für das vorherige Jahr abgezogen wird. Sollte über drei Jahre keine Meldung erfolgen, gilt der Gartenwasserzähler als stillgelegt.
Weiter sollte der Eichzeitraum in die Satzung mitaufgenommen werden, da häufig Grundstückseigentümer den Zählerstand eines nicht mehr geeichten Gartenwasserzählers übermitteln. 
Ein weiterer Punkt sollte die abziehbare Menge des gemeldeten Gartenwasserzählerverbrauchs sein. Dieser kann auf eine gewisse m³-Menge pro Jahr begrenzt werden. Zudem kann ein Mindestverbrauch des zu bezahlenden Abwassers von jährlich 35 m³ pro Person veranschlagt werden, wenn der Hausverbrauch nach Abzug des Gartenwasserverbrauchs diesen unterschreiten würde.
Denkbar wäre auch die Vorgabe eines Mindestverbrauchs des Gartenwassers. Sollte dieser nicht erreicht werden, erfolgt kein Abzug vom Hausverbrauch. Dies wäre von der Verwaltung allerdings nicht vorgesehen.
Einige Gemeinde verlangen zudem noch Kosten für den Verwaltungsaufwand. In diesem Fall fahren jedoch Mitarbeiter zu dem jeweiligen Grundstück und nehmen den Gartenwasserzähler ab. Da dies jedoch einen erhöhten Verwaltungsaufwand mit sich zieht, wird von der Verwaltung ein solches Vorgehen nicht gewünscht. Demnach kann jedoch auch kein Verwaltungsaufwand in Rechnung gestellt werden.

Beschluss 1

Der Gemeinderat beschließt folgende Änderungssatzung:

5. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Hohenthann (BGS-EWS)
vom 25.06.2024

Aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) erlässt die Gemeinde Hohenthann folgende 5. Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung:

§ 1

§ 11 Abs. 3 erhält folgende neue Fassung:

Vom Abzug nach Absatz 2 sind ausgeschlossen
a) das hauswirtschaftlich genutzte Wasser,
b) das zur Speisung von Heizungsanlagen verbrauchte Wasser,
c) das zur Bewässerung von Gartenflächen verwendete Wasser, sofern nach Abzug der gemeldeten Menge ein Verbrauch von jährlich 35 m³ pro Person (der zum Stichtag 31.12. mit Wohnsitz auf dem heranzuziehenden Grundstück gemeldet) unterschritten würde,
d) Wassermengen von nicht oder nicht mehr geeichten Wasserzählern.


§ 2

§ 11 Abs. 4 wird neu hinzugefügt:

Der Nachweis der verbrauchten und der zurückgehaltenen Wassermengen obliegt dem Gebührenpflichtigen. Er ist durch geeichte Wasserzähler zu führen, die der Gebührenpflichtige auf eigene Kosten zu installieren hat. Der Nachweis für das laufende Jahr ist bis spätestens 31.12. eines jeden Jahres schriftlich vorzulegen.


§ 3

Diese Satzung tritt zum 01.07.2024 in Kraft. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Gemeinderat beschließt weiter, dass eine über zwei Jahre verspätete Meldung nur anteilig (Durchschnitt) für das vorherige Jahr abgezogen wird. Sollte über drei Jahre keine Meldung erfolgen, gilt der Gartenwasserzähler als stillgelegt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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9. Neukalkulation der Essensgebühren in den Kindertagesstätten mit ggf. Anpassung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 25.06.2024 ö beschließend 9

Sachverhalt

Die Kämmerin der Gemeinde, Julia Fink hat die Essensgebühren in den Kindertagesstätten neu berechnet. 
Die Essensgebühren wurden zuletzt zum 01.09.2023 angepasst. Der Gemeinderat schlug in der Sitzung vom 01.08.2023 vor, die Gebühren jährlich zu überprüfen. 
Die Cateringfirma Dietler hat nun eine Preisanpassung ab September 2024 bekannt gegeben. 
Die Personalkosten steigen auch in diesem Jahr wieder an. 
Für die aktuelle Kalkulation 2024 wurden sowohl die Essenskosten, die Portionen als auch die Personalkosten aus dem Kindergartenjahr 2023/2024 bzw. Kalenderjahr 2024 herangezogen und teilweise hochgerechnet. 

Kindergarten:

Aktuelle Gebühren
Kalkulation 2023
Neue Kalkulation 2024
75 % Deckung
5,30 €
7,07 €
6,81
5,11


Kinderkrippe Zwergenland:

Aktuelle Gebühren
Kalkulation 2023
Neue Kalkulation 2024
75 % Deckung
4,20 €
5,57 €
5,78
4,34

Bisherige Gebühr Fa. Dietler: 3,45 € / 3,20 € bei Selbstabholung
Neue Gebühr ab 01.09.2024. 3,75 € 

Kinderkrippe Glückskäfer:

Aktuelle Gebühren
Kalkulation 2023
Neue Kalkulation 2024
75 % Deckung
4,20 €

3,85
2,89

In der Kinderkrippe Glückskäfer fließen keine Lohnkosten in die Kalkulation, da keine separate Ausgabekraft für Mittagessen eingestellt ist. Die Gebühr für das Mittagessen beträgt schon seit Beginn 3,75 € bzw. 3,50 € bei Selbstabholung

Hort:

Aktuelle Gebühren
Kalkulation 2023
Neue Kalkulation 2024
75 % Deckung
5,80 €
7,65 €
8,77
6,58

Bisherige Gebühr Fa. Dietler: 4,15 €
Neue Gebühr ab 01.09.2024. 4,45 €

Bisher wurde eine Kostendeckung von rund 75 % herangezogen. 
Beim Kindergarten würde sich eine niedrigere Gebühr errechnen als bei der letzten Kalkulation, weshalb eine Erhöhung hier keinen Sinn macht. 

