Datum: 08.12.2020
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Pfarrsaal Hohenthann
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Hohenthann
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:47 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:47 Uhr bis 22:50 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift vom 18.11.2020
2 Billigungsbeschluss zur Auslegung des Vorentwurfs zum Bebauungs- und Grünordnungsplanes „Schmatzhausen Süd“ in Schmatzhausen
3 Billigungsbeschluss zur Auslegung des Vorentwurfs für das Deckblatt Nr. 21 zum Flächennutzungsplan Hohenthann
4 Bebauungs- und Grünordnungsplan „SO Solarpark Kirchberg“ in Kirchberg; Beschlüsse zu den Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB (Beteiligung der Öffentlichkeit) und im Verfahren nach § 4 Abs. 2 BauGB (Behörden und Träger öffentlicher Belange)
5 Deckblatt Nr. 20 zum Flächennutzungsplan Hohenthann; Beschlüsse zu den Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 1 BauGB (Beteiligung der Öffentlichkeit) und im Verfahren nach § 4 Abs. 1 BauGB (Behörden und Träger öffentlicher Belange)
6 Feststellungsbeschluss über das Deckblatt Nr. 20 zum Flächennutzungsplan Hohenthann im Bereich SO Kirchberg
7 Antrag auf Neuerrichtung einer Hof Biogasanlage auf Fl.Nr. 1506 und 1506/1, Gemarkung Petersglaim. in Windham
8 Antrag auf Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Doppelgarage auf Fl.Nr. 38/26, Gemarkung Weihenstephan im Baugebiet "Am Kellerberg II"
9 Antrag auf Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf Fl.Nr. 1638/32, Gemarkung Andermannsdorf im Baugebiet "Am Gambach" im Genehmigungsfreistellungsverfahren
10 Antrag auf Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage auf Fl.Nr. 1638/27, Gemarkung Andermannsdorf im Baugebiet "Am Gambach"im Genehmigungsfreistellungsverfahren
11 Antrag auf Nutzung des Multifunktionsstreifens als Zufahrt zu Stellplätzen bei Narzissenweg 2
12 Änderung der Entwässerungssatzung der Gemeinde Hohenthann
13 Verschiedenes, Wünsche, Anträge
13.1 Kulturmobil 2021 - Absage durch Bezirk Niederbayern
13.2 Stellungnahme zu Bauleitplänen anderer Gemeinden
13.3 Ergebnis der Verkehrsschau vom 04.08.2020
13.4 Informationen der Bürgermeisterin
13.5 nächste Gemeinderatssitzungen
13.6 Terminkalender 2021
13.7 kurzer Jahresrückblick 2020
13.8 Anfragen Gemeinderatsmitglieder

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1. Genehmigung der Niederschrift vom 18.11.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 08.12.2020 ö beschließend 1

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Gemeinderat Hopfensperger stimmte nicht mit ab, da er an der Sitzung vom 18.11.2020 nicht anwesend war.

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2. Billigungsbeschluss zur Auslegung des Vorentwurfs zum Bebauungs- und Grünordnungsplanes „Schmatzhausen Süd“ in Schmatzhausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 08.12.2020 ö beschließend 2

