Datum: 07.07.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Turnhalle der Grundschule Hohenthann
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Hohenthann
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:22 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:22 Uhr bis 21:55 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Genehmigung der Niederschrift vom 16.06.2020
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann)
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Sitzung des Gemeinderates
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07.07.2020
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ö
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beschließend
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1 |
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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2. Bebauungs- und Grünordnungsplan „GE Schmatzhausen Deckblatt Nr. 1" in Schmatzhausen; Beschlüsse zu den Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 1 BauGB (Beteiligung der Öffentlichkeit) und im Verfahren nach § 4 Abs. 1 BauGB (Behörden und Träger öffentlicher Belange)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann)
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Sitzung des Gemeinderates
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07.07.2020
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ö
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beschließend
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2 |
Sachverhalt
Herr Zierer vom Ingenieurbüro Zierer musste sich leider entschuldigen, sodass Herr Leinthaler vom Bauamt der Gemeinde Hohenthann die eingegangenen Stellungnahmen sowie die Abwägungsvorschläge vorstellte.
Beschluss 1
Der Gemeinderat beschließt, dass den Abwägungsvorschlägen wie vorgestellt und angefügt zugestimmt wird und entsprechend eingearbeitet werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
Beschluss 2
Der Gemeinderat Hohenthann billigt den vom Architekturbüro Norbert Zierer, Hirtberg 5, 84076 Pfeffenhausen ausgearbeiteten Deckblatt Nr. 1 zum Bebauungs- und Grünordnungsplan „GE Schmatzhausen“ und die Begründung in der Fassung vom 02.07.2020 mit den vorstehenden beschlossenen Änderungen.
Das Deckblatt Nr. 1 zum Bebauungs- und Grünordnungsplan „GE Schmatzhausen“ und die Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die Behördenbeteiligung und sonstige Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB zu benachrichtigen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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3. Änderung des Flächennutzungsplanes Hohenthann durch Deckblatt Nr. 19 im Bereich SO Untergambach II; Beschlüsse zu den Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 1 BauGB (Beteiligung der Öffentlichkeit) und im Verfahren nach § 4 Abs. 1 BauGB (Behörden und Träger öffentlicher Belange)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann)
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Sitzung des Gemeinderates
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07.07.2020
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ö
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beschließend
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3 |
Sachverhalt
Hierzu konnte Erste Bürgermeisterin Andrea Weiß Herrn Längst vom Architekturbüro Längst & Voerkelius begrüßen.
Herr Längst stellte die eingegangen Stellungnahmen sowie die Abwägungsvorschläge vor.
Beschluss 1
Der Gemeinderat beschließt, dass den Abwägungsvorschlägen wie vorgestellt und angefügt zugestimmt wird und entsprechend eingearbeitet werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
Beschluss 2
Der Gemeinderat Hohenthann billigt den vom Architekturbüro Längst & Voerkelius, Am Kellenbach 21, 84036 Kumhausen ausgearbeiteten Entwurf des Deckblatt Nr. 19 des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hohenthann im Bereich des „SO Untergambach II“ und die Begründung in der Fassung vom 07.07.2020 mit den vorstehenden beschlossenen Änderungen.
Der Entwurf zum Deckblatt Nr. 1 des FNP der Gemeinde Hohenthann im Bereich des „SO Untergambach II“ und die Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die Behördenbeteiligung und sonstige Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB zu benachrichtigen
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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4. Bebauungs- und Grünordnungsplan „SO Untergambach II" in Untergambach; Beschlüsse zu den Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 1 BauGB (Beteiligung der Öffentlichkeit) und im Verfahren nach § 4 Abs. 1 BauGB (Behörden und Träger öffentlicher Belange)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann)
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Sitzung des Gemeinderates
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07.07.2020
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ö
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beschließend
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4 |
Sachverhalt
Hierzu konnte Erste Bürgermeisterin Andrea Weiß Herrn Längst vom Architekturbüro Längst & Voerkelius begrüßen.
