Datum: 10.09.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Hohenthann
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:50 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:50 Uhr bis 21:55 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift vom 23.07.2024
2 Antrag auf Nutzungsänderung des Untergeschosses eines Geschäftsgebäudes zu einer Flüchtlingsunterkunft mit 24 Bewohner auf Fl.Nr. 1278/6, Gemarkung Türkenfeld im Baugebiet "GE Nord"
3 Antrag auf Neubau eines Unterstellbereichs für Anhänger auf Fl.Nr. 1276/2, Gemarkung Türkenfeld im Baugebiet "GE Nord"
4 Antrag auf Baugenehmigung - Nutzungsänderung vom Einfamilienhaus mit Garage zum Einfamilienhaus mit Garage und Backstube auf Fl.Nr. 2/4, Gemarkung Oberergoldsbach in Oberergoldsbach
5 Antrag auf Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf Fl.Nr. 1258/5, Gemarkung Türkenfeld im Baugebiet "Am Wald" im Genehmigungsfreistellungsverfahren
6 Hohenthanner Freibad - Heizung für Duschbetrieb
7 Informationen zum Straßenbauprogramm 2024 und zusätzliche Maßnahmen
8 Antrag auf Anbringung eines Verkehrsspiegels in Grafenhaun an Lampe Nr. 17
9 Einleitung eines Verfahrens zur Einziehung einer Teillänge des öffentlichen Feld- und Waldweges gemäß Art. 8 BayStrWG - Feldweg in Wachelkofen, Teillänge von Fl.Nr. 488, Gemarkung Wachelkofen
10 Waldkindergarten Hohenthann; Überarbeitung Defizitvertrag + Übernahme Defizit 2023
11 Änderung der Satzung für die Benutzung der Kindertagesstätten der Gemeinde Hohenthann
12 Verschiedenes, Wünsche, Anträge
12.1 Information zur Fortschreibung Kapitel B VI Energie vom Regionalen Planungsverband -Vorstellung der Suchraumkulisse für die Festlegung von Vorranggebieten für Windkraft-
12.2 Information zur Elternbefragung 2024 von Kindergarten, Krippe und Hort
12.3 Stellungnahme zu Bauleitplänen anderer Gemeinden
12.4 Information zum Sanierungsstand Umkleide Turnhalle
12.5 Informationen der ersten Bürgermeisterin
12.6 Anfragen von Gemeinderäten

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1. Genehmigung der Niederschrift vom 23.07.2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 10.09.2024 ö beschließend 1

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Gemeinderat Hopfensperger und Zenger, sowie Gemeinderätin Pöschl stimmten nicht mit ab, da sie an der Sitzung vom 23.07.2024 nicht anwesend waren.

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2. Antrag auf Nutzungsänderung des Untergeschosses eines Geschäftsgebäudes zu einer Flüchtlingsunterkunft mit 24 Bewohner auf Fl.Nr. 1278/6, Gemarkung Türkenfeld im Baugebiet "GE Nord"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 10.09.2024 ö beschließend 2

Sachverhalt

Der Grundstückseigentümer stellt Antrag auf Nutzungsänderung des Untergeschosses eines Geschäftsgebäudes zu einer Flüchtlingsunterkunft mit 24 Bewohner auf dem Grundstück Fl.Nr. 1278/6, Gemarkung Türkenfeld in Hohenthann.
Die Nachbarunterschriften wurden vom Antragsteller nicht beigebracht bzw. nicht erteilt.
Das Bauvorhaben befindet sich im Bebauungsplangebiet „Gewerbegebiet Nord“ in Hohenthann.
Folgende Festsetzung des Bebauungsplanes wird in dem Bauantrag nicht eingehalten:
- Zulassung von Ausnahmen § 8 Abs. 3 BauNVO Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke

Der Begriff des Wohnens ist durch eine auf Dauer angelegte Häuslichkeit, eine Eigengestaltung der Haushaltsführung und des häuslichen Wirkungskreises sowie durch die Freiwilligkeit des Aufenthalts gekennzeichnet. Bei der Aufnahme einer größeren Zahl von Flüchtlingen in die Räumlichkeiten eines Gebäudes kommt insbesondere die Einrichtung einer Anlage für soziale Zwecke in Betracht. Solche Anlagen dienen der sozialen Fürsorge und der öffentlichen Wohlfahrt. 
Gemäß § 31 Abs. 2 Nr. 1 BauGB sowie § 246 BauGB kann in Gewerbegebieten für Aufnahmeeinrichtungen, Gemeinschaftsunterkünfte oder sonstige Unterkünfte für Flüchtlinge oder Asylbegehrende von den Festsetzungen des Bebauungsplans befreit werden, wenn an dem Standort Anlagen für soziale Zwecke als Ausnahme zugelassen werden können oder allgemein zulässig sind und die Abweichung auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit öffentlichen Belangen vereinbar ist.
Im Deckblatt Nr. 1 zum Bebauungs- und Grünordnungsplanes "GE Nord" wurde im Bereich des GE festgelegt:
- Beherbergungsbetriebe
- Wohnnutzung, die über Betriebsleiterwohnungen hinausgehen
- Vergnügungsstätten
dürfen nicht erstellt werden.
Anlagen für soziale Zwecke sind nicht explizit ausgeschlossen, sodass eine solche Anlage für soziale Zwecke gemäß § 8 Abs. 3 Nr. 2 BauNVO zugelassen werden kann.

Stellplätze wurden nicht neu nachgewiesen.

Beschluss

Im BBP „GE Nord wurde im Deckblatt Nr. 1 festgelegt, dass keine Beherbergungsbetriebe; Wohnnutzung, die über Betriebsleiterwohnungen hinausgehen sowie Vergnügungsstätten erstellt werden dürfen. Eine Flüchtlingsunterkunft wird von der Gemeinde auch als Wohnung für diese gesehen, da eine Eigengestaltung der Haushaltsführung vorhanden ist.  Außerdem gibt es hohe Auflagen vom LRA bei der Genehmigung von Betriebsleiterwohnung in Gewerbegebieten für unsere Gewerbetreibenden.
Folgende Befreiung von der Festsetzung im BBP „Gewerbegebiet Nord“ wird nicht eingehalten:
Zulassung von Ausnahmen & 8 Abs. 3 BauNVO Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke. 
Der Gemeinderat beschließt, dass den aufgeführten Befreiungen zugestimmt und hierfür das gemeindliche Einvernehmen erteilt wird.
Der Gemeinderat beschließt außerdem, dass diesem Bauantrag zugestimmt wird und hierfür das gemeindliche Einvernehmen erteilt wird. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 14

Abstimmungsbemerkung
Aufgrund des Abstimmungsergebnisses ist der Punkt abgelehnt.

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3. Antrag auf Neubau eines Unterstellbereichs für Anhänger auf Fl.Nr. 1276/2, Gemarkung Türkenfeld im Baugebiet "GE Nord"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 10.09.2024 ö beschließend 3

Sachverhalt

Gemeinderat Zenger nahm an der Beratung und Abstimmung gemäß Art. 49 Abs. 1 GO nicht teil.

Die Grundstückseigentümer stellen Antrag auf Neubau eines Unterstellbereichs für Anhänger auf dem Grundstück Fl.Nr. 1276/2, Gemarkung Türkenfeld in Hohenthann.
Die Nachbarunterschriften wurden vom Antragsteller nicht vollständig beigebracht (Freistaat Bayern fehlt). Das Bauvorhaben befindet sich im Bebauungsplangebiet „Gewerbegebiet Nord“ in Hohenthann. Folgende Festsetzung des Bebauungsplanes wird in dem Bauantrag nicht eingehalten:
- Bebauung außerhalb der Baugrenzen
- Bebauung liegt innerhalb der Baumfallgrenze
  (Punkt 15.3 der planlichen Festsetzungen)

Als Begründung wird angeführt, dass es sich um keinen Wohnraum handelt, in dem sich Menschen dauerhaft aufhalten. 
Vom Antragssteller wurde bereits eine Vereinbarung bzgl. eines möglichen Baumfalls mit dem angrenzenden Waldbesitzer geschlossen. 

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dass den oben aufgeführten Befreiungen zugestimmt und hierfür das gemeindliche Einvernehmen erteilt wird.
Der Gemeinderat beschließt außerdem, dass diesem Bauantrag zugestimmt wird und hierfür das gemeindliche Einvernehmen erteilt wird. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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4. Antrag auf Baugenehmigung - Nutzungsänderung vom Einfamilienhaus mit Garage zum Einfamilienhaus mit Garage und Backstube auf Fl.Nr. 2/4, Gemarkung Oberergoldsbach in Oberergoldsbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 10.09.2024 ö beschließend 4

