Datum: 09.04.2025
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Hohenthann
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:00 Uhr bis 22:10 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift vom 18.03.2025
2 Haushaltsplan 2025; Verwaltungshaushalt
3 Haushaltsplan 2025; Vermögenshaushalt
4 Haushaltsplan 2025; Stellenplan
5 Haushaltsplan 2025; Haushaltssatzung
6 Haushaltsplan 2025; Finanzplan und Investitionsprogramm 2026-2028
7 Antrag auf Tektur einer genehmigten Hofbiogasanlage (Lageveränderung) inkl. Leistungserweiterung von 99 auf 150 kW (=Input-, Gasertragserhöhung) auf den Fl.Nrn. 754 und 755, Gemarkung Türkenfeld in Bibelsbach
8 Antrag auf Errichtung eines Zuchtschweinestalles (Ersatzbau ohne Mehrung der Tierzahl) und einem überdachten Auslauf für bestehenden Leersauenstall auf Fl.Nr. 200/2, Gemarkung Türkenfeld in Türkenfeld
9 Antrag auf Errichtung einer landwirtschaftlichen Lagerhalle und Maschinenhalle auf Fl.Nr. 464, Gemarkung Wachelkofen in Penkofen
10 Stellungnahme der Gemeinde zur Fortschreibung des Regionalplans der Region Landshut (13); Neufassung des Kapitels B VI Energie (Vorranggebiete für Windenergieanlagen); Anpassung des Kapitels B I Natur und Landschaft
11 Ausscheiden eines Gemeinderates
12 Verschiedenes, Wünsche, Anträge
12.1 Information über geplanten Windpark "Taxauer Forst"
12.2 Information zum Kulturmobil
12.3 Stellungnahme zu Bauleitplänen anderer Gemeinden
12.4 Information zu einem möglichen "Brownout"
12.5 Information GR Müller

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1. Genehmigung der Niederschrift vom 18.03.2025

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 09.04.2025 ö beschließend 1

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Gemeinderat Krieger und Faltermeier waren zur Abstimmung nicht anwesend.

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2. Haushaltsplan 2025; Verwaltungshaushalt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 09.04.2025 ö beschließend 2

Sachverhalt

Die Vorentwürfe des Haushaltsplanes wurden bereits vorab mit den Gemeinderäten im Beisein von Kämmerin Julia Fink und Erster Bürgermeisterin Andrea Weiß erörtert und durchgesprochen. 
Im Zusammenhang mit dem Haushaltsplan und der Haushaltssatzung muss außerdem noch die Investitions- und Finanzplanung für die kommenden Jahre beschlossen werden.
Der Stellenplan ist ebenso zu beschließen.
Zu Beginn verlas die Bürgermeisterin ihre Haushaltsrede. 
Sie bedankte sich abschließend bei allen Beteiligten, insbesondere bei den Fraktionssprechern Nicole Pöschl (CSU) und Werner Müller (FW) für die konstruktive und gute Zusammenarbeit. Auch allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern dankte Erste Bürgermeisterin Weiß, insbesondere Kämmerin Julia Fink für die sehr gute, fachlich einwandfreie Ausarbeitung und Vorbereitung des Haushaltsentwurfs und der Geschäftsleiterin Larissa Englberger, in ihrer Funktion als Vorstand des Kommunalunternehmens, für die gute Ausarbeitung des Wirtschaftsplans. 
Die Fraktionssprecher Nicole Pöschl und Werner Müller verzichteten auf die Haushaltsreden, sprachen jedoch Ihren Dank an die Kämmerin Julia Fink für die Ausarbeitung des Haushaltsplanes aus. 
Im Anschluss ging Kämmerin Julia Fink auf die größten Einnahmen und Ausgaben im Verwaltungs- und Vermögenshaushalt ein und erläuterte die derzeitige angespannte Finanzlage. 
Das Volumen im Haushalt erreicht eine Summe von 16.527.600,00 €. In diesem Jahr ist eine Darlehensaufnahme in Höhe von 1.903.050,00 € eingeplant.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt den Verwaltungshaushalt für das Haushaltsjahr 2025 mit Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 10.312.900,00 €

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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3. Haushaltsplan 2025; Vermögenshaushalt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 09.04.2025 ö beschließend 3

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt den Vermögenshaushalt für das Haushaltsjahr 2025 mit Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 6.214.700,00 €. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Gemeinderat Müller und Gemeinderätin Pöschl waren zur Abstimmung nicht anwesend.

