Datum: 04.02.2025
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Hohenthann
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:56 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:56 Uhr bis 21:40 Uhr
Öffentliche Sitzung
zum Seitenanfang
1. Genehmigung der Niederschrift vom 14.01.2025
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann)
|
Sitzung des Gemeinderates
|
04.02.2025
|
ö
|
beschließend
|
1 |
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
Gemeinderat Heckner stimmte nicht mit ab, da er an der Sitzung vom 14.01.2025 nicht anwesend war.
zum Seitenanfang
2. Antrag auf Errichtung eines Geräteschuppens als Ersatzbau auf Fl.Nr. 288, Gemarkung Schmatzhausen in Schmatzhausen
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann)
|
Sitzung des Gemeinderates
|
04.02.2025
|
ö
|
beschließend
|
2 |
Sachverhalt
Bauvorhaben: Ersatzbau eines Geräteschuppens
Bauort: Gemarkung Schmatzhausen, Fl.Nr. 288
Der Grundstückseigentümer stellt Antrag auf Errichtung eines Geräteschuppens mit den Maßen 6,00 m x 8,00 m (Pultdach Höhe 5,00 m mit 16 ° Dachneigung) als Ersatzbau auf dem Grundstück Fl.Nr. 288, Gemarkung Schmatzhausen in Schmatzhausen. Gemäß Eingabeplan soll der Geräteschuppen an der nordöstlichen Grundstücksgrenze (Wegseite) mit Abstand von 1 m zur Grundstücksgrenze errichtet werden. Eine Abstandsflächenübernahmeerklärung seitens der Gemeinde ist nicht notwendig, da 2 m des öffentlichen Feld- und Waldweges Nähe Marktweg als Abstandsfläche benötigt werden aber die Wegmitte - gemäß Eingabeplan – nicht überschritten wird.
Die Unterschriften der Nachbarn wurden von dem Antragsteller beigebracht. Ein Bebauungsplan besteht für dieses Grundstück nicht. Es handelt sich um einen Fall nach § 35 BauGB (Außenbereich). Eine Privilegierung des Grundstückseigentümers ist nicht bekannt.
Beschluss
Ein Anspruch auf eine Asphaltierung der Zufahrtsstraße besteht nicht. Die Kosten für einen Schmutz- und Regenwasseranschluss sind vom Antragsteller zu tragen. Ein Anspruch auf eine neue Straßenbeleuchtung besteht nicht.
Der Gemeinderat beschließt, dass diesem Bauantrag zugestimmt wird und hierfür das gemeindliche Einvernehmen erteilt wird.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
3. Antrag auf Errichtung eines Carports auf Fl.Nr. 1258/9, Gemarkung Türkenfeld in Hohenthann im Baugebiet "Am Wald"
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann)
|
Sitzung des Gemeinderates
|
04.02.2025
|
ö
|
beschließend
|
3 |
Sachverhalt
Bauvorhaben: Errichtung eines Carports
Bauort: Gemarkung Türkenfeld, Fl.Nr. 1258/9
Der Grundstückseigentümer stellt Antrag auf Errichtung eines Carports an der östlichen Grundstücksgrenze mit den Maßen 6 m x 18,45 m auf dem Grundstück Fl.Nr. 1258/9, Gemarkung Türkenfeld in Hohenthann.
Das Bauvorhaben befindet sich im Bebauungsplangebiet „Am Wald“ in Hohenthann.
Folgende Festsetzungen des Bebauungsplanes werden in dem Bauantrag nicht eingehalten und bedürfen einer Befreiung:
- Maß der baulichen Nutzung wird überschritten (zulässig: 0,35 (für befestigte Flächen und Nebenanlagen darf diese um 50 % überschritten werden auf 0,525) – geplant: 0,58.
Das Vorhaben bedarf weiterhin Abweichungen gem. Art. 63 Abs. 1 BayBO:
Vorschrift: Art. 6 BayBO Abstandsflächen
Die Abstandsflächen zwischen dem bestehenden Wohnhaus und dem Carport können nicht eingehalten werden. Die Überschreitung beträgt 3,60 m².
