Datum: 22.10.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Hohenthann
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 21:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift vom 01.10.2024
2 Antrag auf Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit 6 Wohneinheiten und Carport auf der Fl.Nr. 1279/33 der Gemarkung Türkenfeld in Hohenthann im Baugebiet "GE Nord"
3 Antrag auf Errichtung einer Bodenschwelle in Weihenstephan, Schloßstraße
4 Verschiedenes, Wünsche, Anträge
4.1 Stellungnahme zu Bauleitplänen anderer Gemeinden
4.2 Anfragen Gemeinderatsmitglieder

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1. Genehmigung der Niederschrift vom 01.10.2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 22.10.2024 ö beschließend 1

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Gemeinderat Dam, Faltermeier und Krieger stimmten nicht mit ab, da sie an der Sitzung vom 01.10.2024 nicht anwesend waren.

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2. Antrag auf Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit 6 Wohneinheiten und Carport auf der Fl.Nr. 1279/33 der Gemarkung Türkenfeld in Hohenthann im Baugebiet "GE Nord"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 22.10.2024 ö beschließend 2

Sachverhalt

Aktenzeichen: 46/2024
Bauvorhaben: Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 6 Wohneinheiten und Carport
Bauort: Fl.Nr. 1279/33 der Gemarkung Türkenfeld

Der Grundstückseigentümer stellt Antrag auf Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit 6 Wohneinheiten und Carport auf dem Grundstück Fl.Nr. 1279/33, Gemarkung Türkenfeld in Hohenthann.
Die Nachbarunterschriften wurden vom Antragsteller vollständig beigebracht.
Das Bauvorhaben befindet sich im Bebauungsplangebiet „Gewerbegebiet Nord“ – im Geltungsbereich Mischgebiet - in Hohenthann.
Folgende Festsetzung des Bebauungsplanes wird in dem Bauantrag nicht eingehalten:
- Bebauung außerhalb der Baugrenze
- Dachform: zulässig: Satteldächer mit einer Neigung von 35° bis 42°, geplant: Walmdach mit einer Dachneigung von 18°
- Nebengebäude: zulässig: Dach von Beihäusern sind dem Hauptgebäude anzupassen, geplant: Die geplante Dachform für Carports und Müll/Fahrräder ist mit einem begrünten Flachdach vorgesehen.
Die 12 eingetragenen Stellplätze sind gemäß Stellplatzsatzung ausreichend.
Gemäß Art. 7 Abs. 3 BayBO ist bei der Errichtung von Gebäuden mit mehr als drei Wohnungen ein ausreichend großer Kinderspielplatz anzulegen. Gemäß den eingereichten Planunterlagen wurde eine Grünfläche als Spielplatz gekennzeichnet.
Nach Art. 48 BayBO müssen in Gebäuden mit mehr als zwei Wohnungen die Wohnungen eines Geschosses barrierefrei erreichbar sein, diese Verpflichtung kann auch durch barrierefrei erreichbare Wohnungen in mehreren Geschossen erfüllt werden. Dieser barrierefreie Wohnraum wurde in den vorliegenden Planunterlagen nicht gekennzeichnet.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dass den oben aufgeführten Befreiungen zugestimmt und hierfür das gemeindliche Einvernehmen erteilt wird.

Es ist ein ausreichend großer Kinderspielplatz mit mind. 2 Spielgeräten, davon 1 Sandkasten und 1 Kinderrutsche anzulegen. Es müssen mind. die Wohnungen eines Geschosses barrierefrei erreichbar sein. Die Erschließung mit Wasser, Telekommunikation und Strom hat der Antragsteller eigenständig zu organisieren und die Kosten hierfür zu tragen. Ein Anspruch auf eine neue Straßenbeleuchtung besteht nicht. Es ist eine Rückhaltung gemäß der „Satzung über die öffentliche Entwässerungseinrichtung der Gemeinde Hohenthann“ zu erstellen.

Der Gemeinderat beschließt außerdem, dass diesem Bauantrag zugestimmt wird und hierfür das gemeindliche Einvernehmen erteilt wird. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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3. Antrag auf Errichtung einer Bodenschwelle in Weihenstephan, Schloßstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 22.10.2024 ö beschließend 3

