Datum: 03.12.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Hohenthann
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:30 Uhr bis 21:50 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift vom 12.11.2024
2 Aufstellung eines Deckblattes Nr. 27 zur Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hohenthann
3 Aufstellung eines Bebauungsplanes SO "Solarpark Westlich Schmatzhausen“
4 Billigungsbeschluss zur Auslegung des Vorentwurfs zum vorhabenbezogenen Bebauungs- und Grünordnungsplan mit integriertem Vorhaben- und Erschließungsplan SO "Solarpark Westlich Schmatzhausen"
5 Billigungsbeschluss zur Auslegung des Vorentwurfs für das Deckblattes Nr. 27 zum Flächennutzungsplan Hohenthann
6 Festlegung der Hebesätze für die Grundsteuer A und B
7 Erlass einer Satzung zur Festlegung der Grundsteuerhebesätze A und B - Hebesatzsatzung
8 Antrag auf Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf Fl.Nr. 320/2, Gemarkung Schmatzhausen im Baugebiet "Am Sonnenberg"
9 Antrag Regionalbudget - Ratschbankerl
10 Verschiedenes, Wünsche, Anträge
10.1 Stellungnahme zu Bauleitplänen anderer Gemeinden
10.2 Informationen zu den Bürgerversammlungen 2024
10.3 Information zum Planfeststellungsverfahren Juraleitung
10.4 Anfragen Gemeinderatsmitglieder

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1. Genehmigung der Niederschrift vom 12.11.2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 03.12.2024 ö 1

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Gemeinderat Zieglmayer und Schiessl stimmten nicht mit ab, da sie an der Sitzung vom 12.11.2024 nicht anwesend waren.

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2. Aufstellung eines Deckblattes Nr. 27 zur Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hohenthann

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 03.12.2024 ö beschließend 2

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dass für das Grundstück Fl.Nr. 293 und Teilflächen der Grundstücke Fl.Nr. 294 und 1021 jeweils Gemarkung Schmatzhausen ein Deckblatt Nr. 27 zum Flächennutzungsplan mit Landschaftsplan Hohenthann im Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungs- und Grünordnungsplan SO "Solarpark Westlich Schmatzhausen" aufgestellt wird. Im Bereich des Deckblattes ist ein Sondergebiet (SO) für die Nutzung von Solarenergie einzuplanen. 
Das Architekturbüro MKS Architekten-Ingenieure GmbH, Ascha hat einen Vorentwurf mit den textlichen Festsetzungen zu erarbeiten. Dieser Vorentwurf ist dem Gemeinderat zur Billigung vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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3. Aufstellung eines Bebauungsplanes SO "Solarpark Westlich Schmatzhausen“

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 03.12.2024 ö beschließend 3

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dass für das Grundstück Fl.Nr. 293 und Teilflächen der Grundstücke Fl.Nr. 294 und 1021 jeweils Gemarkung Schmatzhausen ein vorhabenbezogener Bebauungs- und Grünordnungsplan mit integriertem Vorhaben- und Erschließungsplan aufgestellt wird. Im Bereich des Bebauungsplanes ist ein Sondergebiet (SO) zur Nutzung von Solarenergie einzuplanen. Der Name des Baugebietes soll SO "Solarpark Westlich Schmatzhausen" lauten.
Das Architekturbüro MKS Architekten-Ingenieure GmbH, Ascha hat einen Vorentwurf mit den textlichen Festsetzungen zu erarbeiten. Dieser Vorentwurf ist dem Gemeinderat zur Billigung vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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4. Billigungsbeschluss zur Auslegung des Vorentwurfs zum vorhabenbezogenen Bebauungs- und Grünordnungsplan mit integriertem Vorhaben- und Erschließungsplan SO "Solarpark Westlich Schmatzhausen"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 03.12.2024 ö beschließend 4

