Datum: 29.04.2025
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Hohenthann
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:55 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:55 Uhr bis 21:45 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Antrag auf Änderung der Tagesordnung
2 Genehmigung der Niederschrift vom 09.04.2025
3 Antrag auf Vorbescheid über das Abstellen eines Mobilwohnheims zum ganzjährigen Wohnen auf Fl.Nr. 783, Gemarkung Andermannsdorf in Eberstall
4 Antrag auf Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Garage auf Fl.Nr. 1258/8, Gemarkung Türkenfeld in Hohenthann im Genehmigungsfreistellungsverfahren
5 Einleitung eines Verfahrens zur Einziehung des öffentlichen Feld- und Waldweges gemäß Art. 8 BayStrWG - Feldweg in Oberergoldsbach, Fl.Nr. 248, Gemarkung Oberergoldsbach
6 Antrag FC Hohenthann auf Kostenübernahme für die Teilsanierung bzw. Erneuerung des Ballfangzauns am Trainingsplatz
7 Antrag FC Hohenthann auf Kostenübernahme für die Sanierung des Trainingsplatzes
8 Antrag FC Hohenthann auf Kostenübernahme für Regenerationsmaßnahme des Hauptspielfeldes
9 Vorstellung Kommunale Verkehrsüberwachung im Gemeindebereich
10 Verabschiedung Gemeinderat Simon Hopfensperger
11 Verschiedenes, Wünsche, Anträge

zum Seitenanfang

1. Antrag auf Änderung der Tagesordnung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 29.04.2025 ö 1

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dass der Tagesordnungspunkt 5 der öffentlichen Sitzung „Anschluss Grundschule ans Nahwärmenetz“ in die nichtöffentliche Sitzung verschoben wird, da es Gründe der Geheimhaltung gibt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

2. Genehmigung der Niederschrift vom 09.04.2025

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 29.04.2025 ö beschließend 2

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Die Gemeinderäte Blechschmidt, Hummel, Zenger und Zieglmayer stimmten nicht mit ab, da sie an der Sitzuung vom 09.04.2025 nicht anwesend waren.

zum Seitenanfang

3. Antrag auf Vorbescheid über das Abstellen eines Mobilwohnheims zum ganzjährigen Wohnen auf Fl.Nr. 783, Gemarkung Andermannsdorf in Eberstall

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 29.04.2025 ö beschließend 3

Sachverhalt

Die Grundstückseigentümerin stellt Antrag auf Vorbescheid über das Abstellen eines Mobilwohnheim zum ganzjährigen Wohnen auf dem Grundstück Fl.Nr. 783, Gemarkung Andermannsdorf in Eberstall. 
Im Lageplan wurde eine Größe von L x B x H 12 m x 4 m x 3,20 m eingetragen. Der Abstand zwischen Wohnhaus und Grenze beträgt zwischen 10,7 m und 11,5 m. Das Bauvorhaben löst Abstandsflächen aus. Zum Nachbargrundstück 3 m und zwischen den Gebäuden auf dem Bau-grundstück 6 m (2 x 3m). Eine Abstandsflächenübernahme zum Nachbargrundstück liegt nicht vor.
Die Nachbarunterschriften wurden vom Antragsteller nicht beigebracht.
Ein Bebauungsplan besteht für dieses Grundstück nicht. Es handelt sich somit um einen Fall nach § 34 BauGB.
Im Plan sind keine Stellplätze eingetragen. Gemäß Stellplatzsatzung sind 3 Stellplätze nachzuweisen.
Eine Sondervereinbarung nach § 7 Entwässerungssatzung (EWS) für einen Kanalanschluss liegt nicht vor.