Herr Längst stellte die eingegangen Stellungnahmen sowie die Abwägungsvorschläge vor.
Beschluss 1
Der Gemeinderat beschließt, dass den Abwägungsvorschlägen wie vorgestellt und angefügt zugestimmt wird und entsprechend eingearbeitet werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
Beschluss 2
Der Gemeinderat Hohenthann billigt den vom Architekturbüro Längst & Voerkelius, Am Kellenbach 21, 84036 Kumhausen ausgearbeiteten Bebauungs- und Grünordnungsplan „SO Untergambach II“ und die Begründung in der Fassung vom 07.07.2020 mit den vorstehenden beschlossenen Änderungen.
Der Bebauungs- und Grünordnungsplan „SO Untergambach II“ und die Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die Behördenbeteiligung und sonstige Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB zu benachrichtigen
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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5. Antrag auf Anbau eines unbeheizten Wintergartens im Erdgeschoss auf Fl.Nr. 2518/2, Gemarkung Oberergoldsbach in Unkofen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann)
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Sitzung des Gemeinderates
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07.07.2020
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ö
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beschließend
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5 |
Sachverhalt
Der Grundstückseigentümer stellt Antrag auf Anbau eines unbeheizten Wintergartens im Erdgeschoss auf dem Grundstück Fl.Nr. 2518/2, Gemarkung Oberergoldsbach in Unkofen.
Die Nachbarunterschriften wurden vom Antragsteller nicht vollständig beigebracht.
Ein Bebauungsplan besteht für dieses Grundstück nicht. Es handelt sich somit um einen Fall nach § 34 BauGB.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, dass diesem Bauantrag zugestimmt
und hierfür das gemeindliche Einvernehmen erteilt wird.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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6. Antrag auf Neubau Doppelgarage, Carport und Stützmauer auf Fl.Nr. 41, Gemarkung Schmatzhausen in Schmatzhausen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann)
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Sitzung des Gemeinderates
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07.07.2020
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ö
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beschließend
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6 |
Sachverhalt
Die Grundstückseigentümer stellen Antrag auf Neubau Doppelgarage, Carport und Stützmauer auf dem Grundstück Fl.Nr. 41, Gemarkung Schmatzhausen in Schmatzhausen.
Die Nachbarunterschriften wurden vom Antragsteller vollständig beigebracht.
Ein Bebauungsplan besteht für dieses Grundstück nicht. Es handelt sich somit um einen Fall nach § 34 BauGB.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, dass diesem Bauantrag zugestimmt
und hierfür das gemeindliche Einvernehmen erteilt wird.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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7. Antrag auf Neubau einer Stützmauer auf Fl.Nr. 154/1, Gemarkung Oberergoldsbach. in Oberergoldsbach
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann)
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Sitzung des Gemeinderates
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07.07.2020
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ö
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beschließend
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7 |
Sachverhalt
Die Grundstückseigentümer stellen Antrag auf Neubau einer Stützmauer auf dem Grundstück Fl.Nr. 154/1, Gemarkung Oberergoldsbach in Oberergoldsbach.
Die Nachbarunterschriften wurden vom Antragsteller vollständig beigebracht.
Ein Bebauungsplan besteht für dieses Grundstück nicht. Es handelt sich somit um einen Fall nach § 34 BauGB.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, dass diesem Bauantrag zugestimmt
und hierfür das gemeindliche Einvernehmen erteilt wird.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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8. Antrag auf Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelcarport auf Fl.Nr. 1638/11, Gemarkung Andermannsdorf im Baugebiet "Am Gambach" im Genehmigungsfreistellungsverfahren
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann)
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Sitzung des Gemeinderates
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07.07.2020
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ö
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beschließend
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8 |
Sachverhalt
Die Grundstückseigentümer stellen Antrag auf Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelcarport auf ihrem Grundstück Fl.Nr. 1638/11, Gemarkung Andermannsdorf in Hohenthann, im Genehmigungsfreistellungsverfahren.