Sachverhalt

Die Grundstückseigentümerin stellt Antrag auf Nutzungsänderung vom Einfamilienhaus mit Garage zum Einfamilienhaus mit Garage und Backstube auf dem Grundstück Fl.Nr. 2/4, Gemarkung Oberergoldsbach in Oberergoldsbach.
Es wird eine Nutzungsänderung beantragt, um einen Raum als Backstube nutzen zu können. Diese soll als Gewerbeküche genutzt werden. Es sollen Backwaren auf Bestellung gefertigt werden.
Gemäß den Bauantragsunterlagen werden keine äußeren Veränderungen am Gebäude vorgenommen.
Die Nachbarunterschriften wurden vom Antragsteller vollständig beigebracht.
Ein Bebauungsplan besteht für dieses Grundstück nicht. Es handelt sich somit um einen Fall nach § 34 BauGB.
Die Stellplätze wurden nicht erneut nachgewiesen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dass diesem Bauantrag zugestimmt wird und hierfür das gemeindliche Einvernehmen erteilt wird. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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5. Antrag auf Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf Fl.Nr. 1258/5, Gemarkung Türkenfeld im Baugebiet "Am Wald" im Genehmigungsfreistellungsverfahren

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 10.09.2024 ö beschließend 5

Sachverhalt

Die Grundstückseigentümer stellen Antrag auf Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf ihrem Grundstück Fl.Nr. 1258/5, Gemarkung Türkenfeld in Hohenthann, im Genehmigungsfreistellungsverfahren nach Art. 58 Abs. 2 BayBO.
Die Nachbarunterschriften wurden vom Antragsteller nicht beigebracht.
Die Eheleute haben die Gemeinde in Kenntnis gesetzt, dass ihr Bauvorhaben der Genehmigungsfreistellung unterliegt und deshalb für dieses Vorhaben kein Genehmigungsverfahren durchgeführt werden soll. Nach Art. 58 Abs. 2 BayBO ist die Änderung und Nutzungsänderung von Dachgeschossen zu Wohnzwecken einschließlich der Errichtung von Dachgauben im Anwendungsbereich des § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB genehmigungsfrei. 

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6. Hohenthanner Freibad - Heizung für Duschbetrieb

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 10.09.2024 ö 6

Sachverhalt

Bereits in der letzten Gemeinderatssitzung vom 23.07.2024 wurde über die künftige Heizung für den Duschbetrieb diskutiert und beraten. Im August wurde sodann ein Heizkostenvergleich zwischen Fernwärme und Absorberanlage vom Planer vorgelegt und dem Gemeinderat zur Verfügung gestellt. 
Hochgerechnet auf 20 Jahre hätte die Fernwärme jährliche Kosten in Höhe von 15.410,13 €, die Absorberanlage 16.176,12 €. In der Rechnung nicht enthalten sind eine Kostenmehrung des Arbeitspreises bei der Fernwärme (derzeit auf 10 Jahre festgeschrieben) sowie bei der Absorberanlage die Dachflächenerweiterung (59.750 € netto), die Anschlusserhöhung von 39 kW auf 50 kW (1.100 € netto) sowie die Einspeisevergütung (26.600 € ermittelt).
Die Mehrheit der sich zurückgemeldeten Gemeinderatsmitglieder sprach sich demnach für Fernwärme aus, sodass der Planer dies als Grundlage für die weiteren Maßnahmen heranziehen konnte.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dass mit der weiteren Planung auf Basis der Fernwärme Einverständnis besteht. Die Dacherweiterung am bestehenden Gebäude zur Errichtung einer PV-Anlage ist demnach nicht erforderlich, sodass der Bauantrag der letzten Gemeinderatssitzung nicht weiter verfolgt wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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7. Informationen zum Straßenbauprogramm 2024 und zusätzliche Maßnahmen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 10.09.2024 ö 7