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4. Haushaltsplan 2025; Stellenplan

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 09.04.2025 ö beschließend 4

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt den Stellenplan Teil A (Beamte) und Teil B (Tariflich Beschäftigte) für das Haushaltsjahr 2025 in der vorliegenden und besprochenen Form. 
(Der Stellenplan ist Bestandteil der Niederschrift.)

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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5. Haushaltsplan 2025; Haushaltssatzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 09.04.2025 ö beschließend 5

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt für das Haushaltsjahr 2025 folgende Haushaltssatzung: 
Haushaltssatzung



Haushaltssatzung der Gemeinde Hohenthann
(Landkreis Landshut)

für das Haushaltsjahr 2025



Auf Grund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Hohenthann folgende Haushaltssatzung:



§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit 10.312.900,00 €

und im Vermögenshaushalt

       in den Einnahmen und Ausgaben mit 6.214.700,00 €

ab.



§ 2

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 253.050,00 € festgesetzt.


§ 3

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in künftigen Jahren wird auf 600.000,00 € festgesetzt.

§ 4

Der Steuersatz (Hebesatz) für die Gewerbesteuer wird wie folgt festgesetzt:


Gewerbesteuer: 380 v. H.


§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 1.700.000,00 € festgesetzt.


§ 6

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2025 in Kraft.


Hohenthann, den ……………                           Gemeinde Hohenthann




               Siegel                                        Andrea Weiß
                                                       Erste Bürgermeisterin

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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6. Haushaltsplan 2025; Finanzplan und Investitionsprogramm 2026-2028

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 09.04.2025 ö beschließend 6

Sachverhalt

Die Gemeinde Hohenthann hat nach Art. 70 GO ihrer Haushaltswirtschaft eine fünfjährige Finanzplanung vorzulegen. Diese umfasst für den Haushaltsplan 2025 die Jahre 2024-2028.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt auf der Grundlage des Investitionsprogramms 2026 bis 2028 den Finanzplan der Jahre 2024-2028 für den Verwaltungs- und Vermögenshaushalt in der vorliegenden Form. 


[Der Investitionsplan ist Bestandteil der Niederschrift]

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

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7. Antrag auf Tektur einer genehmigten Hofbiogasanlage (Lageveränderung) inkl. Leistungserweiterung von 99 auf 150 kW (=Input-, Gasertragserhöhung) auf den Fl.Nrn. 754 und 755, Gemarkung Türkenfeld in Bibelsbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 09.04.2025 ö beschließend 7

Sachverhalt

Der Grundstückseigentümer stellt Antrag auf Tektur einer genehmigten Hofbiogasanlage (Lageveränderung) inkl. Leistungserweiterung von 99 auf 150 kW (=Input-, Gasertragserhöhung) auf seinem Grundstück Fl.Nrn. 754 und 755, Gemarkung Türkenfeld in Bibelsbach.