Sachverhalt

Für die Vorstellung des Vorentwurfes zum Bebauungsplan konnte erste Bürgermeisterin Andrea Weiß die Landschaftsarchitektin Klaus sowie Herrn Spindler vom Büro Büttner & Klaus begrüßen.
Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 05.11.2019 beschlossen, dass ein Bebauungs- und Grünordnungsplan "Schmatzhausen Süd" aufgestellt wird. Von dem Landschaftsarchitekturbüro Büttner & Klaus PartGmbB, Untergolding wurde nun ein Vorentwurf erarbeitet.
Im Vorfeld wurde eine informelle Rahmenplanung durchgeführt und abgeschlossen, die von der Regierung von Niederbayern gefordert wurde. Das Baugeschäft Schwabl will ihren Gewerbebetrieb von dem Wohngebiet in ein außerhalb liegendes Gewerbegebiet verlagern. Das Vorgehen ist bereits mit der Regierung von Niederbayern abgesprochen.
Auch Frau Klaus ging kurz auf die vorangegangene informelle Rahmenplanung ein, welche aufgrund des Anbindegebots erforderlich ist. Demnach wurden auch die Fl.Nr. 80 und 81, jeweils Gemarkung Schmatzhausen als Dorfgebiet in die Planung aufgenommen. Sämtliche Untersuchungen (Artenschutz, Schall und Geruch) wurden bereits durchgeführt. Um die Aue und das Überschwemmungsgebiet weiterhin freizuhalten, ist in dem südlichen Bereich der Fl.Nr. 80, Gemarkung Schmatzhausen ein Grünbereich geplant.
Herr Spindler erklärte zu den textlichen Festsetzungen, dass im Gewerbegebiet (GE) eine maximal zulässige Grundflächenzahl von 0,8 und im Dorfgebiet (MD) von 0,6 festgesetzt ist. Die maximale Gebäudehöhe im GE darf 14,0 m und im MD 7,5 m betragen, jeweils talseitig am Ursprungsgelände gemessen. Die Festsetzungen des MD orientieren sich an der vorhandenen angrenzenden Bebauung. Im GE gibt es keine Einschränkungen der Dachformen, im MD sind Sattel-, Zelt-, Krüppelwalmdächer mit einer Dachneigung von max. 30° und Pultdächer mit einer Dachneigung von max. 18° zulässig. Dachgauben und Zwerchgiebel sind unzulässig. Es wird eine offene Bauweise festgesetzt.
Im Bebauungsplan ist bereits die Lage der zwei Lagerhallen, des Bürogebäudes, der Garage/Lagerfläche sowie der Einfahrt eingezeichnet. Dies ist mit den entsprechenden Gutachtern abgesprochen.
Aufschüttungen und Abgrabungen sind maximal in einer Höhe von 1 m gegenüber dem natürlichen Geländeverlauf zulässig. Werbeanlagen dürfen die Traufhöhen der Gebäude nicht überragen. Die Größe der Werbeanlagen darf höchstens 5% der Fassadenfläche und max. 10 m² betragen.
Im südlichen Bereich des GE ist ein Regenrückhaltebecken geplant. Die Entwässerung erfolgt im Trennsystem, zudem ist auf der Fläche des GE eine Pumpstation geplant. Ob diese benötigt wird, muss noch abgeklärt werden.
Die Hecke im Süden des GE dient zur Ortsrandeingrünung und ist nicht in die Ausgleichsfläche eingerechnet. Die Ausgleichsfläche wird auf der Fl.Nr. 261, Gemarkung Schmatzhausen geplant. Die Kompensationsberechnung sowie die genaue Festsetzung der Ausgleichsmaßnahmen werden im weiteren Verfahren ergänzt.

Beschluss

Der Gemeinderat billigt den Vorentwurf des Bebauungs- und Grünordnungsplanes in der Fassung vom 08.12.2020 und beschließt, dass die Verwaltung beauftragt wird die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und die Fachstellenanhörung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB hierfür durchzuführen.
Das Verfahren soll nach § 13 BauGB durchgeführt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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3. Billigungsbeschluss zur Auslegung des Vorentwurfs für das Deckblatt Nr. 21 zum Flächennutzungsplan Hohenthann

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 08.12.2020 ö beschließend 3

Sachverhalt

Für die Vorstellung des Vorentwurfes zum Bebauungsplan konnte erste Bürgermeisterin Andrea Weiß die Landschaftsarchitektin Klaus und Herrn Spindler vom Büro Büttner & Klaus begrüßen.
Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 05.11.2019 beschlossen, dass ein Deckblatt Nr. 21 zum Flächennutzungsplan aufgestellt wird. Von dem Landschaftsarchitekturbüro Büttner & Klaus PartGmbB, Untergolding wurde nun ein Vorentwurf erarbeitet.