Die Gebäude befinden sich im Besitz des Bauherrn. Es handelt sich bei dem geplanten Bauvorhaben um ein erdgeschossiges Nebengebäude. Die nachbarlichen Belange werden nicht beeinträchtigt und hinsichtlich der Belüftung und Belichtung entstehen nach Angaben des Antragsstellers keine Probleme.
Die Unterschriften der Nachbarn wurden von dem Antragsteller nicht beigebracht.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, dass der oben aufgeführten Befreiung zugestimmt und hierfür das gemeindliche Einvernehmen erteilt wird.
Der Gemeinderat beschließt, dass der oben aufgeführten Abweichung zugestimmt und hierfür das gemeindliche Einvernehmen erteilt wird.
Die Kosten für einen Regenwasseranschluss sind vom Antragsteller zu tragen.
Der Gemeinderat beschließt außerdem, dass diesem Bauantrag zugestimmt wird und hierfür das gemeindliche Einvernehmen erteilt wird.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
4. Antrag auf Vorbescheid für die Errichtung einer Betriebshalle in Holzbauweise auf Fl.Nr. 163/2, Gemarkung Weihenstephan in Weihenstephan
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann)
|
Sitzung des Gemeinderates
|
04.02.2025
|
ö
|
beschließend
|
4 |
Sachverhalt
Bauvorhaben: Neubau einer Betriebshalle in Holzbauweise
Bauort: Fl.Nr. 163/2 Gemarkung Weihenstephan
Der Grundstückseigentümer stellt Antrag auf Vorbescheid für folgendes Bauvorhaben: Teilweiser Abbruch (Bestandsdach) des bestehenden Schuppens und Erweiterung durch Neubau einer Betriebshalle in Holzbauweise mit den Maßen von insgesamt 22,00 m Länge x 12,00 m Breite (Höhe 9,00 m) auf den Grundstücken Fl.Nr. 163/2 und Fl.Nr. 22, jeweils Gemarkung Weihenstephan in Weihenstephan. Die beiden Gebäude werden durch das Dach miteinander verbunden.
Die Nachbarunterschriften liegen nicht vor. Ein Bebauungsplan besteht für dieses Grundstück nicht. Es handelt sich hierbei um ein Vorhaben nach §35 BauGB. Eine Privilegierung des Antragsstellers ist nicht bekannt.
Die beplante Fläche ist im Flächennutzungsplan als Dorfgebiet ausgewiesen, allerdings nicht erschlossen und bisher als Grünland registriert. Laut Aussage des Antragstellers benötigt die geplante Betriebshalle keinen Wasser- bzw. Abwasseranschluss. Eine Zufahrt zum Grundstück ist über den öffentlichen Feld- und Waldweg (Fl.Nr. 167/3 Gem. Weihenstephan) gesichert.
Beschluss
Ein Anspruch auf eine Asphaltierung der Zufahrtsstraße besteht nicht. Die Kosten für einen Schmutz- und Regenwasserhausanschluss, sollten diese notwendig sein, sind vom Antragsteller zu tragen. Eine Rückhaltung für das anfallende Regenwasser ist gemäß der Entwässerungssatzung der Gemeinde Hohenthann zu erstellen.
Die Erschließung mit Strom und Kommunikation hat der Antragsteller eigenständig zu organisieren und die Kosten hierfür zu tragen. Ein Anspruch auf eine neue Straßenbeleuchtung besteht nicht.
Der Gemeinderat beschließt, dass diesem Antrag auf Vorbescheid zugestimmt wird und hierfür das gemeindliche Einvernehmen erteilt wird.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
5. Antrag auf Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Garage auf Fl.Nr. 320/13, Gemarkung Schmatzhausen in Schmatzhausen im Genehmigungsfreistellungsverfahren
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann)
|
Sitzung des Gemeinderates
|
04.02.2025
|
ö
|
beschließend
|
5 |
Sachverhalt
Bauvorhaben: Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage
Bauort: Fl.Nr. 320/13 der Gemarkung Schmatzhausen
Die Grundstückseigentümer stellen Antrag auf Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage auf ihrem Grundstück Fl.Nr. 320/13, Gemarkung Schmatzhausen in Schmatzhausen, im Genehmigungsfreistellungsverfahren nach Art. 58 Abs. 1 BayBO.