Die Eheleute
haben die Gemeinde in Kenntnis gesetzt, dass ihr Bauvorhaben der Genehmigungsfreistellung unterliegt und deshalb für dieses Vorhaben kein Genehmigungsverfahren durchgeführt werden soll.
Das Vorhaben liegt im Bebauungsplangebiet „Am Gambach“ in Hohenthann
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9. Antrag auf Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage auf Fl.Nr. 1638/26, Gemarkung Andermannsdorf im Baugebiet "Am Gambach" im Genehmigungsfreistellungsverfahren
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann)
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Sitzung des Gemeinderates
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07.07.2020
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ö
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beschließend
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9 |
Sachverhalt
Die Grundstückseigentümer stellen Antrag auf Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage auf ihrem Grundstück Fl.Nr. 1638/26, Gemarkung Andermannsdorf in Hohenthann, im Genehmigungsfreistellungsverfahren.
Die Eheleute
haben die Gemeinde in Kenntnis gesetzt, dass ihr Bauvorhaben der Genehmigungsfreistellung unterliegt und deshalb für dieses Vorhaben kein Genehmigungsverfahren durchgeführt werden soll.
Das Vorhaben liegt im Bebauungsplangebiet „Am Gambach“ in Hohenthann
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10. Festlegung Ausbauumfang von Ortsstraßen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann)
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Sitzung des Gemeinderates
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07.07.2020
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ö
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beschließend
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10 |
Sachverhalt
Herr Leinthaler stellte dem Gemeinderat, wie an dem Ortstermin am 02.07.2020 besprochen, die Ergebnisse der Beratung auf Plänen vor.
Türkenfeld HsNr. 48 - 58:
- Der Betonmuldenstein (nördlich) wird lagegleich, aber 5 cm tiefer verlegt
Der hochliegende Rand (südlich) soll einen Graniteinzeiler mit 3 cm Höhensprung erhalten
Im Bereich zum Anschluss an den Bestand bei der ST 2143 werden auf ca. 15 m Länge Rasengittersteine an der südlichen Einfassung verlegt
Die Deckschicht wird über die gesamte Fahrbahnbreite eingebaut
Am Bauende wird im Einmündungsbereich zur GVS Reckerszell die Deckschicht erneuert
Mehrkosten ca. 33.000,00 € brutto
Türkenfeld HsNr. 50 - 52:
- Es werden auf der östlichen Seite vom Bauanfang bis zur HsNr. 52a Rasengittersteine eingebaut
- Vor HsNr. 52 a wird die gemeindliche Restfläche asphaltiert
Kosten ca. 4.200,00 € brutto
Eichenstraße:
Mehrkosten ca. 11.500,00 € brutto
Parkplätze am Sportplatz Hohenthann:
- Die Parkplätze werden abgefräst und eine neue Deckschicht aufgebracht
- Schadstellen in diesem Bereich (ca. 2 m x 30 m) in der Gambacher Straße erhalten ebenfalls eine neue Deckschicht
- Im Vorplatz zum Sportheim erhalten die Schadstellen ebenfalls eine neue Deckschicht
Kosten ca. 16.000 € brutto
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, dass die vorgestellten Ergänzungen zu den Straßenbauvorhaben (Türkenfeld, Eichenstraße und Parkplätze am Sportplatz Hohenthann) ausgeführt werden sollen. Die Verwaltung wird beauftragt die Auftragserweiterungen an die Baufirma freizugeben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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11. Antrag der Fraktionsgemeinschaft FW/SPD auf Steigerung von Bürgernähe und Transparenz durch die Schaffung von Möglichkeiten digitaler Teilnahme am öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzungen mittels Live-Stream
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann)
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Sitzung des Gemeinderates
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07.07.2020
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ö
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beschließend
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11 |
Sachverhalt
Mit Schreiben vom 26.05.2020 stellte die Fraktionsgemeinschaft FW/SPD den Antrag auf Steigerung von Bürgernähe und Transparenz durch die Schaffung von Möglichkeiten digitaler Teilnahme am öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzungen mittels Live-Stream. Die Verwaltung sollte die rechtlichen und technischen Möglichkeiten zur Einrichtung eines Livestreams und zur Teilnahme der Mitbürger am öffentlichen Teil der Sitzungen des Gemeinderats prüfen sowie die dadurch möglicherweise anfallenden Kosten auflisten.
