Datum: 01.10.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Hohenthann
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:00 Uhr bis 21:15 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Genehmigung der Niederschrift vom 10.09.2024
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann)
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Sitzung des Gemeinderates
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01.10.2024
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ö
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beschließend
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1 |
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
Gemeinderäte Blechschmidt und Zieglmayer stimmten nicht mit ab, da sie an der Sitzung vom 10.09.2024 nicht anwesend waren.
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2. Antrag auf Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Garage auf Fl.Nr. 58/68, Gemarkung Weihenstephan in Weihenstephan/Baugebiet "Brandberg" im Genehmigungsfreistellungsverfahren
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann)
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Sitzung des Gemeinderates
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01.10.2024
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ö
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beschließend
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2 |
Sachverhalt
Aktenzeichen: 47/2024
Bauvorhaben: Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage
Bauort: Fl.Nr. 58/68 Gemarkung Weihenstephan
Die zukünftigen Grundstückseigentümer (derzeit befindet sich das Grundstück noch im gemeindlichen Besitz) stellen Antrag auf Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage auf ihrem Grundstück Fl.Nr. 58/68, Gemarkung Weihenstephan in Weihenstephan, im Genehmigungsfreistellungsverfahren nach Art. 58 Abs. 2 BayBO.
Die Nachbarunterschriften wurden vom Antragsteller nicht beigebracht.
Die Eheleute haben die Gemeinde in Kenntnis gesetzt, dass ihr Bauvorhaben der Genehmigungsfreistellung unterliegt und deshalb für dieses Vorhaben kein Genehmigungsverfahren durchgeführt werden soll.
Kenntnisnahme des Grundstückseigentümers:
Die Gemeinde Hohenthann ist derzeit noch Eigentümerin des Grundstücks Fl.Nr. 58/68 Gemarkung Weihenstephan.
Hiermit erklären wir, dass wir als Grundstückseigentümer das geplante Bauvorhaben zur Kenntnis genommen haben.
Kenntnisnahme Nachbar:
Die Gemeinde Hohenthann ist Eigentümerin der Nachbargrundstücke Fl.Nr. 58, 58/4, 58/67, 58/69 Gemarkung Weihenstephan.
Hiermit erklären wir, dass wir als Nachbar beteiligt wurden und das Vorhaben zur Kenntnis genommen haben.
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3. Aufnahme der Gemeinde Bruckberg und der Stadt Rottenburg an der Laaber in den Zweckverband ILE Holledauer Tor
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann)
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Sitzung des Gemeinderates
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01.10.2024
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ö
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3 |
Sachverhalt
Sowohl die Gemeinde Bruckberg als auch die Stadt Rottenburg an der Laaber sind Mitte 2023 mit dem Wunsch der Aufnahme an die ILE Holledauer Tor herangetreten. Um festzustellen, ob es eine Basis für eine gemeinsame Zusammenarbeit und gemeinsame Themenschwerpunkte gibt, wurde eine Kennenlernphase vereinbart. Der Bürgermeister der Gemeinde Bruckberg, Hr. Rudolf Radlmeier, und der Bürgermeister der Stadt Rottenburg an der Laaber, Hr. Alfred Holzner, wurden seither zu allen Sitzungen des Verbandsausschusses und der Verbandsversammlung eingeladen. Diese Einladungen nahmen beide Bürgermeister stets an und beteiligten sich konstruktiv an den Sitzungen. So konnten bereits erste thematische Schnittmengen und gemeinsame Projekte identifiziert und begonnen werden. Die ILE-Verbandsversammlung war überzeugt, dass sich die Schlagkraft der ILE durch die Aufnahme der Gemeinde Bruckberg sowie der Stadt Rottenburg an der Laaber erhöht. Daher fasste die Verbandsversammlung im Juli 2024 einstimmig den Beschluss, dass die Gemeinde Bruckberg und die Stadt Rottenburg an der Laaber in den Zweckverband der ILE Holledauer Tor aufgenommen werden soll. Die Zweckverbandssatzung der ILE sieht vor, dass nicht nur die Verbandsversammlung, sondern auch alle bisherigen Mitgliedskommunen der Aufnahme neuer Mitglieder zustimmen müssen. Weitere Aufnahmeanträge liegen nicht vor.