Sachverhalt

Für die Vorstellung des Vorentwurfes zum Bebauungsplan konnte Erste Bürgermeisterin Andrea Weiß den Architekten Herrn Schreiner vom Büro MKS Architekten-Ingenieure begrüßen.
Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 03.12.2024 beschlossen, dass ein vorhabenbezogener Bebauungs- und Grünordnungsplan mit integriertem Vorhaben- und Erschließungsplan SO „Solarpark Westlich Schmatzhausen“ aufgestellt wird. Von dem Architekturbüro MKS Architekten-Ingenieure, Ascha wurde ein Vorentwurf erarbeitet.
Herr Schreiner erläuterte, dass das Plangebiet in zwei Bereiche (West und Ost) aufgeteilt ist. Die Modultische haben eine Breite von 6,5 m und einen Abstand zueinander von 4 m. An der Außenseite wird ein 5 m breiter Grünstreifen mit einer zweireihigen Bepflanzung hergestellt. Somit ist keine externe Ausgleichsfläche erforderlich.
Die Bauhöhe beträgt max. 4,8 m, was durch die Geländeneigung bedingt ist.
Im Bebauungsplan ist ein sonstiges Sondergebiet für Freiflächen-Photovoltaikanlagen festgesetzt. Neben den üblichen Anlagen hierzu werden vorsorglich auch „Anlagen zur Speicherung von Strom“ zugelassen.
Die Grundflächenzahl beträgt max. 0,5, der Mindestabstand der Modultische zum Urgelände beträgt 0,8 m. Die Baugrenze hat einen Abstand von 4 m zum Sicherheitszaun. Der Feldweg mittig hat eine Breite von 4 bis 4,2 m, zudem erfolgt ein beidseitiger Abstand von jeweils einem Meter zur Baugrenze.
Der südliche Feldweg verläuft nicht wie vorgesehen an der Grundstücksgrenze, sondern im Feld. Aufgrund des angrenzenden Waldes und des damit verbundenen Schattenwurfs hat dies jedoch keine Auswirkung auf die Planung.
Es sind nur Strauchbepflanzungen vorgesehen, keine Bäume. Im kommenden Jahr wird ein artenschutzrechtliches Gutachten durchgeführt.
Der Sicherheitszaun (Maschendraht) hat eine max. Höhe von 2,25 m über OK Urgelände mit einem unteren Abstand von 15 cm für Klein- und Kriechtiere. Zusätzlich wird bei der Bepflanzung ein Wildschutzzaun angebracht, um den Anwuchs sicher zu stellen. Dieser wird nach 5 Jahren wieder abgebaut. Wenn gewünscht, können an den Ecken noch Durchschlupföffnungen angebracht werden.
Die Pflege der Pflanzen erfolgt frühestens nach 15 Jahren, die Wiesenflächen sind in den ersten 5 Jahren 3 bis 4 mal pro Jahr zu mähen, danach nur noch 1 bis 2 mal pro Jahr.
Der Rückbau der Anlage hat nach endgültiger Nutzungsaufgabe zu erfolgen.
Das Plangebiet liegt vollständig im geplanten Wasserschutzgebiet. Da hierzu jedoch noch keine weiteren Informationen und Details vorliegen, hat dies vorab keine Auswirkung auf die Planung. Hier ist die Stellungnahme des Wasserzweckverbands abzuwarten.

Beschluss

Der Gemeinderat billigt den Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungs- und Grünordnungsplan mit integriertem Vorhaben- und Erschließungsplan in der Fassung vom 03.12.2024 und beschließt, dass die Verwaltung beauftragt wird die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und die Fachstellenanhörung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB hierfür durchzuführen.
Das Verfahren soll nach § 12 BauGB durchgeführt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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5. Billigungsbeschluss zur Auslegung des Vorentwurfs für das Deckblattes Nr. 27 zum Flächennutzungsplan Hohenthann

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 03.12.2024 ö beschließend 5

Sachverhalt

Für die Vorstellung des Vorentwurfes eines Deckblattes zum Flächennutzungsplan konnte Erste Bürgermeisterin Andrea Weiß den Architekten Herrn Schreiner vom Büro MKS Architekten-Ingenieure begrüßen.
Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 03.12.2024 beschlossen, dass ein Deckblatt Nr. 27 zum Flächennutzungsplan mit Landschaftsplan Hohenthann aufgestellt wird. Von dem Architekturbüro MKS Architekten-Ingenieure, Ascha wurde ein Vorentwurf erarbeitet. 

