Datum: 23.07.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Hohenthann
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:55 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:55 Uhr bis 22:25 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift vom 25.06.2024
2 Antrag auf Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 6 WE und 2 Carports auf Fl.Nr. 1258/11, Gemarkung Türkenfeld im Baugebiet "Am Wald" im Genehmigungsfreistellungsverfahren
3 Antrag auf Aufstockung eines Einfamilienhauses auf Fl.Nr. 1069/21, Gemarkung Türkenfeld in Hohenthann
4 Antrag auf Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit 6 WE, 6 Carports und 3 Stellplätzen auf Fl.Nr. 105/5, Gemarkung Schmatzhausen im Baugebiet "Am Sonnenberg"
5 Antrag auf Ersatzbau einer landwirtschaftlichen Unterstellhalle auf Fl.Nr. 461, Gemarkung Türkenfeld in Türkenfeld
6 Antrag auf Umnutzung der bestehenden Garage zu einem Büroraum und Neubau einer Schleppgaube auf Fl.Nr. 17/1, Gemarkung Türkenfeld in Türkenfeld
7 Antrag auf Anbau eines unbeheizten Wintergartens im EG auf Fl.Nr. 1269/16, Gemarkung Türkenfeld im Baugebiet "Am Büchlacker"
8 Antrag auf Neubau eines Einfamilien-Wohnhauses mit Einliegerwohnung und Garage auf Fl.Nr. 778/2, Gemarkung Andermannsdorf in Eberstall
9 Antrag auf Dacherweiterung am bestehenden Gebäude zur Errichtung einer PV-Anlage auf Fl.Nr. 1242, Gemarkung Türkenfeld in Hohenthann
9.1 Vergleich zur Betreibung der Duschen
10 Antrag auf isolierte Befreiung für Änderung des Sichtschutzes zum Nachbargrundstück von 150 cm auf 190 cm auf Fl.Nr. 1268/7, Gemarkung Türkenfeld im Baugebiet "Am Büchlacker"
11 Antrag auf isolierte Befreiung für die Errichtung einer freistehenden Überdachung in Holzständerbauweise mit Ziegeldach, an der nördlichen Grundstücksgrenze zur Lagerung von Brennholz und Errichtung eines Gartenhauses entlang der nördlichen und östlichen Grundstücksgrenze auf Fl.Nr. 105/7, Gemarkung Schmatzhausen im BG "Am Sonnenberg"
12 Ersatzneubau Juraleitung - Mögliche Nutzung gemeindlicher Grundstücke für Kompensationsmaßnahmen
13 Feststellung der Jahresrechnung 2023
14 Kanalerneuerung Schulstraße 8/10 in Hohenthann -nochmalige Vorlage-
15 Mobilfunk in Grafenhaun - Ausbau durch Antennenträger
16 Eigenwirtschaftlicher Glasfaserausbau des Ortsteils Hohenthann durch die Fa. RKE, Zieglstadl
17 Verschiedenes, Wünsche, Anträge
17.1 Informationen zum Straßenbauprogramm 2024
17.2 Staatliche Förderung für neue JaS-Stelle bewilligt
17.3 Stellungnahme zu Bauleitplänen anderer Gemeinden
17.4 Anfrage Gemeinderäte

zum Seitenanfang

1. Genehmigung der Niederschrift vom 25.06.2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 23.07.2024 ö beschließend 1

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Gemeinderat Blechschmidt, Hummel und Krieger stimmten nicht mit ab, da sie an der Sitzung vom 25.06.2024 nicht anwesend waren.

zum Seitenanfang

2. Antrag auf Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 6 WE und 2 Carports auf Fl.Nr. 1258/11, Gemarkung Türkenfeld im Baugebiet "Am Wald" im Genehmigungsfreistellungsverfahren

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 23.07.2024 ö beschließend 2

Sachverhalt

Der Grundstückseigentümer stellt Antrag auf Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 6 WE und 2 Carports auf seinem Grundstück Fl.Nr. 1258/11, Gemarkung Türkenfeld in Hohenthann, im Genehmigungsfreistellungsverfahren nach Art. 58 Abs. 2 BayBO.
Die Nachbarunterschriften wurden vom Antragsteller nicht beigebracht.
Es wurden 9 benötigte Stellplätze nachgewiesen. Die Zufahrtsflächen werden mit sickerfähigem Pflaster erstellt und somit wird kein Oberflächenwasser dem Regenwasserkanal zugeführt. 
Der Grundstückseigentümer hat die Gemeinde in Kenntnis gesetzt, dass sein Bauvorhaben der Genehmigungsfreistellung unterliegt und deshalb für dieses Vorhaben kein Genehmigungs­verfahren durchgeführt werden soll.

zum Seitenanfang

3. Antrag auf Aufstockung eines Einfamilienhauses auf Fl.Nr. 1069/21, Gemarkung Türkenfeld in Hohenthann

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 23.07.2024 ö beschließend 3

Sachverhalt

Der Grundstückseigentümer stellt Antrag auf Aufstockung eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 1069/21, Gemarkung Türkenfeld in Hohenthann.
In der Aufstockung über dem bestehenden Wohnzimmer wird nur ein Wohnraum geschaffen. 
Abstandsflächen werden eingehalten.
Die Nachbarunterschriften wurden vom Antragsteller vollständig beigebracht.
Ein Bebauungsplan besteht für dieses Grundstück nicht. Es handelt sich somit um einen Fall nach § 34 BauGB.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dass diesem Bauantrag zugestimmt wird und hierfür das gemeindliche Einvernehmen erteilt wird. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

