Datum: 18.11.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Pfarrsaal Hohenthann
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Hohenthann
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:25 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:25 Uhr bis 22:45 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Ergänzung Tagesordnung - Antrag der CSU "Mit Luftfilteranlagen gegen Corona"
2 Genehmigung der Niederschrift vom 28.10.2020
3 Billigungsbeschluss zur Auslegung des Vorentwurfs zum Bebauungs- und Grünordnungsplanes „GE West“ in Hohenthann
4 Billigungsbeschluss zur Auslegung des Vorentwurfs eines Deckblattes Nr. 18 zum Flächennutzungsplan Hohenthann
5 Billigungsbeschluss zur Auslegung des Vorentwurfs eines Deckblatt Nr. 2 zum Bebauungs- und Grünordnungsplanes „GE Nord“ in Hohenthann
6 Antrag auf Erweiterung zu einen Mehrgenerationenhaus auf Fl.Nr. 17/18, Gemarkung Weihenstephan in Weihenstephan
7 Antrag auf Anbau einer überdachten Terrasse an ein bestehendes Einfamilienhaus auf Fl.Nr. 133/3, Gemarkung Schmatzhausen im Baugebiet "Schmatzhausen Nord"
8 Antrag auf Ausbau des bestehenden Garagenspeichers und Errichtung von zwei Dachgauben auf Fl.Nr. 2735/1, Gemarkung Oberergoldsbach in Unkofen
9 Antrag auf Neubau einer Doppelhaushälfte mit Einliegerwohnung und Doppelgarage auf Fl.Nr. 1272/39, Gemarkung Türkenfeld im Baugebiet Am Büchlacker
10 Antrag auf Neubau einer Doppelhaushälfte mit Einliegerwohnung und Doppelgarage auf Fl.Nr. 1272/40, Gemarkung Türkenfeld im Baugebiet Am Büchlacker
11 Antrag auf Vorbescheid über den Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf Fl.Nr. 1242/3, Gemarkung Türkenfeld in Hohenthann
12 Antrag auf Vorbescheid für den Neubau eines Wohnhauses auf Fl.Nr. 748, Gemarkung Andermannsdorf in Eberstall
13 Antrag auf isolierte Befreiung für die Errichtung einer Winkelstützwand mit Doppelstabmattenzaun auf Fl.Nr.1267/15, Gemarkung Türkenfeld im Baugebiet "Am Büchlacker"
14 Antrag auf isolierte Befreiung für die Errichtung eines Sicht- und Lärmschutzzaunes WPC und L-Steinen mit einer Gesamthöhe von 1,97m auf Fl.Nr.1283/8, Gemarkung Türkenfeld im Baugebiet "Zwischen Gambacher Straße und Sportplatzstraße"
15 Antrag auf Errichtung eines Einfamilienhauses mit Carport auf Fl.Nr. 1638/20, Gemarkung Andermannsdorf im Baugebiet "Am Gambach" im Genehmigungsfreistellungsverfahren
16 Antrag auf Errichtung eines Wohnhauses mit Garage auf Fl.Nr. 1638/13, Gemarkung Andermannsdorf im Baugebiet "Am Gambach" im Genehmigungsfreistellungsverfahren
17 Antrag auf Neubau eines Wohnhauses mit Garage, Carport und Gartengeräteraum auf Fl.Nr. 1638/6, Gemarkung Andermannsdorf im Baugebiet "Am Gambach" im Genehmigungsfreistellungsverfahren
18 Feststellung der Jahresrechnung 2019
19 Antrag der CSU "Luftfilteranlagen gegen Corona"
20 Verschiedenes, Wünsche, Anträge
20.1 Stellungnahme zu Bauleitplänen anderer Gemeinden
20.2 Information zu TenneT
20.3 Bekanntgabe von Vergaben
20.4 Bekanntgabe des Bewerbungsverfahrens zum Gewerbegebiet "GE West"
20.5 Überprüfung der Flutlichtanlagen
20.6 nächste Gemeinderatssitzungen
20.7 Versetzung RBO Haltestelle Andermannsdorf
20.8 Trinkwasserbrunnen an der Grundschule
20.9 Anfrage Zweite Bürgermeisterin Beck

zum Seitenanfang

1. Ergänzung Tagesordnung - Antrag der CSU "Mit Luftfilteranlagen gegen Corona"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 18.11.2020 ö beschließend 1

Sachverhalt

Die CSU stellte den Antrag, die Tagesordnung um einen weiteren Tagesordnungspunkt zu erweitern. Da es sich um eine dringende Angelegenheit handelt, ist ein Mehrheitsbeschluss ausreichend, auch wenn nicht alle Gemeinderatsmitglieder anwesend sind.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dass die Tagesordnung um den Antrag der CSU „Mit Luftfilteranlagen gegen Corona“ erweitert wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

2. Genehmigung der Niederschrift vom 28.10.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 18.11.2020 ö beschließend 2

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Gemeinderäte Blechschmidt und Pöschl stimmten nicht mit ab, da sie an der Sitzung vom 28.10.2020 nicht anwesend waren.

