Datum: 20.05.2025
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal im Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Hohenthann
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:15 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:15 Uhr bis 21:40 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Genehmigung der Niederschrift vom 29.04.2025
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann)
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Sitzung des Gemeinderates
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20.05.2025
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ö
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beschließend
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1 |
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
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2. Vereidigung eines Gemeinderatsmitglieds
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann)
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Sitzung des Gemeinderates
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20.05.2025
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ö
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beschließend
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2 |
Sachverhalt
Aufgrund des ausgeschiedenen Gemeinderatsmitglieds Simon Hopfensperger wurde der Listennachfolger der Kommunalwahl vom 15.03.2020, Herr Martin Schwabl angeschrieben und befragt, ob er das Ehrenamt des Gemeinderates antreten wird. Herr Schwabl erklärte schriftlich, dass er die Wahl zum Mitglied des Gemeinderates nicht annimmt. Daraufhin wurde Herr Christian Weiß als nächster Listennachfolger angeschrieben, dieser erklärte schriftlich, dass er die Wahl zum Mitglied des Gemeinderates annimmt und bereit ist, den Eid gemäß Art. 31 Abs. 4 der Gemeindeordnung zu leisten.
Anschließend vereidigte Erste Bürgermeisterin Andrea Weiß das neue Gemeinderatsmitglied Christian Weiß, der die Eidesformel gemäß Art. 31 Abs. 4 GO leistete. Erste Bürgermeisterin Andrea Weiß bedankte sich für die Übernahme des Ehrenamtes und freut sich auf eine konstruktive Zusammenarbeit.
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3. Bestellung neuer Ämter für ausgeschiedenen Gemeinderat
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann)
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Sitzung des Gemeinderates
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20.05.2025
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ö
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beschließend
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3 |
Sachverhalt
Der ausgeschiedene Gemeinderat Simon Hopfensperger war als Jugendbeauftragter bestellt.
Es kann nun ein neuer gleichwertiger Jugendbeauftragter zum vorhandene Jugendbeauftragten benannt werden.
Der ausgeschiedene Gemeinderat Simon Hopfensperger war im Gemeindeentwicklungsausschuss bestellt. Es kann ein neues gleichwertiges Mitglied des Gemeindeentwicklungsausschuss benannt werden.
Der ausgeschiedene Gemeinderat Simon Hopfensperger war die Vertretung für Stefan Schiessl im Verwaltungsrat des Kommunalunternehmens der Gemeinde Hohenthann, hier muss eine neue Vertretung benannt werden.
Der ausgeschiedene Gemeinderat Simon Hopfensperger war die Vertretung für Rudi Zieglmayer im Verwaltungsrat der ILE Holledauer Tor, hier muss auch eine Vertretung benannt werden.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, dass das Gemeinderatsmitglied Christian Weiß als weiterer, gleichwertiger Jugendbeauftragter bestellt wird.
Der Gemeinderat beschließt, dass das Gemeinderatsmitglied Christian Weiß als weiteres, gleichwertiges Mitglied des Gemeindeentwicklungsausschusses bestellt wird.
Der Gemeinderat beschließt, dass das Gemeinderatsmitglied Christian Weiß als Vertretung für Stefan Schiessl im Verwaltungsrat bestellt wird.
Der Gemeinderat beschließt, dass das Gemeinderatsmitglied Christian Weiß als Vertretung für Rudi Zieglmayer im Verwaltungsrat der ILE Holledauer Tor bestellt wird.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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4. Vorstellung Kommunale Verkehrsüberwachung im Gemeindebereich
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann)
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Sitzung des Gemeinderates
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20.05.2025
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ö
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beschließend
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4 |
Sachverhalt
Der Gemeinderat hat sich in seiner letzten Gemeinderatssitzung mit dem Thema kommunale Verkehrsüberwachung beschäftigt. Es wurde dem Gremium der Zweckverband Kommunale Verkehrsüberwachung Südostbayern vorgestellt. Es wurde beschlossen, einen Beitritt zum Zweckverband oder eine Zweckvereinbarung in Erwägung zu ziehen. Um noch offene Fragen zu klären, wurde für die heutige Gemeinderatssitzung Frau Marion Demberger, stellv. Geschäfts-/Innendienstleitung/Personalverwaltung des Zweckverbandes kommunale Verkehrsüberwachung Südostbayern eingeladen.