4. Antrag auf Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit 6 WE, 6 Carports und 3 Stellplätzen auf Fl.Nr. 105/5, Gemarkung Schmatzhausen im Baugebiet "Am Sonnenberg"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 23.07.2024 ö beschließend 4

Sachverhalt

Am 19.04.2022 stellten die Grundstückseigentümer einen Antrag auf Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit 6 WE und 9 Stellplätzen auf dem Grundstück Fl.Nr. 105/5, Gemarkung Schmatzhausen in Schmatzhausen im Genehmigungsfreistellungsverfahren.
Bei einer Ortsbesichtigung am 07.05.2024 hat das Landratsamt Landshut festgestellt, dass bei der Realisierung des Vorhabens sehr viele Abweichungen zu der im Freistellungsverfahren eingereichten und genehmigten Planung umgesetzt wurden. Darüber hinaus stellen diese Abweichungen teilweise Verstöße gegen den geltenden Bebauungsplan „Am Sonnenberg“ dar. Es wurde entgegen Ziff. 0.3.1 des Bebauungsplanes Stützmauern außerhalb der Garagenzufahrten errichtet sowie die nach Ziff. 0.2.2 zulässige maximale Firsthöhe überschritten. Mit Schreiben vom 08.05.2024 wurde auf diesen Umstand hingewiesen. Hierbei wurde klargestellt, dass das Gesamtvorhaben nicht mehr im Genehmigungsfreistellungsverfahren nach Art. 58 BayBO zulässig ist und daher aktuell einen gesamten nicht genehmigten Bau darstellt.
Mit Antrag vom 15.04.2024, Eingang bei der Gemeinde am 27.05.2024, wurde sodann der Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 6 WE, 6 Carports und 3 Stellplätzen im Rahmen eines Baugenehmigungsverfahrens beantragt, welches jedoch von der Gemeinde Hohenthann keine Zustimmung fand.
Am 10.06.2024 fiel zudem bei einem Vergleich der eingereichten Planunterlagen mit den online inserierten Grundrissen bei den Vermietungsanzeigen auf, dass die Raumaufteilung nicht der Raumaufteilung, wie sie in den eingereichten Eingabeplänen dargestellt wurde, übereinstimmt; auch die Treppe, welche von der EG-Wohnung in den Home-Office-Bereich im KG führt, ist in den Grundrissen nicht dargestellt.
Nach einem Telefonat mit dem Planungsbüro des Bauherrn ergab sich, dass die Treppe vom EG ins KG, welche Bestandteil des eingereichten Vorhabens war, nicht mehr realisiert wird und demnach erneut ein neuer Antrag mit aktualisierten Planunterlagen gestellt wird. Es wurde vereinbart, dass der aktuell im Landratsamt Landshut befindliche Antrag zurückgenommen werde.
Die Grundstückseigentümer stellen nun erneut einen Antrag auf Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit 6 WE, 6 Carports und 3 Stellplätzen auf dem Grundstück Fl.Nr. 105/5, Gemarkung Schmatzhausen in Schmatzhausen. Jedoch wieder im Genehmigungsfreistellungsverfahren.
Die Nachbarunterschriften wurden vom Antragsteller nicht beigebracht. Das Bauvorhaben befindet sich im Bebauungsplangebiet „Am Sonnenberg“ in Schmatzhausen. Folgende Festsetzung des Bebauungsplanes wird in dem Bauantrag nicht eingehalten:
- Errichtung von Balkonen auf der Südseite anstatt Terrassen
- Zwei Zwerchgiebel auf der Nordseite (jedoch untergeordnet 2 x 2,90 > 1/3 x17,49)
Auszug aus dem Anschreiben zum Bauantrag: "Auf Grund der geänderten Anforderungen im Bereich der KfW-Förderungen hin zu der QNGZertifizierung war es notwendig verschiedene Änderungen in der Ausführung vorzunehmen, z.B. Einbau eines Aufzugs etc."

Folgende weitere Befreiungen wurden bereits in der Sitzung vom 04.06.2024 festgestellt und auch diesmal nicht beantragt:
  • Ziff. 0.3.1 des Bebauungsplanes „Stützmauern“ 
    Zulässig: Stützmauern sind im Bereich der Garagenzufahrten bis 0,30 m Höhe zulässig; geplant: Errichtung von Stützmauern in Form von L-Steinen mit einer Höhe über 0,30 m im Bereich der Garagenzufahrten
  • Ziff. 0.2.2 des Bebauungsplanes „Wandhöhe“
    Zulässig: Wandhöhe max. 9,0 m gemessen talseitig ab OK, geplant: Wandhöhe ca. 9,60 m
  • Ziff. 0.2.2 des Bebauungsplanes „Firsthöhe“ 
    Zulässig: Firsthöhe max. 11,0 m ab OK vorh. Gelände, geplant: 11,30 m

Bei der aktualisierten Planung wurde der Home-Office-Bereich nun wieder zur Nutzung als Kellerräume angegeben. Bei einer Ortsbesichtigung am 16.07.2024 hat das Landratsamt Landshut festgestellt, dass in den Kellerräumen wohl eine weitere und damit 7. Wohneinheit errichtet wird. Der im Eingabeplan als „Flur 2“ und „Keller 1“ bis „Keller 3“ bezeichneten Raum ist nicht unterteilt, sondern ein großer Raum. Hier befinden sich Küchenanschlüsse sowie eine große Doppeltür nach draußen in den Garten. Vermutlich ist hier eine Küche samt Esszimmer geplant. Im unteren Eck des Raumes befindet sich ein eigener kleiner Raum, der vermutlich als Speis angedacht ist. Der im Eingabeplan als Abstellraum gekennzeichnete Raum ist etwas größer als angegeben und hier wurde ein gesamtes Bad samt Dusche und WC eingebaut. Der Wäsche/Trockenraum sowie der Hausmeisterraum sollen wohl als Wohn- und Schlafzimmer und damit als Aufenthaltsräume dienen. Diese Räumlichkeiten sind über einen einzigen Zugang vom Kellertreppenraum zugänglich, welcher vermutlich als Wohnungseingang angedacht ist.