zum Seitenanfang

3. Billigungsbeschluss zur Auslegung des Vorentwurfs zum Bebauungs- und Grünordnungsplanes „GE West“ in Hohenthann

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 18.11.2020 ö beschließend 3

Sachverhalt

Für die Vorstellung des Vorentwurfes zum Bebauungsplan konnte erste Bürgermeisterin Andrea Weiß den Architekten Ludwig Bindhammer begrüßen.
Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 20.03.2019 beschlossen, dass ein Bebauungs- und Grünordnungsplan "GE West" in Hohenthann aufgestellt wird. Von dem Architekturbüro Bindhammer, Bayerbach wurde nun ein Vorentwurf erarbeitet.
Herr Bindhammer teilte mit, dass die Grundzüge bereits vor Monaten besprochen wurden und nun die Entwässerungsplanung des Ingenieurbüros Dietlmeier in die Planung eingeflossen sind. Im nördlichen Bereich außerhalb des Gewerbegebiets entsteht ein Regenrückhaltebecken, westliche sowie südlich entsteht jeweils ein Weg, in denen die Ableitungen vorgesehen sind. Zudem entsteht im südlichen Bereich eine Retentionsfläche. Die ursprünglich geplante Begrünung wurde herausgenommen, da diese auf privaten Flächen vorgenommen werden soll.
Die Auffüllungen und Abgrabungen sind in vier Teilbereiche gegliedert und präzisiert. Aufgrund der Hanglage sind im Teilbereich 1 und Teilbereich 4 jeweils bis zu 3 Meter an Auffüllung erlaubt. Ansonsten kann man mit 1 Meter Abgrabung bzw. Auffüllung auskommen. Zwischen den einzelnen Gewerbeparzellen sind Geländeaufschüttungen und Geländeabgrabungen erst in einem Abstand von 0,50 m zur benachbarten Parzelle zulässig.
Sowohl bei der Dachform als auch bei der Dachneigung ist keine Festsetzung vorgesehen. Bei der Dachdeckung sind unbekleidete Dachdeckungen aus Kupfer-, Zink und Bleiblech nicht zulässig. Die Wandhöhe wird auf max. 10 Meter Traufhöhe und max. 14 Meter Firsthöhe festgesetzt.
Bei der Einfriedung sind Maschendrahtzäune und Metallzäune bis zu einer Höhe von 3,00 m ab OK. Gelände zulässig, Sockel sind unzulässig. Abstandsflächen werden nach Art. 6 BayBO angeordnet.
Am Nordrand sind als öffentliche, leistungsfähige Ortsrandeingrünung Groß- und Obstbaum-Hochstämme sowie flächige Gehölzpflanzungen festgesetzt. Mindestens 20 % der privaten Grundstücksflächen sind als private Grünflächen anzulegen. Die Verkehrsflächen sind wasserdurchlässig auszubilden. Werbeanlagen sind zulässig, allerdings nicht blinkend.
Das Schallschutzgutachten des Fachbüros wurde entsprechend übernommen, die Lärmkontingente sind einzuhalten. Betriebsleiterwohnungen sind nur ausnahmsweise zulässig.
Das anfallende Niederschlagswasser wird in das Regenrückhaltebecken geleitet. Gewerbebetriebe, die nach Merkblatt DWA-M 153 "Handlungsempfehlungen zum Umgang mit Regenwasser" eine Vorreinigung für das abfließende Regenwasser benötigen, um in den Auhofer Graben einleiten zu können, müssen diese jedoch auf den eigenen Flächen durchführen.
Als Hinweise werden noch folgende Punkte aufgeführt:
Das anfallende Niederschlagswasser sollte möglichst als Brauchwasser genutzt werden. Bei Baum- und Strauchpflanzungen neben Leitungstrassen, sind ggfs. geeignete Schutzmaßnahmen vorzunehmen. Es sollte insektenfreundliche Außenbeleuchtung angebracht werden. Bodendenkmäler sind entsprechend anzuzeigen. Zum Schutz der Nachbarn werden weitere Schallschutzmaßnahmen empfohlen. Mit der Eingabeplanung kann ein qualifizierter Freiflächengestaltungsplan im Genehmigungsverfahren eingefordert werden. Die ordnungsgemäße Verbringung des im Zuge der Baumaßnahme anfallenden Bodenaushubs, der nicht im Rahmen des Massenausgleichs wiederverwendet wird, muss mit der Eingabeplanung der uNB aufgezeigt werden. Dachbegrünungen sind zugelassen. Die erforderlichen Ausgleichsflächen werden sowohl innerhalb des Geltungsbereichs als auch extern erbracht.
Bei den Planzeichen als Festsetzungen wird ein Gewerbegebiet „GE“ festgesetzt. Anlagen für kirchliche und kulturelle Zwecke sowie Vergnügungsstätten sind ausgeschlossen.
Die GRZ ist auf 0,8 festgesetzt. Aufgrund der festgelegten Wandhöhe ist demnach die Festsetzung der GFZ nicht notwendig.
Die Eingriffsfläche des Bebauungsplans beträgt 30.941 m² Ackerfläche. Zum Ausgleichsbedarf wird ein Kompensationsfaktor von 0,5 angenommen. Demnach werden 15.471 m² an Ausgleichsfläche benötigt. Innerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans werden 2.757 m² des Retentionsbeckens und des Retentionsstreifens (Anerkennungsfaktor 1,0) sowie 277 m² der Ortsrandeingrünung im Norden (Anerkennungsfaktor 1,0) angegeben. Die Restfläche von 12.437 m² wird extern ausgeglichen. Hierzu besteht das Grundstück Fl.Nr. 1153, Gemarkung Petersglaim mit 9.488 m². Die derzeitige Ackerfläche wird als Streuobstwiese aufgewertet. Mit einem Anerkennungsfaktor von 1,5 entsteht eine Ausgleichsfläche von 14.232 m².
Das Regenrückhaltebecken wird nicht komplett als interne Ausgleichsfläche gewertet, da dieses ggfs. erweitert werden kann.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dass die Hinweise unter E.2 aus dem Bebauungsplan herausgenommen werden. Weiter beschließt der Gemeinderat, dass neben den Anlagen für kirchliche und kulturelle Zwecke sowie Vergnügungsstätten auch Boardinghäuser, Beherbergungsbetriebe, Rotlichtmilieu, Casinos und Spielhallen ausgeschlossen werden.
Der Gemeinderat beschließt außerdem, dass im Teilbereich 1 die Traufhöhe auf max. 7 Meter sowie die Firsthöhe auf max. 11 Meter reduziert werden. Zwischen der Grundstücksgrenze der Wohnbebauung und dem Baufenster des Gewerbegrundstücks soll ein Abstand von insgesamt 10 Metern entstehen. Die Abstandsflächen sind demnach entsprechend festzusetzen.
Abschließend billigt der Gemeinderat den Vorentwurf des Bebauungs- und Grünordnungsplanes in der Fassung vom 18.11.2020 und beschließt, dass die Verwaltung beauftragt wird die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und die Fachstellenanhörung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB hierfür durchzuführen. Das Verfahren soll nach § 13 BauGB erfolgen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