Frau Demberger stellte den Verband und seine Arbeit vor und ging auf folgende wesentliche Punkte ein:
- Entgelte bei Abschluss einer Mitgliedschaft/Zweckvereinbarung
- Überblick über die Messtechnik und Geräte
- Möglichkeiten der Verkehrsüberwachung
- Möglichkeiten der Parkraumüberwachung
- Sonderverkehrszeichen
Beschluss
Der Gemeinderat hat die Verbandssatzung (VS) vom 7. Mai 2007, zuletzt geändert durch Satzung vom 14. November 2024 und den aktuellen Entwurf einer Zweckvereinbarung zur Kenntnis genommen.
Der Gemeinderat beschließt nunmehr den Abschluss der „Zweckvereinbarung zur Übertragung von Aufgaben und Befugnissen im Rahmen der gemeindlichen Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 24 des Straßenverkehrsgesetzes“ mit dem Zweckverband kommunale Verkehrsüberwachung Südostbayern, Töging a. Inn, in der vorliegenden Entwurfsfassung.
Die den Gemeinden durch § 88 Abs. 3 ZustV grundsätzlich übertragenen Aufgaben zur Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 24 StVG werden dabei auf der Grundlage des § 4 Abs. 1 Satz 2 VS in § 2 Abs. 1 und 2 der Zweckvereinbarung im nachfolgend genannten Umfang übertragen (Aufgabenübertragung):
§ 4 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe a (ruhender Verkehr)
§ 4 Abs. 1 Satz 2 Buchstaben a und d hierzu (einschl. Bußgeldstelle)
x § 4 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe b (zulässige Geschwindigkeit)
x § 4 Abs. 1 Satz 2 Buchstaben b und d hierzu (einschl. Bußgeldstelle)
x § 4 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe c (Sonderverkehrszeichen)
x § 4 Abs. 1 Satz 2 Buchstaben c und d hierzu (einschl. Bußgeldstelle)
Die Geltungsdauer der Zweckvereinbarung wird gemäß § 6 Abs. 1 des Vereinbarungsentwurfes auf zwei Jahre ab Wirksamwerden – unter Berücksichtigung des § 6 Abs. 3 VS – festgelegt.“
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 6
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5. Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Einfamilienhauses mit PKW-Doppelgarage auf Fl.Nr. 47, Gemarkung Oberergoldsbach in Oberergoldsbach
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann)
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Sitzung des Gemeinderates
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20.05.2025
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ö
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beschließend
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5 |
Sachverhalt
Der Grundstückseigentümer stellt Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Einfamilienhauses mit PKW-Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 47, Gemarkung Oberergoldsbach in Oberergoldsbach.
Im Lageplan wurden folgende Maße eingetragen: Wohnhaus: 13 m x 11 m und Doppelgarage: 7 m x 6 m. Der Abstand zwischen Garage und Grenze beträgt 3 m. Da die Höhe der Garage aus den eingereichten Planunterlagen nicht ersichtlich ist kann nicht beurteilt werden, ob Abstandsflächen ausgelöst werden. Eine Abstandsflächenübernahmeerklärung zum Nachbargrundstück liegt nicht vor.
Die Nachbarunterschriften wurden vom Antragsteller nicht beigebracht.
Ein Bebauungsplan besteht für dieses Grundstück nicht. Lt. Prüfung unseres Bauamtes, handelt es sich hierbei um ein Vorhaben nach § 35 BauGB (Außenbereich), da nach § 34 BauGB (Innenbereich) nur die für die angemessene Fortentwicklung vorhandene Bebauung maßstabsbildend ist. Als relevante bauliche Anlagen gelten nur Bauwerke, die dem ständigen Aufenthalt von Menschen dienen.
Die 2 eingetragenen Stellplätze sind gemäß Stellplatzsatzung ausreichend.
Eine Sondervereinbarung nach § 7 Entwässerungssatzung (EWS) für einen (weiteren) Kanalanschluss liegt nicht vor.
Beschluss
Ein Anspruch auf eine Asphaltierung der Zufahrtsstraße besteht nicht. Die Kosten für einen Schmutz- und Regenwasserhausanschluss sind vom Antragsteller zu tragen.