Die Grundflächenzahl (Haus mit Garage) wird um 0,02 überschritten (zulässig: 0,35, geplant: 0,37). Diese darf laut BayBO um 50% überschritten werden.
Die Eheleute haben die Gemeinde in Kenntnis gesetzt, dass ihr Bauvorhaben der Genehmigungsfreistellung unterliegt und deshalb für dieses Vorhaben kein Genehmigungsverfahren durchgeführt werden soll.
Das Vorhaben liegt im Bebauungsplangebiet „Am Sonnenberg“ in Schmatzhausen
zum Seitenanfang
6. Einziehung eines Teilstückes des Feld- und Waldweges Flurstück Nr. 488, Gemarkung Wachelkofen
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann)
|
Sitzung des Gemeinderates
|
04.02.2025
|
ö
|
|
6 |
Sachverhalt
In der Sitzung vom 10.09.2024 hat der Gemeinderat die Einleitung des Verfahrens zur Einziehung einer Teillänge von Nr. WA 488 mit der Fl.Nr. 488 (Neuteilung Fl.Nr. 488/1), Gemarkung Wachelkofen des im Bestandsverzeichnis für öffentliche Feld- und Waldwege, Ortsteil Wachelkofen eingetragenen Feldweges beschlossen.
Die Einziehungsabsicht wurde vom 13.09.2024 bis 08.01.2025 an den gemeindlichen Aushängen veröffentlicht. Während dieser Frist sind keine Stellungnahmen eingegangen.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt die Einziehung einer Teillänge von WA 488 mit der FlstNr. 488, Gemarkung Wachelkofen des im Bestandsverzeichnis für öffentliche Feld- und Waldwege, Ortsteil Wachelkofen eingetragenen Feldweges.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
7. Widmung der Fl.Nr. 37/15, Gemarkung Schmatzhausen zur Ortsstraße
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann)
|
Sitzung des Gemeinderates
|
04.02.2025
|
ö
|
beschließend
|
7 |
Sachverhalt
Widmung der Fl.Nr. 37/15, Gemarkung Schmatzhausen (SC 37/15 Finkenstraße) zur öffentlichen Ortsstraße:
Die Straße beginnt bei der Fl.Nr.96, Gemarkung Schmatzhausen (SC 95 Finkenstraße) und endet an Fl.Nr. 37/16, Gemarkung Schmatzhausen.
Die Straße hat eine Länge von 63 m und eine Breite von 2,5 – 3,5 m. Die Fläche beträgt 208 m².
Die Straße ist nicht asphaltiert.
Die Straße erhält eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h (Zone 30).
Die Straße endet als Sackgasse.
Die Straßenbaulast geht mit dieser Widmung auf die Gemeinde Hohenthann über.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, dass das FlstNr. 37/15, Gemarkung Schmatzhausen (SC 37/15 = Finkenstraße) in Schmatzhausen zur öffentlichen Ortsstraße mit Geschwindigkeitsbeschränkung „Zone 30“ gewidmet wird.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
8. Anschluß Rottenburger Straße 42 an die Nahwärmeversorgung
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann)
|
Sitzung des Gemeinderates
|
04.02.2025
|
ö
|
|
8 |
Sachverhalt
Das Wohngebäude in der Rottenburger Straße 42 in Hohenthann wird derzeit mit einer Ölzentralheizung und einem Pelletofen als Zusatzheizung betrieben. Die Ölheizung ist ca. 30 Jahre alt.