Beschluss

Der Gemeinderat billigt den Vorentwurf des Deckblattes Nr. 21 zum Flächennutzungsplan Hohenthann in der Fassung vom 08.12.2020 und beschließt, dass die Verwaltung beauftragt wird die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und die Fachstellenanhörung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB hierfür durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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4. Bebauungs- und Grünordnungsplan „SO Solarpark Kirchberg“ in Kirchberg; Beschlüsse zu den Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB (Beteiligung der Öffentlichkeit) und im Verfahren nach § 4 Abs. 2 BauGB (Behörden und Träger öffentlicher Belange)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 08.12.2020 ö beschließend 4

Sachverhalt

Hierzu konnte Erste Bürgermeisterin Andrea Weiß Herrn Kübler vom Ingenieurbüro KomPlan begrüßen.
Herr Kübler stellte die eingegangen Stellungnahmen sowie die Abwägungsvorschläge vor.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dass den Abwägungsvorschlägen wie vorgestellt und angefügt zugestimmt wird und entsprechend eingearbeitet werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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5. Deckblatt Nr. 20 zum Flächennutzungsplan Hohenthann; Beschlüsse zu den Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 1 BauGB (Beteiligung der Öffentlichkeit) und im Verfahren nach § 4 Abs. 1 BauGB (Behörden und Träger öffentlicher Belange)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 08.12.2020 ö beschließend 5

Sachverhalt

Hierzu konnte Erste Bürgermeisterin Andrea Weiß Herrn Kübler vom Ingenieurbüro KomPlan begrüßen.
Herr Kübler stellte die eingegangen Stellungnahmen sowie die Abwägungsvorschläge vor.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dass den Abwägungsvorschlägen wie vorgestellt und angefügt zugestimmt wird und entsprechend eingearbeitet werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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6. Feststellungsbeschluss über das Deckblatt Nr. 20 zum Flächennutzungsplan Hohenthann im Bereich SO Kirchberg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 08.12.2020 ö beschließend 6

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dass das Deckblatt Nr. 20 zum Flächennutzungsplan Hohenthann in der Fassung vom 08.12.2020 verbindlich festgestellt wird. Die Verwaltung wird beauftragt, dieses Deckblatt Nr. 20 dem Landratsamt Landshut zur Genehmigung vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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7. Antrag auf Neuerrichtung einer Hof Biogasanlage auf Fl.Nr. 1506 und 1506/1, Gemarkung Petersglaim. in Windham

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 08.12.2020 ö beschließend 7

Sachverhalt

Der Bauherr stellt Antrag auf Neuerrichtung einer Hof-Biogasanlage mit 75 kW elektrisch. Dazu gehören: Neuerrichtung eines BHKW-Gebäudes, Neuerrichtung eines Rückhaltebereiches für Havarie und Neuerrichtung von Vorgrube, Fermenter und Gärrestlager 1 auf den Grundstücken Fl.Nr. 1506 und 1506/1, Gemarkung Petersglaim in Windham.
Der Antrag wird nach § 16 BImSchG gestellt. Nachbarunterschriften werden keine benötigt.
Außerdem hat der Antragsteller einen vorzeitigen Beginn nach § 8a Abs. 1 u. 3 BImSchG und einen Probetrieb beantragt. Der Antragsteller beantragt außerdem eine Erhöhung des Schlachtgewichtes von 110 kg auf 130 kg (30 - 130 kg).
Ein Bebauungsplan besteht für dieses Grundstück nicht. Es handelt sich hierbei um ein privilegiertes Vorhaben nach §35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB. Dieses Bauvorhaben dient dem landwirtschaftlichen Betrieb des Antragstellers.