Sachverhalt

Bürgermeisterin Andrea Weiß informierte den Gemeinderat über den derzeitigen Kostenstand zum bisherigen Baufortschritt.
Die Vergabesumme zum Straßenbauprogramm 2024 betrug 760.544,89 € (brutto).
Für die Bereiche Weg Kirchberg, Schäden GVS Bibelsbach und Schäden Asbach liegen nahezu schlussgerechnete Massen vor (-18.0000 € netto). Bei der Sanierung GVS Bründlhof ist mit Einsparungen von -68.000 € netto zu rechnen, da der gefräste Asphalt wieder als Stabilisierung eingebaut wird, statt eines Vollausbaus. Für die GVS Hohenthann – Untergambach entstehen durch den zweischichtigen Asphaltaufbau ca. 55.000 € netto Mehrkosten. Bei den Bereichen Einmündung Ettenkofen und Einmündung Altenkofen entsprechen die Abrechnungskosten dem Ausschreibungsergebnis. Nach derzeitigem Stand ist keine Erhöhung der Vergabesumme zu erwarten.
GVS Untergambach: Gemäß Planung sollten die oberen 4 cm (Deckschicht) abgefräst werden. Dann soll die Fläche auf Schadstellen überprüft werden.
Nach den ersten Fräsarbeiten stellte sich heraus, dass die Deckschicht keinen Verbund zu den unteren Schichten hat. Deshalb wurde dann vor Ort beschlossen, dass insgesamt 6 cm abgefräst werden und 4 cm wiedereingebaut werden. Danach wurde sichtbar, dass mehrere Schichten, mit unterschiedlichen Dicken, teilweise ohne Schichtenverbund, verbaut worden sind.
Deshalb wurde nochmals festgelegt, dass weitere 3 – 4 cm abzufräsen sind und dann 5 cm Asphalttragschicht und 4 cm Asphaltdeckschicht eingebaut werden. Schadstellen in der Tragschicht wurden keine festgestellt.
Trotz der gewünschten Einsparungen sind die Mehrkosten bei der GVS Hohenthann – Untergambach erforderlich für den weiteren Baufortschritt.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dass mit den Mehrkosten für die GVS Hohenthann – Untergambach Einverständnis besteht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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8. Antrag auf Anbringung eines Verkehrsspiegels in Grafenhaun an Lampe Nr. 17

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 10.09.2024 ö 8

Sachverhalt

Ein Bürger aus Grafenhaun stellte den Antrag, einen Verkehrsspiegel in Grafenhaun an der Lampe Nr. 17 anzubringen. Der Kurvenbereich ist schwer einsehbar und es sind viele Kinder unterwegs.
Die Kosten eines Spiegels (beschlag- und vereisungsfrei) betragen 1.157,22 € brutto.  Nach Begutachtung der Gefahrenstelle wäre es sinnvoller den Spiegel bei Fl.Nr. 1831/1 Gem. Petersglaim aufzustellen, da eine größere Einsichtnahme in beiden Straßen möglich ist. 

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dass mit der Anbringung eines Verkehrsspiegels in Grafenhaun Einverständnis besteht. Der Spiegel soll an der Außenseite der Kurve, beim FlstNr. 1831/1, Gmkg. Petersglaim aufgestellt werden. Die Kosten hierfür trägt die Gemeinde Hohenthann. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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9. Einleitung eines Verfahrens zur Einziehung einer Teillänge des öffentlichen Feld- und Waldweges gemäß Art. 8 BayStrWG - Feldweg in Wachelkofen, Teillänge von Fl.Nr. 488, Gemarkung Wachelkofen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 10.09.2024 ö beschließend 9

Sachverhalt

Das Bestandsblatt Nr. WA 488 weist die Fl.Nr. 488, Gemarkung Wachelkofen als öffentlichen Feld- und Waldweg aus. Der Wege wurden im Zuge der Flurbereinigung erstellt und eingetragen aufgrund Beschlusses der Teilnehmergemeinschaft Flurbereinigung Wachelkofen vom 10.07.1964 und des Gemeinderates vom 29.11.1962.
Der Weg soll gemäß Art. 8 Abs. 1 Satz 1 2. Alt. BayStrWG eingezogen werden, da er jede Verkehrsbedeutung verloren hat und in der Natur nicht mehr vorhanden ist.
Die Teillänge des einzuziehenden Weges (jetzt FlstNr. 488/1, Gemarkung Wachelkofen) hat eine Länge von 231 m. Der Weg ist im Besitz der Gemeinde Hohenthann.
Träger der Straßenbaulast sind die Beteiligten (anliegende Grundstücke Fl.Nr. 487 und 492 jeweils Gemarkung Wachelkofen).

Beschluss

Einziehung
Der Gemeinderat beschließt die Einleitung des Verfahrens zur Einziehung der im Bestandsverzeichnis für öffentliche Feld- und Waldwege, Ortsteil Wachelkofen Nr. WA488 (mit einer Teillänge von 231 m) eingetragenen Feldweg der Gemarkung Wachelkofen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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10. Waldkindergarten Hohenthann; Überarbeitung Defizitvertrag + Übernahme Defizit 2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 10.09.2024 ö beschließend 10

