Datum: 14.01.2025
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Hohenthann
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:30 Uhr bis 21:40 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift vom 18.12.2024
2 Stellungnahme der Gemeinde zum Planfeststellungsverfahren "Ersatzneubau der 380-kV-Leitung Sittling – Altheim („Juraleitung“, Abschnitt C)"
3 Kindertagesstätten - Bedarfsfeststellung 2025
4 4. Änderung der Gebührensatzung der Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Hohenthann
5 Anpassung der Gebühren in der Mittagsbetreuung
6 Neukalkulation der Essensgebühren in den Kindertagesstätten
7 Antrag der Anwohner auf Beseitigung der Bäume am Gehweg im Ahornweg, Hohenthann
8 Verschiedenes, Wünsche, Anträge
8.1 Antrag der FF Oberergoldsbach; Zuschuss Fahnenrestaurierung
8.2 Glasfaserausbau - Information zum Lückenschlussprogramm

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1. Genehmigung der Niederschrift vom 18.12.2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 14.01.2025 ö beschließend 1

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Gemeinderat Ganslmeier und Krieger stimmten nicht mit ab, sie er an der Sitzung vom 18.12.2024 nicht anwesend waren.

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2. Stellungnahme der Gemeinde zum Planfeststellungsverfahren "Ersatzneubau der 380-kV-Leitung Sittling – Altheim („Juraleitung“, Abschnitt C)"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 14.01.2025 ö 2

Sachverhalt

Die Regierung von Niederbayern hat mit E-Mail vom 20.11.2024 der Gemeinde Hohenthann die Unterlagen zur Einleitung eines Planfeststellungsverfahrens "380-kV-Leitung von Altheim nach Sittling ("Juraleitung", Abschnitt C)" übersendet. Die Unterlagen wurden auf der Homepage der Gemeinde digital zur Einsichtnahme in der Zeit vom 02.12.2024 bis 02.01.2025 bereitgestellt. Einwendungen können bis 16.01.2025 schriftlich abgegeben werden.
Zusätzlich veranstaltete die Gemeinde einen Informationsabend für betroffene Bürgerinnen und Bürgern, um die umfangreichen Unterlagen darzulegen. Die Bürgerinnen und Bürger können ihre Stellungnahmen oder Einwände bei der Gemeinde abgeben, diese werden sodann gesammelt weitergeleitet.
Zwei Stellungnahmen von Bürgern verlas die Vorsitzende, da diese an den Gemeinderat gerichtet waren. Hierzu erklärte sie jedoch, dass es sich um private Angelegenheiten handelt, die die Gemeinde in ihrer eigenen Stellungnahme so nicht aufnehmen kann. Die beiden Bürger haben jedoch zusätzlich eine Stellungnahme zur Weitergabe abgegeben.
Herr Leinthaler vom Bauamt der Gemeinde erläuterte dem Gemeinderat die Trasse und deren Eingriff anhand eines Lageplans.
Die Gemeinde selbst ist mit Zuwegungen für den Bau der Masten und dem Einziehen der Leitungen betroffen. In der Planungsunterlage 3.1 Erläuterungsbericht Wege ist dargestellt, dass die Wege wieder instandgesetzt werden, wie im Bestand. Für die Baumaßnahme selbst werden diese aufgeschottert und für den Schwerlastverkehr ausgelegt. Für Wegflächen, die als Zuwegung zu den Masten dienen, soll eine dingliche Sicherung eingetragen.
Entlang von Gemeindewegen und Straßen sind Aufwertungsflächen für Reptilien vorgesehen, die dauerhaft angelegt werden. Hierzu sollen Steine, Gehölze und Sägespäne ausgelegt werden. Neben den Straßenböschungen werden noch etwa 5 bis 10 m der Ackerflächen als Aufwertungsfläche mit aufgenommen.
Folgende Straßen und Wege sind betroffen:
  • GVS Schmidhof - Pfifferling (Länge ca. 195 m)
  • Feld- und Waldweg (FlstNr. 1194, Gmkg. Andermannsdorf; Länge ca. 95 m)
  • GVS Laber – Schmidhof (ca. 210 m nach Ortsende; Länge ca. 365 m)
  • GVS Gambach – Andermannsdorf (Kurvenbereich Kreuzung mit Gambach; Länge ca. 110 m)
  • Gambach (ab Kurve GVS Gambach; ca.120 m)
  • Bei Feld- und Waldweg (FlstNr. 1194, Gmkg. Oberergoldsbach; Länge ca. 80 m)
  • Feld- und Waldweg (FlstNr. 262, Gmkg. Oberergoldsbach; Länge ca. 250 m)
Im Bereich Laber HsNr. 4 und 5, Gatzkofen, Gambachreuth und Schmidhof wird der empfohlene Mindestabstand von 1m / 1 kV zu Wohngebäuden unterschritten.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dass die Gemeinde Hohenthann der Anlage von Aufwertungsflächen für Reptilien entlang von gemeindlichen Straßen, Wegen und Gewässern widerspricht. Durch die Anlage solcher Flächen kann der Unterhalt der Straßen- und Wegeböschungen nicht mehr gewährleistet werden. Ebenso ist der Unterhalt für die Ableitung des Niederschlagswassers an den Gräben und Gewässern III. Ordnung (Gewässerrandstreifen) nicht mehr möglich.
Betroffene Grundstücke FlstNr. 1303, 1194, 1304, 422, 398, jeweils Gemarkung Andermannsdorf und FlstNr. 1194 und 262, jeweils Gemarkung Oberergoldsbach.
Für Wege, die eine dingliche Sicherung für die Zuwegung erhalten, ist auch nach Fertigstellung der Maßnahme der Netzbetreiber für den Unterhalt dieser Straßen und Wege zuständig, wenn Wartungsarbeiten oder Reparaturen etc. anfallen. Die Wege werden von der Gemeinde nur zur üblichen Feldbewirtschaftung unterhalten. Dies ist in der dinglichen Sicherung entsprechend aufzunehmen.
Da im Bereich Gatzkofen, Laber und Schmidhof der empfohlene Mindestabstand der Leitung von 1 m/1 kV nicht eingehalten wird, ist eine Verlegung der Leitung südlich von Gatzkofen und Schmidhof zu prüfen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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3. Kindertagesstätten - Bedarfsfeststellung 2025