Beschluss 1

Der Gemeinderat beschließt, dass diesem Antrag nach § 16 BImSchG zugestimmt wird und hierfür das gemeindliche Einvernehmen erteilt wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Gemeinderat beschließt, dass dem vorzeitigen Beginn nach § 8a Abs. 1 u. 3 BImSchG und dem Probebetrieb zugestimmt wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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8. Antrag auf Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Doppelgarage auf Fl.Nr. 38/26, Gemarkung Weihenstephan im Baugebiet "Am Kellerberg II"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 08.12.2020 ö beschließend 8

Sachverhalt

Die Grundstückseigentümerin stellt Antrag auf Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung und Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 38/26, Gemarkung Weihenstephan im Baugebiet "Am Kellerberg II".
Die Nachbarunterschriften wurden vom Antragsteller teilweise beigebracht. Der westliche Nachbar war zu Unterschrift nicht anzutreffen, hatte jedoch zu der am 13.10.2020 behandelten Voranfrage keine Einwände.
Das Bauvorhaben befindet sich im Bebauungsplangebiet „Am Kellerberg II“ in Weihenstephan.
Folgende Festsetzung des Bebauungsplanes wird in dem Bauantrag – wie bereits in der Voranfrage behandelt – nicht eingehalten:
  • Bebauung außerhalb der Baugrenzen (Haus nach Osten 30,5 m² und Garage 62,87 m²)
  • Überschreitung des max. Kniestockes 1,0 m (B-Plan 0,80 m)
  • Drehung der Firstrichtung (durch Winkelbungalow)
  • Unterschreitung der Dachneigung bei eingeschossigem Wohngebäude auf 22° und bei Garage auf 19° (B-Plan: 38-45°)
  • Änderung der Dachform für die Garage mit Walmdach (B-Plan: Garagen sind dem Hauptgebäude anzupassen)

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dass den oben aufgeführten Befreiungen zugestimmt und hierfür das gemeindliche Einvernehmen erteilt wird.
Der Gemeinderat beschließt außerdem, dass diesem Bauantrag zugestimmt wird und hierfür das gemeindliche Einvernehmen erteilt wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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9. Antrag auf Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf Fl.Nr. 1638/32, Gemarkung Andermannsdorf im Baugebiet "Am Gambach" im Genehmigungsfreistellungsverfahren

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 08.12.2020 ö beschließend 9

Sachverhalt

Die Grundstückseigentümer stellen Antrag auf Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf ihrem Grundstück Fl.Nr. 1638/32, Gemarkung Andermannsdorf in Hohenthann im Baugebiet „Am Gambach“, im Genehmigungsfreistellungsverfahren.
Die Nachbarn wurden vom Antragsteller schriftlich über das Bauvorhaben informiert.
Die Bauherren haben die Gemeinde in Kenntnis gesetzt, dass ihr Bauvorhaben der Genehmigungsfreistellung unterliegt und deshalb für dieses Vorhaben kein Genehmigungsverfahren durchgeführt werden soll. Das Vorhaben liegt im Bebauungsplangebiet „Am Gambach“ in Hohenthann.

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10. Antrag auf Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage auf Fl.Nr. 1638/27, Gemarkung Andermannsdorf im Baugebiet "Am Gambach"im Genehmigungsfreistellungsverfahren

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 08.12.2020 ö beschließend 10

Sachverhalt

Die Grundstückseigentümer stellen Antrag auf Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage auf ihrem Grundstück Fl.Nr. 1638/27, Gemarkung Andermannsdorf im Baugebiet "Am Gambach", im Genehmigungsfreistellungsverfahren.
Die Nachbarunterschriften wurden vom Antragsteller vollständig beigebracht.
Die Antragsteller haben die Gemeinde in Kenntnis gesetzt, dass ihr Bauvorhaben der Genehmigungsfreistellung unterliegt und deshalb für dieses Vorhaben kein Genehmigungsverfahren durchgeführt werden soll.
Das Vorhaben liegt im Bebauungsplangebiet "Am Gambach" in Hohenthann.