Beschluss

Der Gemeinderat billigt den Vorentwurf für das Deckblatt Nr. 27 zum Flächennutzungsplan Hohenthann in der Fassung vom 03.12.2024 und beschließt, dass die Verwaltung beauftragt wird die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und die Fachstellenanhörung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB hierfür durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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6. Festlegung der Hebesätze für die Grundsteuer A und B

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 03.12.2024 ö beschließend 6

Sachverhalt

Am 10. April 2018 erklärte das Bundesverfassungsgericht die Berechnungsgrundlage des derzeit gültigen Systems der Grundsteuer auf Grundlage der sogenannten Einheitswerte für verfassungswidrig. In der Folge beschloss der Bundestag ein neues Bundesmodell für die Grundsteuer und versah dies mit einer Öffnungsklausel, die den Ländern wiederum die Einführung eines abweichenden Systems ermöglichte. Hiervon machte der Bayerische Landtag Gebrauch und erließ das Bayerische Grundsteuergesetz (BayGrStG). Mit diesem Gesetz wird für Grundstücke in Bayern anstelle der Einheitsbewertung ein wertunabhängiges Flächenmodell umgesetzt. Seit 1964 gab es keine Anpassung.

Die Reform der Grundsteuer soll laut Bundes- und Landespolitik möglichst aufkommensneutral erfolgen. Der Begriff der Aufkommensneutralität wird oft missverstanden. Aufkommensneutralität bedeutet nicht, dass die individuelle Grundsteuer des jeweiligen Grundstückseigentümers gleich hoch bleibt. Aufgrund der Verfassungswidrigkeit des alten Grundsteuersystems muss es sogar zu individuellen Verschiebungen durch die Reform kommen. Aufkommensneutralität bedeutet nur, dass die Gemeinde nach Umsetzung der Reform ihr Grundsteueraufkommen insgesamt stabil halten kann – also im Jahr 2025 ähnlich viel an Aufkommen aus der Grundsteuer hat wie in den Jahren vor der Reform. Es gibt allerdings keine gesetzliche Pflicht zur Aufkommensneutralität!
Keine Gemeinde erhöht demnach wegen der Reform das Grundsteueraufkommen, dies widerspräche dem Gebot der Aufkommensneutralität. Allerdings kann es vor Ort notwendig sein, unter anderen Gesichtspunkten (also unabhängig von der Reform) die Grundsteuereinnahmen insgesamt angemessen im Jahr 2025 anzuheben. Schließlich sind die Gemeinden gesetzlich verpflichtet, ihre Haushalte auszugleichen. Reichen die Finanzmittel zur Erfüllung der aktuell anstehenden Aufgaben nicht aus, müssen auch angemessene Steuererhöhungen diskutiert und bei Bedarf auch Mehrreinnahmen aus der Grundsteuer durch höhere Hebesätze generiert werden.

Die Hebesätze der Gemeinde Hohenthann sind seit 2004 unverändert bei 360 % (sowohl A als auch B); von 2000 bis 2004 waren die Hebesätze jeweils bei 310 %. 

Eine Anpassung ist demnach nach 20 Jahren, auch ohne Berücksichtigung der Grundsteuerreform, durchaus angemessen.
Die Gemeinde Hohenthann hat viele Aufgaben zu bewältigen und daraus resultieren hohe Ausgaben. Diese werden bspw. im Personalbereich durch die Tarifverhandlungen, aber auch im Bereich Energie und Unterhalt immer höher. 
Die Grundsteuer stellt zwar eine Ausgabe für die Grundstückseigentümer dar, jedoch kommen die höheren Einnahmen, die die Gemeinde dadurch erzielt, auch den Bürgerinnen und Bürgern wieder zu Gute. Die Gemeinde verwendet die Steuermittel um Straßen zu sanieren, die gemeindlichen Einrichtungen (KITA’s, Kläranlage, Freibad, Schule usw.) instand zu halten, Betreuungsplätze sicherzustellen, den Brandschutz mit den Feuerwehren oder die Abwasserbeseitigung zu garantieren, um nur einige Beispiele zu nennen. 