Ein Bebauungsplan besteht für dieses Grundstück nicht. Es handelt sich hierbei um ein privilegiertes Vorhaben nach §35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB.
Das Vorhaben dient dem landwirtschaftlichen Betrieb des Antragstellers. Schnittpunkt zwischen dem landwirtschaftlichen Betrieb und der Biogasanlage ist: 1. Bei der Gülle bzw. an der Pumpe in der landwirtschaftlich genutzten Güllegrube und 2. Die Fütterung der Anlage bei den Feststoffen.
Es werden alle baulichen Anlagen in Art, Größe, Bauart und Nutzung gleich erstellt wie bereits mit Antrag Nr. AZ43-959-2023 IMMG genehmigt. Sie erhalten aber einen anderen Platz auf dem gleichen Gelände. Das Fahrsilo wird baulich verändert, vergrößert und überdacht (Alt: 44 x 5,4 m nicht überdacht, Wandhöhe 2,5 m; Neu: 30 x 16,75 m überdacht, Firsthöhe 10,24 m, Traufhöhe 8,00 m). Zudem wird mit dem Tekturantrag eine Erhöhung der Gasproduktion der genehmigten Inputmenge bzw. der jährlichen Dauerleistung sowie der installierten Motorleistung angezeigt. Der Betreiber möchte die Leistung seines genehmigten BHKW’s von 99 kW el. auf 150 kW el. erhöhen. Die jährlichen Bemessungsleistung der Anlage steigt ebenfalls auf 150 kW bzw. 391 kW FWL.
Die Biogasanlage dient der Energiegewinnung aus nachwachsenden Rohstoffen. Hierfür werden vor allem Substrate (Gülle, Mist, Mais, Getreide, …) aus dem eigenen landwirtschaftlichen Betrieb verwendet.
In unmittelbarer Nähe befindet sich ein nicht ständig wasserführendes Fließgewässer (Fl.Nr. 860 Gem. Türkenfeld) der Gemeinde Hohenthann. Aufgrund dessen ist die Abteilung Wasserrecht des Landratsamtes Landshut bei dem Bauantrag zu beteiligen. Im genehmigten Wasserrechtsbescheid zur Entwässerung der Hoffläche ist die Fläche des Fahrsilos nicht enthalten. Vom Baugrundstück dürfen keine Oberflächenwasser auf die angrenzenden Straßen und Wege abgeleitet werden. Die breitflächige Versicherung ist rechnerisch nach den einschlägigen Vorschriften nachzuweisen.
Auf Nachfrage vom Landratsamt Landshut in Bezug auf die Löschwasserversorgung für diesen Bereich erhielten wir vom Zweckverband Wasserversorgung Rottenburger Gruppe den entsprechenden Hydrantenplan sowie die Mitteilung, dass, um eine genaue Aussage zur Löschwassermenge machen zu können, ein kostenpflichtiger Hydranten-Durchflusstest durchgeführt werden müsste. Diese Information wurde an das zuständige Landratsamt Landshut weitergeleitet. 

Beschluss

Die Erschließung mit Wasser und Strom hat der Antragsteller eigenständig zu organisieren und die Kosten hierfür zu tragen. Aufgrund der Überdachung des Fahrsilos ist eine Rückhaltung gemäß der „Satzung über die öffentliche Entwässerungseinrichtung der Gemeinde Hohenthann“ zu erstellen. Vom Baugrundstück dürfen keine Oberflächenwasser auf die angrenzenden Straßen und Wege abgeleitet werden. Die breitflächige Versickerung ist rechnerisch nach den einschlägigen Vorschriften nachzuweisen.

Der Gemeinderat beschließt außerdem, dass diesem Bauantrag zugestimmt wird und hierfür das gemeindliche Einvernehmen erteilt wird. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 2

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8. Antrag auf Errichtung eines Zuchtschweinestalles (Ersatzbau ohne Mehrung der Tierzahl) und einem überdachten Auslauf für bestehenden Leersauenstall auf Fl.Nr. 200/2, Gemarkung Türkenfeld in Türkenfeld

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 09.04.2025 ö beschließend 8

Sachverhalt

Der Grundstückseigentümer stellt Antrag auf Errichtung eines Zuchtschweinestalles (Ersatzbau ohne Mehrung der Tierzahl) und einem überdachten Auslauf für bestehenden Leersauenstall auf dem Grundstück Fl.Nr. 200/2, Gemarkung Türkenfeld in Türkenfeld.

Ein Bebauungsplan besteht für dieses Grundstück nicht. Es handelt sich hierbei um ein privilegiertes Vorhaben nach §35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB.
Das Vorhaben dient dem landwirtschaftlichen Betrieb des Antragstellers.

Es bedarf einer Abweichung von den Vorschriften der BayBO hinsichtlich der Abstandsflächen. Es handelt sich um eine Grenzbebauung mit Brandwand (Ersatzbau). Die Grenzbebauung ist bereits vorhanden, wird allerdings erweitert. Der Zuchtschweinestall ist mit einer Größe von 480 m² und der Auslauf mit einer Größe von 66 m² geplant. Die bestehenden Schuppen an der Grundstücksgrenze werden abgebrochen und durch den vergrößerten/erweiterten Neubau ersetzt.
Die Bebauung wird notwendig, da den Muttersauen laut Antragsteller mehr Platz zur Verfügung gestellt werden muss. Der Tierbestand vergrößert sich dadurch nicht. Durch den Neubau wird laut Antragsteller die Methode der Harntrennung vom Kot angewandt, so dass die Wahrnehmung des Gestankes sich wesentlich verringern soll.