Sachverhalt

Im Rahmen der örtlichen Rechnungsprüfung wurden auch die Belege des Waldkindergartens Hohenthann geprüft. Die Gemeinde Hohenthann übernimmt nach § 2 Abs. 1 des Defizitvertrages vom 10.06.2021 zwischen der Gemeinde Hohenthann und dem Waldkindergarten Hohenthann zusätzlich 90 % pro Jahr des ungedeckten Betriebsaufwandes als freiwilligen Zuschuss.
Das Defizit im Jahr 2023 betrug 23.070,96 €, wovon die Gemeinde nun 20.763,86 € übernimmt. 
Der Waldkindergarten beantragte bei der Gemeinde 100 % Defizitübernahme. 
Dies wird aber aktuell von der Rechtsaufsichtsbehörde nicht genehmigt. Es müssen erst verschiedene Maßnahmen ergriffen werden (z.B. Gebührenerhöhung) und dann kann zu einem späteren Zeitpunkt nochmals über die Defizitübernahme von 100 % gesprochen werden. 
Außerdem musste die bisherige Defizitvereinbarung nach Rücksprache mit der Kommunalaufsicht, Frau Lenz, Landratsamt Landshut überarbeitet werden. Diese muss zudem als kreditähnliches Rechtsgeschäft von der Rechtsaufsichtsbehörde genehmigt werden, was bisher noch nicht geschah.
Die Änderungen betreffen sowohl redaktionelle als auch funktionelle Angelegenheiten. Unter § 1 Abs. 3 dürfen künftig Kinder außerhalb der Sitzgemeinde nur noch aufgenommen werden, wenn die Sitzgemeinde zustimmt. Unter § 2 Abs. 1 wird der jährliche Höchstbetrag des ungedeckten Betriebsaufwands auf höchstens 50.000 € gedeckelt. Als Abs. 5 wird neu aufgenommen, dass sich ein im Betriebsergebnis ergebender Überschuss einer Rücklage zuzuführen ist. Künftige Verluste sind demnach mit vorhandenen Rücklagemitteln zu verrechnen. In § 3 wird der Abs. 5 neu aufgenommen, dass die Festlegung und die Änderung der Öffnungszeiten des Waldkindergartens der Zustimmung der Gemeinde bedarf. Die geänderte Vereinbarung tritt sodann zum 01.09.2024 in Kraft. 
Diese Änderungen wurden vorab mit den Landratsamt Landshut und dem Waldkindergarten abgesprochen. Die Genehmigung wurde bereits beim Landratsamt beantragt und eine positive Entscheidung in Aussicht gestellt. 

Beschluss 1

Der Gemeinderat beschließt die Übernahme des Defizites des Waldkindergartens Hohenthann für das Jahr 2023 in Höhe von 20.763,86 € (90 %). 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Gemeinderat beschließt den überarbeiteten Defizitvertrag zum 01.09.2024. Die Verwaltung wird beauftragt, diesen von beiden Parteien unterschreiben zu lassen und an die Rechtsaufsichtsbehörde zur Genehmigung vorzulegen. Der neue Defizitvertrag ist Bestandteil des Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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11. Änderung der Satzung für die Benutzung der Kindertagesstätten der Gemeinde Hohenthann

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 10.09.2024 ö 11

Sachverhalt

Nachdem für das Kitajahr 2024/2025 für die Mittagsbetreuung viel mehr Kinder angemeldet waren als Plätze zur Verfügung stehen und weil die Eltern immer die lange Mindestbuchungszeit im Hort bemängelt haben, hat die Verwaltung mit dem Kreisjugendamt eine Lösung ausgearbeitet. Nachdem der Hort schon deutlich länger als zwei Jahre besteht, ist es künftig auch möglich sog. Kurzzeitbucher im Hort anzunehmen. Alle betroffenen Eltern wurden bei einem Infoabend in Kenntnis gesetzt und letztlich hat jede Familie die für sich erforderliche Betreuungsform bekommen. 
In der Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätten sind unter § 7 die Mindestbuchungszeiten festgelegt. Diese müssen ab September für den Hort nicht mehr 15 Stunden betragen. Der Hort kann nun auch schon bei einer Mindestbuchungszeit von 5 Stunden pro Woche gebucht werden, wenn die Quote 50 % nicht überschreitet. Ein Mittagessen wird für diese kurze Zeit nicht angeboten. Wer mindestens 10 Stunden pro Woche bucht nimmt automatisch am Mittagessen teil. In der Satzung ist daher die Mindestbuchungszeit für den Hort auf über 5 Stunden pro Woche festzulegen.  
Informiert wird der Gemeinderat in diesem Zusammenhang auch, dass die Betriebserlaubnis für den Hort vom Kreisjugendamt ab September 2024 auf 50 Plätze beschränkt ist. Die frühere Platzzahl von 65 Plätzen kann nicht mehr gewährt werden, weil die Mittagsbetreuung parallel zum Hort teilweise die gleichen Räume nutzt, sowie die Turnhalle nur eingeschränkt nutzbar ist und deshalb die erforderliche Nutzfläche für so viele gleichzeitig anwesende Kinder im Summenraumprogramm nicht gegeben ist. Aktuell sind 42 Kinder im Hort angemeldet, in der Mittagsbetreuung 23. 