Die Gemeinde hat neben den Anpassungen von Gebühren und Steuern nicht viele Möglichkeiten die ihr zustehenden Einnahmen (bspw. Einkommenssteuerbeteiligung, Finanzzuweisungen) in derartiger Weise zu beeinflussen, dass auch die Finanzierung der o.g. Aufgaben in den nächsten Jahren gesichert ist.

Die Vorsitzende erläuterte, dass sich bei gleichbleibenden Hebesätzen die Grundsteuer A künftig mindern und die Grundsteuer B erhöhen wird.

Bis dato haben jedoch noch nicht alle Grundstückseigentümer ihre Daten ans Finanzamt gemeldet, Widerspruchsverfahren laufen noch und es gingen noch nicht alle Messbescheide im Rathaus ein. Daher ist eine konkrete Aufstellung bzw. Berechnung noch nicht möglich. Es sind noch bei Grundsteuer B ca. 200 Fälle offen und bei Grundsteuer A ca. 75 Fälle. Die Vorsitzende machte vorsorglich darauf aufmerksam, dass Grundstückseigentümer, welche bisher noch keine Meldung abgegeben haben, vom Finanzamt geschätzt werden.

Es erfolgt jedoch generell eine Verschiebung der Grundsteuereinnahmen, da z.B. Weihergrundstücke und landwirtschaftliche Gebäude künftig anders bewertet werden.

Um die privaten Hausbesitzer in der Grundsteuer etwas entlasten zu können, schlägt die Verwaltung in Abstimmung mit dem Gemeinderat vor, den Hebesatz der Grundsteuer A herabzusetzen. Im Gegenzug soll jedoch die Grundsteuer B etwas erhöht werden, um die Mindereinnahmen hieraus zu minimieren, insbesondere da durch die veränderte Bewertung einige Flächen von der bisherigen Grundsteuer A in die Grundsteuer B wechseln werden.

Insgesamt ist durch die Grundsteuerreform mit den neuen Hebesätzen mit Mehreinnahmen von rund 138.000 € zu rechnen. Dieses erhöhte Steueraufkommen lässt sich durch die steigenden Ausgaben, die immer mehr werdenden Aufgaben der Kommune sowie der Inflation rechtfertigen und werden für die angespannte Finanzlage benötigt.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Hebesätze für Grundsteuer A auf 390 % und für Grundsteuer B auf 250 % festzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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7. Erlass einer Satzung zur Festlegung der Grundsteuerhebesätze A und B - Hebesatzsatzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 03.12.2024 ö beschließend 7

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Satzung zur Festlegung der Grundsteuerhebesätze der Gemeinde Hohenthann (Hebesatzsatzung) mit den Hebesätzen 390 % für Grundsteuer A und 250 % für Grundsteuer B. Die Satzung tritt zum 01.01.2025 in Kraft und ist als Anlage der Niederschrift beigefügt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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8. Antrag auf Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf Fl.Nr. 320/2, Gemarkung Schmatzhausen im Baugebiet "Am Sonnenberg"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 03.12.2024 ö beschließend 8

Sachverhalt

Der Grundstückseigentümer stellt Antrag auf Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 320/2, Gemarkung Schmatzhausen in Schmatzhausen.
Das Bauvorhaben befindet sich im Bebauungsplangebiet „Am Sonnenberg“ in Schmatzhausen.
Folgende Festsetzung des Bebauungsplanes wird in dem Bauantrag nicht eingehalten:
- Breite des Zwerchgiebels von 7,50 m (im B-Plan festgesetzt: 1/3 der Trauflänge, 15,00 m / 3,00 m = 5,00m)