Die Erschließung mit Wasser, Telekommunikation und Strom hat der Antragsteller eigenständig zu organisieren und die Kosten hierfür zu tragen. Ein Anspruch auf eine neue Straßenbeleuchtung besteht nicht. Es ist eine Rückhaltung gemäß der „Satzung über die öffentliche Entwässerungseinrichtung der Gemeinde Hohenthann“ zu erstellen. Vor Bauantragsstellung ist mit dem Grundstückseigentümer eine Sondervereinbarung nach § 7 Entwässerungssatzung (EWS) für einen weiteren Kanalanschluss abzuschließen.
Der Gemeinderat beschließt außerdem, dass diesem Bauantrag zugestimmt wird und hierfür das gemeindliche Einvernehmen erteilt wird.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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6. Freiflächen-Photovoltaikanlagen - eingereichte Anträge 2025
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann)
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Sitzung des Gemeinderates
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20.05.2025
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ö
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6 |
Sachverhalt
Nach Aufstellung der Leitlinien für die Zulassung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen mit Stand Juli 2023 gingen 2 Anträge bis 30.04.2025 bei der Gemeinde ein.
- Südwerk Energien GmbH, Burgkunstadt; Fl.Nr. 2441 (TF), Gem. Oberergoldsbach 7,5 ha
Brigitte Ganslmeier, Grafenhaun Fl.Nr. 1815 Gem. Petersglaim, 7,5 ha
Die Vorsitzende erläuterte anhand einer Tabelle die Bewertung der eingereichten Anträge gemäß der Leitlinie für die Zulassung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen.
Für die Anlage in Oberergoldsbach sind Störungen für Gebäude vorhanden, da der Abstand geringer als 200 m ist. Es wurde eine Einverständniserklärung für Buch 3 abgegeben. Die Entfernung zu Buch 1 und 2 betragen ca. 180 m. Beide Anlagen haben eine mittlere Ackerzahl, sodass eine Abwägung zu treffen ist. Die Flächenbegrenzung ist bei beiden Anlagen eingehalten.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, dass beide Anträge zurückgestellt werden und bis zur weiteren Behandlung die Beteiligung an den Erträgen der Standortkommune, sowie die Speicherlösung geklärt wird.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 1
Abstimmungsbemerkung
Gemeinderat Ganslmeier nahm an der Beratung und Abstimmung gemäß Art. 49 Abs. 1 GO nicht teil.
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7. Festlegung des Straßenbauprogramm 2025
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann)
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Sitzung des Gemeinderates
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20.05.2025
|
ö
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7 |
Sachverhalt
Für das Straßenbauprogramm 2025 hat das Ingenieurbüro Ferstl für einige Straßenabschnitte eine Kostenschätzung erstellt. Es wurden folgende Straßen untersucht (Kosten brutto inkl. Baustelleneinrichtung):
- GVS Grafenhaun – Hader (148.700 €), nur Schadstellen (61.900 €)
- GVS Kirchberg – Mantel (150.700 €)
- Kreuzung Bibelsbach – Biberg (29.100 €)
- Rosenauer Straße und Rest Friedhofstraße in Hohenthann (186.200 €)
- OD Untergambach (Bereich Doppelkurve HsNr. 1) (57.800 €)
- Kleinschadstellen (26.200 €)
- Hochreuth zu GVS (76.576 €)
- Zieglstadl Fl.Nr. 693 (42.505 €)
- Oberergoldsbach Waldstück zu Buch Fl.Nr. 22 (252.091 €)
In der Rosenauer Straße wurde eine Kanalbefahrung durchgeführt. Es wurden einige Schad-stellen, hauptsächlich Wassereintritte, gefunden. Laut Aussage des Ingenieurbüro Ferstl ist eine Sanierung im offenen Graben nicht sinnvoll (Grundwasser, massive Wasserhaltung nötig). Daher wird eine Sanierung mit Inlinern vorgeschlagen.