Beschluss

Die Kosten für einen Schmutz- und Regenwasserhausanschluss sind vom Antragsteller zu tragen. 
Die Erschließung mit Wasser und Strom hat der Antragsteller eigenständig zu organisieren und die Kosten hierfür zu tragen. Eine Sondervereinbarung nach § 7 EWS ist mit der Gemeinde abzuschließen.
Der Gemeinderat beschließt, dass diesem Antrag auf Vorbescheid zugestimmt wird und hierfür das gemeindliche Einvernehmen erteilt wird. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 2

zum Seitenanfang

4. Antrag auf Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Garage auf Fl.Nr. 1258/8, Gemarkung Türkenfeld in Hohenthann im Genehmigungsfreistellungsverfahren

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 29.04.2025 ö beschließend 4

Sachverhalt

Der Grundstückseigentümer stellt Antrag auf Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage auf seinem Grundstück Fl.Nr. 1258/8, Gemarkung Türkenfeld in Hohenthann, im Genehmigungsfreistellungsverfahren nach Art. 58 Abs. 1 BayBO.
Die Nachbarunterschriften wurden vom Antragsteller vollständig beigebracht.
Der Bauherr hat die Gemeinde in Kenntnis gesetzt, dass sein Bauvorhaben der Genehmigungsfreistellung unterliegt und deshalb für dieses Vorhaben kein Genehmigungsverfahren durchgeführt werden soll. 
Das Vorhaben liegt im Bebauungsplangebiet „Am Wald“ in Hohenthann

zum Seitenanfang

5. Einleitung eines Verfahrens zur Einziehung des öffentlichen Feld- und Waldweges gemäß Art. 8 BayStrWG - Feldweg in Oberergoldsbach, Fl.Nr. 248, Gemarkung Oberergoldsbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 29.04.2025 ö 5

Sachverhalt

Das Bestandsblatt Nr. OE248 weist die Fl.Nr. 248, Gemarkung Oberergoldsbach als öffentlichen Feld- und Waldweg aus. Der Wege wurden im Zuge der Flurbereinigung erstellt und eingetragen aufgrund Beschlusses der Teilnehmergemeinschaft Flurbereinigung Oberergoldsbach vom 18.05.1967 und des Gemeinderates vom 06.12.1966.
Der Weg soll gemäß Art. 8 Abs. 1 Satz 1 2. Alt. BayStrWG eingezogen werden, da er jede Verkehrsbedeutung verloren hat und in der Natur nicht mehr vorhanden ist.
Der Weg hat eine Länge von 92 m. Der Weg ist im Besitz der Gemeinde Hohenthann.
Träger der Straßenbaulast ist die Gemeinde Hohenthann.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Einleitung des Verfahrens zur Einziehung der im Bestandsverzeichnis für öffentliche Feld- und Waldwege, Ortsteil Oberergoldsbach Nr. OE248 eingetragenen Feldweg der Gemarkung Oberergoldsbach.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

6. Antrag FC Hohenthann auf Kostenübernahme für die Teilsanierung bzw. Erneuerung des Ballfangzauns am Trainingsplatz

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 29.04.2025 ö 6

Sachverhalt

Der FC Hohenthann stellt einen Antrag an die Gemeinde Hohenthann auf Kostenübernahme für Teilsanierung bzw. -erneuerung des Ballfangzauns am Trainingsplatz. 
Der Ballfangzaun wurde zuletzt im Jahr 2018 erneuert, allerdings kam es seither wiederholt zu Problemen mit Vandalismus. Die Netze wurden mehrfach zerschnitten, was zu einer erheblichen Gefährdung des Straßenverkehrs führt. Der Platz wird als Trainingsplatz sowie als Bolzplatz von allen Bürgern und Kindern genutzt.
Es wurde eine Lösung von den Verantwortlichen des FCH’s erarbeitet, die wie folgt aussieht.
Im unteren Bereich des Zauns soll ein schnittsicherer Doppelstabmattenzaun mit einer Breite von 30 m und einer Höhe von 2,40 m sowie darüber das Ballfangnetz mit 30 x 3 m angebracht werden. 
Diese Maßnahme schützt den unteren Bereich des Zauns vor weiteren Schäden durch Vandalismus, während das Netz weiterhin seine Funktion als Ballfang erfüllt. 
Die Gesamtkosten belaufen sich auf ca. brutto 3.650 €. Der Verein wird dabei die Arbeiten als Eigenleistung einbringen. Somit zur Reduzierung der Kosten beitragen.  