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dass der oben aufgeführten Befreiung zugestimmt und hierfür das gemeindliche Einvernehmen erteilt wird.
Der Gemeinderat beschließt außerdem, dass diesem Bauantrag zugestimmt wird und hierfür das gemeindliche Einvernehmen erteilt wird. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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9. Antrag Regionalbudget - Ratschbankerl

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 03.12.2024 ö 9

Sachverhalt

Die Gemeinde plant, 20 sog. „Ratsch- und Rastbankerl“ in Hohenthann und den Ortsteilen aufzustellen. Die Bankerl bekommen auch ein Schild mit diesem Namen. Wer dort Platz nimmt, signalisiert, dass er an Kommunikation interessiert ist. Es geht also um eine Maßnahme um Wege aus der Einsamkeit zu schaffen. Hierbei handelt es sich um eine Maßnahme für „Gut leben in Hohenthann“ im Sinn von sozialem Miteinander.
Die Kosten pro Bank und Schild belaufen sich auf rund 490,00 €. Gesamtkosten brutto 9.800,00 € zzgl. Lieferung. Derzeit läuft der Förderaufruf für das Regionalbudget der ILE „Holledauer Tor“, bei dem bis zu 80% der Bruttokosten, max. 10.000 € gefördert werden können.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dass das Projekt „Ratsch- und Rastbankerl“ beim Regionalbudget der ILE „Holledauer Tor“ eingereicht werden soll. Es sollen die Kosten der 20 Bänke Ruhebank „Super“ von den Regensburger Werkstätten in den Haushalt eingeplant werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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10. Verschiedenes, Wünsche, Anträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 03.12.2024 ö beschließend 10
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10.1. Stellungnahme zu Bauleitplänen anderer Gemeinden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 03.12.2024 ö informativ 10.1

Sachverhalt

Der Gemeinderat wird davon in Kenntnis gesetzt, dass die Gemeinde von anderen Gemeinden über folgende Bauleitpläne zur Stellungnahme aufgefordert wurde:

  • Gemeinde Weihmichl
Aufstellung des Bebauungsplanes der Gemeinde Weihmichl mit integriertem Grünordnungsplan GE „Dorfmühle“ in Weihmichl mit gleichzeitiger Änderung des Flächennutzungsplanes mit Deckblatt Nr. 5 (1. Auslegung)
Für das bestehende Betriebsgelände existiert kein Bebauungsplan. Als Genehmigungsgrundlage für eine Betriebserweiterung soll nun ein Bebauungsplan auf-gestellt werden. Im Flächennutzungsplan ist das Plangebiet größtenteils als Gewerbegebiet dargestellt. Im Parallelverfahren soll das gesamte Betriebsgelände als Gewerbegebiet ausgewiesen werden. Schaffung der baurechtlichen Grundlage für zukünftige Baumaßnahmen.
Der Geltungsbereich hat eine Größe von ca. 3,9 ha

  • Markt Essenbach
Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplans „Müllerfeld“ im Ortsteil Altheim durch Deckblatt Nr. 2 bezeichnet als Bebauungs- und Grünordnungsplan „Müllerfeld, Deckblatt Nr. 2“ in Altheim und gleichzeitige Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplans durch Deckblatt Nr. 26 („Müllerfeld, Deckblatt Nr. 2“ in Altheim) (1. Auslegung)
Ziel des Bebauungsplans ist die Nutzungsänderung der bestehenden landwirtschaftlich genutzten Halle durch eine Änderung der Art der baulichen Nutzung zu ermöglichen. Zudem soll unter Einbeziehung der bestehenden Bebauung im Ostteil des Geltungsbereichs Baurecht für ein weiteres Wohngebäude geschaffen werden.
Der Geltungsbereich hat eine Größe von ca. 7.247 m²

  • Markt Ergoldsbach
Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes Nr. 82 „Schmalhofer-Areal“ mit gleichzeitiger Änderung des Flächennutzungsplanes durch Deckblatt Nr. 55 „Schmalhofer-Areal“ (1. Auslegung)
Die Fläche wurde bisher ausschließlich gewerblich mit einer Betriebsleiterwohnung genutzt. Nun erfolgt die Ausweisung eines allgemeinen Wohngebiets „WA“.
Der Geltungsbereich hat eine Größe von 5.857 m²

Belange der Gemeinde sind hiervon nicht betroffen.