4. Billigungsbeschluss zur Auslegung des Vorentwurfs eines Deckblattes Nr. 18 zum Flächennutzungsplan Hohenthann

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 18.11.2020 ö beschließend 4

Sachverhalt

Für die Vorstellung des Vorentwurfes zum Bebauungsplan konnte erste Bürgermeisterin Andrea Weiß den Architekten Ludwig Bindhammer begrüßen.
Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 10.04.2019 beschlossen, dass ein Deckblatt Nr. 18 zum Flächennutzungsplan Hohenthann aufgestellt wird. Von dem Architekturbüro Bindhammer, Bayerbach wurde nun ein Vorentwurf erarbeitet.
Die derzeit landwirtschaftliche Fläche soll künftig als Gewerbefläche dargestellt werden.

Beschluss

Der Gemeinderat billigt den Vorentwurf des Deckblattes Nr. 18 zum Flächennutzungsplan Hohenthann in der Fassung vom 18.11.2020 und beschließt, dass die Verwaltung beauftragt wird die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und die Fachstellenanhörung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB hierfür durchzuführen. Das Verfahren soll nach § 13 BauGB erfolgen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

5. Billigungsbeschluss zur Auslegung des Vorentwurfs eines Deckblatt Nr. 2 zum Bebauungs- und Grünordnungsplanes „GE Nord“ in Hohenthann

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 18.11.2020 ö beschließend 5

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 13.10.2020 beschlossen, dass ein Deckblatt Nr. 2 zum Flächennutzungsplan Hohenthann aufgestellt wird. Von der Gemeinde wurde ein Vorentwurf erarbeitet.

Beschluss

Der Gemeinderat billigt den Vorentwurf des Deckblatts Nr. 2 zum Bebauungs- und Grünordnungsplanes in der Fassung vom 18.11.2020 und beschließt, dass die Verwaltung beauftragt wird die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und die Fachstellenanhörung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB hierfür durchzuführen. Das Verfahren soll nach § 13 BauGB erfolgen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

6. Antrag auf Erweiterung zu einen Mehrgenerationenhaus auf Fl.Nr. 17/18, Gemarkung Weihenstephan in Weihenstephan

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 18.11.2020 ö beschließend 6

Sachverhalt

Die Grundstückseigentümer stellen Antrag auf Erweiterung zu einem Mehrgenerationenhaus auf dem Grundstück Fl.Nr. 17/18, Gemarkung Weihenstephan in Weihenstephan.
Die Nachbarunterschriften wurden vom Antragsteller teilweise beigebracht.
Ein Bebauungsplan besteht für dieses Grundstück nicht. Es handelt sich somit um einen Fall nach § 34 BauGB. Bereits in der Gemeinderatssitzung vom 26.05.2020 wurde der Antrag auf Vorbescheid behandelt. Ein genehmigter Vorbescheid vom 20.10.2020 liegt mittlerweile vor.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dass diesem Bauantrag zugestimmt wird und hierfür das gemeindliche Einvernehmen erteilt wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