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dass mit der Übernahme der Kosten für die Teilsanierung bzw. -erneuerung des Ballfangzauns am Trainingsplatz von ca. brutto 3.650 € Einverständnis besteht. 
Der Verein wird dabei die Arbeiten als Eigenleistung einbringen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

7. Antrag FC Hohenthann auf Kostenübernahme für die Sanierung des Trainingsplatzes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 29.04.2025 ö 7

Sachverhalt

Der FC Hohenthann stellt Antrag auf Kostenübernahme für die Sanierung des Trainingsplatzes an der Frühlingsstraße nach dem Gründungsfest der KLJB Hohenthann. Der Trainingsplatz ist durch verschiedene Veranstaltungen in den letzten Jahren, wie dem Schulzirkus, der Fahnenweihe der Feuerwehr Hohenthann und dem noch stattfindenden Gründungsfest der KLJB Hohenthann stark in Mitleidenschaft gezogen. Vergangenes Jahr wurde kurzfristig in Eigenleistung zusammen mit der Feuerwehr der Platz repariert, indem Fahrspuren aufgefräst, Oberbodensubstrat ausgestreut und Flächen neu angesät wurden. Der Platz ist in einem schlechten Zustand. Der Boden ist bei Regen matschig und bei Trockenheit sehr hart. Dies stellt ein erhebliches Verletzungsrisiko für Spieler jeden Alters dar. 
Die Sanierungsmaßnahmen umfassen die Baustelleneinrichtung, Abfräsen der Vegetationsnarbe 4 cm, Regenerationssand mit Spezialgerät gleichmäßig ausstreuen, Einarbeiten, Bodenlockerung Einarbeitungstiefe 5 cm; Feinplanum Rasentragschicht herstellen, Ansaat durch Spezialgerät, Düngung der Rasenfläche.
Es wurde versucht 3 Angebote einzuholen. Leider wurde nur ein Angebot abgegeben. Die Gesamtkosten belaufen sich auf ca. 20.000 € netto.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dass mit der Kostenübernahme von ca. 20.000 € netto Einverständnis besteht. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

8. Antrag FC Hohenthann auf Kostenübernahme für Regenerationsmaßnahme des Hauptspielfeldes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 29.04.2025 ö 8

Sachverhalt

Der FC Hohenthann stellt Antrag auf Kostenübernahme für Regenerationsmaßnahmen des Hauptfeldes. Die Qualität des Rasens soll gesichert und verbessert werden, sodass die Voraussetzungen für einen ordnungsgemäßen und sicheren Spielbetrieb gewährleistet bleibt. 
Es ist geplant, das Vertikutieren des Rasens, Abkehren des Vertikutiergutes, Gleichmäßiges Ausstreuen von Regenerationssand mit Spezialgerät, abziehen mit RKS-Strigel und Abschleppen.
Die Kosten hierfür belaufen sich auf ca. 2.000 € brutto. Die Freigabe wurde bereits von Bürgermeisterin Andrea Weiß in eigener Zuständigkeit erteilt. 
Der Gemeinderat wird hierüber in Kenntnis gesetzt.

zum Seitenanfang

9. Vorstellung Kommunale Verkehrsüberwachung im Gemeindebereich

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 29.04.2025 ö beschließend 9