Das Landratsamt Landshut erteilte mit Schreiben vom 17.07.2024 eine sofortige Unterlassung der weiteren Bautätigkeit an der baulichen Anlage. Für das aktuelle Bauvorhaben besteht keine Baugenehmigung nach Art. 55 BayBO. Zudem wurden schon zweimal neue Unterlagen und Eingabepläne eingereicht, welche die tatsächlichen Gegebenheiten im Keller nicht widerspiegelten.

Beschluss

Die Gemeinde erklärt, dass für dieses Bauvorhaben kein Genehmigungsfreistellungsverfahren durchgeführt werden soll. Der Antrag soll als Antrag auf Baugenehmigung behandelt werden.

Der Gemeinderat beschließt, dass den oben aufgeführten Befreiungen nicht zugestimmt und hierfür das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt wird.

Der Gemeinderat beschließt außerdem, dass diesem Bauantrag nicht zugestimmt wird und hierfür das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt wird. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

5. Antrag auf Ersatzbau einer landwirtschaftlichen Unterstellhalle auf Fl.Nr. 461, Gemarkung Türkenfeld in Türkenfeld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 23.07.2024 ö beschließend 5

Sachverhalt

Der Grundstückseigentümer stellt Antrag auf Ersatzbau einer landwirtschaftlichen Unterstellhalle auf dem Grundstück Fl.Nr. 461, Gemarkung Türkenfeld in Türkenfeld.
Die Nachbarunterschriften wurden vom Antragsteller vollständig beigebracht.
Ein Bebauungsplan besteht für dieses Grundstück nicht. Es handelt sich hierbei um ein privilegiertes Vorhaben nach §35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB.
Das Vorhaben dient dem landwirtschaftlichen Betrieb des Antragstellers.
Eine Erklärung zur Landwirtschaft gem. § 35 i. V. mit § 201 BauGB liegt dem Antrag bei.

Beschluss

Ein Anspruch auf eine Asphaltierung der Zufahrtsstraße besteht nicht. Ein Anspruch auf eine neue Straßenbeleuchtung besteht nicht. 

Der Gemeinderat beschließt, dass diesem Bauantrag zugestimmt wird und hierfür das gemeindliche Einvernehmen erteilt wird. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

6. Antrag auf Umnutzung der bestehenden Garage zu einem Büroraum und Neubau einer Schleppgaube auf Fl.Nr. 17/1, Gemarkung Türkenfeld in Türkenfeld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 23.07.2024 ö beschließend 6

Sachverhalt

Der Grundstückseigentümer stellt Antrag auf Umnutzung der bestehenden Garage zu einem Büroraum und Neubau einer Schleppgaube auf dem Grundstück Fl.Nr. 17/1, Gemarkung Türkenfeld in Türkenfeld. Die Grundfläche des Gebäudes wird gemäß Eingabeplan nicht verändert. 
Der Bauherr stellt zudem einen Antrag auf Abweichung von den bauordnungsrechtlichen Vorschriften im Zusammenhang mit dem Antrag auf Baugenehmigung:
  • Die Abstandsfläche der Nutzungsänderung bzw. der Schleppgaube überdeckt sich im Norden geringfügig mit der Abstandsfläche des bestehenden Nebengebäudes. Der Abstand der beiden Gebäude beträgt 4,00 m. Überdeckung 0,00 bis 0,30 cm auf einer Länge von 1,70 m. Gemäß Planungsbüro ist der Brandschutz nach Art. 28 und 30 eingehalten.
Die Nachbarunterschriften wurden vom Antragsteller vollständig beigebracht.
Ein Bebauungsplan besteht für dieses Grundstück nicht. Es handelt sich somit um einen Fall nach § 34 BauGB.
Die 3 eingetragenen Stellplätze sind gemäß Stellplatzsatzung ausreichend. 

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dass der oben aufgeführten Abweichung zugestimmt und hierfür das gemeindliche Einvernehmen erteilt wird.

Der Gemeinderat beschließt außerdem, dass diesem Bauantrag zugestimmt wird und hierfür das gemeindliche Einvernehmen erteilt wird. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

7. Antrag auf Anbau eines unbeheizten Wintergartens im EG auf Fl.Nr. 1269/16, Gemarkung Türkenfeld im Baugebiet "Am Büchlacker"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 23.07.2024 ö beschließend 7

Sachverhalt

Die Grundstückseigentümerin stellt Antrag auf Anbau eines unbeheizten Wintergartens im EG auf dem Grundstück Fl.Nr. 1269/16, Gemarkung Türkenfeld in Hohenthann.
Die Nachbarunterschriften wurden vom Antragsteller unvollständig beigebracht. 
Die Grundstückseigentümer nordöstl. Des Baugrundstücks (BG „Am Gambach“) von Fl.Nr. 1638/9, 1638/10; 1638/11 wurden nicht informiert. Die Nachbarn Fl.Nr. 1269/22, 1269/15; 1269/18 die den Wintergarten sehen haben unterschrieben. 
Der Wintergarten hat eine Größe von 4,05 m x 4,10 m und eine Höhe am Gebäude von 3,36 m
Das Bauvorhaben befindet sich im Bebauungsplangebiet „Am Büchlacker“ in Hohenthann.
Folgende Festsetzungen des Bebauungsplanes werden in dem Bauantrag nicht eingehalten:
-        Pultdach als Dachform (im B-Plan Satteldach oder Krüppelwalmdach)
-        Dachneigung von 9,8° (im B-Plan 35° - 42°)
-        Dacheindeckung aus Verbund-Sicherheitsglas (B-Plan naturfarbene Pfannen oder nichtspiegelndes Metall)

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dass den oben aufgeführten Befreiungen zugestimmt und hierfür das gemeindliche Einvernehmen erteilt wird.