7. Antrag auf Anbau einer überdachten Terrasse an ein bestehendes Einfamilienhaus auf Fl.Nr. 133/3, Gemarkung Schmatzhausen im Baugebiet "Schmatzhausen Nord"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 18.11.2020 ö beschließend 7

Sachverhalt

Die Grundstückseigentümer stellen Antrag auf Anbau einer überdachten Terrasse an ein bestehendes Einfamilienhaus auf dem Grundstück Fl.Nr. 133/3, Gemarkung Schmatzhausen in Schmatzhausen.
Die Nachbarunterschriften wurden vom Antragsteller vollständig beigebracht. Das Bauvorhaben befindet sich im Bebauungsplangebiet „Schmatzhausen Nord“ in Schmatzhausen.
Folgende Festsetzung des Bebauungsplanes wird in dem Bauantrag nicht eingehalten:
- Dachform Flachdach (B-Plan: Nebengebäude sind dem Hauptgebäude anzupassen, Satteldach)
- Dachneigung 4 ° (B-Plan: 28 °– 35 °)

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dass den oben aufgeführten Befreiungen zugestimmt und hierfür das gemeindliche Einvernehmen erteilt wird.
Der Gemeinderat beschließt außerdem, dass diesem Bauantrag zugestimmt wird und hierfür das gemeindliche Einvernehmen erteilt wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

8. Antrag auf Ausbau des bestehenden Garagenspeichers und Errichtung von zwei Dachgauben auf Fl.Nr. 2735/1, Gemarkung Oberergoldsbach in Unkofen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 18.11.2020 ö beschließend 8

Sachverhalt

Der Grundstückseigentümer stellt Antrag auf Ausbau des bestehenden Garagenspeichers und Errichtung von zwei Dachgauben auf dem Grundstück Fl.Nr. 2735/1, Gemarkung Oberergoldsbach in Unkofen.
Die Nachbarunterschriften wurden vom Antragsteller nicht vollständig beigebracht.
Ein Bebauungsplan besteht für dieses Grundstück nicht. Es handelt sich somit um einen Fall nach § 34 BauGB.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dass diesem Bauantrag zugestimmt wird und hierfür das gemeindliche Einvernehmen erteilt wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Gemeinderat Hummel nahm an der Beratung und Abstimmung gem. Art. 49 Abs. 1 GO nicht teil.

zum Seitenanfang

9. Antrag auf Neubau einer Doppelhaushälfte mit Einliegerwohnung und Doppelgarage auf Fl.Nr. 1272/39, Gemarkung Türkenfeld im Baugebiet Am Büchlacker

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 18.11.2020 ö beschließend 9

Sachverhalt

Die Bauherrin stellt Antrag auf Neubau einer Doppelhaushälfte mit Einliegerwohnung und Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 1272/39, Gemarkung Türkenfeld in Hohenthann.
Die Nachbarunterschriften sollten von der Gemeinde eingeholt werden. Diese sind nicht vollständig beigebracht.
Das Bauvorhaben befindet sich im Bebauungsplangebiet „Am Büchlacker“ in Hohenthann.
Folgende Festsetzung des Bebauungsplanes wird in dem Bauantrag nicht eingehalten:
- Überschreitung der GRZ  0,32 (B-Plan: 0,30)
- Überschreitung der GFZ 0,55 (B-Plan: 0,50)
- Überschreitung der max. Kniestockhöhe 1,235 m (B-Plan: 0,80m)
- Überschreitung der max. Wandhöhe 6,33 m (B-Plan: 4,10m)
- Ansichtsfläche größte Gaube: 8,21m² (B-Plan: 2m²)
- Farbe Dachdeckung: anthrazit (B-Plan: naturrot)
Folgende Abweichung von den bauordnungsrechtlichen Vorschriften wird beantragt (diese wird vom LRA überprüft):
- Art. 6 BayBo Abstandsfläche - mittlere Wandhöhe 4,39 m (> 3,00 m)

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dass den oben aufgeführten Befreiungen und Abweichung zugestimmt und hierfür das gemeindliche Einvernehmen erteilt wird.
Der Gemeinderat beschließt außerdem, dass diesem Bauantrag zugestimmt wird und hierfür das gemeindliche Einvernehmen erteilt wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 1

zum Seitenanfang

10. Antrag auf Neubau einer Doppelhaushälfte mit Einliegerwohnung und Doppelgarage auf Fl.Nr. 1272/40, Gemarkung Türkenfeld im Baugebiet Am Büchlacker

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 18.11.2020 ö beschließend 10