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11. Antrag auf Nutzung des Multifunktionsstreifens als Zufahrt zu Stellplätzen bei Narzissenweg 2

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 08.12.2020 ö beschließend 11

Sachverhalt

Der Grundstückseigentümer des Grundstücks Fl.Nr. 1268/31, Gemarkung Türkenfeld stellt Antrag auf Nutzung des Multifunktionsstreifens als Zufahrt zu den neu zu erstellenden Stellplätzen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dass die Mitbenutzung des Multifunktionsstreifes als Zufahrt zu den neu zu erstellenden Stellplätzen genehmigt wird. Der bestehende Baum und der Verteilerkasten werden nicht verlegt oder beseitigt. Der unbefestigte Multifunktionsstreifen wird nicht durch die Gemeinde befestigt. Die Pflege sowie die Räum- und Streupflicht des als Zufahrt genutzten Multifunktionsstreifens ist vom Eigentümer zu übernehmen. Der Gehweg ist stets freizuhalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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12. Änderung der Entwässerungssatzung der Gemeinde Hohenthann

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 08.12.2020 ö beschließend 12

Sachverhalt

In der bisherigen Entwässerungssatzung sind Nachverdichtungen sowie große Grundstücke über 1.000 m² für den Bau einer Regenwasserpufferanlage nicht berücksichtigt. Dies soll mit dieser Änderungssatzung entsprechend geändert werden.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dass die Entwässerungssatzung der Gemeinde Hohenthann (EWS) vom 29.01.1997 (zuletzt geändert am 12.07.2016) geändert wird. Die vierte Änderungssatzung hat folgenden Wortlaut:


4. Satzung zur Änderung der Entwässerungssatzung der Gemeinde Hohenthann (EWS)
vom 08.12.2020

Auf Grund von Art. 23 und 24 Abs. 1 Nr. 1 und 2 und Abs. 2 der Gemeindeordnung, Art. 41 b Abs. 2 Satz 1 des Bayerischen Wassergesetzes erlässt die Gemeinde Hohenthann folgende 4. Satzung zur Änderung der Satzung über die öffentliche Entwässerungseinrichtung der Gemeinde Hohenthann (Entwässerungssatzung – EWS) vom 29.01.1997, zuletzt geändert durch 3. Änderungssatzung vom 12.07.2016:

§ 1

Der § 9 Abs. 7 wird wie folgt geändert:

Bei Bebauung eines unbebauten Grundstückes ist auf dem Grundstück eine Regenwasserpufferanlage (nach Vorgabe der Gemeinde) vor dem Kontrollschacht zu errichten, wenn das Grundstück an die öffentliche Entwässerungsanlage angeschlossen ist oder anzuschließen ist. Das Fassungsvermögen der Regenwasserpufferanlage muss bei Grundstücken mit einer Grundstücksfläche bis zu 1.000 m² mindestens 6 Liter pro Quadratmeter Grundstücksfläche betragen. Bei Grundstücken mit einer Grundstücksfläche von über 1.000 m² werden grundsätzlich nur 1.000 m² für die Berechnung des Fassungsvermögens angesetzt. Übersteigt die überbaute und befestigte (versiegelte) Fläche auf einem Grundstück 500 m², so sind für jeden Quadratmeter Mehrfläche zusätzlich 15 Liter Fassungsvermögen zu schaffen. Der Grundablass zum Kontrollschacht hat in gedrosselter Form zu erfolgen (Nennweite maximal 40 mm). Sofern auf einem an die öffentliche Entwässerungsanlage angeschlossenen, bebauten Grundstück die überbaute oder befestigte (versiegelte) Fläche erweitert wird und dadurch die überbaute und befestigte (versiegelte) Fläche 500 m² übersteigt, ist auf dem Grundstück eine Regenwasserpufferanlage entsprechend den Sätzen 1 bis 5 zu errichten. Das Fassungsvermögen dieser Anlage muss mindestens 15 Liter pro Quadratmeter neu geschaffener Fläche betragen.
Die Gemeinde kann Ausnahmen bei unbilligen Härten, insbesondere bei Platzmangel oder wenn eine anderweitige ausreichende Rückhaltung oder ordnungsgemäße Beseitigung des Niederschlagswassers gewährleisten ist, zulassen.