Das Wohngebäude könnte nun dieses Jahr mit Nahwärme von der BEP GmbH erschlossen werden. Die Anschlussgebühr beträgt einmalig 12.500 € netto und ist, ebenso wie der Umbau, mit 30 % förderfähig (lt. Energieberater). Die Grundgebühr beträgt 550,00 € netto jährlich und der Arbeitspreis beträgt 9,5 Cent pro kwh.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, dass das Gebäude Rottenburger Straße 42 in Hohenthann an das Nahwärmenetz angeschlossen werden soll. Dazu soll der Förderantrag gestellt und ein Liefervertrag mit der Firma BEP GmbH abgeschlossen werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
9. Dritte Änderung der Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis der Gemeinde Hohenthann - Kostensatzung
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann)
|
Sitzung des Gemeinderates
|
04.02.2025
|
ö
|
beschließend
|
9 |
Sachverhalt
Am 10.10.2018 hat der Gemeinderat die Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis der Gemeinde (Kostensatzung) erlassen, die letzte Änderung fand am 14.05.2024 statt.
Das Gewerbeaufsichtsamt des Landratsamts Landshut machte die Landkreisgemeinden darauf aufmerksam, dass sich die Anlage der Verordnung über den Erlass des Kostenverzeichnisses zum Kostengesetz geändert hat. Der Kostenrahmen für vorübergehende Gestattungen nach § 12 Gaststättengesetz beträgt nun 30 € bis 2.000 €. Die Gemeinden haben sich an dem neuen Kostenrahmen zu orientieren.
Nachdem im Kostenverzeichnis der Kostensatzung der Gemeinde unter der Nummer 201 für kleine Feste eine Gebühr in Höhe von 25 € pro Tag festgelegt ist, ist diese Gebühr auf 30 € pro Tag zu erhöhen. Ob die Gebühr für Partys (Nummer 202) und mehrtägige große Feste (Nummer 203) ebenfalls angepasst werden soll, ist vom Gemeinderat zu entscheiden.
Die von der Gemeinde bestehende Kostensatzung ist demnach entsprechend abzuändern.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, die bestehende Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis der Gemeinde (Kostensatzung) vom 10.10.2018, zuletzt geändert am 14.05.2024 wie folgt abzuändern:
Dritte Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis der Gemeinde (Kostensatzung)
Die Gemeinde Hohenthann erlässt aufgrund von Art. 20 des Kostengesetzes und Art. 23 der Gemeindeordnung folgende Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten im eigenen Wirkungskreis vom 10.10.2018, zuletzt geändert am 14.05.2024:
§ 1
Das Kommunale Kostenverzeichnis (KommKVz) wird unter Ziffer 2 Gaststättenrecht wie folgt geändert:
|
|
201
|
für kleinere Feste
|
pro Tag 30,00 €
|
|
|
202
|
für Partys (keine Weinfeste)
|
50,00 €
|
|
|
203
|
für mehrtägige große Feste (z.B. Bierfest, Gründungsfeste, Fahnenweihen)
|
100,00 €
|
§ 2 Inkrafttreten
Diese dritte Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreis der Gemeinde (Kostensatzung) tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
10. Änderung der Unternehmenssatzung des Hohenthanner Kommunalunternehmens - gesetzliche Änderungen für kommunale Unternehmen in Bayern
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann)
|
Sitzung des Gemeinderates
|
04.02.2025
|
ö
|
|
10 |
Sachverhalt
Die aktuelle Entwurfsfassung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (ABl. L 322 vom 16.12.2022, S. 15) (Corporate Sustainability Reporting Directive, CSRD) sieht vor, dass große Unternehmen im Sinne des HGB zu einer Nachhaltigkeitsberichtserstattung nach den europäischen Standards ESRS verpflichtet werden.
Im bayerischen Kommunalrecht, dort insbesondere in den Vorschriften der Art. 91 Abs. 1 BayGO, Art. 94 Abs. 1 Nr. 2 BayGO, § 20 EBV und § 22 KUV werden Unternehmen der öffentlichen Hand in Bayern bislang über Verweisungen auf die Rechnungslegungsvorschriften des HGB verpflichtet, die Jahresabschlüsse und den Lagebericht nach den handelsrechtlichen Vorschriften für große Kapitalgesellschaften ungeachtet der tatsächlichen Unternehmensgröße aufzustellen.