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 14.01.2025 ö 3

Sachverhalt

Gemäß Art. 7 Abs. 1 Satz 4 BayKiBiG soll eine regelmäßige Fortschreibung der Bedarfsplanung im 3-jährigen Turnus von der Gemeinde durchgeführt werden. Aufgrund der hohen Geburtenzahlen in den Jahren 2020-2022 ist der Bedarf an Kindergartenplätzen gestiegen. Um dies zu beobachten wurde bei der Bedarfsfeststellung im Januar 2024 festgelegt, bereits ein Jahr später wieder eine Bedarfsfeststellung durchzuführen. Diese aktuelle Bedarfsfeststellung ist als Anlage beigefügt. 

Beschluss

Kindergarten Gänseblümchen
Der Gemeinderat beschließt, dass für die Kinder ab 3 Jahren bis 6 Jahren im gemeindlichen Kindergarten in Hohenthann die vorhandenen 145 Plätze als bedarfsnotwendig anerkannt werden. Die Entwicklung der Geburtenzahlen ist genau im Auge zu behalten. 

Kinderkrippen Zwergenland und Glückskäfer 
Der Gemeinderat beschließt, dass die 40 Krippenplätze in der Krippe Zwergenland sowie die 24 Krippenplätze in der Krippe Glückskäfer den Bedarf ausreichend abdecken. 

Hort Hohenthann
Der Gemeinderat beschließt, dass die 50 Plätze im Hort den Bedarf aktuell abdecken. Im Hinblick auf den ab 2026 geltenden Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung sind die Planungen weiterzuverfolgen und baldmöglichst ein konkretes Konzept vorzustellen. 

Waldkindergarten Hohenthann
Der Gemeinderat beschließt, dass für die Kinder ab 3 Jahren bis 6 Jahren im Waldkindergarten Hohenthann die bestehenden 20 Plätze erforderlich sind und damit anerkannt werden.

Fortschreibung Bedarfsplanung
Der Gemeinderat beschließt abschließend, dass die örtliche Bedarfsplanung der Gemeinde Hohenthann im Vollzug des Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetzes (BayKiBiG) entsprechend der vorgenannten Beschlüsse fortgeschrieben wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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4. 4. Änderung der Gebührensatzung der Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Hohenthann

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 14.01.2025 ö 4

Sachverhalt

Die letzte Gebührenerhöhung für den Kindergarten, die Krippen und den Hort wurde zum 01.09.2023 beschlossen. Aufgrund der stetig steigenden Energiekosten, Personalkosten usw. wird von der Verwaltung empfohlen, die Gebühren zum 01.09.2025 erneut anzupassen. Von der Verwaltung wurden im Vorfeld die Gebühren der umliegenden Gemeinden ermittelt und der Vergleich dem Gemeinderat vorgelegt. Das Gesamtdefizit in den Kindertagesstätteneinrichtungen beträgt im Jahr 2024 ca. 1,2 Mio. €. Die Personalkosten haben sich von 2023 auf 2024 um 14,62 % erhöht. Die Defizitentwicklung für die Kindertagesstätten zeigt eine jährliche Erhöhung des Defizits, so dass eine Gebührenerhöhung gerechtfertigt ist. Auch die Kita-Leitungen befürworten eine Gebührenerhöhung, damit ihre Arbeitsleistung mehr Anerkennung findet. 