Sachverhalt

Die Bauherrin stellt Antrag auf Neubau einer Doppelhaushälfte mit Einliegerwohnung und Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 1272/40, Gemarkung Türkenfeld in Hohenthann.
Die Nachbarunterschriften sollten von der Gemeinde eingeholt werden. Diese sind nicht vollständig beigebracht.
Das Bauvorhaben befindet sich im Bebauungsplangebiet „Am Büchlacker“ in Hohenthann.
Folgende Festsetzung des Bebauungsplanes wird in dem Bauantrag nicht eingehalten:
- Überschreitung der GRZ 0,36 (B-Plan: 0,30)
- Überschreitung der GFZ 0,61 (B-Plan: 0,50)
- Überschreitung der max. Kniestockhöhe 1,235 m (B-Plan: 0,80 m)
- Überschreitung der max. Wandhöhe 6,33 m (B-Plan: 4,10 m)
- Ansichtsfläche größte Gaube: 8,21m² (B-Plan: 2 m²)
- Farbe Dachdeckung : anthrazit (B-Plan: naturrot)
Folgende Abweichung von den bauordnungsrechtlichen Vorschriften wird beantragt (diese wird vom LRA überprüft):
- Art. 6 BayBO Abstandsfläche - mittlere Wandhöhe 4,91 m (> 3,00 m)

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dass den oben aufgeführten Befreiungen und Abweichung zugestimmt und hierfür das gemeindliche Einvernehmen erteilt wird.
Der Gemeinderat beschließt außerdem, dass diesem Bauantrag zugestimmt wird und hierfür das gemeindliche Einvernehmen erteilt wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 1

zum Seitenanfang

11. Antrag auf Vorbescheid über den Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf Fl.Nr. 1242/3, Gemarkung Türkenfeld in Hohenthann

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 18.11.2020 ö beschließend 11

Sachverhalt

Der Bauherr stellt Antrag auf Vorbescheid über den Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 1242/3, Gemarkung Türkenfeld in Hohenthann.
Die Nachbarunterschriften wurden vom Antragsteller vollständig beigebracht.
Bebauungsplan besteht für dieses Grundstück nicht. Es handelt sich somit um einen Fall nach § 34 BauGB.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dass diesem Antrag auf Vorbescheid zugestimmt wird und hierfür das gemeindliche Einvernehmen erteilt wird. Zur Auen-/Volksbadstraße muss der Gebäudeabstand mind. 2 m betragen. Für das geplante Haus wird kein eigener Kanalhausanschluss erstellt. Es hat ein Zusammenschluss mit dem bestehenden Hausanschluss zu erfolgen. Die Leitungen sind daher privat dinglich zu sichern.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

12. Antrag auf Vorbescheid für den Neubau eines Wohnhauses auf Fl.Nr. 748, Gemarkung Andermannsdorf in Eberstall

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 18.11.2020 ö beschließend 12

Sachverhalt

Der Grundstückseigentümer stellt Antrag auf Vorbescheid für den Neubau eines Wohnhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 748, Gemarkung Andermannsdorf in Eberstall.
Die Nachbarunterschriften wurden vom Antragsteller vollständig beigebracht.
Ein Bebauungsplan besteht für dieses Grundstück nicht und es liegt außerhalb des Geltungsbereichs des Flächennutzungsplanes. Es handelt sich hierbei um ein Vorhaben nach §35 Abs.2 BauGB. Die Zufahrt und der Kanalanschluss sind gesichert, Wasser- und Stromanschluss sind nicht gesichert.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dass diesem Vorbescheid zugestimmt wird und hierfür das gemeindliche Einvernehmen erteilt wird.
Ein Anspruch auf eine Asphaltierung der Zufahrtsstraße besteht nicht. Die Kosten für einen Schmutzwasserhausanschluss sind vom Antragsteller zu tragen. Das Regenwasser ist gedrosselt in den Bach einzuleiten. Die Erschließung mit Wasser und Strom hat der Antragsteller eigenständig zu organisieren und die Kosten hierfür zu tragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 5

zum Seitenanfang

13. Antrag auf isolierte Befreiung für die Errichtung einer Winkelstützwand mit Doppelstabmattenzaun auf Fl.Nr.1267/15, Gemarkung Türkenfeld im Baugebiet "Am Büchlacker"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 18.11.2020 ö beschließend 13

Sachverhalt

Für die Errichtung einer Winkelstützwand mit Doppelstabmattenzaun auf dem bereits bebauten Grundstück Fl.Nr. 1267/15, Gemarkung Türkenfeld in Hohenthann, beantragen die Eigentümer die isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Am Büchlacker“ in Bezug auf die Art der Einfriedung sowie die Errichtung eines Sockels. Die Winkelstützwand soll eine sichtbare Höhe von 0,35 - 0,60 m erhalten. Laut Bebauungsplan ist ein Sockel unzulässig. Auf dem Grundstück soll außerdem ein Doppelstabmattenzaun errichtet werden. Laut Bebauungsplan ist lediglich ein Maschendrahtzaun zulässig. Die Gesamthöhe der Einfriedung inkl. des Sockels beläuft sich auf max. 1,40 m (B-Plan: 1,50 m).
Die Unterschriften der Nachbarn wurden von dem Antragsteller beigebracht.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dass diesem Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Am Büchlacker“ zugestimmt wird. Die Verwaltung wird beauftragt einen positiven Genehmigungsbescheid hierfür zu erlassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