Den aktuellen, vorgenannten Entwicklungen der nationalen und europaweiten Gesetzgebung hat der bayerische Gesetzgeber nunmehr mit Beschluss des Bayerischen Landtags vom 28.11.2024 im Sinne der kommunalen Unternehmen entgegengewirkt.
So sind künftig die Regelungen des HGB für große Kapitalgesellschaften nicht mehr verpflichtend anzuwenden. Eine gesetzliche Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung besteht dann für klein(st)e und mittelgroße kommunale Unternehmen nicht mehr.
Ebenso wurde beschlossen, dass kleinste kommunale Unternehmen i.S.d. § 267 HGB keiner gesetzlichen Abschlussprüfungspflicht mehr unterliegen.
Davon unbenommen kann eine Regelung in der Unternehmenssatzung eine freiwillige Prüfung des Jahresabschlusses vorsehen. Die Befreiungsmöglichkeiten gelten grundsätzlich rechtsformunabhängig.
In den geschäftsführenden und den überwachenden Gremien der Kommunalunternehmen in Bayern sollte daher erörtert werden, ob eine freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung gewünscht wird. In diesem Fall wäre ein solcher Bericht gesondert oder als Bestandteil des Lageberichts zu erstellen.
Das Steuerberatungsbüro Popp empfiehlt hinsichtlich des Umfangs der Rechnungslegung soweit möglich den Verzicht auf die Aufstellung eines Lageberichts und Aufnahme von relevanten Angaben in den Anhang. Zur Reduzierung des Umfangs der Rechnungslegungs- und Berichtspflichten sollte die Unternehmenssatzung dementsprechend formwirksam und zeitnah geändert werden, so dass der Jahresabschluss 2025 unter Anwendung der geänderten Satzung erstellt werden kann.
Des Weiteren wird die Beibehaltung der freiwilligen Abschlussprüfung empfohlen. Denn auch nach den Rechtsänderungen im Bayerischen Landtag vom 28.11.2024 sind weiterhin zu prüfen:
1) die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung,
2) die Entwicklung der Vermögens- und Ertragslage sowie die Liquidität und Rentabilität,
3) die verlustbringenden Geschäfte und die Ursachen der Verluste, wenn diese Geschäfte und die Ursachen für die Vermögens- und Ertragslage von Bedeutung waren,
4) die Ursachen eines in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen Jahresfehlbetrages.
Diese Prüfung der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse erfolgt in der Praxis durch Erweiterung des Prüfungsauftrags an den Abschlussprüfer. Sofern mangels gesetzlicher Verpflichtung kein Abschlussprüfer beauftragt werden soll, sind die vorstehenden Themenbereiche durch das Überwachungsorgan in eigener Verantwortung zu beurteilen.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt die Unternehmenssatzung für das Hohenthanner Kommunalunternehmen wie folgt zu ändern:
Satzung zur Änderung der Unternehmenssatzung für das
Hohenthanner Kommunalunternehmen, Anstalt des öffentlichen Rechts
der Gemeinde Hohenthann
vom 04.02.2025
Aufgrund von Art. 23 und Art. 89 Abs. 3 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern(GO) erlässt die Gemeinde Hohenthann folgende Satzung zur Änderung der Unternehmenssatzung vom 04.07.2007, zuletzt geändert am 10.09.2009:
§ 1
§ 9 erhält folgende neue Fassung:
§ 9 Wirtschaftsführung, Jahresabschluss und Lagebericht
- Das Kommunalunternehmen ist sparsam und wirtschaftlich unter Beachtung des öffentlichen Zwecks zu führen. Im Übrigen gelten die Vorschriften der Verordnung über Kommunalunternehmen (KUV) über Wirtschaftsführung, Vermögensverwaltung und Rechnungslegung sowie Art. 95 Abs. 1 GO.
- Der Jahresabschluss ist nach den geltenden Vorschriften des dritten Buches des Handelsgesetzbuches (HGB) unter Berücksichtigung der in Bayern geltenden kommunalrechtlichen Vorschriften innerhalb der gesetzlichen Fristen aufzustellen.