Sachverhalt

Die Gemeinde Hohenthann hat 10 Geschwindigkeitsmessgeräte in den vergangenen Jahren beschafft. Die Messgeräte werden auf Bitte von Bürgern immer wieder an anderen Standorten aufgestellt. Trotz unserer Messgeräte gibt es nach wie vor Beschwerden der Bürger, dass in Bereichen wie Gambacherstraße (Kinderkrippe, Freibad), Parkstraße Kindergarten, bei Querung der Staatstraße Höhe Pfarrkirche, Kinderkrippe Schmatzhausen, alle Ortseingänge und/oder -ausgänge, bei Spielplätzen, Ambulant betreuter Wohngemeinschaft es zu überhöhter Geschwindigkeit kommt und ein damit hohes Unfallrisiko verbunden ist. 
Um mögliche Unfälle vermeiden zu können hat sich die Verwaltung mit dem Thema der Kommunalen Verkehrsüberwachung beschäftigt.  
In Bayern sind neben der Landespolizei auch die Gemeinden für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten nach § 24 des Straßenverkehrsgesetzes, die im ruhenden Verkehr festgestellt werden oder die Bestimmungen über die zulässige Höchstgeschwindigkeit von Fahrzeugen betreffen, zuständig (§ 2 Abs. 3 der Verordnung über Zuständigkeiten im Ordnungswidrigkeitenrecht - ZuVOWiG). Neben dieser Ermächtigung zur Überwachung des ruhenden Verkehrs und der Geschwindigkeit eröffnet § 2 Abs. 4 ZuVOWiG den Gemeinden auch die Möglichkeit, die weitere Verfolgung und Ahndung der hierbei festgestellten Verstöße in eigener Zuständigkeit durchzuführen. Das Gesetz über die Kommunale Zusammenarbeit in Bayern eröffnet den Städten und Gemeinden die Möglichkeit zu ihrer Aufgabenerfüllung Zweckverbände zu gründen. Der Zweckverband KVÜ Südostbayern ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und hoheitlich tätig.
Der kommunale Zweckverband ist eine Behörde mit folgenden Aufgaben:
  • Verfolgungs-, Ahndungs- und Vollstreckungsbehörde von Ordnungswidrigkeiten nach § 24 StVG, die im ruhenden Verkehr festgestellt werden oder Verstöße gegen die Vorschriften über die zulässige Höchstgeschwindigkeit von Fahrzeugen betreffen
  • Einsatz von eigenem, fest angestelltem Personal
  • Schulung des Personals durch Herstellerfirmen und Zertifizierung durch die Bayerische Verwaltungsschule
  • keine Beteiligung von Privatfirmen / keine Arbeitnehmerüberlassung
  • Einsatz eigener, geeichter und laufend gewarteter Erfassungsgeräte
  • Einsatz eigener Messfahrzeuge
  • Verwaltung zentral an einem Ort, die Kommune hat keinen weiteren Aufwand (weder für Personal, Verwaltung, Räume oder Abrechnung bzw. Zwangsvollstreckung)
  • die Kommune bestellt die gewünschten Überwachungsstunden, sowie die gewünschten Überwachungsörtlichkeiten
  • eine vertragliche Verpflichtung zur Abnahme der monatlichen Stunden besteht nicht
  • die Kommune erhält monatlich eine Abrechnung und Überweisung der Verwarn- und Bußgelder inkl. einer Statistik (wir erstellen auch die Jahresstatistik)
  • auf Probleme und Wünsche wird individuell und zügig reagiert
  • Es werden nur die gebuchten Stunden zzgl. der Verfahrenspauschale pro erfasstem Vorgang berechnet. Es entstehen keine weiteren dauerhaften Kosten wie z. B. Mitgliedsbeitrag oder anderweitige Einmalzahlungen.
  • Es gibt zwei Arten der Mitgliedschaft in dem Zweckverband kommunale Verkehrsüberwachung Südostbayern. Es kann eine Zweckvereinbarung für die Dauer von max. 2 Jahren oder aber eine dauerhafte Mitgliedschaft abgeschlossen werden. Möglichkeit einer Testphase von 2 Jahren über eine Zweckvereinbarung, danach erst die Entscheidung, ob die Kommune „endgültig“ Mitglied wird.
Die Überwachung erfolgt sowohl im Bereich des fließenden als auch des ruhenden Verkehrs. Ziel ist die Verkehrsüberwachung in kommunaler Selbstverwaltung sicherzustellen. Der Gemeinde wird damit eine eigenverantwortliche Entscheidungsmöglichkeit innerhalb der rechtlichen Rahmenbedingungen ermöglicht. 