Die Maßnahme der Kanalsanierung und der Straßensanierung soll im Jahr 2026 durchgeführt werden, da im Haushalt 2025 keine Kosten für Kanalsanierung in diesem Umfang eingestellt sind. Außerdem wird die Nahwärmeleitung dieses Jahr noch verlegt.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, dass folgende Straßen in das Straßenbauprogramm 2025 mit aufgenommen und saniert werden:
- GVS Grafenhaun – Hader (61.900 € brutto)
- Kreuzung Bibelsbach – Biberg (29.100 € brutto)
- OD Untergambach (Bereich Doppelkurve HsNr. 1, 57.800 € brutto)
- Kleinschadstellen (26.200 brutto)
- Hochreuth zu GVS (76.576 brutto €)
- Zieglstadl Fl.Nr. 693 nur Teilbereich von ca. 50 m - 70 m (ca. 20.000 € brutto)
Das Ingenieurbüro Ferstl soll die weiteren Planungsschritte und die Ausschreibung erstellen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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8. Vorstellung der Vorplanung des Natürlicher Rückhaltes am Türkenfelder Bach
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann)
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Sitzung des Gemeinderates
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20.05.2025
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ö
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8 |
Sachverhalt
Bei der Berechnung (HQ100 = Überschwemmungen durch den Türkenfelder Bach) im Sturzflutrisikomangement (Juni 2023) wurde nur ein geringes Schadenspotential an Gebäuden festgestellt. Erst bei der Betrachtung des wild abfließenden Wassers (N100) zeigt sich, dass mehrere Gebäude betroffen sind. Bei der Förderung eines Hochwasserrückhaltebeckens ist die Bausumme im Verhältnis zum Schadenspotential zu betrachten. Da dies sehr gering ist, kann eine Förderung durch das WWA nicht erfolgen.
Um die Anlieger aber besser schützen zu können wurde nun auf dem Flurstück Nr. 45, Gemarkung. Türkenfeld eine Vorplanung erstellt, um die Möglichkeit einer Natürlichen Rückhaltung zu prüfen.
Dies erfolgte in Absprache mit dem Wasserwirtschaftsamt Herrn Haberl und Herrn Nöscher, die am 15.01.2025 sich ein Bild von der Örtlichkeit machten.
Der im Planungsbereich geradlinig verlaufende Türkenfelder Bach soll nach Norden mäandriert werden. Der Bachverlauf wird von unten her mit einem flacheren Gefälle geplant, um eine Absenkung des Niveaus zu erreichen. In diesem Zusammenhang wird auch der angrenzende Bereich abgesenkt. Am östlichen Grundstücksbereich wird eine Bodenwelle (ca. 45 cm) erstellt, die dann einen natürlichen Rückhalt erzeugt. Durch diese Maßnahme können ca. 3000 m³ Wasser zurückgehalten bzw. verlangsamt dem Bachlauf wieder zugeführt werden.
Nach Auskunft des Wasserwirtschaftsamtes Landshut kann die Baumaßnahme als „Gewässerausbau“ gewertet werden und gemäß der RZWas 2025 (Richtlinie für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben) mit 90 % der anrechenbaren Kosten gefördert werden.
Ein höherer Damm würde einem natürlichen Rückhalt nicht mehr entsprechen und könnte dann nicht mehr gefördert werden.
Für den Zuwendungsantrag muss eine wasserrechtliche Genehmigung vorliegen. Dieser Antrag auf Gewässerausbau ist bei Landratsamt Landshut, Sachgebiet Wasserrecht zu stellen.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, dass mit der Vorplanung Einverständnis besteht. Es soll die Wasserrechtliche Erlaubnis beantragt werden. Außerdem soll dann anschließend ein Zuwendungsantrag beim Wasserwirtschaftsamt Landshut gestellt werden. Die Geldmittel sind in den Haushalt 2026 einzuplanen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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9. Teilnahme am zweiten Antragslauf zum ELER-Programm 2023 - 2027 für die GVS Gatzkofen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann)
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Sitzung des Gemeinderates
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20.05.2025
|
ö
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|
9 |
Sachverhalt
Das Amt für ländliche Entwicklung hat der Gemeinde mitgeteilt, dass es noch die Möglichkeit zur Bewerbung im zweiten Antragslauf zum ELER-Programm 2023 – 2027 gibt. Gefördert werden können Investitionen in den Bereichen „Dorferneuerung/Kleine Infrastrukturen (DKI)“. Die Förderhöhe beträgt 60 % der tatsächlich entstandenen zuwendungsfähigen Ausgaben.