- Ein Lagebericht ist innerhalb der gesetzlichen Fristen aufzustellen, wenn dies nach den geltenden Vorschriften des dritten Buches des Handelsgesetzbuches (HGB) oder nach den in Bayern geltenden kommunalrechtlichen Vorschriften erforderlich ist. Abweichend von Satz 1 besteht keine Pflicht zur Erstellung und Vorlage eines Nachhaltigkeitsberichts i. S. d. §§ 289b ff. des HGB, soweit nicht gesetzliche Vorschriften unmittelbar anwendbar sind.
- Der Jahresabschluss und gegebenenfalls der Lagebericht sind dem Abschlussprüfer zur Prüfung vorzulegen. Der Umfang der Prüfung richtet sich nach § 317 HGB und ist nach Maßgabe der Vorschriften des § 53 HGrG zu erweitern.
§ 2
Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
11. Antrag der KLJB Hohenthann; Zuschuss Fahnenrestaurierung
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann)
|
Sitzung des Gemeinderates
|
04.02.2025
|
ö
|
informativ
|
11 |
Sachverhalt
Die KLJB Hohenthann stellte einen Antrag auf Zuschuss der Restaurierung der Vereinsfahne sowie der Anschaffung eines neuen Trauerbandes, da sie im Juni 2025 ihr 95-jähriges Gründungsfest feiern.
Die Kosten belaufen sich laut Auskunft der KLJB auf 1.440,00 € für die Restaurierung und 730,00 € für das Totenband.
Gemäß den Zuschussrichtlinien der Gemeinde wird eine Restaurierung mit pauschal 1.000 € bezuschusst. Ein Trauerband wird von der Gemeinde gestiftet. Die Förderung kann einmal in zehn Jahren beantragt werden. Die KLJB Hohenthann erhielt zuletzt im Mai 2015 einen Zuschuss in Höhe von 1.000 €.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, den Zuschuss gemäß der Zuschussrichtlinien der Gemeinde Hohenthann in Höhe von 1.000 € für die Restaurierung der Fahne sowie die Kosten für das Trauerband in Höhe von 730,00 € für die KLJB Hohenthann nach Vorlage der Rechnungen zu übernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
12. Antrag der FF Weihenstephan auf Kostenbeteiligung für den Anbau eines Freisitzes am Feuerwehrhaus
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann)
|
Sitzung des Gemeinderates
|
04.02.2025
|
ö
|
|
12 |
Sachverhalt
Die FF Weihenstephan stellte einen schriftlichen Antrag auf Kostenbeteiligung für einen Freisitz am Feuerwehrhaus Weihenstephan. Aufgrund des abschüssigen Geländes vor dem Feuerwehrhaus, kann dieser Platz schlecht genutzt werden. Zudem ist der Zugang für die ältere Bevölkerung nicht optimal zugänglich, was jedoch aufgrund der Nutzung als Wahllokal oder für den Altennachmittag der Bavaria Schützen notwendig wäre.
Die FF Weihenstephan will daher rechts vom Eingang zum Gruppenraum einen barrierefreien Freisitz mit den Maßen 4,80 m x 6,00 m im Rahmen ihrer Möglichkeit in Eigenleistung errichten. Das bestehende Pflaster wird entfernt und nach Begradigung der Fläche wiederverwendet. Als Absturzsicherung wird ein Geländer montiert. Die Kosten werden sich auf ca. 6.000 € belaufen.
