Datum: 12.11.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Hohenthann
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:50 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:50 Uhr bis 22:15 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Änderung der Tagesordnung - Vertagung des Tagesordnungspunkts 9 "Erlass einer Hebesatzung"
2 Genehmigung der Niederschrift vom 22.10.2024
3 Aufstellung eines Bebauungsplanes „Am Marktweg Deckblatt Nr. 2“, in Schmatzhausen
4 Billigungsbeschluss zur Auslegung des Entwurfs zum Bebauungs- und Grünordnungsplanes „Am Marktweg Deckblatt Nr. 2“ in Schmatzhausen
5 Information zum Glasfaserausbau und mögliche weitere Maßnahmen in der Gemeinde Hohenthann
6 Antrag auf Errichtung eines Carports auf Fl.Nr. 47, Gemarkung Oberergoldsbach in Oberergoldsbach
7 Antrag auf Anbau einer Glasüberdachung mit Seitenverglasung auf Fl.Nr. 2518/2, Gemarkung Oberergoldsbach in Unkofen
8 Aufstellen eines Ortsschildes im Weilerbereich Laber nach durchgeführter Verkehrsschau
9 erste Änderung der Gebührensatzung zur Fäkalschlammentsorgungssatzung
10 Ersatzbeschaffung des Verkehrssicherungsanhängers für die Feuerwehr Hohenthann
11 Verschiedenes, Wünsche, Anträge
11.1 Änderung Entscheidungsgremium Regionalbudget
11.2 Informationen zum geänderten Bauantragsverfahren
11.3 Stellungnahme zu Bauleitplänen anderer Gemeinden
11.4 Anfragen Gemeinderatsmitglieder

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1. Änderung der Tagesordnung - Vertagung des Tagesordnungspunkts 9 "Erlass einer Hebesatzung"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 12.11.2024 ö 1

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dass aufgrund Klärungsbedarfs in den Fraktionen der Tagesordnungspunkt 9 „Erlass einer Hebesatzung“ auf die nächste Gemeinderatssitzung vertagt wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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2. Genehmigung der Niederschrift vom 22.10.2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 12.11.2024 ö beschließend 2

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

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3. Aufstellung eines Bebauungsplanes „Am Marktweg Deckblatt Nr. 2“, in Schmatzhausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 12.11.2024 ö beschließend 3

Sachverhalt

Die Fl.Nr. 83/2, 84 und 84/1, jeweils Gemarkung Schmatzhausen liegen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes "Am Marktweg". Die Flächen sind als GEe ausgewiesen.
Der Eigentümer des Grundstücks, welcher auf Flur Nr. 86, Gemarkung Schmatzhausen eine KFZ-Werkstatt betreibt, hat keinen Bedarf mehr für eine gewerbliche Erweiterung. Der geplante Geltungsbereich, der inzwischen von Wohnbebauung umgeben ist, soll deshalb ebenfalls als allgemeines Wohngebiet genutzt werden.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dass für die Grundstücke Fl.Nr. 83/2, 84 und 84/1, jeweils Gemarkung Schmatzhausen, ein Bebauungsplan aufgestellt wird. Im Bereich des Bebauungsplanes ist ein allgemeines Wohngebiet (WA) einzuplanen. Der Name des Baugebietes soll "Am Marktweg Deckblatt Nr. 2" lauten.
Das Architekturbüro Bindhammer hat einen Vorentwurf mit den textlichen Festsetzungen zu erarbeiten. Dieser Vorentwurf ist dann dem Gemeinderat zur Billigung vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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4. Billigungsbeschluss zur Auslegung des Entwurfs zum Bebauungs- und Grünordnungsplanes „Am Marktweg Deckblatt Nr. 2“ in Schmatzhausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 12.11.2024 ö beschließend 4