Nach Rücksprache mit der Kommunalaufsicht und dem Datenschutzbeauftragten, ist die Zulässigkeit von Tonband- und Fernsehaufnahmen umstritten. Der Art. 52 Abs. 2 GO gewährleistet lediglich die sog. Saalöffentlichkeit. Demnach hat jeder Interessierte die Möglichkeit und das Recht, in der öffentlichen Gemeinderatssitzung anwesend zu sein und sich unmittelbar zu informieren. Eine „Medienöffentlichkeit“ ist hieraus nicht abzuleiten. Bei einer Live-Übertragung ins Internet können Bild und Ton weltweit von einer unbegrenzten Zahl von Personen abgerufen, aufgezeichnet, ggfs. sogar verändert und ausgewertet werden.
Entscheidet sich der Gemeinderat für eine Live-Übertragung ins Internet, ist von jeder betroffenen Person eine Einwilligung erforderlich. Diese ist ohne Entscheidungsdruck auf der Grundlage ausreichender Informationen über die besonderen Modalitäten einer Interneteinstellung und mit ausreichender Überlegungsfrist einzuholen.
Der Zuschauerbereich ist generell auszunehmen, da die erforderliche Einwilligung vor Beginn der Sitzung den datenschutzrechtlichen Anforderungen nicht gerecht wird.
Auch Bürger, deren personenbezogenen bzw. personenbeziehbaren Angelegenheiten in öffentlicher Sitzung behandelt werden, müssen eine entsprechende Einwilligung abgeben.
Zudem ist eine eindeutige Regelung zur Live-Übertragung ins Internet in die Geschäftsordnung aufzunehmen.
Jedes Gemeinderatsmitglied hat jederzeit die Möglichkeit seine Einwilligung zu widerrufen. Dies kann auch zu einzelnen Tagesordnungspunkten erfolgen.
Ist dies der Fall, dürfen keine Ton- und Bildaufnahmen dieses Gemeinderatsmitglieds übertragen werden.
Da dies bei einer Live-Übertragung technisch schwer umzusetzen ist, besteht auch die Möglichkeit die Gemeinderatssitzung aufzuzeichnen und nach anschließender Bearbeitung für einen kurzen Zeitraum im Internet zu veröffentlichen. Eine Internet-Mediathek über aufgezeichnete Sitzungen ist unzulässig.
Gegen eine Live-Übertragung von öffentlichen Gemeinderatssitzungen mittels einer Kamera in einen anderen Raum besteht bei Einwilligung der betroffenen Personen keine Bedenken. Allerdings darf auch hier keine Ton- und Bildaufnahme eines Gemeinderatsmitglieds übertragen werden, wenn ein Widerruf vorliegt.