14. Antrag auf isolierte Befreiung für die Errichtung eines Sicht- und Lärmschutzzaunes WPC und L-Steinen mit einer Gesamthöhe von 1,97m auf Fl.Nr.1283/8, Gemarkung Türkenfeld im Baugebiet "Zwischen Gambacher Straße und Sportplatzstraße"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 18.11.2020 ö beschließend 14

Sachverhalt

Für die Errichtung eines Sicht- und Lärmschutzzaunes WPC und L-Steinen oder einer Betonmauer auf dem bereits bebauten Grundstück Fl.Nr. 1283/8, Gemarkung Türkenfeld in Hohenthann, beantragen die Eigentümer die isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „zwischen Gambacher Straße und Sportplatzstraße“ in Bezug auf die Art und Höhe der Einfriedung sowie der Sockelhöhe. Die L-Steine/Betonmauer sollen auf einer Länge von 16 m eine sichtbare Höhe von 0,80 m – 1,0 m erhalten. Auf der restlichen Länge von 13 m haben diese eine sichtbare Höhe von 0,15 m. Laut Bebauungsplan ist eine Sockelhöhe ab Straßen- bzw. Gehwegoberkante von max. 0,15 m zulässig. Die Gesamthöhe des Sicht- und Lärmschutzzaunes WPC einschließlich des Sockels soll auf einer Länge von ca. 29 m 1,97 m betragen. Laut Bebauungsplan ist lediglich ein Holzlatten- oder Hanichelzaun mit einer Höhe von max. 1,0 m zulässig.
Die Unterschriften der angrenzenden Nachbarn wurden von dem Antragsteller beigebracht.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dass diesem Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „zwischen Gambacher Straße und Sportplatzstraße“ zugestimmt wird. Die Verwaltung wird beauftragt einen positiven Genehmigungsbescheid hierfür zu erlassen. Die Eigentümer sollen darauf hingewiesen werden, möglichst natürliche Materialien zu verwenden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

15. Antrag auf Errichtung eines Einfamilienhauses mit Carport auf Fl.Nr. 1638/20, Gemarkung Andermannsdorf im Baugebiet "Am Gambach" im Genehmigungsfreistellungsverfahren

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 18.11.2020 ö beschließend 15

Sachverhalt

Die Grundstückseigentümer stellen Antrag auf Errichtung eines Einfamilienhauses mit Carport auf ihrem Grundstück Fl.Nr. 1638/20, Gemarkung Andermannsdorf in Hohenthann im Baugebiet „Am Gambach“, im Genehmigungsfreistellungsverfahren.
Die Nachbarunterschriften wurden vom Antragsteller vollständig beigebracht.
Die Bauherren haben die Gemeinde in Kenntnis gesetzt, dass ihr Bauvorhaben der Genehmigungsfreistellung unterliegt und deshalb für dieses Vorhaben kein Genehmigungsverfahren durchgeführt werden soll. Das Vorhaben liegt im Bebauungsplangebiet „Am Gambach“ in Hohenthann.

zum Seitenanfang

16. Antrag auf Errichtung eines Wohnhauses mit Garage auf Fl.Nr. 1638/13, Gemarkung Andermannsdorf im Baugebiet "Am Gambach" im Genehmigungsfreistellungsverfahren

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 18.11.2020 ö beschließend 16

Sachverhalt

Die Grundstückseigentümer stellen Antrag auf Neubau eines Wohnhauses mit Garage auf ihrem Grundstück Fl.Nr. 1638/13, Gemarkung Andermannsdorf in Hohenthann im Baugebiet „Am Gambach“, im Genehmigungsfreistellungsverfahren.
Die Nachbarunterschriften wurden vom Antragsteller vollständig beigebracht.
Die Bauherren haben die Gemeinde in Kenntnis gesetzt, dass ihr Bauvorhaben der Genehmigungsfreistellung unterliegt und deshalb für dieses Vorhaben kein Genehmigungsverfahren durchgeführt werden soll. Das Vorhaben liegt im Bebauungsplangebiet „Am Gambach“ in Hohenthann.

zum Seitenanfang

17. Antrag auf Neubau eines Wohnhauses mit Garage, Carport und Gartengeräteraum auf Fl.Nr. 1638/6, Gemarkung Andermannsdorf im Baugebiet "Am Gambach" im Genehmigungsfreistellungsverfahren

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 18.11.2020 ö beschließend 17

Sachverhalt

Die Grundstückseigentümer stellen Antrag auf Neubau eines Wohnhauses mit Garage, Carport und Gartengeräteraum auf ihrem Grundstück Fl.Nr. 1638/6, Gemarkung Andermannsdorf in Hohenthann im Baugebiet „Am Gambach“, im Genehmigungsfreistellungsverfahren.
Die Nachbarunterschriften wurden vom Antragsteller vollständig beigebracht.
Die Bauherren haben die Gemeinde in Kenntnis gesetzt, dass ihr Bauvorhaben der Genehmigungsfreistellung unterliegt und deshalb für dieses Vorhaben kein Genehmigungsverfahren durchgeführt werden soll. Das Vorhaben liegt im Bebauungsplangebiet „Am Gambach“ in Hohenthann.

