Datum: 16.06.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Turnhalle der Grundschule Hohenthann
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Hohenthann
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:05 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:05 Uhr bis 22:30 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Genehmigung der Niederschrift vom 26.05.2020
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann)
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Sitzung des Gemeinderates
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16.06.2020
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ö
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beschließend
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1 |
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
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2. Billigungsbeschluss zur Aufstellung eines Deckblattes Nr. 20 zum Flächennutzungsplan Hohenthann
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann)
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Sitzung des Gemeinderates
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16.06.2020
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ö
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beschließend
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2 |
Sachverhalt
Hierzu konnte erste Bürgermeisterin Andrea Weiß Frau Maroski vom Ingenieurbüro KomPlan, Landshut begrüßen.
Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 04.09.2019 beschlossen, dass ein Deckblatt Nr. 20 zum Flächennutzungsplan aufgestellt wird. Von Ingenieurbüro KomPlan, Landshut wurde ein Vorentwurf erarbeitet und in der Sitzung vorgestellt.
Derzeit ist die Planfläche als landwirtschaftliche Nutzfläche hinterlegt. Durch die Deckblattänderung wird ein Sondergebiet für Freiflächenphotovoltaikanlagen geschaffen.
Beschluss
Der Gemeinderat billigt den Vorentwurf des Deckblattes Nr. 20 (Bereich SO Solarpark Kirchberg) zum Flächennutzungsplan Hohenthann in der Fassung vom 16.06.2020
und beschließt, dass die Verwaltung beauftragt wird die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und die Fachstellenanhörung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB hierfür durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
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3. Billigungsbeschluss zur Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes „SO Solarpark Kirchberg“
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann)
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Sitzung des Gemeinderates
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16.06.2020
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beschließend
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3 |
Sachverhalt
Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 04.09.2019 beschlossen, dass ein Bebauungs- und Grünordnungsplan "SO Solarpark Kirchberg" aufgestellt wird. Von dem Ingenieurbüro KomPlan, Landshut wurde ein Vorentwurf erarbeitet und in der Sitzung vorgestellt.
Die Gesamtfläche beträgt etwa 5,5 ha mit zwei Solarflächen. Die Waldfläche bleibt erhalten. Die erforderliche Ausgleichsfläche ist teilweise im östlichen Bereich des Bebauungsplangebiets integriert, ein Teil ist extern zu erstellen. Es erfolgt eine extensive Pflege der Ausgleichsflächen mit heimischen Gehölzern.
Die Einspeisezusage liegt für Rohrberg vor. Die Laufzeit des Bebauungsplans ist auf 40 Jahre festgesetzt. Danach verliert dieser automatisch seine Rechtskraft und der Rückbau ist innerhalb eines halben Jahres durchzuführen.
Die Höhe der PV-Anlage sowie der erforderlichen Gebäude ist auf 3 Meter begrenzt. Die Abstandsflächen sind nördlich und südlich auf 1 Meter festgesetzt. Der versicherungstechnisch erforderliche Zaun hat eine maximale Höhe von 2,20 Meter.
Beschluss
Der Gemeinderat billigt den Vorentwurf des Bebauungs- und Grünordnungsplanes „SO Solarpark Kirchberg“ in der Fassung vom 16.06.2020 (mit Abstandsflächen von 2,20 Meter) und beschließt, dass die Verwaltung beauftragt wird die Beteiligung der Öffentlichkeit und die Fachstellenanhörung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB hierfür durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
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4. Antrag der Fraktionsgemeinschaft FW/SPD zur Planung des weiteren Breitbandausbaus im Rahmen der Gigabitoffensive des Freistaats Bayern
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann)
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Sitzung des Gemeinderates
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16.06.2020
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ö
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beschließend
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4 |
Sachverhalt
Mit Schreiben vom 06.02.2020 stellte die Fraktionsgemeinschaft FW/SPD den Antrag zur Planung des weiteren Breitbandausbaus im Rahmen der Gigabitoffensive des Freistaats Bayern.
Mit der neuen bayerischen Gigabitrichtlinie können auch Gebiet gefördert werden, die bereits von einem Netzbetreiber mit mindestens 30 Mbit/s versorgt werden.
Die Fraktionsgemeinschaft FW/SPD beantragt daher weitere Planungsschritte einzuleiten.
Um einen Überblick zu erhalten, wurde der Breitbandpate Michael Räbiger eingeladen.