Der Bayerische Gemeinderat rät von Live-Übertragungen aus folgenden Gründen ab:
- Der Gemeinderat behandelt lokal bedeutsame Sachentscheidungen, deren weltweite Übertragung nicht erforderlich ist
Interessierte Bürgerinnen und Bürger können die Gemeinderatssitzung im Sitzungssaal mitverfolgen und/oder die Niederschriften hierzu einsehen
Gemeinderatsmitglieder äußern sich ggfs. nicht mehr unbefangen und spontan, was die Funktionsfähigkeit des Gemeinderats beeinträchtigt
Die Einholung einer Einwilligung ohne Entscheidungsdruck wird nur schwer möglich sein
Der Ausschluss des Zuschauerbereichs wird aufgrund des baulichen Zuschnitts oftmals schwierig sein
Der Kosten-Nutzen-Aufwand ist fragwürdig (zum Vergleich: Kreisfreie Stadt mittlerer Größe hat jährliche Kosten von etwa 15.000 €)
Die möglichen Kosten für eine Übertragung wurden noch nicht weiter erörtert. Dies wäre von der jeweiligen Übertragungsvariante und der Anzahl von feststehenden oder freien Kameras abhängig. Im Falle einer Aufzeichnung und Bearbeitung der Videos wäre ein externer Dienstleister zu beauftragen, da die Kapazität und das Fachwissen in der Rathausverwaltung hierzu nicht ausreichen. Ein evtl. erforderliches Raumsystem schlägt mit Kosten von etwa 10.000 € zu Buche, eine Webcam kostet ca. 100 €, ein Mikrophon etwa 200 €.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, dass der Antrag der Fraktionsgemeinschaft FW/SPD auf Steigerung von Bürgernähe und Transparenz durch die Schaffung von Möglichkeiten digitaler Teilnahme am öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzungen mittels Live-Stream angenommen
wird.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 8
Abstimmungsbemerkung
Aufgrund des Abstimmungsergebnisses ist dieser Antrag abgelehnt.
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12. Antrag der Ortsvereine aus Andermannsdorf auf Zuschuss zum Neubau einer Grillhütte
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann)
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Sitzung des Gemeinderates
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07.07.2020
|
ö
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beschließend
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12 |
Sachverhalt
Bereits in der Gemeinderatssitzung vom 18.12.2019 wurde der mit Schreiben vom 02.12.2019 gestellte Antrag auf Zuschuss zum Neubau einer Grillhütte der Ortsvereine aus Andermannsdorf und Eberstall (Burgschützen Eberstall, FFW Andermannsdorf, KLJB Andermannsdorf, Krieger- und Soldatenverein Andermannsdorf, KDFB Andermannsdorf und Laabertaler Stockschützen Andermannsdorf) besprochen.
Die neue Grillhütte soll die bisherige über 30 Jahre alte in die Jahre gekommene Holzhütte ersetzen. Die neue Grillhütte wird durch die Vereinsmitglieder in Eigenleistung erstellt. Die Materialkosten belaufen sich auf rund 16.000 €. Um den verschiedenen Hygienevorschriften in Zukunft zu entsprechen, wird die neue Hütte aus Metall gefertigt. Zudem soll durch entsprechende Fertigung der Transport und Aufbau wesentlich erleichtert werden.
Da die Grillhütte wieder mehreren Vereinen zu Gute kommen wird, bitten die Ortsvereine aus Andermannsdorf und Eberstall daher die Gemeinde Hohenthann um einen angemessenen Zuschuss.
Mit dem aktuellen Schreiben vom 04.06.2020 verwiesen die Ortsvereine nochmals auf den gestellten Antrag und teilten die bereits geleisteten ehrenamtlichen Arbeitsstunden (ca. 1.800) mit.
In den letzten nichtöffentlichen Gemeinderatssitzungen vom 26.05.2020 und 16.06.2020 wurde der Zuschussantrag nochmals diskutiert und vereinbart, dass von Fall zu Fall entschieden wird.