Der Gemeinderat beschließt außerdem, dass diesem Bauantrag zugestimmt wird und hierfür das gemeindliche Einvernehmen erteilt wird. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

8. Antrag auf Neubau eines Einfamilien-Wohnhauses mit Einliegerwohnung und Garage auf Fl.Nr. 778/2, Gemarkung Andermannsdorf in Eberstall

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 23.07.2024 ö beschließend 8

Sachverhalt

Die Bauherren stellen Antrag auf Neubau eines Einfamilien-Wohnhauses mit Einliegerwohnung und Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 778/2, Gemarkung Andermannsdorf in Eberstall.
Die Nachbarunterschriften wurden vom Antragsteller vollständig beigebracht. Die Grundstückseigentümerin ist gleichzeitig Nachbar (FlstNr. 778/8, Gmkg. Andermannsdorf)
Ein Bebauungsplan besteht für dieses Grundstück nicht. Es handelt sich somit um einen Fall nach § 34 BauGB.
Die 4 eingetragenen Stellplätze sind gemäß Stellplatzsatzung ausreichend.

Beschluss

Die Gemeinde muss den erforderlichen Grundstücksanschluss herstellen. Die Kosten hierfür werden über den Kanalherstellungsbeitrag erhoben, wobei die Grundstücksfläche mit 1.500 m² bereits entrichtet ist. 
Die Erschließung mit Wasser und Strom hat der Antragsteller eigenständig zu organisieren und die Kosten hierfür zu tragen.

Der Gemeinderat beschließt, dass diesem Bauantrag zugestimmt wird und hierfür das gemeindliche Einvernehmen erteilt wird. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

9. Antrag auf Dacherweiterung am bestehenden Gebäude zur Errichtung einer PV-Anlage auf Fl.Nr. 1242, Gemarkung Türkenfeld in Hohenthann

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 23.07.2024 ö beschließend 9

Sachverhalt

Der Grundstückseigentümer stellt Antrag auf Dacherweiterung am bestehenden Gebäude zur Errichtung einer PV-Anlage auf dem Grundstück Fl.Nr. 1242, Gemarkung Türkenfeld in Hohenthann. Die neu erstellte Dachfläche hat 140,99 m². 
Die Nachbarunterschriften wurden vom Antragsteller vollständig beigebracht.
Ein Bebauungsplan besteht für dieses Grundstück nicht. Es handelt sich hierbei um ein Vorhaben nach §35 Abs. 2 BauGB.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dass diesem Bauantrag zugestimmt wird und hierfür das gemeindliche Einvernehmen erteilt wird. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

9.1. Vergleich zur Betreibung der Duschen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 23.07.2024 ö 9.1

Sachverhalt

Zum Betrieb der Duschen wurden Kostenvergleiche durchgeführt:

  • Thermische Solaranlage für Duschen
Kostenberechnung Erweiterung Dachfläche ca. 140 m²        59.750 €
Kostenschätzung HLS Planer Mehrkosten        40.000 €
Kostenschätzung PV-Anlage 15 kW Mehrkosten        19.500 €
Anschlusserhöhung von 39 kW auf 50 kW        1.100 €
Gesamt        120.350 €
Abzüglich Einspeisevergütung (25 kW x 0,08 €/kW x 20 Jahre)        26.600 €
Gesamt        93.750 €

  • Durchlauferhitzer
Neuer Netzanschluss von 39 kW auf 125 kW ca. 250 m (Angebot)        61.325,32 €
Stromkosten (60 kW x 8 h x 120 Tage x 0,40 €/kW x 20 Jahre)        460.800,00 €
Gesamt        522.125,32 €

  • Fernwärme
Kosten müssen erst noch von HLS-Planer ermittelt werden. Bis zur GR-Sitzung war dies nicht möglich. 

Die Stromkosten beim Durchlauferhitzer ergeben sich daraus, dass der Durchlauferhitzer 72 kW benötigt, die thermische Solaranlage hingegen nur 9 kW. Demnach wurden Kosten für einen Mehraufwand von 60 kW herangezogen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dass der Betrieb der Duschen nicht mit einem Durchlauferhitzer erfolgen soll.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

10. Antrag auf isolierte Befreiung für Änderung des Sichtschutzes zum Nachbargrundstück von 150 cm auf 190 cm auf Fl.Nr. 1268/7, Gemarkung Türkenfeld im Baugebiet "Am Büchlacker"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 23.07.2024 ö beschließend 10

Sachverhalt

Für die Änderung des Sichtschutzes zum Nachbargrundstück Parkstraße 21 von 150 cm auf 190 cm auf dem bereits bebauten Grundstück Fl.Nr. 1268/7, Gemarkung Türkenfeld in Hohenthann, beantragt der Eigentümer die isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Am Büchlacker“ in Bezug auf die Höhe der Einfriedung. Die drei Sichtschutzelemente (1,80 x 1,80 m) haben eine Länge von ca. 5,4 m an der Grundstücksgrenze. Im Bebauungsplan sind unter Pkt. 0.2.1. Einfriedungen (Übrige Begrenzung, nicht straßenseitig) mit einer Höhe von 1,50 m zulässig.
Die Unterschriften der Nachbarn wurden von dem Antragsteller nicht beigebracht.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dass diesem Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Am Büchlacker“ zugestimmt wird. Die Verwaltung wird beauftragt einen positiven Genehmigungsbescheid hierfür zu erlassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 1

zum Seitenanfang

11. Antrag auf isolierte Befreiung für die Errichtung einer freistehenden Überdachung in Holzständerbauweise mit Ziegeldach, an der nördlichen Grundstücksgrenze zur Lagerung von Brennholz und Errichtung eines Gartenhauses entlang der nördlichen und östlichen Grundstücksgrenze auf Fl.Nr. 105/7, Gemarkung Schmatzhausen im BG "Am Sonnenberg"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 23.07.2024 ö beschließend 11