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die zweite Satzung zur Änderung der Satzung für die Benutzung der Kindertagesstätten. Diese ist Bestandteil des Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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12. Verschiedenes, Wünsche, Anträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 10.09.2024 ö beschließend 12
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12.1. Information zur Fortschreibung Kapitel B VI Energie vom Regionalen Planungsverband -Vorstellung der Suchraumkulisse für die Festlegung von Vorranggebieten für Windkraft-

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 10.09.2024 ö 12.1

Sachverhalt

Bayern muss bis Ende 2027 1,1% und bis Ende 2032 1,8 % der Landesflächen für Windenergieanlagen sichern. Aktuell sind bereits 0,7% ausgewiesen. Für diese Sicherung der Flächen, hat der Regionale Planungsverband Landshut die ausgewiesenen Ausschlussgebiete aufgehoben, welche am 08.07.2024 in Kraft getreten ist. Demnach sollen nur noch Vorranggebiete für Windkraftanlagen festgelegt werden.
In der Planungsausschusssitzung am 16.04.2024 vom Regionalen Planungsverband Landshut wurde vom Verbandsvorsitzenden Peter Dreier der Ausschuss über den Stand bei der Erstellung der Suchraumkulisse für die Festlegung von Vorranggebieten für Windenergie und über die maximalen möglichen Flächen informiert. Weiter wurde mitgeteilt, dass man insgesamt mit einem größeren Flächenanteil als 1,8 % in das Anhörungsverfahren gehen wolle, weil sich aufgrund des Verfahrens noch Reduzierungen bei den Flächen ergeben könnten. Weiter teilte der Verbandsvorsitzende mit, dass Gemeinden auch nach Erreichen der Flächenziele für Bayern noch zusätzlich zu den Vorranggebieten Flächen im Rahmen der Bauleitplanung bereitstellen könnten. Sollten die Flächenziele nicht erreicht werden, kann dies dazu führen, dass Windkraftanlagen wieder überall privilegiert werden. 
Es gibt 4 besonderes betroffene Gemeinden. Mit diesen, zu der auch die Gemeinde Hohenthann gehört wurde bereits, mit der Regierung des SG 24 Raumordnung und der Geschäftsstelle des Regionalen Planungsverbandes, die Suchraumkulisse dem Gemeinderat am 09.07.2024 vorgestellt und darüber diskutiert. In der Gemeinde Hohenthann ist eine Fläche von ca. 980 ha als Vorranggebiet dargestellt, dies sind 14 % der Gemeindefläche. Man war sich im Gemeinderat einig, dass dies zu groß ausgewiesene Vorrangflächen im Gemeindegebiet sind.  Die Entwicklung der Gemeinde ist gefährdet, die ländliche Struktur verändert sich enorm durch die große Anzahl von möglichen Windkraftanlagen sowie die Bürger werden enorm beeinträchtigt. Man sprach sich für eine erhebliche Reduzierung der Flächen aus. 
Die veröffentlichte Karte hierzu können Sie beim Regionalen Planungsverband Landshut unter www.region.landshut.org -> Verbandsarbeit -> Sitzungen -> 148. Sitzung des Planungsausschusses (Präsentation) einsehen.
Die Gemeinde nahm auch die Unterstützung und Begleitung des „Windkümmerers“ von der Energieagentur Regensburg, gefördert über das Wirtschaftsministerium, in Anspruch. Dieser wird auch in beratender Funktion für uns tätig sein. 
Da die vorerst dargestellten Vorranggebiete über unsere Gemeindegrenzen hinaus gehen, wurde in Absprache mit dem Nachbarkommunen der Stadt Rottenburg, dem Markt Ergoldsbach, der Gemeinde Neufahrn und Hohenthann vereinbart, dass Ende dieser Woche alle voraussichtlich betroffenen Grundstückseigentümer angeschrieben werden (auf Grundlage der Karte von Regionalen Planungsverband), mit der Bitte noch keine Verträge mit Projektierern abzuschließen. 
Es sind bereits jetzt erste Projektentwickler auf die Gemeinde und teilweise auch auf die Grundstückseigentümer zu gekommen, um sich bevorzugte Flächen frühzeitig zu sichern. Da jedoch noch keine endgültige Entscheidung zu den Vorranggebieten getroffen wurde und auch die Gemeinde sowohl für die Kommune, für die Grundstückseigentümer, als auch für die Bewohnerinnen und Bewohner den besten Nutzen erzielen will, sollten abgewartet werden, bis genauere Informationen bekannt sind.
Die Vorbereitung der Unterlagen für die Einleitung des Anhörungsverfahrens ist lt. Regionalen Planungsverband für Ende 2024/Anfang 2025 geplant.