Herr Räbiger begleitete die Gemeinde bereits beim flächendeckenden Ausbau bis 30 Mbit/s. Für die Grundschule Hohenthann und das Rathaus Hohenthann wurde bereits ein Glasfaseranschluss beantragt.
Mittels einer PowerPoint-Präsentation erklärte Herr Räbiger, dass das gesamte Gemeindegebiet mittlerweile mit mindestens 30 Mbit/s versorgt ist. Hauptsächlich erfolgt die Versorgung über die Telekom, teilweise wird über Vodafone (Kabel Deutschland) die erforderliche Bandbreite zur Verfügung gestellt.
Aktuell liegen die Kosten für einen Hausanschluss im Außenbereich bei ca. 30.000 bis 40.000
€.
Im Ortskern Hohenthann wurde von der Telekom das Super Vektoring freigeschaltet, sodass bis zu 250 Mbit/s möglich sind.
Voraussetzungen der neuen Förderung des Freistaats Bayern:
Diese sind im Gemeindegebiet nicht mehr vorhanden, sodass aufgrund dessen keine Förderung möglich ist
- Graue Flecken (= ein Netz mit mehr als 30 Mbit/s), aber erhöhte Aufgreifschwellen (d.h. wenn die Aufgreifschwellen nicht erreicht werden, dann liegt eine Förderfähigkeit vor):
- 100 Mbit/s im Download für Privatanschlüsse
- 200 Mbit/s symmetrisch für Gewerbeanschlüsse und weniger als 500 Mbit/s im Download
Da Vodafone 1 Gigabit/s im Download anbietet, kann in Hohenthann und Weihenstephan keine Förderung erzielt werden
Doppel-Versorgung Telekom und Vodafone in:
Das restliche Gemeindegebiet kann grundsätzlich mittels Förderung ausgebaut werden.
Die Förderung beträgt 90 % der förderfähigen Kosten, max. 5.000 € pro Adresse und 6 Mio. € Gesamtförderung. Zudem gibt es eine Härtefallregelung für finanzschwache Gemeinden.
Berechnungsbeispiel für Schmatzhausen:
315 Gebäude x 9.000 € Kosten pro Gebäude = 2.835.000 € Gesamtkosten
Die Förderung beträgt 1.575.000 €, was einen Eigenanteil von 1.260.000 € entspricht.
Die Gemeinde Hohenthann hat eine Finanzkraft von 2.029.556,00 €. Da 30 % davon (= 335.444,70 €) geringer sind als der errechnete Eigenanteil (= 1.260.000 €), profitiert die Gemeinde von der Härtefallregelung. Der Eigenanteil reduziert sich daher auf 924.555 € (= 1.260.000 € - 335.444,70 €). Auf den verminderten Eigenanteil erhält die Gemeinde nochmals 90 % Förderung (= 832.100 €), sodass sich die Gesamtförderung auf 2.407.100 € erhöht.
Der finale Eigenanteil beläuft sich dann auf 427.900 €.
Berechnungsbeispiel für das gesamte Gemeindegebiet:
820 Gebäude x 13.000 € Kosten pro Gebäude = 10.660.000 € Gesamtkosten
Die Förderung beträgt 4.100.000 €, was einen Eigenanteil von 6.560.000 € entspricht.
Die Gemeinde Hohenthann hat eine Finanzkraft von 2.029.556,00 €. Da 30 % davon (= 335.444,70 €) geringer sind als der errechnete Eigenanteil (= 6.560.000 €), profitiert die Gemeinde von der Härtefallregelung. Der Eigenanteil reduziert sich daher auf 6.224.555 € (= 6.560.000 € - 335.444,70 €). Auf den verminderten Eigenanteil erhält die Gemeinde nochmals 90 % Förderung (= 5.602.100 €), sodass sich die Gesamtförderung auf 9.702.100 € erhöht. Die maximale Fördersumme beträgt jedoch lediglich 6.000.000 €. Der finale Eigenanteil beläuft sich daher auf 4.660.000 €.
Hier stellt sich die Frage, ob der Ausbau tatsächlich nötig ist und die Finanzen ausreichen.
Laut Herrn Räbiger ist ein Glasfaseranschluss für einen Privathaushalt derzeit nicht erforderlich. Werden zwei HD-Sendungen gleichzeitig angesehen, reichen 16 Mbit/s aus.
Sollte dennoch ein Glasfaseranschluss gewünscht werden, kann jeder Haushalt bei der Telekom einen eigenen Hausanschluss beantragen.