Sachverhalt

Für die Errichtung einer freistehenden Überdachung in Holzständerbauweise mit Ziegeldach, an der nördlichen Grundstücksgrenze zur Lagerung von Brennholz und zur Errichtung eines Gartenhauses entlang der nördlichen und östlichen Grundstücksgrenze auf dem bereits bebauten Grundstück Fl.Nr. 105/7, Gemarkung Schmatzhausen in Schmatzhausen, beantragt der Eigentümer die isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Am Sonnenberg“. Für die Holzlege bedarf es einer Befreiung für die Errichtung eines Sockels an der Grundstücksgrenze. Für das Gartenhaus bedarf es einer Befreiung in Bezug auf die Baugrenzenüberschreitung.
Die Holzlege mit den Ausmaßen 10,00 m x 0,90 m (bis 2,00 m Wandhöhe) befindet sich an der Grundstücksgrenze und ist deshalb wie ein Sockel zu sehen.
Das Gartenhaus mit den Maßen 6m x 4m und einer Höhe bis 2,5 m ist außerhalb der Baugrenzen, die im Bebauungsplan für dieses Grundstück festgesetzt sind, geplant.
Die Unterschriften der Nachbarn wurden von dem Antragsteller beigebracht.
Für die beiden Bauteile sind Abstandsflächenübernahmen nötig. Die Abstandsflächenübernahme des östlichen Nachbarn für das Gartenhaus liegt vor.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dass diesem Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Am Sonnenberg“ zugestimmt wird. Die Verwaltung wird beauftragt einen positiven Genehmigungsbescheid hierfür zu erlassen.
Der Gemeinderat beschließt außerdem, dass den Abstandsflächenübernahmeerklärungen zugestimmt werden und diese von Bürgermeisterin Andrea Weiß unterzeichnet werden sollen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 13

Abstimmungsbemerkung
Aufgrund des Abstimmungsergebnisses ist der Antrag abgelehnt.

zum Seitenanfang

12. Ersatzneubau Juraleitung - Mögliche Nutzung gemeindlicher Grundstücke für Kompensationsmaßnahmen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 23.07.2024 ö 12

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 18.06.2024 informierte TenneT über die mögliche Nutzung von gemeindlichen Grundstücken für Kompensationsmaßnahmen im Zuge des Ersatzneubaus der Juraleitung. TenneT achtet während der Trassenplanung darauf, einen möglichst umweltverträglichen Verlauf zu erarbeiten. Dort, wo Eingriffe in Natur und Landschaft unumgänglich sind, werden diese durch verschiedene Ausgleichsmaßnahmen kompensiert. Je nach Intensität kompensiert oder mindert TenneT den erforderlichen Eingriff durch Maßnahmen, wie beispielsweise Aufforstungen, Streuobstwiesen oder Extensivgrünland. Die Untersuchungen der Umweltplanerinnen und -planer haben ergeben, dass folgende Grundstücke als Fläche für folgende Maßnahmen geeignet wäre:
  • Fl.Nr. 1596, Gemarkung Andermannsdorf (benötigte Fläche: 1.324,1 m²)
Angestrebte Kompensationsmaßnahme: Waldausgleich auf weiteren Flächen in der Region Landshut.
Entwickelt wird ein standortgerechter, klimaresilienter Misch- oder Laubwald mit mindestens zu 30% standortheimischen Baumarten.
  • Fl.Nr. 44/3, Gemarkung Andermannsdorf (benötigte Fläche: 73,39 m²)
Angestrebte Kompensationsmaßnahme: Waldausgleich im Bereich entfallender Bestandsschneisen in der Region Landshut.
Entwickelt wird ein standortgerechter, klimaresilienter Misch- oder Laubwald mit mindestens zu 30% standortheimischen Baumarten.
  • Fl.Nr. 489, Gemarkung Andermannsdorf (benötigte Fläche: 37,38 m²)
Angestrebte Kompensationsmaßnahme: Gestaltung der Waldschneise bei Mantel.
Entwickelt wird entlang der Schneise ein arten- und blütenreicher Wiesenstreifen mit randlichen Waldmantelbereichen zum angrenzenden Waldbestand hin.
  • Fl.Nr. 698, Gemarkung Oberergoldsbach (benötigte Fläche: 157,14 m²)
Angestrebte Kompensationsmaßnahme: Gestaltung der Waldschneise bei Mantel.
Entwickelt wird entlang der Schneise ein arten- und blütenreicher Wiesenstreifen mit randlichen Waldmantelbereichen zum angrenzenden Waldbestand hin.
Die Vorschläge sind obligatorischer Bestandteil der Planfeststellungsunterlagen. 
Für die Überlassung würde eine angemessene Entschädigung gezahlt werden.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dass Interesse an Kompensationsmaßnahmen besteht, jedoch zunächst weitere Informationen hierzu ergehen sollen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

13. Feststellung der Jahresrechnung 2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 23.07.2024 ö beschließend 13

Sachverhalt

Der Bericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2023 wurde dem Gemeinderat in der öffentlichen Sitzung vom 25.06.2024 bekannt gegeben. Ebenso wurden die Haushaltsüberschreitungen, sowie der Rechenschaftsbericht in der Sitzung vom 25.06.2024 bekannt gegeben. Einwendungen werden nicht erhoben.
Die im Haushaltsjahr 2023 angefallenen überplanmäßigen und außerplanmäßigen Ausgaben (Haushaltsüberschreitungen) werden, soweit sie erheblich sind und die Genehmigung nicht schon in früheren Gemeinderatsbeschlüssen erfolgt ist, hiermit gemäß Art. 66 Abs. 1 GO nachträglich genehmigt. 
Die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2023 wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO mit folgenden Ergebnissen festgestellt und Entlastung erteilt.