Das Bauvorhaben befindet sich in einem festgesetzten Überschwemmungsgebiet. Dazu nimmt der Bauherr wie folgt Stellung: „Die zusätzlich entstehende Wasserverdrängung durch den Neubau wird durch Abtrag des Geländes auf dem Baugrundstück geschaffen.“

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dass der oben aufgeführten Abweichung zugestimmt und hierfür das gemeindliche Einvernehmen erteilt wird.

Es ist eine Rückhaltung gemäß der „Satzung über die öffentliche Entwässerungseinrichtung der Gemeinde Hohenthann“ zu erstellen.

Der Gemeinderat beschließt außerdem, dass diesem Bauantrag zugestimmt und hierfür das gemeindliche Einvernehmen erteilt wird. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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9. Antrag auf Errichtung einer landwirtschaftlichen Lagerhalle und Maschinenhalle auf Fl.Nr. 464, Gemarkung Wachelkofen in Penkofen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 09.04.2025 ö beschließend 9

Sachverhalt

Der Grundstückseigentümer stellt Antrag auf Errichtung einer landwirtschaftlichen Lagerhalle und Maschinenhalle auf dem Grundstück Fl.Nr. 464/0, Gemarkung Wachelkofen in Penkofen.
Es soll eine landwirtschaftliche Lagerhalle und Maschinenhalle mit den Maßen 27,00 m x 59,00 m (Höhe gesamt 13,13 m) bei einem Abstand zur Gemeindeverbindungsstraße „von Pfarrkofen zur St2143“ von 8,00 m parallel dazu errichtet werden.
Gemäß Betriebsbeschreibung sollen dort Traktor, Pflug, Anhänger, Sämaschine, Kreiselegge, Kipper, Mähdrescher, usw. sowie eigenes Getreide gelagert werden.
Das Dachflächenwasser der Nordostseite (Straßenseite) mit 796,50 m² soll über ein Regenrückhaltebecken mit kontrolliertem Überlauf in den Goldbach Fl.Nr. 513 Gem. Wachelkofen eingeleitet, die Südwestseite (Feldseite) mit 796,50 m² auf dem eigenen Feld breitflächig versickert werden. Ein entsprechender Entwässerungsplan wurde vorgelegt. Das Niederschlagswasser von der Hofstelle wurde mit Bescheid vom 09.05.2014 mit Aktenzeichen 23-6326.2-2-4039 durch das Landratsamt Landshut – Abteilung Wasserrecht, laut Antragsteller, genehmigt.
Ein Bebauungsplan besteht für dieses Grundstück nicht. Es handelt sich hierbei um ein privilegiertes Vorhaben nach §35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB.
Das Vorhaben dient dem landwirtschaftlichen Betrieb des Antragstellers.

Beschluss

Die Kosten für einen Schmutz- und Regenwasserhausanschluss sind vom Antragsteller zu tragen. 
Die Erschließung mit Strom hat der Antragsteller eigenständig zu organisieren und die Kosten hierfür zu tragen. Ein Anspruch auf eine neue Straßenbeleuchtung besteht nicht. Es ist eine Rückhaltung gemäß der „Satzung über die öffentliche Entwässerungseinrichtung der Gemeinde Hohenthann“ zu erstellen. Es kann eine Zufahrt (mit Verrohrung DN 300) mit einer Breite von 8,0 m auf Kosten des Antragstellers auf dem FlstNr. 501, Gmkg. Wachelkofen errichtet werden. Die Lage ist gegenüber dem Privatweg nördl. der Garagen FlsNr. 465, Gmkg. Wachelkofen einzuplanen.