Die Verwaltung schlägt folgenden Zuschuss vor:
- Einmaliger Zuschuss innerhalb von 5 Jahren in Höhe von 10 % der Materialkosten auf Grundlage der Kostenberechnung, Deckelung bei 1.600 €
Vorlage der Rechnungen erforderlich
das Ausleihen der Grillhütte an alle gemeindlichen Vereine muss ermöglicht werden
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, dass dem Antrag auf Zuschuss zum Neubau einer Grillhütte stattgegeben wird. Es wird nach Vorlage der Rechnungen ein einmaliger Zuschuss für einen Zeitraum von 5 Jahren in Höhe von 10 % der Materialkosten, max. 1.600 € gewährt. Das Ausleihen der Grillhütte an alle gemeindlichen Vereine muss ermöglicht werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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13. Zuschuss für Vereine im Ferienprogramm 2020
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann)
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Sitzung des Gemeinderates
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07.07.2020
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ö
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beschließend
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13 |
Sachverhalt
Die Vorsitzende dankte zunächst den Jugendbeauftragten Maximilian Ganslmeier und Simon Hopfensperger in Zusammenarbeit mit der Rathausmitarbeiterin Denise Ostermeier sowie den Vereinen, Verbänden und Privatpersonen für die Ermöglichung des diesjährigen Ferienprogramms. Es konnten 31 Veranstaltungen zusammengetragen werden. Trotz der Einschränkungen bei der Teilnehmerzahl und dem Schutz- und Hygienekonzept, kann wieder ein interessantes Ferienprogramm zur Verfügung gestellt werden. Die Gemeinde unterstützt die Veranstalter mit Mund-Nasen-Bedeckungen und Desinfektionsmitteln.
Die Vorsitzende informierte den Gemeinderat darüber, dass die Vereine im Ferienprogramm immer eine Entschädigung für ihre Ausgaben erhalten haben.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt daher, dass der Höchstbetrag fü
r den gemeindlichen Zuschuss wie im Vorjahr auf 50,00 € festgesetzt wird.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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14. Verschiedenes, Wünsche, Anträge
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann)
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Sitzung des Gemeinderates
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07.07.2020
|
ö
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beschließend
|
14 |
zum Seitenanfang
14.1. Stellungnahme zu Bauleitplänen anderer Gemeinden
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann)
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Sitzung des Gemeinderates
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07.07.2020
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ö
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beschließend
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14.1 |
Sachverhalt
Der Gemeinderat wird davon in Kenntnis gesetzt, dass die Gemeinde von anderen Gemeinden über folgende Bauleitpläne zur Stellungnahme aufgefordert wurde:
Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplan „Mirskofen Süd Teil III“ (erste Auslegung)
Ausweisung eines allgemeinen Wohngebiets (WA) mit insgesamt 27 Parzellen für mindestens 19 Einzelhäuser sowie 4 Einzel- oder Doppelhäuser.
Die Gesamtfläche des Geltungsbereichs beträgt ca. 17.026 m²
Änderung des Bebauungsplans „Schreinerfeld“ mit Deckblatt Nr. 1 (zweite Auslegung)
Änderung der Nutzungsart von Gewerbegebiet mit beschränkter Nutzung (GE m. B.) zu einem Mischgebiet (MI), Änderung der Mindestgrundstücksgröße von 1500 m² auf 800 m² und Änderung GRZ/GFZ von 0,6/1,0 auf 0,5/0,8.
Die Fläche des Änderungsbereichs beträgt insgesamt ca. 2.787 m²
Änderung des Bebauungsplans „Am Niederfeld“ mit Deckblatt Nr. 21 (zweite Auslegung)
Die Fläche von ca. 6.889 m², die nun nicht mehr als Gemeinbedarfsfläche für schulische Zwecke benötigt wird, soll als Maßnahme der Innenentwicklung nach § 13a BauGB (Nachverdichtung) als Allgemeines Wohngebiet nach § 4 BauNVO ausgewiesen werden. Dort ist die Errichtung einer altersgerechten Wohnanlage mit Arztpraxis (MVZ) und Nahversorgung beabsichtigt.
Belange der Gemeinde sind hiervon nicht betroffen.