Die Gemeinde Hohenthann hat in den letzten Jahren bereits sehr viel investiert, um einen flächendeckenden Ausbau mit 30 Mbit/s zu erreichen. Ein weiterer Ausbau ist grundsätzlich nicht notwendig.
Parallel zur bayerischen Förderung gibt es nun auch ein Bundesprogramm. Die Beantragung hierfür ist jedoch weitaus aufwendiger und schwieriger.
Herr Räbiger empfiehlt zunächst die weitere Entwicklung und ggfs. weitere Fördermöglichkeiten abzuwarten.
Herr Räbiger erstellt nun für das gesamte Gemeindegebiet einen Glasfaser-Masterplan, wofür die Förderzusage bereits im Haus ist. Ein flächendeckender Ausbau ist derzeit nicht realisierbar. Für künftige Ausbauten können die Kosten jedoch reduziert werden, wenn bei Straßensanierungen bereits entsprechende Leerrohre mit verlegt werden. Die Kosten hierfür liegen bei etwa 20,00 €/lfm. zuzüglich Material und Montage.
Der Glasfaser-Masterplan enthält ein Gesamtkonzept für die Trassen, Standorte, Neubau-Gebiete, neutrale Anbieter, neutrale Technik, Backboneanbindung, Technikstandort (PoP), Zuführungstrassen, Gf-Verteiler, Mikrorohrverbände und Hausanschlüsse.
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5. Antrag auf Neubau eines Wohnhauses auf Fl.Nr. 38/22, Gemarkung Weihenstephan im Baugebiet "Am Kellerberg"
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann)
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Sitzung des Gemeinderates
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16.06.2020
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ö
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beschließend
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5 |
Sachverhalt
Der Grundstückseigentümer stellt Antrag auf Neubau eines Wohnhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 38/22, Gemarkung Weihenstephan in Weihenstephan.
Die Nachbarunterschriften wurden vom Antragsteller vollständig beigebracht.
Das Bauvorhaben befindet sich im Bebauungsplangebiet „Am Kellerberg II“ in Weihenstephan.
Folgende Festsetzung des Bebauungsplanes wird in dem Bauantrag nicht eingehalten:
- Überschreitung des max. Kniestocks 1,0 m (B-Plan: 0,80m)
- Seitenverhältnis L/B 1:1,07 (B-Plan: 1:1,25)
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, dass den oben aufgeführten Befreiungen zugestimmt und hierfür das gemeindliche Einvernehmen erteilt wird.
Der Gemeinderat beschließt außerdem, dass diesem Bauantrag zugestimmt
und hierfür das gemeindliche Einvernehmen erteilt wird.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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6. Antrag auf Anbau einer Hygieneschleuse an ein bestehendes Schlachthaus und Neubau eines Unterstellplatzes für landwirtschaftliche Geräte mit Holzlager auf Fl.Nr. 2504, Gemarkung Oberergoldsbach in Unkofen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann)
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Sitzung des Gemeinderates
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16.06.2020
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ö
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beschließend
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6 |
Sachverhalt
Der Grundstückseigentümer stellt Antrag auf Anbau einer Hygieneschleuse an ein bestehendes Schlachthaus und Neubau eines Unterstellplatzes für landwirtschaftliche Geräte mit Holzlager auf dem Grundstück Fl.Nr. 2504, Gemarkung Oberergoldsbach in Unkofen.
Die Nachbarunterschriften wurden vom Antragsteller vollständig beigebracht.
Die Abstandsflächenübernahmeerklärung wurde vom Antragsteller ebenfalls beigebracht.
Ein Bebauungsplan besteht für dieses Grundstück nicht. Es handelt sich somit um einen Fall nach § 34 BauGB.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, dass diesem Bauantrag zugestimmt
und hierfür das gemeindliche Einvernehmen erteilt wird.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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7. Antrag auf Neubau einer Kapelle auf Fl.Nr. 2088/3, Gemarkung Petersglaim in Hummelsberg
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann)
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Sitzung des Gemeinderates
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16.06.2020
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ö
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beschließend
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7 |
Sachverhalt
Die Grundstückseigentümer stellen Antrag auf Neubau einer Kapelle auf dem Grundstück Fl.Nr. 2088/3, Gemarkung Petersglaim in Hummelsberg.
Die Nachbarunterschriften wurden vom Antragsteller vollständig beigebracht.