Der Gemeinderat beschließt, dass diesem Bauantrag zugestimmt wird und hierfür das gemeindliche Einvernehmen erteilt wird. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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10. Stellungnahme der Gemeinde zur Fortschreibung des Regionalplans der Region Landshut (13); Neufassung des Kapitels B VI Energie (Vorranggebiete für Windenergieanlagen); Anpassung des Kapitels B I Natur und Landschaft

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 09.04.2025 ö 10

Sachverhalt

Die Gemeinde Hohenthann wurde mit Schreiben vom 26.03.2025 des Regionalen Planungs-verbandes Landshut aufgefordert am Beteiligungsverfahren zur Fortschreibung des Regionalplans der Region Landshut (13); Neufassung des Kapitels B VI Energie; Anpassung des Kapitels B I Natur und Landschaft teilzunehmen. 
Der Gemeinderat beschäftigt sich bereits im Vorfeld mit der Entwurfsplanung der Suchraumkulisse vom Regionalen Planungsverband -damaliger Stand vom 16.04.2024-. Hier zeigte sich, dass in der Gemeinde Hohenthann 14 % = 980 ha der Gemeindefläche als Vorranggebiete dargestellt wurden. Man war sich im Gemeinderat einig, dass es zu viele geplante Vorrangflächen sind. Der Grund dafür ist, dass die Entwicklung der Gemeinde gefährdet ist und durch die mögliche große Anzahl an Windkraftanlagen, sich die ländliche Struktur enorm verändern würde und die Beeinträchtigung der Bürger gegeben ist. Man sprach sich für eine erhebliche Reduzierung der Flächen im Vorfeld aus. Darüber hat die Verwaltung bereits in der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 10.09.2024 berichtet. 
Dem Regionalen Planungsverband wurden folgende Gründe aufgezeigt, warum in manchen geplanten Vorranggebieten eine Reduzierung oder eine komplette Herausnahme der Flächen erfolgen soll.
Das Brunneneinzugsgebiet im Bereich Hohenthann/Bibelsbach, der Bereich des Waldkindergarten/Walderlebnispfad, Südseite von Grafenhaun/Petersglaim/Weihenstephan (Schattenschlag), Flächen in Talgebiete, Stallungen beim Bründlhof, die Lage der Juraleitung im Oberergoldsbach/Unkofen, Einschränkung der Siedlungsentwicklung im Ortsteil Hohenthann.
Der Entwurf vom 13.03.2025 des Regionalen Planungsverbandes Landshut beinhaltet jetzt 8,8 % = ca. 599 ha Fläche Potentialflächen Windkraft. 


Kapitel B VI Energie:
Für die Ausweisung der Flächen wurden verschiedene Kriterien herangezogen. 
Ausschlusskriterien (AK), Restriktionskriterien 1 (RK1) und 2 (RK2)

Siedlungsgebiete und Bauflächen: Freihaltung bzw. Abstand (m)                 Abstand (m)
Wohnbauflächen (FNP, B-Plan) Bestand und Planung        AK        850
Gemischte Bauflächen (FNP, B-Plan) Bestand und Planung        AK        550
Wohnnutzungen im Außenbereich        AK        550
Gewerbliche Bauflächen        AK        300
Einrichtungen mit besonderem Ruhebedarf        AK        1000
Sonstige Bauflächen        AK        flächenhaft
Verkehr und Infrastruktur (inkl. raumbedeutsame Planungen):
Staats- und Kreisstraßen Bestand        AK        150
Hochspannungsfreileitungen ab 110 kV Bestand und Planung        AK        200
Elektrizitätsanlagen        AK        flächenhaft

Militär: 
Gebiete mit Höhenbeschränkung        AK        flächenhaft
Natur- und Artenschutz: 
Regionale Grünzüge        RK1        flächenhaft
Wiesen- und Feldbrüterkulisse        RK1        500
Landschaft, Denkmalschutz, Tourismus: 
Baudenkmäler        AK        1000
Naturdenkmäler, geschützte Landschaftsbestandteile 
gem. §§ 28 und 29 BNatSchG        AK        flächenhaft
Wald: 
Wälder mit Waldfunktionen gemäß Waldfunktionsplan,
gem. Art. 6 BayWaldG        RK2        flächenhaft
Schutzwälder gem. Art. 10 BayWaldG        RK2        flächenhaft
Bodenschätze: 
Vorranggebiete        AK        flächenhaft 
Abbauflächen Bestand und Planung        AK        flächenhaft
Vorbehaltsgebiete        RK1        flächenhaft
Wasserwirtschaft: 
Überschwemmungsgebiete festgesetzt und vorläufig gesichert        AK        flächenhaft 
Trinkwasser- und Heilquellenschutzgebiet (Zone 1 und 2)        AK        flächenhaft
Trinkwasser- und Heilquellenschutzgebiet (Zone 3)        RK1        flächenhaft
Sonstige Belange 
Windgeschwindigkeit (< 5 m/s in 160m)        AK        flächenhaft
Steile Hanglagen (> 10° in mehr als 50% der Fläche)        RK1        flächenhaft