Der Gemeinderat hat nun zu entscheiden, ob der Antrag der FF Weihenstephan gemäß der vorhandenen Richtlinie gefördert wird. Nachdem das Feuerwehrhaus auch als Wahllokal genutzt wird und eine Barrierefreiheit geschaffen wird, kann die Gemeinde auch abweichend von der Richtlinie eine höhere Bezuschussung gewähren.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, dass die Materialkosten für den geplanten Freisitz am Feuerwehrhaus in Weihenstephan von der Gemeinde getragen werden. Es sind entsprechende Kostenrechnungen vorzulegen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
13. Bestätigung des Kommandanten und des stellv. Kommandanten der FF Oberergoldsbach
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann)
|
Sitzung des Gemeinderates
|
04.02.2025
|
ö
|
beschließend
|
13 |
Beschluss 1
Der Gemeinderat beschließt, dass Herr Alfred Münsterer, Oberergoldsbach als neuer Kommandant der FF Oberergoldsbach (Wahl vom 11.01.2025) gemäß Art. 8 Abs. 2 BayFwG bestätigt wird. Das Amt des Kommandanten wird ihm ab dem Tag der Wahl mit allen Rechten und Pflichten übertragen.
Der wiedergewählte Kommandant Alfred Münsterer hat die gemäß Art. 8 Abs. 3 BayFwG erforderlichen Lehrgänge nachgewiesen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
Beschluss 2
Der Gemeinderat beschließt, dass Herr Johannes Dünzinger, Oberergoldsbach als neugewählter stellvertretender Kommandant der FF Oberergoldsbach (Wahl vom 11.01.2025) gemäß Art. 8 Abs. 2 BayFwG bestätigt wird. Das Amt des stellv. Kommandanten wird ihm ab dem Tag der Wahl mit allen Rechten und Pflichten übertragen. Der neugewählte stellv. Kommandant Johannes Dünzinger hat die gemäß Art. 8 Abs. 3 BayFwG erforderlichen Lehrgänge zu absolvieren und nachzuweisen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
14. Verschiedenes, Wünsche, Anträge
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann)
|
Sitzung des Gemeinderates
|
04.02.2025
|
ö
|
beschließend
|
14 |
zum Seitenanfang
14.1. Stellungnahme zu Bauleitplänen anderer Gemeinden
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann)
|
Sitzung des Gemeinderates
|
04.02.2025
|
ö
|
informativ
|
14.1 |
Sachverhalt
Der Gemeinderat wird davon in Kenntnis gesetzt, dass die Gemeinde von anderen Gemeinden über folgende Bauleitpläne zur Stellungnahme aufgefordert wurde:
Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungs- und Grünordnungsplanes Nr. 75 „Agrar-PV-Anlage Martinshaun“ mit gleichzeitiger Änderung des Flächennutzungsplanes durch Deckblatt Nr. 49 „Agrar-PV-Anlage Martinshaun“ (1. Auslegung)
Ziel des vorhabenbezogenen Bebauungsplans ist die Bereitstellung geeigneter Flächen zur Erzeugung erneuerbarer Energien kombiniert mit landwirtschaftlicher Nutzung in der Marktgemeinde Ergoldsbach. Die landwirtschaftliche Bewirtschaftung wird damit in Teilen weitergeführt. Der Bereich soll als Sondergebiet für erneuerbare Energien (Freiflächen-PVA) entwickelt werden. Der Flächennutzungsplan der Marktgemeinde Ergoldsbach wird derzeit im Parallelverfahren mit der 49. Änderung angepasst und stellt die Fläche als Sondergebiet Photovoltaik dar.
Geltungsbereich 66.633 m²
Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungs- und Grünordnungsplanes Nr. 81 „Agrar-PV-Anlage Martinshaun II“ und gleichzeitiger Änderung des Flächennutzungsplanes durch Deckblatt Nr. 54 „Agrar-PV-Anlage Martinshaun II“ (1. Auslegung)
Ziel des vorhabenbezogenen Bebauungsplans ist die Bereitstellung geeigneter Flächen zur Erzeugung erneuerbarer Energien kombiniert mit landwirtschaftlicher Nutzung in der Marktgemeinde Ergoldsbach. Die landwirtschaftliche Bewirtschaftung wird damit in Teilen weitergeführt. Der Bereich soll als Sondergebiet für erneuerbare Energien (Freiflächen-PVA) entwickelt werden. Der Flächennutzungsplan der Marktgemeinde Ergoldsbach wird derzeit im Parallelverfahren mit der 54. Änderung angepasst und stellt die Fläche als Sondergebiet Photovoltaik dar.