Feststellung des Ergebnisses (§ 79 KommHV)


       Verwaltungs-HH        Vermögens-HH        Gesamt-HH

Summe Solleinnahmen     €        9.951.382,18        5.370.968.60        15.322.350,78
+ neuer HH-Einnahmereste        0,00        1.667.300,00        1.667.300,00
- Abgang alter HH-Einnahmereste         0,00        0,00        0,00
- alter Kassen-Einnahmereste        287,80        0,00        287,80
                                                        ------------------------------------------------------------------------------
Bereinigte Solleinnahmen        9.951.094,38                7.038.268,60                16.989.362,98                ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Summe Sollausgaben      €         9.951.094,38        7.038.268,60        16.989.362,98
+ neuer HH-Ausgabereste         0,00        0,00        0,00
- Abgang alter HH-Ausgabereste        0,00        0,00        0,00
- alter Kassen-Ausgabereste        0,00        0,00        0,00
                                                        ------------------------------------------------------------------------------
Bereinigte Sollausgaben        9.951.094,38        7.038.268,60        16.989.362,98
-----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Unterschied         0,00        0,00        0,00

Nachrichtlich:
Zuführung vom VwHH zum VmHH                1.682.162,86
Zuführung vom VmHH zum VwHH                          0,00
Zuführung zur allgemeinen Rücklage                1.951.114,18
Entnahme aus der allgemeinen Rücklage           821.291,76

Beschluss 1

Der Gemeinderat beschließt die Jahresrechnung 2023. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Gemeinderat beschließt, dass gemäß der oben erwähnten Jahresrechnung entsprechende Entlastung erteilt wird. Erste Bürgermeisterin Weiß ist als Leitung der Verwaltung von der Entlastung unmittelbar betroffen und somit persönlich beteiligt und nicht abstimmungsberechtigt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

14. Kanalerneuerung Schulstraße 8/10 in Hohenthann -nochmalige Vorlage-

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 23.07.2024 ö 14

Sachverhalt

Bereits in der letzten Gemeinderatssitzung wurde die mögliche Verlegung des Kanals in der Schulstraße 8/10 besprochen und grundsätzlich vom Gemeinderat befürwortet.
Nach erneuter Prüfung des Verlaufs wurde nun jedoch auch festgestellt, dass die komplette Verlegung des Kanals auf Gemeindegrund zu erheblichen Mehrkosten führt. Der Grundstückseigentümer der Schulstraße 8/10 ist somit einverstanden, dass der untere Bereich des Kanals in seinem Grundstück verbleiben kann.

Nachdem der Schmutzwasserkanal in den ca. einen Meter breiten Fußweg (Fl.Nr. 1117/2, Gemarkung Türkenfeld) verlegt werden soll, kam nun der Anwohner der Fl.Nr. 1035, Gemarkung Türkenfeld auf die Gemeinde zu, dass an der Grenze ein Walnussbaum steht. Sollte dieser aufgrund der Kanalverlegung und der damit verbundenen Wurzelkappung eingehen, wird er dagegen vorgehen.
Auf Nachfrage beim Landratsamt Landshut teilte der zuständige Sachbearbeiter mit, dass seines Erachtens ein Eingriff in den Wurzelraum gemäß dem Selbsthilferecht nach § 910 BGB möglich ist, da die Nutzung des gemeindlichen Grundstücks durch die Wurzel beeinträchtigt ist. Insbesondere, da die Kanalverlegung in öffentlichem Interesse liegt. Wenn die Wurzeln gekappt werden müssen, sollte dies allerdings fachgerecht erfolgen. Auch der Sachgebietsleiter bestätigte die Einschätzung des Sachbearbeiters. Der Nachbar hat durch die Bewirtschaftung seines Grundstücks (Pflanzung des Baums eng an der Grenze) eine Situation herbeigeführt, die der Gemeinde Schwierigkeiten bei der Verlegung des Abwasserkanals bereitet. Demnach hat der Anwohner durchaus eine entsprechende Mitwirkungspflicht. Die Gemeinde hat in letzter Konsequenz das Selbsthilferecht gemäß § 910 BGB, welches so weit geht, dass selbst das Risiko des Fortbestands des Baumes keine Einschränkung darstellt.

Außerdem ergab die Kanalbefahrung, dass der Kanal ertüchtigt werden muss, da Wurzeleinwüchse und Scherbenbildung sich darstellten. 
Die Kosten belaufen sich auf ca. 15.000 € brutto, ohne fachgerechte Wurzelkappung. 