Die geplanten Gebiete LA 03 Pfifferling; LA06 Zieglstadl; LA15 Grafenhaun; LA16 Windham; LA17 Hohenthann; LA18 Pfarrkofen und LA19 Gaunkofen liegen ganz oder teilweise im Gemeindebereich Hohenthann.

Kapitel B I Natur und Landschaft
Wird nur der Erläuterungstext geändert

Heute ist zu diskutieren, ob es noch weitere Ausschlusskriterien der Gemeinde gibt. 

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, mit der Änderung des Regionalplanes für die Neufassung des Kapitel B VI Energie und der Anpassung des Kapitel B I Natur und Landschaft mit Stand vom 13.03.2025 Einverständnis besteht. Die Anlagen sollen, wenn der Schattenschlag über Gebäude mit Wohn-nutzung fällt, abgeschalten werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

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11. Ausscheiden eines Gemeinderates

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 09.04.2025 ö beschließend 11

Sachverhalt

Die Vorsitzende informierte den Gemeinderat, dass Gemeinderat Simon Hopfensperger der Gemeinde Hohenthann mit Schreiben vom 16.03.2025 mitgeteilt hat, dass er sein Amt als Gemeinderat mit sofortiger Wirkung niederlegen wird. Aufgrund seines Rücktrittes verliert er sein Mandat gemäß Art. 48 Abs. 1 Satz 2 GLKrWG. In diesem Fall rückt ein Listennachfolger nach.
Durch das vorzeitige Ausscheiden aus dem Gemeinderat endet auch die Amtszeit als Jugendbeauftragter, als Stellvertreter im ILE Ausschuss, als Mitglied im Gemeindeentwicklungsausschuss und als stellvertretender Verwaltungsrat. Hier ist jeweils ein neues Mitglied zu bestellen.

Beschluss

Der Gemeinderat stellt gemäß Art. 48 Abs. 3 Satz 2 GLKrWG die Niederlegung des Amts von Gemeinderat Hopfensperger fest und entscheidet über das Nachrücken des Listennachfolgers. Der Listennachfolger ist Herr Martin Schwabl aus Schmatzhausen. Die Erste Bürgermeisterin hat Herrn Schwabl über das Nachrücken zu verständigen und ihn aufzufordern, binnen zwei Wochen zu erklären, ob er das Ehrenamt des Gemeinderatsmitglieds annimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 1

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12. Verschiedenes, Wünsche, Anträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 09.04.2025 ö beschließend 12
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12.1. Information über geplanten Windpark "Taxauer Forst"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 09.04.2025 ö 12.1

Sachverhalt

Am 24.03.2025 lud die Regierung von Ndb. zu einem Skoping-Termin -Windpark Taxauer Forst- ein. Die Vorsitzende nahm an den Termin, neben zahlreichen Teilnehmern, teil. Es wurde mitgeteilt, dass die Energieallianz Bayern eine Planung auf Flächen der Heilig Geistspitalstiftung Landshut von 7 Windkraftanlagen plant. Anlagen 1-3 sind auf Hohenthanner Flur LA 18 (bei Weihenstephan/Wachelkofen) sowie Anlagen 4-6 auf Essenbacher Flur LA 19 und Anlage 7 auf Ergoldinger Flur geplant.
Die Standorte sind größtenteils innerhalb des Vorentwurfs für Windvorranggebiete des RPV Landshut (Stand 03/2025). Die Anlage 3 auf Hohenthanner Flur ist außerhalb des Vorranggebietes. Hier wurde nachgefragt, ob sich die Gemeinde eine Bauleitplanung vorstellen könnte. 
Ein WEA hat eine Gesamthöhe von 262 m. Die Standorte stehen noch nicht final fest (vorbehaltlich genehmigungsrechtlicher Belange). 
Die WEA’s sind nur ca. 860 m von Wachelkofen entfernt. 