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14.2. Information zum Antrag auf Neubau einer Künstlerwerkstatt auf Fl.Nr. 1066, Gemarkung Türkenfeld
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann)
|
Sitzung des Gemeinderates
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07.07.2020
|
ö
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beschließend
|
14.2 |
Sachverhalt
Die Vorsitzende informierte, dass der eingereichte Bauantrag auf Neubau einer Künstlerwerkstatt („Hobbithaus“) auf Fl.Nr. 1066, Gemarkung Türkenfeld vom Landratsamt Landshut
abgelehnt wurde.
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14.3. Info Tennet Juraleitung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann)
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Sitzung des Gemeinderates
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07.07.2020
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ö
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beschließend
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14.3 |
Sachverhalt
Die Firma TenneT plant derzeit den Ersatzneubau der 220 kV-Bestandsleitung als 380 kV-Leitung. Die ehemaligen Gemeinden Andermannsdorf und Oberergoldsbach sind hiervon betroffen. Bereits im Oktober 2018 war die Firma TenneT in Oberergoldsbach mit einem mobilen Bürgerbüro vor Ort, um Informationen zu der Planung der Juraleitung vorzustellen.
Die 220 kV-Leitung (Masten ca. 35 Meter hoch) bleibt solange bestehen, bis die 380 kV-Leitung (Masten 50 bis 70 Meter hoch) gebaut ist. Die derzeitigen Varianten sind aufgrund des 1.000 Meter breiten Korridors noch etwas ungenau. Es wird versucht von Einöden und Weilern einen Abstand von 200 Metern und von Dörfern einen Abstand von 400 Metern einzuhalten.
Derzeit findet das Raumordnungsverfahren statt, Ende des Jahres soll das Planfeststellungsverfahren durchgeführt werden.
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14.4. Integrierte ländliche Entwicklung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann)
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Sitzung des Gemeinderates
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07.07.2020
|
ö
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beschließend
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14.4 |
Sachverhalt
Das Amt für ländliche Entwicklung unterstützt Gemeinden, die sich freiwillig zusammenschließen um gemeinsame Projekte umzusetzen, die eine Gemeinde alleine nicht realisieren könnte.
Im Umkreis schlossen sich bereits Gemeinden für eine Integrierte ländliche Entwicklung „Holledauer Tor“ zusammen. Die Integrierte ländliche Entwicklung umfasst vier Handlungsfelder: Infrastruktur, Kultur, Innenentwicklung und Regionalmarketing.
Erste Bürgermeisterin Weiß nahm bereits mit einem Bürgermeisterkollegen Kontakt auf, ob sich die Gemeinde Hohenthann bei der ILE „Holledauer Tor“ anschließen könnte.
Hierzu ist die Zustimmung der betroffenen Kommunen erforderlich und das Konzept muss fortgeschrieben werden.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, dass das Amt für ländliche Entwicklung die Integrierte ländliche Entwicklung im Gemeinderat vorstellen soll sowie die Aufnahme bei der ILE „Holledauer Tor“ angefragt wird.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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14.5. DigitalPakt Schule - Sonderbudget
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann)
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Sitzung des Gemeinderates
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07.07.2020
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ö
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beschließend
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14.5 |
Sachverhalt
Im Zuge des DigitalPakts Schule wurde ein Sonderbudget für Leihgeräte aufgelegt. Die Gemeinde Hohenthann erhält ein Budget in Höhe von 7.015,00 €. Nach Rücksprache mit Herrn Trißl wird dieser Betrag ausgeschöpft und entsprechenden Schülern ein Leihgerät zur Verfügung gestellt. Die Geräte können nach der Corona-Pandemie
auch vom Hort genutzt werden.
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14.6. Gewerbegebiet Schmatzhausen - Gehwegsituation
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann)
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Sitzung des Gemeinderates
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07.07.2020
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ö
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beschließend
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14.6 |
Sachverhalt
Die Vorsitzende wurde bereits vermehrt angesprochen, warum am Gewerbegebiet in Schmatzhausen Richtung Pfeffenhausen kein Gehweg entsteht.