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dass der beschädigte Kanal auf Kosten der Gemeinde saniert und so weit wie möglich aus dem Privatgrund Richtung öffentlichen Grund verlegt werden soll. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 2

zum Seitenanfang

15. Mobilfunk in Grafenhaun - Ausbau durch Antennenträger

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 23.07.2024 ö 15

Sachverhalt

Da der Ort Grafenhaun aufgrund der abgeschirmten Lage (aus Sicht der umliegenden Mobilfunkstandorte) schlecht versorgt ist, kann eine Aufwertung nur mit einer eigenen Infrastruktur erreicht werden. Es besteht lediglich die Möglichkeit einen Antennenträger zu errichten. Die Antennenhöhe beträgt ca. 10 m, davon sind 9 m sichtbar. Hierzu ist eine statische Prüfung erforderlich. Die Errichtung kann entweder auf einem Gebäude oder auf einer Freifläche erfolgen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dass grundsätzlich mit der Errichtung eines Antennenträgers in Grafenhaun Einverständnis besteht. Nachdem die Rücksprache mit den Grafenhauner Bürgern stattfand und diese eine positive Resonanz ergab, ist ein geeignetes Gebäude oder Grundstück zu melden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

16. Eigenwirtschaftlicher Glasfaserausbau des Ortsteils Hohenthann durch die Fa. RKE, Zieglstadl

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 23.07.2024 ö 16

Sachverhalt

Die Firma RKE beabsichtigt, die Ortslage Hohenthann mit einem Glasfasernetz, eigenwirtschaftlich und komplett zu versorgen, wie bereits berichtet. 

Die Fa. RKE, Zieglstadl teilte folgende Standorte für Glasfasermultifunktionsgehäuse (Gf-NVt) mit:
Standort
Typ
Maße (H x B x T)
Fl.Nr. 1267, Gmk. Türkenfeld
Parkstraße 1
Fa. Betonbau
Stahlbeton
2500 x 3100 x 3100
Fl.Nr. 1113, Gmk. Türkenfeld
Rosenauer Straße 6
Fa. Sichert
Glasfaserverstärktes Polycarbonat
998 x 754 x 310
Fl.Nr. 1166/25, Gmk. Türkenfeld
Rottenburger Straße 32
Fa. Sichert
Glasfaserverstärktes Polycarbonat
998 x 754 x 310
Fl.Nr. 1278, Gmk. Türkenfeld
Gewerbestraße 5
Fa. Sichert
Glasfaserverstärktes Polycarbonat
998 x 754 x 310
Fl.Nr. 1273, Gmk. Türkenfeld
Frühlingstraße 8
Fa. Sichert
Glasfaserverstärktes Polycarbonat
998 x 754 x 310
Fl.Nr. 1267, Gmk. Türkenfeld
Parkstraße 4
Fa. Sichert
Glasfaserverstärktes Polycarbonat
998 x 754 x 310
Fl.Nr. 1638/40, Gmk. Andermannsd.
Mozartstraße 37
Fa. Sichert
Glasfaserverstärktes Polycarbonat
998 x 754 x 310
Fl.Nr. 1380/1, Gmk. Türkenfeld
Fichtenstraße 4
Fa. Sichert
Glasfaserverstärktes Polycarbonat
998 x 754 x 310
Fl.Nr. 1269, Gmk. Türkenfeld
Büchlring 21
Fa. Sichert
Glasfaserverstärktes Polycarbonat
998 x 754 x 310
Fl.Nr. 1269, Gmk. Türkenfeld
Büchlring 1
Fa. Sichert
Glasfaserverstärktes Polycarbonat
998 x 754 x 310
Fl.Nr. 1220/2, Gmk. Türkenfeld
Ergoldsbacher Straße 4
Fa. Sichert
Glasfaserverstärktes Polycarbonat
998 x 754 x 310
Fl.Nr. 1269, Gmk. Türkenfeld
Büchlring 41
Fa. Sichert
Glasfaserverstärktes Polycarbonat
998 x 754 x 310
Fl.Nr. 1260/55, Gmk. Türkenfeld
Buchenstraße 8
Fa. Sichert
Glasfaserverstärktes Polycarbonat
998 x 754 x 310
Fl.Nr. 1260/49, Gmk. Türkenfeld
Eichenstraße 1
Fa. Sichert
Glasfaserverstärktes Polycarbonat
998 x 754 x 310

Weiter teilte die Firma RKE im Schreiben vom 06.06.2024 mit, dass die Gemeinde sie tatkräftig unterstützen solle, um das wirtschaftliche Risiko eines solchen Projekts in Grenzen zu halten, um somit das Glasfaser-Projekt Hohenthann auch zum Erfolg führen zu können.
Die Unterstützung könnte zum Beispiel eine unkomplizierte Überlassung der im Eigentum der Gemeinde befindlichen ungenutzten Leerrohre im Ortsbereich bedeuten. Des Weiteren könnte die Gemeinde bei der Vermarktung mitwirken. Die Verwaltung erkundigte sich, ob eine kostenlose Überlassung rechtens wäre.
Sie nahm Kontakt mit Herrn Räbiger, dem Bayerischen Gemeindetag als auch mit dem Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Amberg Kontakt auf und erhielt folgende Informationen.
Es besteht die Möglichkeit, die Leerrohre (Friedhofstraße 180 m Speedpipe und Lindenstraße 212m ) zu verkaufen oder zu verpachten.
Sollte die Gemeinde die Leitungen verkaufen wollen, ist ein Bieterverfahren erforderlich. Hierbei handelt es sich laut Herrn Graf vom Bayerischen Gemeindetag allerdings um ein sehr komplexes Thema. Seine Empfehlung ist daher, die Leitungen lediglich zu verpachten. Weiter sollte der Anbieter verpflichtet werden, dass auch weitere Anbieter sein Glasfasernetz nutzen dürfen.
Herr Brunhofer vom Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Amberg hingegen sieht bei einem Verkauf kein Problem. Hier ist lediglich die VOL einzuhalten und ein entsprechendes Vergabeverfahren (Bieterverfahren) durchzuführen. Bei einem Direktverkauf wäre ein Gutachten erforderlich, welches den tatsächlichen Wert festlegt. Im Falle einer Verpachtung ist eine Pacht in Höhe von 0,25 € pro Meter und Jahr anzusetzen. Allerdings ist zu beachten, dass eine Verpachtung auch Verpflichtungen mit sich führt, wie die Sicherung und Instandhaltung der Anlagen gemäß den anerkannten Regeln der Technik.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dass mit allen vorgeschlagenen Standorten, außer dem an der Buchenstraße 8, für die Glasfasermultifunktionsgehäuse Einverständnis besteht und erste Bürgermeisterin Andrea Weiß die Standortsicherungen unterschreiben kann. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