Sachverhalt

Es wurde von einem Bürger aus Weihenstephan ein Antrag auf Errichtung einer Bodenschwelle in der Schloßstraße in Weihenstephan im Bereich des Kinderspielplatzes gestellt. 
Nach Rücksprache mit der PI Rottenburg kann die Gemeinde als zuständige Straßenverkehrsbehörde im Bereich des Spielplatzes Weihenstephan Maßnahmen zur Verkehrssicherheit treffen. Dies kann in Form von Bodenschwellen, Blumentrögen o.Ä. erfolgen (Erläuterungen zu § 32 StVO). Zu beachten ist, dass bei Bodenschwellen dem Fahrzeugführer trotz verkehrsgerechtem Verhalten kein Schaden entstehen darf, d.h. wenn er „normal“ fährt darf er nicht „aufsitzen“. Zudem sind solche Schwellen zur Geschwindigkeitsreduzierung immer ausreichend kenntlich zu machen, z.B. durch Warnschilder oder reflektierender Oberfläche. Sollte ein Schadensfall eintreten, wird genau geprüft, ob und wie weit die Gemeinde haftbar ist.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass in diesem Bereich Tempo 30 erlaubt ist und deshalb die geplante Bodenschwelle eine Höhe von 30 mm nicht überschreiten darf. Ebenso sind links und rechts zwischen Schwelle und Bordsteinkante ein Raum von 80 bis 100 cm für den Radverkehr freizuhalten. 
Die Fahrbahn weist in dem Bereich beim Kinderspielplatz in Weihenstephan eine Breite von 6 m auf. Nach dem vorliegenden Angebot kostet eine Bodenschwelle mit 4 m Breite derzeit 569,83 € brutto. Mit entsprechenden Verkehrszeichen muss auf die Bodenschwelle aufmerksam gemacht werden, Kosten hierfür 154,51 €.
Damit ein uneingeschränkter Winterdienst möglich ist, müsste die Bodenschwelle jeweils im Herbst jeden Jahres vom Bauhof demontiert und im Frühjahr wieder montiert werden. Ebenso ist eine Genehmigung in Form einer verkehrsrechtlichen Anordnung notwendig. Dazu müsste die Polizeidienststelle Rottenburg als Fachstelle angehört und deren Zustimmung eingeholt werden.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass in diesem Bereich außer Anliegerverkehr auch erheblicher landwirtschaftlicher Verkehr herrscht. Auch kann es sein, dass durch das Abbremsen und Beschleunigen vor und nach den Bodenschwellen eine Mehrbelastung durch Verkehrslärm für die Anwohner entsteht.
Bei einer Geschwindigkeitsmessung durch das gemeindliche Messgerät in der Zeit vom 17.07.2023 bis 29.08.2023 stellte sich heraus, dass 85 % der Fahrzeuge in der Schlossstraße langsamer oder maximal 25 km/h fahren. 

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dass der Antrag auf Errichtung einer Bodenschwelle abgelehnt wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 1

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4. Verschiedenes, Wünsche, Anträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 22.10.2024 ö beschließend 4
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4.1. Stellungnahme zu Bauleitplänen anderer Gemeinden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 22.10.2024 ö informativ 4.1

Sachverhalt

Der Gemeinderat wird davon in Kenntnis gesetzt, dass die Gemeinde von anderen Gemeinden über folgende Bauleitpläne zur Stellungnahme aufgefordert wurde:

  • Gemeinde Weihmichl
Aufstellung des Bebauungsplanes „Nördlicher Weinberg“ mit gleichzeitiger Änderung des Bebauungsplanes „Am Weinberg“ mit Deckblatt Nr. 2 (zweite Auslegung)
Vorgesehen ist eine dem Bedarf entsprechende Bebauung mit 12 Einzelhäusern und einem Doppelhaus.
Gesamtfläche: ca. 1,3 ha

Belange der Gemeinde sind hiervon nicht betroffen.

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4.2. Anfragen Gemeinderatsmitglieder

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 22.10.2024 ö informativ 4.2

Sachverhalt

Anfrage Gemeinderat Hummel: 
  • Gemeinderat Hummel wollte wissen, ob die Gemeinde Hohenthann nur die eine Unterkunft in Schmatzhausen für Obdachlose besitzt und wie oft diese schon genutzt wurde. 
Erste Bürgermeisterin Weiß erklärte, dass die Unterkunft für Obdachlose noch gar nicht genutzt wurde. Vor 2 Jahren diente sie als Unterkunft für eine Familie, die wegen Schimmel in ihr neu errichtetes Wohnhaus nicht einziehen konnten. Aktuell steht ein Angebot der Gemeinde an eine Frau, die bereits einen Mietvertrag in dem Mehrfamilienhaus in Schmatzhausen unterschrieben hat, bei dem derzeit ein Baustopp herrscht. Die Unterkunft ist auch dazu da, um den Leuten aus der Not heraus zu helfen, es sind teilweise Anfragen da, wenn Personen aus ihren Wohnungen rausmüssen. Sollte man eine Wohnung für Obdachlose benötigen, erfährt man dies auch meist erst kurzfristig. 

Anfrage Gemeinderat Ganslmeier: 
  • GR Ganslmeier erkundigte sich zum Verkehrsspiegel, der in Grafenhaun bei Schrott Thomas angebracht werden sollte. 
Erste Bürgermeisterin Weiß erklärte, dass bereits ein Spiegel bestellt wurde, dieser aber in der Form nicht passt, da ein Eck der Straße nicht einsehbar ist. Es wurde deswegen ein Plan an die Fa. Bremicker gesandt und aufgrund dessen nochmal ein neuer Spiegel bestellt.  Man hofft, dass dieser dann passt. 

Datenstand vom 04.12.2024 07:42 Uhr