§ 2 Inkrafttreten

Diese 4. Satzung zur Änderung der Entwässerungssatzung – EWS – tritt am 01.01.2021 in Kraft.


Hohenthann, den 08.12.2020
Gemeinde Hohenthann



Andrea Weiß
Erste Bürgermeisterin

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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13. Verschiedenes, Wünsche, Anträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 08.12.2020 ö beschließend 13
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13.1. Kulturmobil 2021 - Absage durch Bezirk Niederbayern

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 08.12.2020 ö beschließend 13.1

Sachverhalt

Erste Bürgermeisterin Weiß gab bekannt, dass die Gemeinde für die Aufführung im Jahr 2021 aufgrund der Vielzahl an Bewerbungen keinen Zuschlag für das Kulturmobil bekommen hat.
Künftig wird die Anmeldung zum Kulturmobil über die ILE Holledauer Tor durchgeführt. Hier wird jährlich zwischen den fünf Mitgliedsgemeinden gewechselt.

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13.2. Stellungnahme zu Bauleitplänen anderer Gemeinden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 08.12.2020 ö beschließend 13.2

Sachverhalt

Der Gemeinderat wird davon in Kenntnis gesetzt, dass die Gemeinde von anderen Gemeinden über folgende Bauleitpläne zur Stellungnahme aufgefordert wurde:

  • Markt Ergolding
Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplans „Freiflächenphotovoltaikanlage nördlich der Ergoldsbacher Straße - westlich der Bahnlinie Landshut-Regensburg - Fl.Nr. 729 der Gemarkung Ergolding“ und Änderung des Flächennutzungsplanes Ergolding mit Deckblatt Nr. 1 (erste Auslegung)
Nördlich des Ortsteils Ergolding soll eine Sondergebietsfläche nach § 11 BauNVO zur Errichtung einer Stromerzeugungsanlage (terrestrische Photovoltaikanlage) festgesetzt werden. Der Geltungsbereich umfasst ca. 15.322 m²

Belange der Gemeinde sind hiervon nicht betroffen.

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13.3. Ergebnis der Verkehrsschau vom 04.08.2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 08.12.2020 ö beschließend 13.3

Sachverhalt

Auf Antrag der Gemeinde Hohenthann und der Polizeiinspektion Rottenburg fand am 04.08.2020 eine Verkehrsschau der Streckenabschnitte Türkenfelder Berg und Kreisverkehr Weihenstephan statt. Am 02.12.2020 erhielt die Gemeinde das Ergebnis dieser Verkehrsschau, die von der unteren Straßenbehörde Landshut mit der Polizeiinspektion Landshut durchgeführt wurde:

  • Türkenfelder Berg
Gemäß der Unfalltypenkarten der Zentralstelle für Verkehrssicherheit für die Jahr 2009 – 2011, 2012 – 2014 und 2015 – 2017 sowie der Auswertung der PI Landshut vorgelegten VU-Listen von 2018 – Juni 2020 ist dieser Streckenabschnitt kein Unfallhäufungsbereich.
Auf die Gefälle- bzw. Steigungsstrecke wird mit den einschlägigen Gefahrenzeichen hingewiesen. Nach der Unfallanalyse sowie dem Eindruck der Befahrung/Fahrprobe sind nach einvernehmlicher Meinung von PI Landshut, staatlichem Bauamt Landshut und Straßenverkehrsbehörde des Landratsamts die Gefahrenbeschilderung und die allgemeine Verkehrsvorschriften ausreichend; die Voraussetzungen für eine Geschwindigkeitsbeschränkung liegen nicht vor.

  • Streckenabschnitt Kreisverkehr Weihenstephan-Hohenthann
In größeren Bereichen dieses Streckenabschnitts, dort wo es in der Vergangenheit vermehrt zu schweren Verkehrsunfällen kam, bestehen bereits Geschwindigkeitsbeschränkungen und Überholverbote. Bei der Befahrung wurden keine weiteren, besonderen Gefahrenbereiche identifiziert, die Verkehrsbeschränkungen bedürften. Dies ergibt sich auch aus der letzten Unfalltypenkarte der ZVS.
Die gesetzlichen Voraussetzungen des § 45 Abs. 9 StVO für weitergehende Verkehrsbeschränkungen liegen nicht vor.