Ein Bebauungsplan besteht für dieses Grundstück nicht. Es handelt sich hierbei um ein Vorhaben nach §35 Abs. 2 BauGB.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, dass diesem Bauantrag zugestimmt
und hierfür das gemeindliche Einvernehmen erteilt wird.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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8. Antrag auf Anbau einer offenen Unterstellscheune auf Fl.Nr. 202, Gemarkung Wachelkofen in Wachelkofen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann)
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Sitzung des Gemeinderates
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16.06.2020
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ö
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beschließend
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8 |
Sachverhalt
Der Grundstückseigentümer stellt Antrag auf Neubau einer offenen Unterstellscheune auf dem Grundstück Fl.Nr. 202, Gemarkung Wachelkofen in Wachelkofen.
Die Nachbarunterschriften wurden vom Antragsteller vollständig beigebracht.
Ein Bebauungsplan besteht für dieses Grundstück nicht. Es handelt sich hierbei um ein privilegiertes Vorhaben nach §35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB. Das Vorhaben dient dem landwirtschaftlichen Betrieb des Antragstellers.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt
, dass diesem Bauantrag zugestimmt und hierfür das gemeindliche Einvernehmen erteilt wird.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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9. Antrag auf isolierte Befreiung für die Errichtung eines Gewächshauses auf Fl.Nr.1260/15, Gemarkung Türkenfeld im Baugebiet "Weiherholzfeld"
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann)
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Sitzung des Gemeinderates
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16.06.2020
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ö
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beschließend
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9 |
Sachverhalt
Für die Errichtung eines Gewächshauses auf dem bereits bebauten Grundstück Fl.Nr. 1260/15, Gemarkung Türkenfeld in Hohenthann, beantragt die Eigentümerin die isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Weiherholz
feld“ in Bezug auf die Baugrenzenüberschreitung. Das Gewächshaus mit den Ausmaßen 3,68 m x 2,24 m (2,28 m Wandhöhe) befindet sich außerhalb der Baugrenzen, die im Bebauungsplan für dieses Grundstück festgesetzt sind.
Die Unterschriften der anliegenden Nachbarn wurden von dem Antragsteller beigebracht.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, dass diesem Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Weiherholzfeld“ zugestimmt wird. Die Verwaltung wird beauftragt einen positiven Genehmigungsbescheid hierfür zu erlassen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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10. Antrag auf isolierte Befreiung für die Errichtung eines Gartenhauses auf Fl.Nr. 1268/55, Gemarkung Türkenfeld im Baugebiet "Am Büchlacker"
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann)
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Sitzung des Gemeinderates
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16.06.2020
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ö
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beschließend
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10 |
Sachverhalt
Für die Errichtung eines Gartenhauses auf dem bereits bebauten Grundstück Fl.Nr. 1268/55, Gemarkung Türkenfeld in Hohenthann, beantragt der Eigentümer die isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Am Büchlacker“ in Bezug auf die Baugrenzenüberschreitung. Das Gartenhaus mit den Ausmaßen 4,20 m x 3,00 m (2,12 m Wandhöhe) befindet sich außerhalb der Baugrenzen, die im Bebauungsplan für dieses Grundstück festgesetzt sind.
Die Unterschriften der Nachbarn wurden von dem Antragsteller beigebracht.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, dass diesem Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Am Büchlacker“ zugestimmt wird. Die Verwaltung wird beauftragt einen positiven Genehmigungsbescheid hierfür zu erlassen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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11. Verschiedenes, Wünsche, Anträge
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann)
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Sitzung des Gemeinderates
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16.06.2020
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beschließend
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11 |
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11.1. Stellungnahme zu Bauleitplänen anderer Gemeinden
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann)
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Sitzung des Gemeinderates
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16.06.2020
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ö
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beschließend
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11.1 |
Sachverhalt
Der Gemeinderat wird davon in Kenntnis gesetzt, dass die Gemeinde von anderen Gemeinden über folgende Bauleitpläne zur Stellungnahme aufgefordert wurde:
Änderung des Bebauungsplanes „Industrie- und Gewerbeerschließungsplan“ mit Deckblatt Nr. 10 (zweite Auslegung)
Ermöglichung zum Bau eines Mehrfamilienhauses (6 WE) mit drei Vollgeschossen.