Sachverhalt

Für die Vorstellung des Entwurfes zum Bebauungsplan konnte erste Bürgermeisterin Andrea Weiß den Architekten Ludwig Bindhammer begrüßen.
Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 12.11.2024 beschlossen, dass ein Deckblatt Nr. 2 zum Bebauungsplan "Am Marktweg" aufgestellt wird. Von dem Architekturbüro Bindhammer, Bayerbach wurde ein entsprechender Entwurf erarbeitet und vorgestellt.
Künftig sollen 5 Baugrundstück entstehen, die Trafostation bleibt an der bisherigen Stelle bestehen. Es wird ein allgemeines Wohngebiet „WA“ festgelegt. Ausgeschlossen sind Betriebe des Beherbergungsgewerbes, Anlagen der Verwaltung, Gartenbaubetriebe sowie Tankstellen. Die Grundflächenzahl (GRZ) beträgt 0,4 und es werden max. 2 Vollgeschosse zugelassen. Die festgelegte Wandhöhe beträgt max. 7,50 m ab OK vorhandenes Gelände in der Mitte der talseitigen Wohngebäudeflucht, die Firsthöhe beträgt max. 10,0 m ab OK vorhandenes Gelände in der Mitte der talseitigen Wohngebäudeflucht.
Aufgrund des nahegelegenen Gewerbegebietes sowie der Kreisstraße wurde vorsorglich ein Schallschutzgutachten erstellt. Das Ergebnis wurde ebenfalls im Deckblatt aufgenommen.

Beschluss

Der Gemeinderat billigt den Entwurf des Deckblattes Nr. 2 zum Bebauungsplan "Am Marktweg" in der Fassung vom 12.11.2024 und beschließt, dass die Verwaltung beauftragt wird die Beteiligung der Öffentlichkeit und die Fachstellenanhörung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB hierfür durchzuführen.
Das Verfahren soll nach § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren durchgeführt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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5. Information zum Glasfaserausbau und mögliche weitere Maßnahmen in der Gemeinde Hohenthann

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 12.11.2024 ö 5

Sachverhalt

Nachdem häufig Anfragen von Bürgerinnen und Bürgern bezüglich des Glasfaserausbaus in der Gemeinde vorgetragen werden, bat erste Bürgermeisterin Andrea Weiß den Breitbandpaten Michael Räbiger eine Vorstellung im Gemeinderat hierzu zu präsentieren.
Herr Räbiger zeigte zunächst anhand einer Karte, dass aktuell alle Ortsteile – bis auf Irlmühle – mit mindestens 30 Mbit/s versorgt sind. Hauptsächlich erfolgt die Versorgung über Telekom. Lediglich Weihenstephan und große Bereiche von Hohenthann sind über Vodafone (ehemals Kabel Deutschland) mit 1 Gbit/s im Download und 50 Mbit/s im Upload versorgt. Hier haben allerdings einige Hauseigentümer beim Bau versäumt, einen Kabelanschluss legen zu lassen.
Die Versorgungsdaten (jeweils Download) stellen sich wie folgt dar:
< 30 Mbit/s                1 Anschluss                versorgt über Telekom
30 – 100 Mbit/s        756 Anschlüsse        versorgt über Telekom
100 – 250 Mbit/s        342 Anschlüsse        versorgt über Telekom
> 500 Mbit/s                529 Anschlüsse        versorgt über Vodafone
Glasfaser                136 Anschlüsse        versorgt über Telekom
                       1.764 Anschlüsse

Insgesamt ist die Gemeinde derzeit gut versorgt. Ein flächendeckender Glasfaserausbau kann nur mit Hilfe eines Förderprogramms erreicht werden. Allerdings ist ein Ausbau in den Vodafone-Gebieten nicht förderfähig. Demnach scheidet ein solcher in Hohenthann und Weihenstephan aus.