Die möglichen Messstellen werden nach Abschluss einer Vereinbarung mit dem Zweckverband bei einer Verkehrsschau zusammen mit der Polizei festgelegt. Die Gemeinde erhält ein vorbehaltliches Mitspracherecht im Bezug auf mögliche Messstellen. Es wird bei der Verkehrsschau geprüft, ob bei den von der Gemeinde vorgeschlagenen Messstellen eine Messung aus technischer und rechtlicher Sicht möglich ist. 
Zweckvereinbarung mit dem Zweckverband kommunale Verkehrsüberwachung beinhaltet:
  1. Der Zweckverband kann durch Zweckvereinbarung die Aufgabe der Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten übernehmen.
  2. Der Umfang der Aufgabenübertragung wird durch die Zweckvereinbarung bestimmt.
  3. Schließt die Gemeinde sich über eine Zweckvereinbarung an, so erfolgt dies auf die Dauer von längstens 2 Jahren. Die Zweckvereinbarung gilt jedoch so lange weiter, bis durch eine Satzungsänderung beim Zweckverband eine ordentliche Mitgliedschaft entsteht. Voraussetzung für die Weiterführung ist, dass ein positiver Beschluss zur Mitgliedschaft der Gemeinde vor Ablauf der Geltungsdauer der laufenden Zweckvereinbarung beim Zweckverband vorliegt, ansonsten endet die Zweckvereinbarung nach 2 Jahren automatisch.
  4. Diese Probephase gilt unabhängig davon, in welchem Umfang die Aufgaben den Zweckverband übertragen wurden.
  5. Der Zweckverband trifft mit der Polizei die erforderlichen Vereinbarungen.
Gemeinden, welche sich über Zweckvereinbarung dem Verband anschließen und die Leistungen
in Anspruch nehmen, haben nachstehende Entgelte zu entrichten:
  1. im Bereich der Überwachung des ruhenden Verkehrs für das Produkt        Überwachung 40,00 € je Stunde
Verfahrenspauschale 2,00 € je erfasster Vorgang
  1. im Bereich der Überwachung des fließenden Verkehrs für das Produkt        Überwachung (mobil) 150,00 € je Stunde
Überwachung (semistationär) 960,00 € je Tag
Verfahrenspauschale 4,00 € je erfasster Vorgang
Dauerhafte Mitgliedschaft im Zweckverband kommunale Verkehrsüberwachung beinhaltet:
  1. Die Gemeinde kann auf Antrag dem Zweckverband beitreten. Der Beitritt bedarf einer Änderung der Verbandssatzung des Zweckverbandes und der Genehmigung der Aufsichtsbehörde (Landratsamt Altötting).
  2. Man kann immer zum Schluss eines Rechnungsjahres aus dem Zweckverband austreten, wenn die Verbandsversammlung mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der satzungsmäßigen Stimmenzahl zustimmt. Der Austritt muss mind. 1 Jahr vorher schriftlich erklärt werden.
  3. Der Zweckverband verpflichtet sich, in Abstimmung mit der Gemeinde zu entscheiden, wann, wo und in welchem Umfang eine Überwachung stattfindet und dabei im Rahmen seiner Möglichkeiten den Anforderungen der Gemeinden an die Sicherheit und Leichtigkeit im Verkehr Rechnung zu tragen.
  4. Der Zweckverband trifft mit der Polizei die erforderlichen Vereinbarungen.
  5. Die Verbandsversammlung besteht aus dem Vorsitzenden und den Verbandsräten. Jedes Verbandsmitglied entsendet einen Verbandsrat. (Verbandsversammlung 1 x jährlich).
Mitgliedsgemeinden, welche die Leistungen des Zweckverbandes in Anspruch nehmen, haben nachstehende Entgelte zu entrichten:
  1. im Bereich der Überwachung des ruhenden Verkehrs für das Produkt           Überwachung 34,00 € je Stunde
Verfahrenspauschale 2,00 € je erfasster Vorgang
  1. im Bereich der Überwachung des fließenden Verkehrs für das Produkt             Überwachung (mobil) 120,00 € je Stunde
Überwachung (semistationär) 960,00 € je Tag
Verfahrenspauschale 4,00 € je erfasster Vorgang