Der Änderungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 960 m²
Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplans „Sondergebiet Savigneux-Platz Essenbach“ und gleichzeitig 20. Änderung des Flächennutzungsplans "SO Savigneux-Platz" (erste Auslegung)
Das Sondergebiet SO mit der Zweckbestimmung "Verwaltung und Kinderbetreuung" dient der Unterbringung des Landratsamtes Landshut (LRA LA), der Integrierten Leitstelle Landshut (ILS) und einer Einrichtung zur Kinderbetreuung incl. aller erforderlichen Einrichtungen.
Die Gesamtfläche des Geltungsbereichs beträgt ca. 101.668 m².
Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes durch Deckblatt Nr. 32 (zweite Auslegung)
Bereitstellung geeigneter Flächen zur Erzeugung erneuerbarer Energien.
Das Planungsgebiet hat eine Größe von 32.980 m²
Aufstellung des Bebauungsplanes mit integrierter Grünordnung „SO Tierarztpraxis Weikersdorf“ und gleichzeitig Änderung des Flächennutzungsplanes mit Deckblatt Nr. 33 „SO Tierarztpraxis Weikersdorf“ (erste Auslegung)
Die Bebauung des geplanten Sondergebietes erfolgt durch einen bestehenden Betrieb auf der alten Hofstelle und benötigt für die Erstellung einer Therapiehalle die Erweiterung der Bauflächen.
Die Gesamtfläche des Geltungsbereichs beträgt ca. 7.800 m²
Belange der Gemeinde sind hiervon nicht betroffen.
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11.2. Bekanntgabe von Vergaben
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann)
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Sitzung des Gemeinderates
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16.06.2020
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ö
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beschließend
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11.2 |
Sachverhalt
Für folgende Beschlüsse sind die Gründe der Geheimhaltung weggefallen:
Kreuzungsumbau Türkenfeld
Straßenbauarbeiten Fa. Fahrner Bauunternehmung GmbH, Mallersdorf-Pfaffenberg
Umbau und Erweiterung Kindergarten
Zaun Fa. Zinner, Türkenfeld
Allgemeines
Geschwindigkeitsmessgeräte Fa. Sierzega Elektronik GmbH, Thening (Österreich)
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11.3. Information zur der letzten Gemeinderatssitzung zurückgestellten Voranfrage auf Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage auf Parzelle Nr. 23 im Baugebiet "Am Gambach"
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann)
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Sitzung des Gemeinderates
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16.06.2020
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ö
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beschließend
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11.3 |
Sachverhalt
Bei der in der letzten Gemeinderatssitzung behandelten Voranfrage auf Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage auf Parzelle 23 im Baugebiet „Am Gambach“ wurde die Dachneigung für den Gebäudetyp I (E +D) nicht eingehalten. Bei Gebäudetyp II (E +1) wäre die angefragte Dachneigung erlaubt. Z
ur Klärung der Angelegenheit wurde der Tagesordnungspunkt in der letzten Gemeinderatssitzung zurückgestellt.
Der Antragsteller erklärte, dass beim Gebäudetyp II andere Befreiungen erforderlich wären, sodass sie nun bei Gebäudetyp I bleiben, jedoch die Dachneigung entsprechend anpassen. Somit sind keine Befreiungen erforderlich.
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11.4. Informationen zu Baumaßnahmen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann)
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Sitzung des Gemeinderates
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16.06.2020
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ö
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beschließend
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11.4 |
Sachverhalt
Die Vorsitzende teilte den Baubeginn zu folgenden Maßnahmen mit:
- Ortsdurchfahrt Bibelsbach am 18.06.2020
- Kreuzung Türkenfeld voraussichtlich am 22.06.2020 (Abhängig von der Verkehrsrechtlichen Anordnung)
- Kirchplatz Schmatzhausen ab Mitte August 2020
- Asphaltierung der Auenstraße wurde in der KW 24 durchgeführt
Die Herstellung der zusätzlichen Parkplätze ist mit der unteren Naturschutzbehörde des Landratsamts
Landshut abgestimmt
- Kanal in Türkenfeld beim Kinderspielplatz voraussichtlich Ende Juni 2020
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11.5. Informationen zur Freibaderöffnung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann)
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Sitzung des Gemeinderates
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16.06.2020
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beschließend
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11.5 |
Sachverhalt
Am 08.06.2020 fand im Freibad ein Treffen mit den Fraktionssprechern und der zweiten Bürgermeisterin Beck statt. Hierbei wurden bereits die erforderlichen Maßnahmen für die geplante Eröffnung besprochen. Diese fand am heutigen Dienstag trotz kühleren Temperaturen statt. Erste Badegäste waren bereits zu Besuch.