Geltungsbereich 10.546 m²
Aufstellung des Bebauungsplanes „Schmidtfeld II“ (zwischen Werkstraße und Rottenburger Straße bzw. Feldbach, Hauptgrundstück: Fl.Nr. 836 Gem. Ergolding)
Geplant ist die Errichtung dreier Anlagen, auch für betreutes und Senioren gerechtes Wohnen. Planungsziel ist es, den steigenden Bedürfnissen nach altersgerechtem Wohnraum in Zeiten des demographischen Wandels nachkommen. Insgesamt ist die Errichtung von bis zu 137 Wohneinheiten vorgesehen.
Geltungsbereich 1,83 ha
Belange der Gemeinde sind hiervon nicht betroffen.
zum Seitenanfang
14.2. Information zur TenneT Juraleitung - Nutzung der gemeindlichen Wege zur Baugrunduntersuchung
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann)
|
Sitzung des Gemeinderates
|
04.02.2025
|
ö
|
|
14.2 |
Sachverhalt
Die Gemeinde wurde durch die TenneT TSO darüber informiert, dass für Baugrundunter-suchungen und Vermessungsarbeiten gemeindliche Feld- und Waldwege genutzt werden. Die Zuwegung soll über die Wege mit der Bezeichnung OE 698; OE 745; AN 499/2; AN 644/2; AN 644/4; AN 1354/1 erfolgen.
Die Baugrunduntersuchungen werden ab dem 03.02.2025 fortgesetzt und dauern voraussichtlich bis 14.04.2025.
zum Seitenanfang
14.3. Information einer Anfrage aus der Bürgerversammlung - Ampelschaltung bei Gewerbegebiet Hohenthann
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann)
|
Sitzung des Gemeinderates
|
04.02.2025
|
ö
|
|
14.3 |
Sachverhalt
In der Bürgerversammlung in Hohenthann wurde die Ampelabschaltung an der Kreuzung Gewerbegebiet thematisiert. Die Ampel wird von 20 Uhr bis 6 Uhr sowie sonntags ganztägig abgeschaltet. Nach der Abschaltung blinkt in der Nebenrichtung dauerhaft ein Ampellicht. Da sich hiervon einige Anwohner gestört fühlen, erkundigte sich die Verwaltung, ob dieses Blinklicht abgeschaltet werden kann.
Auf Nachfrage beim staatlichen Bauamt Landshut wurde jedoch mitgeteilt, dass nach den Richtlinien für Lichtsignalanlagen (RILSA) die Lichtsignalanlagen aus Sicherheitsgründen Tag und Nacht in Betrieb sein müssen. Aus diesen Gründen ist ein Gelbblinken der Nebenrichtung wichtig und kann nicht ganz abgeschaltet werden.
zum Seitenanfang
14.4. Antrag der Fraktionsgemeinschaft FW/SPD zur Bildung einer gemeinsamen parteiübergreifenden Liste für die Kommunalwahl
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann)
|
Sitzung des Gemeinderates
|
04.02.2025
|
ö
|
|
14.4 |
Sachverhalt
Die Fraktionsgemeinschaft FW/SPD überreichte im Interesse einer bürgernahen, sachorientierten und überparteilichen Politik einen schriftlichen Antrag zur Bildung einer gemeinsamen parteiübergreifenden Liste für die Kommunalwahl 2026. Ziel ist es, unabhängig von parteipolitischen Strukturen eine offene Plattform für engagierte Bürgerinnen und Bürgern zu schaffen, die sich aktiv für die Belange der Gemeinde einsetzen möchten.
zum Seitenanfang
14.5. Information zum Förderantrag "Ratschbankerl" - Regionalbudget 2025
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann)
|
Sitzung des Gemeinderates
|
04.02.2025
|
ö
|
|
14.5 |
Sachverhalt
Der Förderantrag des Projekts „Ratschbankerl“ im Rahmen des Regionalbudgets 2025 der ILE „Holledauer Tor“ wurde angenommen und wird mit 80% der Kosten gefördert.
Datenstand vom 12.03.2025 07:56 Uhr