Aktuell wird der Ort Hohenthann mit Fernwärme erschlossen. Die teilnehmenden Haushalte erhalten hierzu einen Glasfaseranschluss (techn. Realisierung Firma RKE) zur Steuerung der Anlage. Gleichzeitig beabsichtigt die Firma RKE den Ortsteil Hohenthann flächendeckend auf eigene Kosten mit Glasfaseranschlüssen zu versorgen. Nach Abschluss des Ausbaues der Fernwärme und der übrigen Glasfaseranschlüssen sollen im Ortsteil Hohenthann über die Glasfaseranschlüsse digitale Internetprodukte buchbar sein.
Die Firma RKE würde auch gerne das restliche Gemeindegebiet mit Glasfaseranschlüssen versorgen. Dies lässt sich jedoch momentan ohne öffentliche Fördermittel wirtschaftlich nicht abbilden.

Herr Räbiger hat eine Kostenschätzung für einen flächendeckenden Glasfaserausbau aufgestellt.
Von den 1.764 Anschlüssen wären 1.099 Anschlüsse über das Bundesförderprogramm förderfähig. Ca. 60 Adressen werden über Fernwärme erschlossen, somit verbleiben 1.039 förderfähige Adressen, wovon ca. 62 Adressen eine aufwändige Erschließung erfordern.
Mit geschätzten Kosten für einen regulären Anschluss in Höhe von 6.000 € und für einen aufwändig zu erschließenden Anschluss in Höhe von 12.000 € ergeben sich Gesamtkosten in Höhe von 6.606.000 €. 
Die Bundesförderung beträgt 50%, vom Land 40%, sodass ein Eigenanteil von 10% (= 660.600 €) bei der Gemeinde verbleibt.
Da sowohl die Prüfung des Förderantrags als auch das Verfahren einige Zeit in Anspruch nimmt, wäre die Umsetzung von 2028 bis 2031 möglich.

Für den Glasfaserausbau steht nur noch das Bundesförderprogramm zur Verfügung. Das Problem hierbei ist jedoch, dass es ein Punktesystem gibt. Die Gemeinde muss mindestens 300 Punkte erreichen, um eine Förderung über das Bundesförderprogramm zu erhalten. Die Gemeinde Hohenthann hat jedoch aufgrund der bereits guten Versorgung lediglich 135 Punkte.
Als Alternative steht jedoch ein sogenanntes Lückenschlussprogramm zur Verfügung. Hier gibt es kein Punktesystem, die Zuweisung erfolgt allerdings nur nach Mittelverfügbarkeit. Zudem darf die eingereichte Maßnahme nicht mehr als 1 Mio. € betragen. Es können nur einzelne Ortschaften erschlossen werden. Auch in diesem Programm beträgt der Eigenanteil der Gemeinde 10%, somit max. 100.000 €. Für das aktuelle Lückenschlussprogramm ist noch bis 15.11.2024 ein Antrag einzureichen. In 2025 soll jedoch ein neues Lückenschlussprogramm aufgelegt werden.

Herr Räbiger hat mögliche Ortsteile zusammengetragen, die über das Lückenschlussprogramm ausgebaut werden können:

1)         Türkenfeld (90 Adressen) und Grafenhaun (55 Adressen)
zu 870.000 €

2)         Pfarrkofen (14 Adressen), Unkofen (39 Adressen) und Oberergoldsbach (83 Adressen)
zu 816.000 €

3)         Andermannsdorf (93 Adresen), Eberstall (45 Adressen) und Zieglstadl (16 Adressen)
       zu 924.000 €
Dies könnte jedoch knapp werden, wenn in der Ausschreibung höhere Preise angeboten werden.