zum Seitenanfang

18. Feststellung der Jahresrechnung 2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 18.11.2020 ö beschließend 18

Sachverhalt

Der Bericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2019 wurde dem Gemeinderat in der nichtöffentlichen Sitzung vom 28.10.2020 bekannt gegeben. Die von Erster Bürgermeisterin Weiß gegebene Aufklärung der Anregungen wurde zur Kenntnis genommen. Einwendungen werden nicht erhoben.
Die im Haushaltsjahr 2019 angefallenen überplanmäßigen und außerplanmäßigen Ausgaben (Haushaltsüberschreitungen) werden, soweit sie erheblich sind und die Genehmigung nicht schon in früheren Gemeinderatsbeschlüssen erfolgt ist, hiermit gemäß Art. 66 Abs. 1 GO nachträglich genehmigt.
Die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2019 wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO mit folgenden Ergebnissen festgestellt und Entlastung erteilt.

Feststellung des Ergebnisses (§ 79 KommHV)

       Verwaltungs-HH        Vermögens-HH        Gesamt-HH

Summe Solleinnahmen     €        8.013.173,61        4.624.523,34        12.637.696,95
+ neuer HH-Einnahmereste        0,00        0,00        0,00
- Abgang alter HH-Einnahmereste        0,00        0,00        0,00
- alter Kassen-Einnahmereste        0,00        1.220,58        1.220,58
                                                        ------------------------------------------------------------------------------
Bereinigte Solleinnahmen        8.013.173,61        4.623.302,76        12.636.476,37
-----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Summe Sollausgaben      €        8.013.173,61        4.623.302,76        12.636.476,37
+ neuer HH-Ausgabereste        0,00        0,00        0,00
- Abgang alter HH-Ausgabereste        0,00        0,00        0,00
- alter Kassen-Ausgabereste        0,00        0,00        0,00
                                                        ------------------------------------------------------------------------------
Bereinigte Sollausgaben        8.013.173,61        4.623.302,76        12.636.476,37
-----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Unterschied        0,00        0,00        0,00

Nachrichtlich:
Zuführung vom VwHH zum VmHH                1.354.927,32

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dass gemäß der oben erwähnten Jahresrechnung entsprechende Entlastung erteilt wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

19. Antrag der CSU "Luftfilteranlagen gegen Corona"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 18.11.2020 ö beschließend 19

Sachverhalt

Die Vorsitzende verlas den Antrag der CSU, in dem diese die Anschaffung von zehn mobile Luftfilteranlagen für acht Klassenzimmer und zwei Fachräume der Grundschule im Rahmen des Förderprogramms für technische Maßnahmen zum infektionsschutzgerechten Lüften in Schulen beantragt.
Gemeinderätin Pöschl hat sich über diese Anlagen schlau gemacht und einige Fakten gesammelt. In der jetzigen Situation müssen die Klassenräume alle 20 Minuten für 5 Minuten gelüftet werden. Da dies auch während der Schulaufgaben durchgeführt wird, leidet die Konzentration der Schülerinnen und Schüler darunter. Auch für die Erstklässler, die das Schreiben erst lernen, ist das Lüften in der kalten Jahreszeit kontraproduktiv.
Die Gesundheit der Lehreinnen und Lehrer sowie der Schülerinnen und Schüler ist sehr wichtig. Mit Luftfilteranlagen kann hier eine gewisse Sicherheit gegeben werden. Auch Rektor Trißl begrüßt diesen Antrag auf Anschaffung von Luftfilteranlagen, da dadurch auch Feinstaub und Grippeviren herausgefiltert werden.
Für die Geräte sind 3 Fakten wichtig: Leistung, Filter und Lärm
  • Leistung: diese berechnet sich aus dem Raumvolumen (LxBxH) multipliziert mit 6.
  • Filter: Dies sollte ein H14 nach DIN 1822 sein, da dieser 99,995% der Schadstoffe aus der Luft entfernt.
  • Lärm: Kleine Geräte sind oftmals sehr laut, weil diese auf höchster Stufe laufen müssen.
Dennoch bleiben sowohl die Maskenpflicht als auch der Abstand sowie ein regelmäßiges Lüften erhalten.
Die Gemeinde kann hier mit einem guten Beispiel vorangehen. Zudem könnten ggfs. auch der Förderverein sowie Gewerbebetriebe einen Beitrag als Spende leisten.

zum Seitenanfang

20. Verschiedenes, Wünsche, Anträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 18.11.2020 ö beschließend 20
zum Seitenanfang

20.1. Stellungnahme zu Bauleitplänen anderer Gemeinden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 18.11.2020 ö beschließend 20.1