Beschluss 1
Die Gemeinde Hohenthann stimmt der Aufnahme der Gemeinde Bruckberg in den Zweckverband ILE Holledauer Tor zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
Beschluss 2
Die Gemeinde Hohenthann stimmt der Aufnahme der Stadt Rottenburg an der Laaber in den Zweckverband ILE Holledauer Tor zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
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4. Widmung der Fl.Nr. 1258, Gemarkung Türkenfeld zur Ortsstraße und Fl.Nr. 1257 und 1257/1, jeweils Gemarkung Türkenfeld zum Feld- und Waldweg
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann)
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Sitzung des Gemeinderates
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01.10.2024
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ö
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4 |
Sachverhalt
Ortsstraße
Widmung der Fl.Nr. 1258, Gemarkung Türkenfeld (WE 220) zur öffentlichen Ortsstraße
Die Straße ist in 3 Teilbereiche unterteilt:
- Teilbereich TÜ 1258.1: Die Straße beginnt bei der Fl.Nr. 1260/56, Gemarkung Türkenfeld (TÜ 1260/56) und endet an TF Fl.Nr. 1258, Gemarkung Türkenfeld (TÜ 1258.3).
Die Straße hat eine Länge von 117 m und eine Breite von 7,0 m. Die Fläche beträgt 845 m².
Die Straße ist asphaltiert. Es ist ein Mehrzweckstreifen (2,0 m) angebaut
- Teilbereich TÜ 1258.2: Die Straße beginnt bei TF Fl.Nr. 1258, Gemarkung Türkenfeld (TÜ 1258.1) und endet an TF Fl.Nr. 1258, Gemarkung Türkenfeld (TÜ 1258.3).
Die Straße hat eine Länge von 60 m und eine Breite von 5,0 m. Die Fläche beträgt 348 m².
Die Straße ist asphaltiert.
- Teilbereich TÜ 1258.3: Die Straße beginnt bei der Fl.Nr. 1257, Gemarkung Türkenfeld (TÜ 1257) und endet an der Fl.Nr. 1257/1, Gemarkung Türkenfeld (TÜ 1257/1).
Die Straße hat eine Länge von 65 m und eine Breite von 5,0 m. Die Fläche beträgt 315 m².
Die Straße ist gepflastert.
Widmungsbeschränkung: Die Straßenabschnitte erhalten eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h (Zone 30).
Der Straßenname lautet Buchenstraße.
Die Straßenbaulast geht mit dieser Widmung auf die Gemeinde Hohenthann über.
Öffentlicher Feld- und Waldweg
Widmung der Fl.Nr. 1257/1, Gemarkung Türkenfeld (TÜ 1257/1) zum öffentlichen Feld- und Waldweg
Der Weg beginnt bei TF Fl.Nr. 1258, Gemarkung Türkenfeld (TÜ 1258.3 Buchenstraße) und endet am Gambach Fl.Nr. 1647, Gemarkung Türkenfeld.
Der Weg hat eine Länge von 40 m und eine Breite von 4,0 m. Die Fläche beträgt 159m².
Die Straßenbaulast geht mit dieser Widmung auf die Gemeinde Hohenthann über.
Öffentlicher Feld- und Waldweg
Durch die Neuaufteilung der Flurstücke im Bereich des Baugebietes „Am Wald“ ändern sich die Größen des FuWw TÜ1257
Änderung der Widmung der Fl.Nr. 1257, Gemarkung Türkenfeld (TÜ 1257) zum öffentlichen Feld- und Waldweg
Der Weg beginnt bei Fl.Nr. 1244, Gemarkung Türkenfeld (TÜ 1244 Eichenstraße) und endet an der TF Fl.Nr. 1258, Gemarkung Türkenfeld (TÜ 1258.3 Buchenstraße).
Der Weg hat eine Länge von 189 m und eine Breite von 4,0 m – 6,0 m. Die Fläche beträgt 1034m².