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10.2. Informationen zu den Bürgerversammlungen 2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 03.12.2024 ö 10.2

Sachverhalt

Erste Bürgermeisterin Andrea Weiß wies auf die Bürgerversammlungen 2024 hin.
Die Vorsitzende informierte den Gemeinderat über die wichtigsten Anregungen aus den Bürgerversammlungen. Die Zusammenstellung der Anregungen mit den Lösungsvorschlägen ist Bestandteil des Protokolls.

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10.3. Information zum Planfeststellungsverfahren Juraleitung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 03.12.2024 ö 10.3

Sachverhalt

Seit Montag, 02.12.2024 bis Donnerstag, 02.01.2025 sind die Unterlagen auf der Homepage der Gemeinde einzusehen: www.hohenthann.de > Wirtschaft & Bauen > TenneT TSO > Planfeststellungsunterlagen Juraleitung Abschnitt C

Bis Mittwoch 16.01.2025 können Einwendungen schriftlich bei der Gemeinde oder bei der Regierung eingereicht werden. 
Gemeinde Hohenthann, Rathausplatz 1, 84098 Hohenthann, Rathaus, Zimmer 9
oder bei der Regierung von Niederbayern, Verwaltungsgebäude am Münchner Tor, Innere Münchener Straße 2, 84028 Landshut – Zimmer E 09 M (Terminvereinbarung unter energieversorgungsleitungen@reg-nb.bayern.de) erheben.
Einwendungen können zusätzlich über die folgenden Wege erhoben werden:
Die Erhebung von Einwendungen mit „einfacher“ E-Mail ist nicht zugelassen.

Herr Leinthaler vom Bauamt erläuterte kurz die Unterlagen, welche im Internet eingesehen werden können. Er betonte insbesondere, dass sich das Planfeststellungsverfahren nur auf die Leitung bezieht. Es betrifft nicht das geplante Umspannwerk. Dieses soll baurechtlich oder immissionsrechtlich errichtet werden.
Insgesamt wurden 501 Unterlagen hochgeladen. Herr Leinthaler hat jedoch eine Übersicht erstellt, welche Pläne und Unterlagen die Gemeinde Hohenthann betreffen.
Erste Bürgermeisterin Weiß teilte noch mit, dass die betroffenen Grundstückseigentümer angeschrieben werden und ein allgemeines Informationstreffen angeboten wird. Hierbei erfolgt keine Unterstützung bei einer möglichen Stellungnahme, sondern lediglich die Erklärung der Unterlagen und wo diese zu finden sind.

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10.4. Anfragen Gemeinderatsmitglieder

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 03.12.2024 ö 10.4

Sachverhalt

Gemeinderat Zieglmayer wollte wissen, bis wann die Gemeindekalender zur Verfügung stehen.
Diese werden spätestens am 18.12. an den Gemeinderat zur Verteilung ausgegeben. Sobald die Kalender im Haus sind, wird der Gemeinderat per Mail hierüber informiert.

  • Gemeinderat Ganslmeier
Gemeinderat Ganslmeier wurde nochmals auf den Verkehrsspiegel in Grafenhaun angesprochen.
Die Vorsitzende klärt ab, ob der Spiegel bereits im Haus ist.

  • Gemeinderat Hummel
Der Feldweg bei Unkofen (Auberg) nach Brücke rechts ist teilweise nicht mehr befahrbar.
Dies wird dem Bauhof weitergegeben.

Datenstand vom 19.12.2024 07:55 Uhr