Die Gemeinde Hohenthann hat ein Schutz- und Hygienekonzept für das Hohenthanner Freibad erstellt. Die Grundlage hierzu ist die fünfte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmeverordnung.
Auf dem gesamten Gelände gilt der Mindestabstand von 1,50 m. Beim Betreten und Verlassen, beim Kiosk, bei den Umkleidekabinen und im WC-Bereich gilt Mundschutzpflicht. Auch das Personal muss Mundschutz tragen.
Insgesamt dürfen 150 Personen gleichzeitig im Bad anwesend sein. Jeweils 25 Personen dürfen im Schw
immer-Becken und Nicht-Schwimmer-Becken baden. Beim Babybecken wird auf die Eigenverantwortlichkeit der Eltern appelliert, dass der Mindestabstand eingehalten wird. Kinder unter 14 Jahre dürfen nur in Begleitung eines Erwachsenen kommen. Beim Eintritt sind die Kontaktdaten der Badegäste aufzunehmen. Diese werden 4 Wochen aufbewahrt und anschließend vernichtet.
Der zeitliche Aufenthalt wird nicht beschränkt. Es werden keine Saisonkarten verkauft, da der Zutritt nicht zugesichert werden kann. Die Tageskarten werden vergünstigt angeboten, da viele Einschränkungen bestehen. Z.B. dürfen die Innenduschen nicht genutzt werden, da die Aerosolbildung zu hoch ist. Auch sämtliche Attraktionen sind derzeit noch geschlossen.
Kinder und Ermäßigte 1,00 € (statt 1,50 €)
Erwachsene 2,00 € (statt 3,00 €)
Familienkarten 5,00 € (statt 7,00 €)
Die neuen Spinde sind bereits aufgebaut. Ein Reinigungskonzept wurde aufgestellt. Der Kiosk hat geöffnet. Schwimmkurse finden nicht statt, die Wassergymnastik am Samstagvormittag wird mit max. 10 Teilnehmern angeboten.
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11.6. Informationen zum Wasserzweckverband Rottenburger Gruppe
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann)
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Sitzung des Gemeinderates
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16.06.2020
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beschließend
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11.6 |
Sachverhalt
In der heutigen Verbandsversammlung des Wasserzweckverbands Rottenburger Gruppe wurde Hans Weinzierl zum ersten Vorsitzenden gewählt. Zweiter Vorsitzender ist Herr Dr. Resch und dritter Vorsitzender Herr Robold.
Die Fördermenge des Hohenthanner Brunnens wird reduziert.
Es wird ein Wasser
schutzbrot eingeführt. Beim Weizen wird die dritte Gabe Stickstoff weggelassen. Mehrere Bäckereien erklärten sich auch bereit, das Brot zu backen.
An dem Kooperationsmodell beteiligen sich 16 Landwirte mit ca. 400 ha.
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11.7. Anfragen Gemeinderatsmitglieder
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann)
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Sitzung des Gemeinderates
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16.06.2020
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beschließend
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11.7 |
Sachverhalt
Am Ortseingang Schmatzhausen von Pfeffenhausen kommend soll ein Geschwindigkeitsmessgerät aufgestellt werden.
Die Vorsitzende erklärte, dass derzeit in Türkenfeld 4 Geschwindigkeitsmessgeräte aufgestellt sind. Sobald die Baumaßnahme an der Kreuzung beginnt, wird eines davon nach Schmatzhausen gebracht.
In der Straße hinter der Apotheke ist ein großes Loch im Asphalt.
Dies wird die Vorsitzende entsprechend weitergeben.
In Andermannsdorf (Dorfstraße – 30er Zone) soll ein Geschwindigkeitsmessgerät aufgestellt werden.
Wenn durch die Baumaßnahme an der Kreuzung in Türkenfeld Geschwindigkeitsmessgeräte frei werden, wird an dieser Stelle eines davon angebracht.
Die Mäharbeiten waren sehr spät, sodass teilweise Landwirte bereits selbst gemäht haben. Dies sollte künftig früher durchgeführt werden.
Die Vorsitzende erklärte, dass die beauftragte Firma sehr viele Gemeinden als Kunden hat und die Einteilung eigenständig vornimmt.
Datenstand vom 09.07.2020 10:24 Uhr