Im Jahr 2019 fand hierzu mit dem Tiefbauamt des Landkreises Landshut sowie den beiden Gewerbetreibenden Gespräche statt. Die Gemeinde ist lediglich von einem max. 50 cm breiten Streifen Eigentümer. Ein erforderlicher Grunderwerb ist nicht möglich, da der Gewerbetreibende sonst Einschränkungen im Hinblick auf die Grundstücksfläche seines Gewerbebetriebs hätte.
Da die Gewerbetreibenden ihr Gelände vor Diebstahl schützen müssen, werden die Flächen eingehaust. Der Landkreis stellt hierfür teilweise seinen öffentlichen Grund zur Verfügung.
Weiter teilte die Vorsitzende mit, dass ein Geschwindigkeitsmessgerät in diesem Bereich innerorts von Pfeffenhausen kommend aufgestellt wurde. Sollte das Messgerät weiter an den Ortseingang gestellt werden, ist die Aufzeichnung nicht mehr zielführend.
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14.7. Bekanntgabe von Terminen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann)
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Sitzung des Gemeinderates
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07.07.2020
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ö
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beschließend
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14.7 |
Sachverhalt
Am Mittwoch, den 15.07.2020 wird der Gemeinderat zur Besichtigung des Gemeindekindergartens Gänseblümchen eingeladen.
Am Freitag, den 17.07.2020 findet die Verabschiedung der ausgeschiedenen Gemeinderatsmitglieder statt.
Am 06.07.2020 wurde die Deckschich
t im Baugebiet „Am Gambach“ asphaltiert.
Am 07.07.2020 wurde die Eichen-/ Auenstraße asphaltiert.
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14.8. Anfragen Gemeinderatsmitglieder
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann)
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Sitzung des Gemeinderates
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07.07.2020
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ö
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beschließend
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14.8 |
Sachverhalt
Im Regenrückhaltebecken an der Eichenstraße läuft das Wasser nicht komplett ab, da eine Erhöhung zum Mönch gegeben ist.
Herr Leinthaler erklärte hierzu, dass es planerisch gewollt ist, dass teilweise Wasser stehen bleibt. Die erforderliche Drainage hat einen Auslauf. Das Wasserwirtschaftsamt forderte Störsteine in der 800er Verrohrung für die Durchgängigkeit von Kleintieren. Wäre die Maßnahme so nicht umgesetzt worden, wäre die förderschädlich gewesen. Die Baufirma muss hier jedoch noch nachbessern, sodass der Wasserspiegel um etwa 10 cm abgesenkt wird.
Da die Pflege mit der vorliegenden Situation noch nicht möglich wäre, ist der Wasserspiegel so abzusenken, dass die Sohle trocken ist. Die Baufirma hat jedoch noch weitere Maßnahmen zu erledigen, wie die Ausgleichsfläche, den Damm und die Parkplätze.
Er erkundigte sich, ob das Hygienekonzept im Freibad funktioniert, was bejaht wurde. Inzwischen konnten auch die Warmduschen und der Volleyballplatz geöffnet werden. Die Besucherzahl ist weiterhin auf 150 Personen beschränkt, da die Aufsicht im Wasser sonst nicht mehr gewährleistet werden kann.
Der offene Einlauf beim Regenrückhaltebecken in der Eichenstraße sollte ggfs. besser abgesichert werden.
Herr Leinthaler erklärte, dass die bestehende Absicherung ausreichend ist und keine Haftungsprobleme gegeben sind.
Weiter sprach er an, dass die Treppe am alten Kindergarten hergerichtet werden sollte
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Dies wird an den Bauhof weitergegeben.
Die Ausgleichsfläche im Baugebiet „Weihenstephan-Ost“ muss gemäht werden.
Dies wird an den Bauhof weitergegeben.
Datenstand vom 29.07.2020 14:40 Uhr