17. Verschiedenes, Wünsche, Anträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 23.07.2024 ö beschließend 17
zum Seitenanfang

17.1. Informationen zum Straßenbauprogramm 2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 23.07.2024 ö 17.1

Sachverhalt

Die Fräsarbeiten in den Bereichen (10b) Bibelsbach Höhe Am Berg, (12) Asbach, (19) Ettenkofen - St. 2143, (20) Kreuzung Altenkofen - Ettenkofen und der Bereich (10a) Bibelsbach Höhe Weiher sind erfolgt.
Der Unterbau und die Planie in den genannten Bereichen wurde hergestellt. Der Einbau der Asphalttragschicht und der Deckenbau ist erfolgt. 

(08) Türkenfeld - Bründlhof 
In diesem Bereich war gemäß Mengenansatz im LV die Asphalterneuerung auf ca. 350 m Länge vorgesehen. Die Ausbaubereiche wurden neu festgelegt. Statt der Asphalterneuerung mit teilweisem Ausbau FSS und Ergänzung STS wird die Asphaltbefestigung zusammen mit einem Teil der Frostschutzschicht auf ca. 30 cm durchgefräst. Die alten Bankette werden auf ca. 20 cm Tiefe ausgebaut und das durchgefräste Material wird über Fahrbahn- und Bankettbreite verteilt. Somit ergibt sich nach Herstellung der neuen Asphaltbefestigung (10+4 cm) eine Erhöhung der Fahrbahn um ca. 5-8 cm. Die Asphalterneuerung erfolgt auf den ersten ca. 220 m ab der Einmündung Kreisstraße bis hinter die erste Zufahrt. Weiterhin wurde im Anschluss ein ca. 110 m langer neuer Bereich mit Asphalterneuerung vorgesehen. Darüber hinaus werden zwei Schadstellen mit 6,5 x 1,5 m und 18 x1,5 + 5 x3,5 m festgelegt. Der ursprünglich auf 200 m Länge vorgesehene Biberschutz wird nur im Bereich des ersten Weihers auf ca. 60 m Länge hergestellt.

(20) Kreuzung Altenkofen - Ettenkofen 
Zusätzlich zu der Schadstelle im Einmündungsbereich wurde eine längere Schadstelle von ca. 33 x 1,5 m festgelegt (temporäre (illegale) Feldzufahrt). Hier wurde bereits die Asphaltbefestigung mit ca. 14 cm Tiefe zurückgefräst und die Planie für den Asphalteinbau hergerichtet. Vor dem Asphalteinbau werden die Asphaltkanten der Schadstellen zum Bestand nochmals nachgeschnitten / gefräst.  


(06) Bauausführung der Zufahrtsstraße in Kirchberg in der KW 30 + 31.

zum Seitenanfang

17.2. Staatliche Förderung für neue JaS-Stelle bewilligt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 23.07.2024 ö 17.2

Sachverhalt

Das Landratsamt Landshut teilte mit, dass die staatliche Förderung für die beantragte JaS-Stelle an der Grundschule Hohenthann mit 25 Wochenstunden bewilligt wurde. Die Stelle kann somit ausgeschrieben und ab September 2024 besetzt werden.

zum Seitenanfang

17.3. Stellungnahme zu Bauleitplänen anderer Gemeinden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 23.07.2024 ö informativ 17.3

Sachverhalt

Der Gemeinderat wird davon in Kenntnis gesetzt, dass die Gemeinde von anderen Gemeinden über folgende Bauleitpläne zur Stellungnahme aufgefordert wurde:

  • Markt Ergolding
Aufstellung des Bebauungsplanes „Freiflächenphotovoltaikanlage südlich der Bundesautobahn A92 – Fl.Nr. 620 der Gemarkung Ergolding“ sowie Änderung des Flächennutzungsplans mit Deckblatt 5 (zweite Auslegung)
Nördlich des Ortsteils Ergolding südlich der Bundesautobahn A92 soll eine Sondergebietsfläche nach § 11 BauNVO festgesetzt werden. Als Nutzungsart wird eine Zweckbestimmung für Anlagen zur Stromerzeugung aus Sonnenenergie festgelegt. Die Fläche stellt die Erweiterung einer bestehenden Anlage dar.
Gesamtfläche: 19.824 m²
Belange der Gemeinde sind hiervon nicht betroffen.

zum Seitenanfang

17.4. Anfrage Gemeinderäte

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 23.07.2024 ö informativ 17.4

Sachverhalt

Anfrage Gemeinderat Müller: 

Gemeinderat Müller erkundigte sich nach den Vorstellungsgesprächen für die Bademeister-Stelle. 
Erste Bürgermeisterin Weiß erklärte, dass bereits zwei Vorstellungsgespräche stattgefunden haben, die Bewerber aber beide wieder abgesagt haben. 

Datenstand vom 23.09.2024 08:46 Uhr