Der Weg soll eine Beschränkung mit "Land- und forstwirtschaftlicher Verkehr frei“ erhalten.
Die Straßenbaulast geht mit dieser Widmung auf die Gemeinde Hohenthann über.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt die jeweilige Widmung wie vorgetragen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
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5. Generalsanierung der Laufbahn und des Allwetterplatzes mit angrenzender Weitsprunganlage an der Grundschule Hohenthann - Förderantrag
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann)
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Sitzung des Gemeinderates
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01.10.2024
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ö
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5 |
Sachverhalt
Für die Generalsanierung der Laufbahn und des Allwetterplatzes mit angrenzender Weitsprunganlage an der Grundschule Hohenthann kann die Gemeinde einen Förderantrag nach der Kommunalen Hochbauförderung nach Art. 10 BayFAG stellen.
Die voraussichtlichen Baukosten belaufen sich auf ca. 130.000,00 €. Der Fördersatz nach FAG beträgt voraussichtlich 50 % der anrechenbaren Kosten.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, dass ein Förderantrag nach der Kommunalen Hochbauförderung nach Art. 10 BayFAG gestellt werden soll. Die Eigenmittel sind in den Haushalt 2025 einzustellen. Falls ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn gestellt werden soll, wird bestätigt, dass
- aufgrund der Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn kein Rechtsanspruch auf eine staatliche Förderung abgeleitet werden kann,
- die Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn keine Zusicherung im Sinne des Art. 38 BayVwVfG auf Erlass eines Zuwendungsbescheids darstellt,
eine etwaige spätere Förderung nach den dann jeweils geltenden Zuwendungsrichtlinien insbesondere mit dem dann geltenden Zuwendungssatz erfolgen wird,
der Antragsteller das Finanzierungsrisiko für das Vorhaben selbst zu tragen hat und die Kosten einer Vorfinanzierung nicht zuwendungsfähig sind
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
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6. Fortschreibung und Genehmigung des Feuerwehrbedarfsplans
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann)
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Sitzung des Gemeinderates
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01.10.2024
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ö
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6 |
Sachverhalt
Der Feuerwehrbedarfsplan aus dem Jahr 2018 wurde von der Verwaltung in Zusammenarbeit mit den gemeindlichen Feuerwehren und KBM Bachmaier aktualisiert. KBR Rudolf Englbrecht erhielt den Entwurf bereits zur Durchsicht und erteilte seine Freigabe hierzu. Die Vorsitzende erläuterte kurz den Feuerwehrbedarfsplan.
Neben der Strukturbeschreibung des Gemeindegebietes sind auch die Feuerwehr-Ist-Struktur sowie das Risikopotential der Gemeinde (Einsatzspektrum der Feuerwehren) im vorgelegten Feuerwehrbedarfsplan enthalten. Das Gemeindegebiet wurde sodann in Gefährdungsklassen (Brand, Technische Gefahren, ABC-Gefahren und Wassergefahren) eingeteilt, sodass der Soll-Zustand und die erforderlichen Maßnahmen ermittelt werden konnten. Weiter ist ein Kalkulationsvorschlag für die nächsten 10-12 Jahre zur Anschaffung von neuen Feuerwehrfahrzeugen enthalten.
Der Feuerwehrbedarfsplan muss in regelmäßigen Abständen fortgeschrieben werden, spätestens alle fünf Jahre.
Die Vorsitzende dankte abschließend allen Mitwirkenden für die Aktualisierung des Feuerwehrbedarfsplans und KBM Bachmaier für die Überprüfung.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, dass mit dem Feuerwehrbedarfsplan Einverständnis besteht und genehmigt diesen mit Einarbeitung der Aktualisierungen in der Viehhaltung und dem Lebensmittelmarkt in vorgelegter Form.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
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7. Zuschuss für Feuerwehrführscheine
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann)
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Sitzung des Gemeinderates
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01.10.2024
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ö
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7 |
Sachverhalt
Lt. Gemeinderatsbeschluss vom 05.05.2015 erhält nur ein Feuerwehrdienstleistender/Jahr einen Zuschuss von 1.500 € für den Führerschein der Klasse C. Aufgrund von einer beruflichen Verschiebung machen dieses Jahr jedoch zwei Feuerdienstleistende den Führerschein der Klasse C. In den vergangenen drei Jahren hingegen hat kein Feuerwehrdienstleistender den Führerschein der Klasse C gemacht, sodass der Gemeinde keine Kosten entstanden sind. Die Verwaltung schlägt daher vor, dass der Zuschuss in diesem Jahr zweimal bezahlt wird.