4)        Kirchberg (34 Adressen)        204.000 €
       Bibelsbach (17 Adressen)        102.000 €
       Windham (6 Adressen)        36.000 €

Schmatzhausen (362 Adressen) fällt mit einer Maßnahmensumme von 2.172.000 € aus der Förderung heraus.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt einen Glasfaserausbau über das Lückenschlussprogramm des Bundes durchzuführen. Hierfür soll ein entsprechender Förderantrag für den Bereich Türkenfeld und Grafenhaun mit umliegenden Weilern und Einöden gestellt werden. 
Die Eigenmittel von 10 % stellt die Gemeinde in den entsprechenden Haushalt ein. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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6. Antrag auf Errichtung eines Carports auf Fl.Nr. 47, Gemarkung Oberergoldsbach in Oberergoldsbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 12.11.2024 ö beschließend 6

Sachverhalt

Die Grundstückseigentümer stellen Antrag auf Errichtung eines Carports auf dem Grundstück Fl.Nr. 47 der Gemarkung Oberergoldsbach in Oberergoldsbach. Der Carport mit den Maßen 16,63 m x 6,54 m wird gemäß Eingabeplan als Ersatzbau für einen bestehenden Schuppen/Scheune errichtet. Ein Bebauungsplan besteht für dieses Grundstück nicht. Es handelt sich somit um einen Fall nach § 34 BauGB.

Beschluss

Die Kosten für einen Regenwasserhausanschluss sind vom Antragsteller zu tragen. Ein Anspruch auf Versetzung der Straßenbeleuchtung besteht nicht. 
Der Gemeinderat beschließt somit, dass diesem Bauantrag zugestimmt wird und hierfür das gemeindliche Einvernehmen erteilt wird. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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7. Antrag auf Anbau einer Glasüberdachung mit Seitenverglasung auf Fl.Nr. 2518/2, Gemarkung Oberergoldsbach in Unkofen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 12.11.2024 ö beschließend 7

Sachverhalt

Der Grundstückseigentümer stellt Antrag auf Anbau einer Glasüberdachung mit Seitenverglasung auf dem Grundstück Fl.Nr. 2518/2, Gemarkung Oberergoldsbach in Unkofen. Der Antragsteller plant den Anbau mit den Maßen 5,00 m x 12 m an der Südseite seines vorhandenen Wohnhauses. Ein Teilbereich des Bauvorhabens befindet sich im Bereich des festgesetzten Überschwemmungsgebiets des Goldbaches. Ein Bebauungsplan besteht für dieses Grundstück nicht. Es handelt sich somit um einen Fall nach § 34 BauGB.

Nachbarzustimmung der Gemeinde: 
Eine Nachbarzustimmung ist nicht notwendig, da die Fl.Nr. 2515/2 der Gemarkung Oberergoldsbach (Eigentümer: Gemeinde Hohenthann) bereits als Weg gewidmet ist.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dass diesem Bauantrag zugestimmt wird und hierfür das gemeindliche Einvernehmen erteilt wird. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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8. Aufstellen eines Ortsschildes im Weilerbereich Laber nach durchgeführter Verkehrsschau

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 12.11.2024 ö beschließend 8

Sachverhalt

Aufgrund der Beschwerde einiger Anwohner von Laber, dass zu schnell durch Laber gefahren wird und dadurch schon einige Gefahrensituationen und Beinaheunfälle entstanden sind, fand am 30.10.2024 eine Verkehrsschau zusammen mit der Polizeiinspektion Rottenburg und Vertretern der Gemeinde Hohenthann statt.
Auf der Gemeindeverbindungsstraße von Schmidhof nach Laber darf mit 100 km/h gefahren werden, so auch im Bereich des Weilers „Laber“. 
Laut der Polizeiinspektion Rottenburg käme eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 50 km/h nur in Frage, wenn die Sichtdreiecke an den Hofausfahrten unter 70 Meter betragen. Von Schmidhof herkommend wäre dies frühestens für das Anwesen Hausnummer 3 möglich. Die Einrichtung einer geschlossenen Ortschaft wäre auch unter Einbeziehung des Anwesens Hausnummer 4 möglich, da bereits hier der optische Charakter einer geschlossenen Ortschaft besteht. Zudem sind sämtliche Anwesen (Hofausfahrten) direkt an die Durchfahrtsstraße angeschlossen.
Es wird daher von der Polizeiinspektion Rottenburg empfohlen, die Ortsschilder an den vor Ort besprochenen Punkten aufzustellen. 
Hinweis: Das Aufstellen eines Ortsschildes in Laber hat keine baurechtlichen Auswirkungen. Geplante Bauvorhaben befinden sich nach wie vor im Außenbereich (§35 BauGB). 