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12.2. Information zum Kulturmobil

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 09.04.2025 ö 12.2

Sachverhalt

Das Kulturmobil gastiert am 22.06.2025 in Hohenthann. Es ist eine Produktion des Bezirks Niederbayern. Die Veranstaltung findet bei schönem Wetter am Rathausparkplatz und bei schlechter Witterung im Bauhof in Pfarrkofen statt. Beginn ist um 17.00 Uhr mit der Kindervorstellung „DON QUIJOTE“ und für die Erwachsenen beginnt die Abendvorstellung um 20 Uhr „Der EINGEBILDETE KRANKE“. Der Eintritt ist frei.
Bewirtung übernimmt dankenswerterweise der Kath. Frauenbund Hohenthann.

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12.3. Stellungnahme zu Bauleitplänen anderer Gemeinden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 09.04.2025 ö informativ 12.3

Sachverhalt

Der Gemeinderat wird davon in Kenntnis gesetzt, dass die Gemeinde von anderen Gemeinden über folgende Bauleitpläne zur Stellungnahme aufgefordert wurde:

  • Gemeinde Neufahrn i.NB
Änderung des Flächennutzungsplans durch Deckblatt Nr. 24, des Landschaftsplans durch Deckblatt Nr. 14 sowie Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungs- und Grünordnungsplans für ein Sondergebiet „Sondergebiet „SO) Einkaufsmärkte“ (2. Auslegung)
Anlass und Ziel der Planung ist das erhebliche Defizit im Bereich der Lebensmittelversorgung in der Gemeinde zu decken. Das Vorhaben dient somit der Stärkung der zentralörtlichen Versorgungsfunktion der Gemeinde im Bereich der Lebensmittelgrundversorgung sowie den Gütern des täglichen Bedarfs. Vorgesehen ist der Neubau von zwei eingeschossigen Gebäudekomplexen für einen Lebensmittelvollsortimenter und einen Lebensmitteldiscounter.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans hat eine Gesamtfläche von ca. 16.042 m². (Fläche Sondergebiet 13.237 m²).

Belange der Gemeinde sind hiervon nicht betroffen.

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12.4. Information zu einem möglichen "Brownout"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 09.04.2025 ö 12.4

Sachverhalt

In der Gemeinde ging eine E-Mail mit einem Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie, sowie vom Bay. Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration mit folgender Information ein: 
Der Ausbau der erneuerbaren Energien kommt gut voran. Dies bringt aber erhebliche Herausforderungen für das Stromsystem mit sich: Für den stabilen Netzbetrieb muss die Stromerzeugung dem Verbrauch entsprechen.
Aufgrund der Überproduktion von vielen Klein-PV-Anlagen kann das Netz überlastet sein. 
Bevor eine Abschaltung erfolgt, werden der Übertragungsnetzbetreiber TenneT und das Bayernwerk alle möglichen Maßnahmen ergreifen, um die Abschaltung abzuwenden.
Sollte aber eine Abschaltung unausweichlich sein, der sog. „Brownout“, so kann die Stromversorgung komplett unterbrochen werden und zwar zwischen 10.00 und 16 Uhr, da dies die Zeiten mit der größten Einspeisung bei Sonne sind. 
Eine Vorabinformation aller Personengruppen ist unabdinglich. Unsere Feuerwehrkommandanten wurden gebeten zu prüfen, wer in der Gemeinde aus gesundheitlichen Gründen oder auch aus firmenspezifischen Gründen unbedingt Strom benötigt. Diese Personengruppen werden und wurden bereits schon von der Verwaltung informiert. 

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12.5. Information GR Müller

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 09.04.2025 ö 12.5

Sachverhalt

GR Müller verwies auf die Thematik bzgl. der Ampelschaltung aus der letzten Sitzung und informierte, dass diese in jedem Fall um halb 6 schon in Betrieb ist und auch um 22.30 Uhr abends. 
Erste Bürgermeisterin Weiß hat diese Info bereits weitergeleitet. Die Änderung der Ampelschaltung wird jedoch eine Zeit dauern. 

Datenstand vom 12.05.2025 14:30 Uhr