Vorschlag der Verwaltung für die Gebührenerhöhung: 

Kindergarten
Buchungszeit
Gebühr bisher 
Gebühr neu ab 01.09.2025
> 4-5 Stunden
90,00 EUR
125,00 EUR
> 5-6 Stunden
100,00 EUR
137,50 EUR
> 6-7 Stunden
110,00 EUR
151,00 EUR
> 7-8 Stunden
125,00 EUR
166,00 EUR
> 8-9 Stunden
139,00 EUR
182,50 EUR

Kinderkrippen
Buchungszeit 
Gebühr bisher 
Gebühr neu ab 01.09.2025
> 3-4 Stunden
138,00 EUR
180,00 EUR
> 4-5 Stunden
151,00 EUR
198,00 EUR
> 5-6 Stunden
166,00 EUR
217,50 EUR
> 6-7 Stunden
190,00 EUR
239,00 EUR
> 7-8 Stunden
210,00 EUR
263,00 EUR
> 8-9 Stunden
232,00 EUR
289,00 EUR


Hort
Buchungszeit 
Gebühr bisher 
Gebühr neu ab 01.09.2025
> 1-2 Stunden
75,00 EUR
95,00 EUR
> 2-3 Stunden
85,00 EUR
104,50 EUR
> 3-4 Stunden
95,00 EUR
115,00 EUR
> 4-5 Stunden
105,00 EUR
126,50 EUR
> 5-6 Stunden
115,00 EUR
139,00 EUR
> 6-7 Stunden
127,00 EUR
153,00 EUR

Beschluss 1

Der Gemeinderat beschließt die Änderung der Gebührensatzung gemäß der von Gemeinderat Zieglmayer vorgeschlagenen Gebührenerhöhungen (15%) für den Kindergarten, die Kinderkrippen und den Hort.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 8

Abstimmungsbemerkung
Aufgrund des Abstimmungsergebnisses ist der Antrag abgelehnt.

Beschluss 2

Der Gemeinderat beschließt die Änderung der Gebührensatzung gemäß der von der Verwaltung vorgeschlagenen Gebührenerhöhungen für den Kindergarten, die Kinderkrippen und den Hort. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 8

Abstimmungsbemerkung
Aufgrund des Abstimmungsergebnisses ist der Antrag abgelehnt.

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5. Anpassung der Gebühren in der Mittagsbetreuung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 14.01.2025 ö 5

Sachverhalt

Obwohl die Gebühren für die Mittagsbetreuung zum aktuellen Schuljahr 2024/2025 angepasst wurden, sollte darüber beraten werden, ob ab dem Schuljahr 2025/2026 noch einmal eine Anpassung erfolgen soll. Ein Gebührenvergleich der Nachbargemeinden wurde dem Gemeinderat vorgelegt.
Da Personalkosten sowie Kosten für Heizung, Strom, Reinigung, Unterhalt etc. stetig ansteigen, ist nach Abzug der Gebühr und dem Förderbeitrag ein Defizit von jährlich über 20.000 € zu verzeichnen. Die Kosten für die Mittagsbetreuung werden im Regelfall gemeinsam von Staat, Kommunen und Eltern getragen. Für das Schuljahr 2024/2025 beträgt die staatliche Förderung für die Mittagsbetreuung 4.326 € zzgl. einem Förderbeitrag zur betrieblichen Altersversorgung gemäß Einkommensteuergesetz. Die Personalkosten abzüglich der staatlichen Förderung (Stand 2024: 31.703,29 €) sind demnach gemeinsam von Gemeinde und Eltern zu tragen. 
Die Gebühr müsste demnach bei einer 5-Tage-Woche zwischen 62,65 € (bei einer maximalen Kinderanzahl von 23) und 120,09 € (bei einer Mindestanzahl von 12 Kindern) betragen. Allerdings ist zu beachten, dass nicht alle Kinder 5 Tage in der Woche zur Mittagsbetreuung angemeldet sind, sodass die Gebühreneinnahme dadurch reduziert wird und eine Gebührenerhöhung ab 01.09.2025 durchaus gerechtfertigt ist.