Die Gemeinde wird jährlich weiterhin entsprechende Anträge stellen.

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13.4. Informationen der Bürgermeisterin

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 08.12.2020 ö beschließend 13.4

Sachverhalt

In den Baugebieten „Am Wald“, Hohenthann und „Brandberg“, Weihenstephan wurden Sondagen durchgeführt, welche keine archäologischen Befunde ergaben. Die denkmalschutzrechtliche Freigabe wurde bereits erteilt.

Der Kreisfachberater des Landratsamts besichtigte mit dem Bauhof Bäume und Hecken, die ggfs. entfernt werden sollten. Die Besichtigung ergab folgendes Ergebnis:
  • Oberndorf: die Eichen in der Hecke dürfen nicht entfernt werden. Die Hecke ist in einzelnen Fenstern zu entfernen.
  • Kinderspielplatz Hohenthann: die Birke ist bis nächstes Jahr zu beobachten. Treibt diese nicht mehr aus, muss sie entfernt werden.
  • Kinderspielplatz Schmatzhausen, Drosselweg: 4 bis 5 große Bäume sind zu entfernen und eine Ersatzbepflanzung vorzunehmen.
  • Bei Kumpfmühle: die Pappeln sind zu entfernen, da diese eine Gefahr darstellen.
  • Marktweg, Schmatzhausen: bei der Hecke sind Fenster herauszuschneiden.
  • Türkenfeld Bach/Straße: die Bäume sind zu entfernen. An der Straße werden Ersatzpflanzungen vorzunehmen sein. Am Bach wird keine Ersatzbepflanzung gefordert, da zu wenig Erde vorhanden ist.

Folgende Baumaßnahmen sind abgeschlossen:
  • Hochwasserrückhaltebecken Weiherholzfeld
Im Frühjahr finden noch kleine Restarbeiten statt
  • Sanierung Kirchplatz in Schmatzhausen
Im Frühjahr werden noch zwei Bänke aufgestellt
  • Asphaltierung Ringstraße
  • Neubau Feuerwehrhaus Andermannsdorf
Die Zufahrtsstraße erhielt aktuell lediglich die Tragschicht. Die Deckschicht wird im Frühjahr aufgetragen. Das Bankett wird noch in diesem Jahr hergestellt.

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13.5. nächste Gemeinderatssitzungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 08.12.2020 ö beschließend 13.5

Sachverhalt

Die nächste Gemeinderatssitzung wäre für 22.12.2020 geplant gewesen. Aufgrund der derzeitigen Coronasituation und der Verschärfung der Regelungen, würde die Vorsitzende jedoch auf die Sitzung verzichten wollen.
Die nächste Sitzung findet voraussichtlich am 19.01.2021 statt. Im RIS sind die weiteren geplanten Sitzungen bis August eingestellt.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dass die geplante Sitzung am 22.12.2020 nicht stattfinden wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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13.6. Terminkalender 2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 08.12.2020 ö beschließend 13.6

Sachverhalt

Die Vorsitzende bitten den Gemeinderat wieder, den Terminkalender 2021 an die Bürgerinnen und Bürger zu verteilten.

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13.7. kurzer Jahresrückblick 2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 08.12.2020 ö beschließend 13.7