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dass auf der Gemeindeverbindungsstraße „von Schmidhof nach Laber“ im Bereich Laber Ortsschilder errichtet werden und somit Tempo 50 gilt. Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechenden Maßnahmen hierzu zu treffen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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9. erste Änderung der Gebührensatzung zur Fäkalschlammentsorgungssatzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 12.11.2024 ö 9

Sachverhalt

Auf Nachfrage bei Fa. Stieglmeier (Entleerung) und der Stadt Rottenburg a.d. Laaber (Kläranlagengebühr) wurde mitgeteilt, dass die Preise im kommenden Jahr stabil bleiben. Dennoch sollten auf Empfehlung der Verwaltung aufgrund des Verwaltungsaufwands die Gebühren auf volle Beträge aufgerundet werden. Zudem soll die bisher als netto-Beträge ausgewiesene Gebühr künftig als aufgerundeter brutto-Betrag festgelegt werden.
Die bestehende Gebührensatzung zur Fäkalschlammentsorgungssatzung (GE-FES) der Gemeinde Hohenthann vom 08.03.2022 soll darum bei den Gebühren geändert werden.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt folgende Änderungssatzung:

erste Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Fäkalschlammentsorgungssatzung der Gemeinde Hohenthann (GS-FES)
vom 12.11.2024

Aufgrund Art. 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) erlässt die Gemeinde Hohenthann folgende erste Änderungssatzung zur Gebührensatzung zur Fäkalschlammentsorgungssatzung:

§ 1

§ 2 Nr. 2 erhält folgende neue Fassung:

Die Gebühr wird nach dem tatsächlichen Aufwand zur Beseitigung des Abwassers (Fäkalschlamm) erhoben.
Die Gebühr beträgt:
Entleerung der Klärgrube 0-6 cbm                180 €
Entleerung der Klärgrube 6,5-10 cbm        240 €
Kläranlagengebühr Rottenburg                35 € pro cbm


§ 2

Diese Satzung tritt zum 01.01.2025 in Kraft. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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10. Ersatzbeschaffung des Verkehrssicherungsanhängers für die Feuerwehr Hohenthann

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 12.11.2024 ö 10

Sachverhalt

Die Feuerwehr Hohenthann ist als 2. Alarmierung für die Absicherung des Verkehres auf der Bundesstraße B15 neu zuständig. Der hierfür benötigte Verkehrssicherungsanhänger (VSA) mit Baujahr 1996 wurde 2020 gebraucht von der FF Elsendorf erworben. In den vergangenen Jahren wurde die FF Hohenthann zu etwa 10 bis 15 Einsätzen jährlich auf die B15 neu alarmiert. Leider kam es in den letzten Montagen bei Einsatz immer wieder zu kleineren technischen Funktionsstörungen, unter anderem fiel die elektrisch betriebene Aufstellvorrichtung aus, sodass die Mannschaft den oberen Teil der Absperrtafel mit Muskelkraft aufstellen und absenken musste. Dies stellt ein erhöhtes Unfallrisiko dar, da sich die Mannschaft hier im ungesicherten Verkehrsraum aufhalten muss. Auch kommt es immer wieder zum Ausfall einzelner Leuchten bzw. Zu Störungen in der Elektronik, sodass der Leuchtpfeil nicht korrekt angezeigt bzw. sich der Richtungspfeil auf der Tafel nicht korrekt verstellt.
Zwar konnte man den VSA bisher immer funktionstüchtig erhalten, jedoch gibt es für diesen mittlerweile 28 Jahre alten Anhänger seitens des Herstellers nun keine Ersatzteile mehr, sodass nun akuter Handlungsbedarf besteht. Zudem sieht auch die Fortschreibung des Feuerwehrbedarfsplans eine entsprechende Anschaffung im Jahr 2025 vor.
Die Kosten für einen neuen VSA belaufen sich auf rund 20.000 €. Der Freistaat Bayern fördert die Anschaffung mit 11.440 €, der Landkreis bezuschusst einen VS mit 13.300 € (maximal bis zur Höhe der tatsächlichen Anschaffungskosten), sodass für die Gemeinde in der Regel keine Kosten für die Anschaffung entstehen sollten.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dass einer Neuanschaffung eines Verkehrssicherungsanhängers (VSA) zugestimmt, eine schriftliche Stellungnahme für den Förderantrag beim Kreisbrandrat Rudi Englbrecht eingeholt und ein entsprechender Förderantrag eingereicht wird. Ein möglicher Eigenanteil ist in den Haushalt 2025 einzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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11. Verschiedenes, Wünsche, Anträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 12.11.2024 ö beschließend 11
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11.1. Änderung Entscheidungsgremium Regionalbudget