Der Zweckverband erhebt von seinen Verbandsmitgliedern eine Umlage, wenn Einnahmen aus besonderen Entgelten und sonstige Einnahmen (Gebühren, Auslagen, Erstattungen) nicht ausreichen, um den tatsächlichen Finanzbedarf zu decken.
Umlagemaßstab ist die Anzahl der durchgeführten Überwachungsstunden einer Kommune im jeweiligen Geschäftsjahr, bezogen auf die Gesamtüberwachungsstunden des Zweckverbands des
jeweiligen Geschäftsjahres. Überwachungsstunden im ruhenden Verkehr werden mit dem Faktor 0,3 gewertet.

Beschluss

Der Gemeinderat hat Interesse an dem Modell des Zweckverbandes Kommunale Verkehrsüberwachung Südostbayern. Es wird eine Mitgliedschaft oder eine Zweckvereinbarung in Erwägung gezogen. Die Verwaltung wird beauftragt, einen Verantwortlichen des Zweckverbandes zu einer der nächsten Sitzungen einzuladen, um noch auftretende Fragen vor dem Abschluss einer Vereinbarung oder Mitgliedschaft zu klären.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 4

zum Seitenanfang

10. Verabschiedung Gemeinderat Simon Hopfensperger

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 29.04.2025 ö beschließend 10

Sachverhalt

Nachdem Gemeinderat Hopfensperger sein Mandat zum 09.04.2025 aufgrund seines Rücktritts aus persönlichen Gründen verliert, verabschiedete die Vorsitzende diesen in einem würdigen Rahmen im Kreise seiner Gemeinderatskolleginnen und -kollegen. Erste Bürgermeisterin Weiß blickte in ihrer Rede auf die Tätigkeit von Herrn Hopfensperger als ehrenamtliches Gemeinderatsmitglied zurück.
2020 wurde er von den Bürgerinnen und Bürgern bei der Wahl das Vertrauen geschenkt, sodass er am 06.05.2020 von erster Bürgermeisterin Andrea Weiß vereidigt wurde. Die Vorsitzende dankte Herrn Hopfensperger für sein Wirken in der Gemeinde Hohenthann. Er hat sich stets für das Wohl der Gemeinde eingesetzt und viele wichtige Entscheidungen der letzten Jahre mitgetragen. Er hat sich für wegweisende Projekte stark gemacht sowie an zahllosen Beschlussvorlagen und Anträgen mitgewirkt. Er hat neben seinen Beruf und seinen familiären Verpflichtungen viel Zeit, Kraft und Energie aufgewandt, der Gemeinderatstätigkeit verantwortungsvoll nachgehen zu können. Ebenso dankte die Vorsitzende für die gute Zusammenarbeit. 
Schließlich wünschte sie Herrn Hopfensperger viel Glück für den weiteren Lebensweg, weiterhin viel Erfolg und alles Gute. Außerdem überreichte sie als kleine Anerkennung eine Urkunde sowie einen bayerischen Löwen.

zum Seitenanfang

11. Verschiedenes, Wünsche, Anträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 29.04.2025 ö beschließend 11
Datenstand vom 21.05.2025 08:24 Uhr