Sachverhalt

Da die Abschlusssitzung am 22.12.2020 entfällt, blickte die Vorsitzende an dieser Stelle kurz auf das Jahr 2020 zurück. Zunächst dankte sie dem Gemeinderat für die konstruktive Zusammenarbeit. Trotz der schwierigen Zeit mit Corona, konnten alle geplanten Maßnahmen durchgeführt werden. Die größten Projekte waren die Fertigstellung des Kindergarten-Anbaus mit Einweihung im kleinen Rahmen, die Eröffnung des Baugebiets „Am Gambach“ in Hohenthann, die Eröffnung der umgestalteten Kreuzung in Türkenfeld, die Sanierung der Ortsdurchfahrt Bibelsbach, die Sanierung des Kirchplatzes in Schmatzhausen, die Fertigstellung des neuen Feuerwehrhauses in Andermannsdorf sowie der Bau eines Hochwasserrückhaltebeckens in Hohenthann zum Schutz vor Starkregenereignissen.
Im Frühjahr wird die Ausgleichsfläche oberhalb des Hochwasserrückhaltebeckens am Weiherholzfeld bepflanzt. Das gesamte Gelände wurde im Herbst gemäht, ebenso die ehemalige Deponie in Kirchberg. Dies soll auch im nächsten Jahr bei Teilbereichen durchgeführt werden.
Der Gemeinderat beschloss in diesem Jahr, dass eine neue Kinderkrippe gebaut werden soll. Zudem sollen zwei Baugebiete sowie das Gewerbegebiet erschlossen werden. Auch im nächsten Jahr ist wieder viel zu tun, aber es gibt auch finanzielle Einbußen, die berücksichtigt werden müssen.
Erste Bürgermeisterin Weiß dankte auch allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Gemeinde herzlich für die gute, wertschätzende Zusammenarbeit und für das entgegengebrachte Vertrauen. Auch den Feuerwehrkameradinnen und –kameraden sowie den Vereinen dankte sie für die ehrenamtlichen Tätigkeiten, die in diesem besonderen Jahr durch die strengen Regeln enorm eingeschränkt waren. Hierfür hofft die Vorsitzende auf Besserungen im kommenden Jahr. Herrn Pfarrer Michael Birner, dem Rektor Christian Trißl sowie dem gesamten Lehrerkollegium sprach erste Bürgermeisterin Weiß ebenfalls ihren Dank aus.
Abschließend wünschte sie allen ein gesegnetes und besinnliches Weihnachtsfest und ganz besonders Gesundheit.

Zweite Bürgermeisterin Beck dankte ebenfalls allen Bürgerinnen und Bürgern, aber auch besonders erster Bürgermeisterin Weiß für die sehr gute Zusammenarbeit. Sie konnte in ihrer Tätigkeit als zweite Bürgermeisterin in diesem Jahr sehr viel Neues in Erfahrung bekommen und hatte einen Einblick in die umfangreiche und wichtige Arbeit der ersten Bürgermeisterin. Auch der Verwaltung und dem Bauhof dankte zweite Bürgermeisterin Beck für die Beantwortung ihrer Fragen. Abschließend sprach auch sie dem Gemeinderatskollegium ihren Dank für die konstruktive Zusammenarbeit und viel Gesundheit aus.

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13.8. Anfragen Gemeinderatsmitglieder

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 08.12.2020 ö beschließend 13.8

Sachverhalt

Beim neuen Feuerwehrhaus Andermannsdorf sollte über die Anbringung von Straßenlampen nachgedacht werden, da dieser Bereich sehr dunkel ist.

  • Gemeinderat Faltermeier
Vor kurzem war ein Rettungseinsatz in Schmatzhausen, zu dem der Rettungswagen erst nach 35 Minuten und der Notarzt erst nach 40 Minuten eintrafen. Diese Situation kann lebensbedrohlich sein und sollte verbessert werden.
Gemeinderat Ganslmeier teilte mit, dass dieses Problem bereits beim Rettungszweckverband Landshut bekannt ist und eine Kompromisslösung angesetzt ist. Im Februar soll in einer Sitzung im Landratsamt eine gangbare Verbesserung beschlossen werden.
Gemeinderat Blechschmidt erklärte, dass es immer solche Situationen geben wird. Wenn der zuständige Rettungswagen bereits im Einsatz ist, muss ein anderer Rettungswagen kommen. Demnach sind zeitliche Verzögerungen zwangsläufig.

Datenstand vom 20.01.2021 09:03 Uhr