Beschluss 1

Anfrage von Gemeinderat Schiessl zu einem Rederecht für die anwesende Christine Erbinger vom Regionalen Planungverband

Abstimmungsergebnis
Dafür: 3, Dagegen: 11

Abstimmungsbemerkung
Aufgrund des Abstimmungsergenisses ist der Punkt abgelehnt.

Beschluss 2

Der Gemeinderat beschließt, dass mit der beschriebenen Vorgehensweise Einverständnis besteht. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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12.2. Information zur Elternbefragung 2024 von Kindergarten, Krippe und Hort

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 10.09.2024 ö informativ 12.2

Sachverhalt

Sowohl der Kindergarten als auch die Kinderkrippen Zwergenland und Glückskäfer sowie der Hort führten für das Jahr 2023/2024 jeweils eine Elternbefragung durch, bei der die Zufriedenheit zur Einrichtung allgemein, der pädagogischen Arbeit, der Zusammenarbeit mit den Eltern sowie dem Mittagessen abgefragt wurden.
Die Vorsitzende erläuterte den jeweiligen Rücklauf zu den einzelnen Fragen. Es wurden im Kindergarten 125 Fragebögen verteilt, 77 kamen ausgefüllt zurück. In der Kinderkrippe Zwergenland wurden 38 Fragebögen verteilt, 33 kamen ausgefüllt zurück. In der Kinderkrippe Glückskäfer wurden 12 Fragebögen verteilt, 10 kamen ausgefüllt zurück. Im Hort wurden 32 Fragebögen verteilt, 12 kamen ausgefüllt zurück.
Insgesamt sind die Eltern allgemein zufrieden. Die vorgebrachten Anregungen und Verbesserungsvorschläge werden soweit möglich angenommen. Die Vorsitzende lobte alle Mitarbeiter der Kindertagestätten für ihre qualifizierte pädagogische Arbeit an den Kindern.

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12.3. Stellungnahme zu Bauleitplänen anderer Gemeinden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 10.09.2024 ö informativ 12.3

Sachverhalt

Der Gemeinderat wird davon in Kenntnis gesetzt, dass die Gemeinde von anderen Gemeinden über folgende Bauleitpläne zur Stellungnahme aufgefordert wurde:

  • Markt Pfeffenhausen
Aufstellung des Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan "SO Einzelhandel Pfeffenhausen Süd" sowie die Änderung des Flächennutzungsplans mit Deckblatt Nr. 40 (1. Auslegung)
Im Sondergebiet ist eine Nutzung als großflächiger Einzelhandel inklusive Parkplätzen vorgesehen. Es ist eine Zufahrt über die Kreisstraße LA38 (Moosburger Straße) geplant.
Die Gesamtfläche innerhalb des Geltungsbereiches beträgt ca. 11.399 m²

  • Markt Ergoldsbach
Änderung des Flächennutzungsplanes durch Deckblatt Nr. 53 „Mischgebiet Ergoldsbach-Süd“ und die Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes Nr. 55 „Sondergebiet u. Gewerbegebiet Ergoldsbach-Süd“ durch Deckblatt Nr. 1 „Mischgebiet Ergoldsbach-Süd“ (2. Auslegung)
Vorgesehen ist der Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Café und Lagerfläche. Der Bereich des bisherigen Gewerbegebietes GE 2 wird als Mischgebiet gem. § 6 BauNVO ausgewiesen.
Der Geltungsbereich umfasst den nordöstlichen Teil des Quartiers “GE 2“ mit ca. 4.892 m².