Beschluss 1
Der Gemeinderat beschließt, dass ein Führerschein der Klasse C pro Jahr mit einem Zuschuss von 2.000 € unterstützt wird. Der Feuerwehrmann verpflichtet sich für 10 Jahre der Feuerwehr zur Verfügung zu stehen. Sollte er innerhalb dieser Zeit aus der Feuerwehr ausscheiden, so hat er der Gemeinde die anteiligen Kosten (10% pro Jahr) zurückzuerstatten. Die geeigneten Bewerber sind von der FFW-Führung der Gemeinde Hohenthann vorzuschlagen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
Beschluss 2
Der Gemeinderat beschließt, dass im Jahr 2024 für zwei Feuerwehrführerscheine (2 x 2000 €) Mittel bereitgestellt werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
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8. Verschiedenes, Wünsche, Anträge
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann)
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Sitzung des Gemeinderates
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01.10.2024
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ö
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beschließend
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8 |
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8.1. Bekanntgabe von Vergaben
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann)
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Sitzung des Gemeinderates
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01.10.2024
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ö
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informativ
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8.1 |
Sachverhalt
Für folgende Beschlüsse sind die Gründe der Geheimhaltung weggefallen:
Sanierung der Umkleiden in der Turnhalle
Sanitärarbeiten: Fa. Hösl, Mainburg
Fliesenarbeiten: Fa. Bichlmayer, Hohenthann
Schreinerarbeiten Türen: Fa. Ramler, Türkenfeld
Vergabe Atemschutzgeräte FF Hohenthann
Fa. Krümpelmann, Ergolding
Zaun für PV Anlagen - Pumpstation Andermannsdorf und Kläranlage Hohenthann
Fa. Zinner, Türkenfeld
Feldwegebau verschieden Gemarkungen
Fa. Ziegelmayer, Andermannsdorf
Berechnung von Herstellungsbeiträgen und Gebührenbedarfsberechnung; Entwässerungseinrichtung
Fa. Kommunalunternehmen Radlbeck, Straubing
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8.2. Spendenübergabe an FF Hohenthann
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann)
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Sitzung des Gemeinderates
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01.10.2024
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ö
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8.2 |
Sachverhalt
Die Allianz spendete insgesamt 1 Mio. € an die Rettungsorganisationen für die Unterstützung und den Einsatz der Hochwasserkatastrophe. An dieser Aktion bewarb sich auch die FF Hohenthann, die eine großzügige Spende in Höhe von 10.000 € erhielt.
Dies stellt für erste Bürgermeisterin Weiß eine große Wertschätzung für die Feuerwehr und die Kameraden dar. Ihr Dank gilt Herrn Sedlmeier der örtlichen Allianz, der der Initiator für die Bewerbung der FF Hohenthann war.
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8.3. Anfragen Gemeinderatsmitglieder
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann)
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Sitzung des Gemeinderates
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01.10.2024
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ö
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8.3 |
Sachverhalt
Zwischenzeitlich brennen die LED-Straßenlampen, jedoch noch nicht in Zieglstadl. Die Vorsitzende erklärte, dass dies in den nächsten Tagen umgesetzt wird.
Weiter teilte er mit, dass der Löschweiher in Eberstall mittlerweile ausgebaggert und die ehemalige Eisbahn angeglichen ist. Die Vorsitzende wies darauf hin, dass beim Löschweiher Bisamratten das Problem waren und die Wiese wie zuvor als Weide verwendet wird.
Datenstand vom 23.10.2024 08:29 Uhr