Für die Gemeinde Hohenthann ist eine Förderung für den Ausbau der Gemeindeverbindungsstraße von der Kr LA36 nach Gatzkofen (Fl.Nr. 1344, Gem. Andermannsdorf und einer Teilfläche der Fl.Nr. 1310 Gem. Andermannsdorf (ca. 140 m lang) und der neu zu errichtenden Brücke möglich.
Bereits im Jahr 2017 wurde mit Herrn Huber eine Vereinbarung über den notwendigen Grunderwerb abgeschlossen. Nun hat sich bei der diesjährigen Brückenprüfung noch gezeigt, dass die Brücke über den Renzenbach ertüchtigt werden muss.
Wie bereits bei TOP 7 angesprochen, soll die GVS Kirchberg-Mantel, sowie die GVS Oberergoldsbach – Buch auch in das ELER Programm mit aufgenommen, bzw. abgeklärt werden, ob dies möglich ist.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, dass sich die Gemeinde am zweiten Antragslauf zum ELER-Programm 2023 - 2027 für folgende Maßnahmen bewirbt:
- Gemeindeverbindungsstraße von der Kr LA36 nach Gatzkofen (Fl.Nr. 1344, Gem. Andermannsdorf und einer Teilfläche der Fl.Nr. 1310 Gem. Andermannsdorf (ca. 140 m lang) und der neu zu errichtenden Brücke
GVS Kirchberg-Mantel Fl.Nr. 528 Gem. Andermannsdorf
GVS Oberergoldsbach – Buch (Waldstück TF Fl.Nr. 22 Gem. Oberergoldsbach)
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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10. Verschiedenes, Wünsche, Anträge
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann)
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Sitzung des Gemeinderates
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20.05.2025
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ö
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beschließend
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10 |
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10.1. Information zu Baumaßnahmen in anderen Gemeindegebieten
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann)
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Sitzung des Gemeinderates
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20.05.2025
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ö
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10.1 |
Sachverhalt
Die Firma OneSolar plant entlang der Bahnlinie Landshut – Regensburg auf den Flurstücken Nr. 841, 839, 832, 823, Gmkg. Altheim, Markt Essenbach die Errichtung von Photovoltaikanlagen. Es wird eine Fläche von 140.113 m² überbaut. Die Leistung der Anlage beträgt 32.900,985 kWp.
Da das Bauvorhaben nach § 35 Abs. 1 Nr. 8 BauGB und Art. 57 Abs. 1 BayBo genehmigungsfrei ist, wird kein Bauleitplanverfahren und auch kein Bauantragsverfahren durchgeführt.
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10.2. Information zur Besichtigung der Winenergieanlage Wachelkofen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann)
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Sitzung des Gemeinderates
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20.05.2025
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ö
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10.2 |
Sachverhalt
Erste Bürgermeisterin Weiß informierte den Gemeinderat, dass am 05.07.2025 im Rahmen der Aktion „Bayern macht Wind“ eine Besichtigung der Windenergieanlage in Wachelkofen stattfindet. Dies bietet die Stabsstelle Energiewende der Regierung von Niederbayern an. Die Teilnahme ist kostenlos, eine vorherige Anmeldung ist erforderlich. Die Information wird an die Gemeinderäte per E-Mail verteilt.
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10.3. Informationen und Anfragen der Gemeinderäte
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann)
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Sitzung des Gemeinderates
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20.05.2025
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ö
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10.3 |
Sachverhalt
Information GR Ganslmeier:
Gemeinderat Ganslmeier informierte, dass er von den Weihenstephaner Vereinen angesprochen wurde, dass am 02.08.2025 ein Volleyballturnier auf dem neuen Beachvolleyballplatz stattfindet und der Gemeinderat eingeladen ist, mit einer Mannschaft teilzunehmen.
Nach Rückmeldung der Mitglieder wird man eine Teilnahme aus Zeitgründen absagen.
Anfrage Gemeinderat Müller:
Gemeinderat Müller bittet den Bauhof darum, sich in Türkenfeld den Zustand der Straße ab der Hausnummer 61 bis 81 sowie die Dorfstraße anzuschauen, speziell auch die Unterflurhydranten.
Datenstand vom 04.06.2025 12:14 Uhr