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, die Essensgebühren ab 01.09.2024 nicht zu erhöhen und diese im kommenden Jahr erneut zu überprüfen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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10. Antrag auf Zuschuss für die Ministrantenwallfahrt 2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 25.06.2024 ö beschließend 10

Sachverhalt

Heuer findet vom 28.07.2024 - 02.08.2024 wieder die internationale Ministrantenwallfahrt statt, bei der auch eine Gruppe aus der Pfarreiengemeinschaft Hohenthann-Andermannsdorf-Schmatzhausen teilnimmt. Die Gruppe besteht aus 19 Jugendlichen und 3 Aufsichtspersonen. 
Die Pfarrei bat hierfür um einen Zuschuss seitens der Gemeinde Hohenthann. 
Der letzte Zuschuss wurde für die Wallfahrt im Jahr 2018 gewährt und betrug 10 € / Person. Auch in den Jahren zuvor wurde die Wallfahrt bezuschusst. 
Da die Preise auch angestiegen sind, wäre eine Erhöhung auf 20 € / Person angemessen. 
Wie bereits in den Haushaltsausführungen genannt, sollte auch berücksichtigt werden, dass es sich um eine freiwillige Aufgabe der Gemeinde handelt und die Spielräume in Zukunft geringer werden. 

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, einen Zuschuss für die Ministrantenwallfahrt in Höhe von 20 € / Ministrant zu gewähren. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 1

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11. Verschiedenes, Wünsche, Anträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 25.06.2024 ö beschließend 11
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11.1. Bekanntgabe von Vergaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 25.06.2024 ö informativ 11.1

Sachverhalt

Für folgende Beschlüsse sind die Gründe der Geheimhaltung weggefallen:

Vergabe Klassenzimmerausstattung Grundschule Hohenthann 
Firma VS Schulmöbel 

Vergabe Regiearbeiten FF-Haus Hohenthann
Maurerarbeiten Außenfassade        Firma Hans Zenger Bau GmbH

Vergabe Stromaggregat FF Petersglaim 
Fa. Sturm Feuerschutz, 94209 Regen 

Vergabe Dokumentenmanagement-System Rathaus 
Fa. Komuna Altdorf

Straßenbauprogramm 2024- 
Vergabe Straßen- und Kanalbauarbeiten         Firma Strabit Straßen- und Bitumenbau GmbH & Co KG, Wörth/Isar

Vergabe der Prüfung von ortsveränderlichen Betriebsmittel nach DGUV V3 in den Liegenschaften der Gemeinde Hohenthann
Fa. Technikwerker „Der Heuschneider“ aus 84405 Dorfen

Vergabe Ingenieurleistungen 
Sanierung der Umkleiden in der Turnhalle – Sanitär        Planungsbüros Beck, Langquaid

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11.2. Informationen der ersten Bürgermeisterin

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 25.06.2024 ö 11.2

Sachverhalt

Nach dem Informationsabend zum Hort und der Mittagsbetreuung gingen nun die entsprechenden Anmeldungen ein. Für das Schuljahr 2024/2025 sind 23 Kinder zur Mittagsbetreuung angemeldet (alle Plätze somit belegt). Für den Hort sind 40 Kinder (davon 18 Neuanmeldungen) gemeldet.
Von den 18 Neuanmeldungen im Hort haben 13 die Kurzbucher-Variante ohne Essen gewählt, die anderen 5 mit Essen.

  • Renovierung der Pfarr- und Gemeindebücherei
Nach Rücksprache mit dem Landratsamt Landshut ist eine Förderung über LEADER hier nicht möglich. Es müssen mindestens 7.000 € Zuschuss gewährt werden, was bei dieser geringen Projektsumme nicht zustande kommen würde. Außerdem handelt es sich lediglich um eine Sanierung und nicht um eine Verbesserung.

  • Straßenbauprogramm 2024
Die Baustelleneinrichtung der Fa. Strabit ist für 03.07.2024 geplant. Folgende Maßnahmen werden zuerst ausgeführt:
Bibelsbach Höhe Weiher, Bibelsbach Höhe Am Berg, Asbach, Ettenkofen – St. 2143, Kreuzung Altenkofen - Ettenkofen

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11.3. Kanalerneuerung Schulstraße 8/10 in Hohenthann

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 25.06.2024 ö 11.3

Sachverhalt

Vor einigen Monaten gab es einen Schaden am öffentlichen Mischwasserkanal, der auf dem privaten Grundstück Fl.Nr. 1042, Gemarkung Türkenfeld (Schulstraße 8/10) verlegt ist. 
Die Eigentümer der Fl.Nr. 1042, Gemarkung Türkenfeld planen in diesem Bereich ein Bauvorhaben mit Stellplatz. Unter der Zufahrt und dem Stellplatz liegt dann dieser Mischwasserkanal. Nun bestünde die Möglichkeit, den Kanal auf öffentlichen Grund zu verlegen. Es könnte ein Mischwasserkanal DN 300 errichtet werden, allerdings ist dann auch das vorhandene Stromkabel in der öffentlichen Straße zu verlegen.
Die Kosten hierzu betragen ca. 15.000,00 € brutto. 

Datenstand vom 24.07.2024 12:49 Uhr