  • Markt Ergoldsbach
Änderung des Flächennutzungsplanes durch Deckblatt Nr. 50 „Agri-PV-Anlage Salzburg“ und die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungs- und Grünordnungsplanes Nr. 76 „Agri-PV-Anlage Salzburg“ (2. Auslegung)
Das gesamte Sondergebiet ist zur Nutzung erneuerbarer Energien nach dem EEG in der aktuellen Fassung vorgesehen. Durch die Umsetzung als Agrar-Photovoltaikanlage, also der kombinierten Nutzung ein und derselben Landfläche für landwirtschaftliche Produktion und Stromproduktion, ergibt sich der Vorteil, dass die Fläche doppelt verwendet werden kann und so die Flächennutzungseffizienz deutlich steigt.
Die Gesamtfläche für das geplante Sondergebiet beträgt innerhalb des Geltungsbereiches 530.034 m²

  • Gemeinde Neufahrn i.NB
Änderung des Flächennutzungsplans durch Deckblatt Nr. 22, des Landschaftsplans durch Deckblatt Nr. 12 sowie Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungs- und Grünordnungsplans für ein Sondergebiet „Photovoltaik-Freiflächenanlage Walpersdorf“ (1. Auslegung)
Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage mit fester Aufständerung mit Modultischen.
Der Geltungsbereich hat eine Größe von ca. 3 ha

  • Gemeinde Neufahrn i.NB
Änderung des Flächennutzungsplans durch Deckblatt Nr. 23, des Landschaftsplans durch Deckblatt Nr. 13 sowie Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungs- und Grünordnungsplans für ein Sondergebiet „Photovoltaik-Freiflächenanlage Walpersdorf II“ (1. Auslegung)
Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage mit fester Aufständerung mit Modultischen.
Der Geltungsbereich hat eine Größe von ca. 2 ha

Belange der Gemeinde sind hiervon nicht betroffen.

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12.4. Information zum Sanierungsstand Umkleide Turnhalle

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 10.09.2024 ö 12.4

Sachverhalt

Die Fa. Hösl Mainburg HLS wurde am 06.09. fertig. Der Trockenbauer fängt am 09.09. mit den Arbeiten an und benötigt ca. 2. Wochen. Der Fliesenleger wird zeitgleich den E-Strich und notwendige Ausgleiche durchführen und am 16.09. mit dem Fliesen der Toiletten im Hauptdurchgang beginnen. 
Nach Fertigstellung aller Arbeiten müssen noch die Türen gesetzt werden.  
Die Arbeiten dauern noch bis ca. Mitte Oktober an.  Die Toiletten sind bis dahin gesperrt. Eine Umkleide wird für den Sportbetrieb freigegeben. Die Toilette im Bereich vom Hort sowie der Durchgang zum Hort wird für die Sportler offengelassen und beschriftet. 

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12.5. Informationen der ersten Bürgermeisterin

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 10.09.2024 ö 12.5

Sachverhalt

Die TenneT TSO GmbH nimmt in der Gemeinde Hohenthann vom 16.09.2024 bis 15.05.2025 Bodenkartierungen vor. Ackerschläge werden erst nach der Ernte begangen. An jedem Untersuchungsstandort wird üblicherweise eine Sondierung durchgeführt.
Die Kartierungen erfolgen im Auftrag der TenneT TSO GmbH durch das Büro JENA-GEOS-Ingenieurbüro GmbH

Außerdem finden in der Zeit vom 30.09.2024 bis 09.12.2024 bodenkundliche und geotechnische Vorarbeiten statt. Um die notwendigen Informationen zur Bodenbeschaffenheit zu erhalten, werden Kernbohrungen und Drucksondierungen (Tiefe max. 30 Meter), Kleinrammbohrungen und schwere Rammsondierungen (Erkundungstiefe max. 12 Meter) sowie Vermessungs- und Absteckarbeiten durchgeführt.
Die TenneT TSO GmbH hat das Ingenieurbüro IG Braunschweig GmbH damit beauftragt, die erforderlichen Voruntersuchungen durchzuführen. Die Ergebnisse der Bohrungen sowie der labortechnischen Untersuchungen und die Analysen werden in einem geotechnischen Bericht zusammengefasst.

  • BOS-Funkturm 
Der BOS-Funkturm Hohenthann auf Fl.Nr. 1219/1, Gemarkung Türkenfeld erhielt einen Glasfaseranschluss.

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12.6. Anfragen von Gemeinderäten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 10.09.2024 ö 12.6

Sachverhalt

Wollte wissen, wann die Umstellung der Straßenlaternen auf LED erfolgt. Laut der Vorsitzenden soll die Umstellung von Bayernwerk diesen Herbst erfolgen.
Außerdem wollte er wissen, wie der Stand Radweg Schmatzhausen ausschaut, was von der Vorsitzenden mit einem erneuten morgigen Termin mit einem Grundstückseigentümer beantwortet wurde. 

Datenstand vom 02.10.2024 09:33 Uhr