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 12.11.2024 ö 11.1

Sachverhalt

Die Geschäftsleiterin der ILE „Holledauer Tor“ teilte mit, dass es eine Neuerung für das Entscheidungsgremium des Regionalbudgets gibt. Bürgermeister und ihre Vertreter, Mitglieder des Gemeinderates/Kreistages und Angestellte der Gebietskörperschaften in leitenden Funktionen, z.B. Kämmerer sind immer dem Bereich Behörde zuzuordnen.

Aus der Gemeinde Hohenthann ist bisher Herr Zieglmayer für den Bereich „Privatperson“ ins Entscheidungsgremium berufen. Allerdings wird er als Gemeinderatsmitglied ab dem Jahr 2025 automatisch dem Bereich „Behörde“ zugeordnet. Erste Bürgermeisterin Weiß nannte sodann Herrn Josef Spiel für den Bereich „Privatperson“, da dieser weder dem Gemeinderat und noch der Verwaltung angehört. 

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11.2. Informationen zum geänderten Bauantragsverfahren

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 12.11.2024 ö beschließend 11.2

Sachverhalt

Herr Leinthaler vom Bauamt informiert den Gemeinderat über Änderungen, die sich seit der Einführung des digitalen Bauantrags (Stichtag: 01.08.2024) ergeben haben:

  1. Sämtliche Bauantragsunterlagen – mit Ausnahme Antrag im Genehmigungsfreistellungsverfahren und isolierte Befreiung, diese sind immer noch in der Gemeinde einzureichen – sind in Papierform oder digital beim zuständigen Landratsamt Landshut einzureichen. Bei Einreichung in Papierform genügt jetzt nur noch eine Bauantragsmappe.
  2. Bei Bauanträgen im Genehmigungsfreistellungsverfahren - die weiterhin bei der Gemeinde eingereicht werden - wo sich herausstellt, dass ein Genehmigungsverfahren durchgeführt werden muss, ist der Bauherr durch die Gemeinde entsprechend zu benachrichtigen. Die Unterlagen werden dann über die Gemeinde dem zuständigen Landratsamt Landshut weitergegeben. Diese werden dort eingescannt und bearbeitet. Eine Stellungnahme der Gemeinde darf erst nach Aufforderung durch das Landratsamt erfolgen.
  3. Die Gemeinde darf keinerlei fehlende Unterlagen mehr vom Bauherrn oder vom Entwurfsverfasser nachfordern. Das Landratsamt führt eine Vollständigkeitsprüfung durch und fordert fehlende Unterlagen ggf. nach. Erst dann wird die Gemeinde, zeitgleich mit den entsprechenden Fachstellen, beteiligt. Sollte der Gemeinde für die Entscheidungsfindung noch Unterlagen fehlen, so sind diese über das Landratsamt Landshut nachzufordern.
  4. Ab sofort muss bei den Beschlüssen über das Einvernehmen und der Nachbarzustimmung als Gemeinde entschieden werden – Ausnahme: Straßen und Wege, da hier bereits eine Widmung erfolgt ist. Begründung: Beim Einvernehmen wird aus baurechtlicher Sicht über das Vorhaben entschieden, bei der Nachbarzustimmung aus privatrechtlicher Sicht. Verweigert man die Nachbarzustimmung, hat man immer noch ein privatrechtliches Klagerecht.
  5. Nachbarunterschriften werden vom Landratsamt Landshut nicht mehr geprüft. Somit erhält die Gemeinde auch keine Kenntnis mehr darüber, ob alle Unterschriften vorliegen und darf diese Information auch nicht nachfordern. Es obliegt dem Bauherrn, bei einem Streitfall die entsprechende Unterschrift/Nachbarbeteiligung nachzuweisen.
  6. Bei der Zustimmung von Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes ist darauf zu achten, jede Befreiung zu prüfen. Zu viele Befreiungen in einem Gebiet mit Bebauungsplan können einzelne Festsetzungen und sogar den ganzen Bebauungsplan außer Kraft setzen. >Grundsatz BVerwG: Je tiefer die Befreiung in das Interessengeflecht des Bebauungsplanes eingreift, desto eher liegt der Schluss auf eine Änderung der Plankonzeption nahe, die nur im Wege einer Umplanung möglich ist.<
  7. Die Gemeinde ist nicht berechtigt, die Abstandsflächen und ggf. Abstandsflächenübernahmeerklärungen einzufordern oder zu prüfen. Diese Prüfung obliegt der Bauaufsichtsbehörde, sprich dem Landratsamt. 
  8. Bei Bauvorhaben im Innenbereich nach § 34 BauGB, ohne Bebauungsplan, sind bei der Entscheidung über das Einvernehmen die Dachform und die Dachfarbe nicht relevant und dürfen bei der Entscheidungsfindung über das Einvernehmen nicht berücksichtigt werden. 

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11.3. Stellungnahme zu Bauleitplänen anderer Gemeinden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 12.11.2024 ö informativ 11.3

Sachverhalt

Der Gemeinderat wird davon in Kenntnis gesetzt, dass die Gemeinde von anderen Gemeinden über folgende Bauleitpläne zur Stellungnahme aufgefordert wurde:

  • Markt Pfeffenhausen
Aufstellung des Bebauungsplans mit integriertem Grünordnungsplan „SO Photovoltaik-Freiflächenanlage Osterwind“ sowie Änderung des Flächennutzungsplans mit Deckblatt Nr. 39 (1. Auslegung)
Das gesamte Sondergebiet ist zur Nutzung erneuerbarer Energien nach dem EEG in der aktuellen Fassung vorgesehen. Die geplanten solar- bzw. solarthermischen Module für die Photovoltaikanlage werden mit einer geeigneten Neigung ausgerichtet sowie auf dem bestehenden Gelände aufgeständert. Die maximale Modulhöhe beträgt 4,50 m über OK-Gelände.
Die Gesamtfläche für das geplante Sondergebiet beträgt innerhalb des Geltungsbereiches ca. 31.572 m²

Belange der Gemeinde sind hiervon nicht betroffen.

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11.4. Anfragen Gemeinderatsmitglieder

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 12.11.2024 ö 11.4

Sachverhalt

Falls ein neues Förderprogramm für den Breitbandausbau aufgelegt wird, sollte sich die Gemeinde frühzeitig damit befassen.

  • Gemeinderat Faltermeier
In Schmatzhausen wurden auf den Hauptstraßen die Straßenlampen auf LED umgerüstet. Er erkundigte sich nun nach den Nebenstraßen.
Diese wurden bereits im Jahr 2020 auf LED umgerüstet.

Datenstand vom 04.12.2024 07:44 Uhr