Sachverhalt

Der Gemeinderat wird davon in Kenntnis gesetzt, dass die Gemeinde von anderen Gemeinden über folgende Bauleitpläne zur Stellungnahme aufgefordert wurde:
  • Markt Ergolding
Änderung des Bebauungsplanes „An der Isar“ mit Deckblatt Nr. 2 (erste Auslegung)
Grund: Sanierung der bestehenden Mehrfamilienhäuser (Aufstockung um ein Geschoss für Dachterrassenwohnungen, Anpassung der Baugrenzen wegen Einbau einer Aufzugsanlage, Anpassung der Baugrenzen für Stellplätze und Garagen)
  • Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplan „Photovoltaik-Freiflächenanlage Engmühle-Nord West“ und Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes durch Deckblatt Nr. 32 (zweite Auslegung)
Bereitstellung geeigneter Flächen zur Erzeugung erneuerbarer Energien.
Das Planungsgebiet hat eine Größe von 34.817 m²
Belange der Gemeinde sind hiervon nicht betroffen.

zum Seitenanfang

20.2. Information zu TenneT

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 18.11.2020 ö beschließend 20.2

Sachverhalt

Die in der letzten Gemeinderatssitzung beschlossene Stellungnahme für die Juraleitung der Firma TenneT wurde entsprechend übermittelt. Nach Auskunft der Firma TenneT wird diese zur Kenntnis genommen, hat jedoch noch keine Gewichtung für das Verfahren. Erst die offizielle Stellungnahme während des Raumordnungsverfahrens, welches voraussichtlich Anfang des Jahres 2021 durchgeführt wird, wird in die Abwägung aufgenommen.
Auch mit Bürgermeister Robold vom Markt Ergoldsbach wurde Rücksprache gehalten. Dieser favorisiert ebenfalls die großräumige Umgehung von Kläham mit Anschluss an die B15 neu.

zum Seitenanfang

20.3. Bekanntgabe von Vergaben

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 18.11.2020 ö beschließend 20.3

Sachverhalt

Für folgende Beschlüsse sind die Gründe der Geheimhaltung weggefallen:

Feuerwehren
Ersatzbeschaffung:                Fa. Albert Ziegler GmbH, Giengen/Brenz

Grundschule Hohenthann
Schulmöbel Klasse 3B:        Fa. VS, München

zum Seitenanfang

20.4. Bekanntgabe des Bewerbungsverfahrens zum Gewerbegebiet "GE West"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 18.11.2020 ö beschließend 20.4

Sachverhalt

Der Gemeinderat beschloss in seiner letzten nicht-öffentlichen Sitzung, Leitlinien zur Vergabe der Gewerbegrundstücke im „GE West“ aufzustellen und eine Bewerbungsfrist festzulegen.
Gewerbetreibende können sich demnach in der Zeit von 01.12.2020 bis 28.02.2021 mit einem entsprechenden Bewerbungsbogen für ein Grundstück im Gewerbegebiet „GE West“ in Hohenthann bewerben.
Die Bewerbungsunterlagen, ein Informationsblatt, die Leitlinien sowie die textlichen Festsetzungen des Bebauungsplans aus der ersten Auslegung werden ab 01.12.2020 auf der Homepage der Gemeinde Hohenthann zum Download zur Verfügung gestellt.

zum Seitenanfang

20.5. Überprüfung der Flutlichtanlagen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 18.11.2020 ö beschließend 20.5

Sachverhalt

Zwischenzeitlich wurden alle Fluchtlichtanlagen überprüft. In Hohenthann müssen 2 Masten ausgetauscht werden, die übrigen sind in Ordnung.

zum Seitenanfang

20.6. nächste Gemeinderatssitzungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 18.11.2020 ö beschließend 20.6

Sachverhalt

Die nächsten Gemeinderatssitzungen finden am 08.12.2020 und 22.12.2020 statt.

zum Seitenanfang

20.7. Versetzung RBO Haltestelle Andermannsdorf

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 18.11.2020 ö beschließend 20.7

Sachverhalt

Auf Antrag des Grundstückseigentümers soll die ÖPNV-Haltestelle Andermannsdorf verlegt werden. Von RBO wird die Verlegung zur Dorfstraße 23, Andermannsdorf vorgeschlagen. Dies sieht die Vorsitzende jedoch nicht optimal und schlägt daher den Standort am alten Feuerwehrhaus Andermannsdorf vor.

zum Seitenanfang

20.8. Trinkwasserbrunnen an der Grundschule

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 18.11.2020 ö beschließend 20.8

Sachverhalt

Die Vorsitzende hat der Fa. König den Auftrag erteilt, den Trinkwasserbrunnen an der Grundschule zu installieren. Die Durchführung soll in KW 5 erfolgen. Ggfs. erhält die Gemeinde vom Wasserzweckverband Rottenburger Gruppe eine Förderung hierzu.
Über die Anschaffung der Trinkflaschen für alle Schüler wird sich erste Bürgermeisterin Weiß mit dem Förderverein und dem Elternbeirat absprechen.

zum Seitenanfang

20.9. Anfrage Zweite Bürgermeisterin Beck

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 18.11.2020 ö beschließend 20.9

Sachverhalt

In Unkofen wird derzeit ein Mehrfamilienhaus errichtet. Es sollte in diesem Bereich über die Errichtung eines Buswartehäuschens nachgedacht werden, da die Kinder ungeschützt sind.

Datenstand vom 09.12.2020 09:06 Uhr