Die Verwaltung schlägt vor, die Gebühren wie folgt zu erhöhen:

Buchungszeit 
Gebühr bisher 
Gebühr neu ab 01.09.2025
2 Tage pro Woche 
25,00 EUR
35,00 EUR
3 Tage pro Woche 
38,00 EUR
48,00 EUR
4 Tage pro Woche 
50,00 EUR
60,00 EUR
5 Tage pro Woche 
60,00 EUR
70,00 EUR

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, die Gebühren ab 01.09.2025 wie folgt zu erhöhen: 

Buchungszeit
Gebühr
2 Tage pro Woche 
31,00 EUR
3 Tage pro Woche 
47,00 EUR
4 Tage pro Woche 
62,00 EUR
5 Tage pro Woche 
75,00 EUR

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 7

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6. Neukalkulation der Essensgebühren in den Kindertagesstätten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 14.01.2025 ö beschließend 6

Sachverhalt

Die Essensgebühren wurden zuletzt zum 01.09.2023 angepasst. 

Die Cateringfirma Dietler hat die Preise zum 01.09.2024 angepasst, es fand aber keine Erhöhung statt, wie in der Sitzung vom 25.06.2024 beschlossen wurde. 
Die Personalkosten steigen jedoch wieder an und die Gebühren sollen nun jährlich überprüft werden. 
Für die aktuelle Kalkulation 2025 wurden sowohl die Essenskosten und die Portionen des Kalenderjahres 2024 herangezogen. Für die Personalkosten wurde eine Hochrechnung für 2025 erstellt (mit Annahme von 5 % Tariferhöhung).


In der Kinderkrippe Glückskäfer ist keine separate Kraft für die Ausgabe von Mittagessen eingestellt, dies wird vom Krippenpersonal übernommen. Deshalb ist hier eine genaue Kalkulation nicht möglich. Es sollten aber die gleichen Gebühren in beiden Kinderkrippen verlangt werden. 

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, die Essensgebühren für die Kindertageseinrichtungen ab 01.09.2025 wie von der Verwaltung vorgeschlagen zu erhöhen: 

Kindergarten Gänseblümchen
5,50 € / Portion
Kinderkrippe Zwergenland und Glückskäfer
4,50 € / Portion
Hort Hohenthann
6,00 € / Portion

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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7. Antrag der Anwohner auf Beseitigung der Bäume am Gehweg im Ahornweg, Hohenthann

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 14.01.2025 ö 7

Sachverhalt

Die Anwohner des Ahornwegs in Hohenthann beantragten mit Schreiben vom 04.12.2024 die Entfernung von zwei ca. 10 m hohen Bäumen am Gehweg im Ahornweg. Diese Bäume verursachen mittlerweile erhebliche Schäden an Zäunen, Pflaster und Straße. Da bereits viele Bäume und Sträucher in der Siedlung vorhanden sind, werden diese beiden Bäume laut Anwohnern nicht benötigt.
Im Bebauungsplan sind zwei Bäume an einer anderen Stelle festgesetzt. Da diese Grünfläche so nicht verwirklicht wurde, wurden die Bäume an der vorhandenen Stelle gepflanzt. 

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dass mit der Entfernung der beiden Bäume am Ahornweg Einverständnis besteht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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8. Verschiedenes, Wünsche, Anträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 14.01.2025 ö beschließend 8
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8.1. Antrag der FF Oberergoldsbach; Zuschuss Fahnenrestaurierung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 14.01.2025 ö informativ 8.1

Sachverhalt

Die FF Oberergoldsbach stellte einen Antrag auf Zuschuss der Restaurierung der Vereinsfahne sowie des Patenbandes, da sie als Patenverein für das 150-jährige Gründungsfest der FF Kläham fungieren. 
Gemäß den Zuschussrichtlinien der Gemeinde wird eine Restaurierung mit pauschal 1.000 € bezuschusst. Ein Patenband wird nicht bezuschusst.
Nach Vorlage der Rechnung betragen die Kosten 683,06 €. 
Die FF Oberergoldsbach erhält somit einen Zuschuss in Höhe von 683,06 €.
Der Gemeinderat nimmt hiervon ohne Einwände Kenntnis. 

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8.2. Glasfaserausbau - Information zum Lückenschlussprogramm

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 14.01.2025 ö 8.2

Sachverhalt

Die Vorsitzende informierte den Gemeinderat darüber, dass vom Bund der Bewilligungsbescheid über max. 500.000 € eingegangen ist. Der Bewilligungszeitraum ist von 15.12.2024 bis 22.02.2029. Die Zusage über die Co-Finanzierung des Landes wird erst nach Erhalt der Angebote erteilt. Die Eigenbeteiligung der Gemeinde über max. 100.000 € ist über die nächsten Jahre entsprechend einzuplanen.

Datenstand vom 05.02.2025 06:59 Uhr