Datum: 02.03.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Pfarrsaal Hohenthann
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Hohenthann
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:45 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:45 Uhr bis 22:20 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Genehmigung der Niederschrift vom 03.02.2021
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann)
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Sitzung des Gemeinderates
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02.03.2021
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ö
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beschließend
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1 |
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
Gemeinderätin Erbinger stimmte nicht mit ab, da sie an der Sitzung vom 03.02.2021 nicht anwesend war.
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2. Straßenbauprogramm 2021 - Vorstellung der Kosten und Festlegung des Ausschreibungsumfangs
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann)
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Sitzung des Gemeinderates
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02.03.2021
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ö
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beschließend
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2 |
Sachverhalt
Für die Vorstellung des Straßenbauprogrammes 2021 konnte Erste Bürgermeisterin Weiß Herrn Dipl. Ing. Dietlmeier begrüßen.
Bereits in der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung vom 18.11.2020 wurde der Maßnahmenumfang festgelegt. Hierzu erstellte Herr Dietlmeier eine Kostenschätzung. In seiner Vorstellung ging auf die einzelnen Maßnahmen ein und erklärte, welche Schäden vorhanden sind und welche Maßnahmen durchgeführt werden können.
Baulänge 477 m, Breite Asphalt 4,50 m, Breite Bankett 0,30 – 0,50 m
Schadensbild: Längs- und Querrisse, flächige Schadstellen, teilweise fehlende Durchlässe, schmales Bankett, Frostschutzkies nach aktuellen Richtlinien nicht frostsicher
Problem: die Asphaltdecke hat mehrere Schichten, die unten liegende Makadam-Schicht ist teerhaltig
Alt. 1: Deckensanierung der Straße (Haltbarkeit begrenzt) 114.000 € brutto
Teerhaltige Schicht wird belassen, lediglich Schadstellen werden ausgebaut, neue Tragschicht bei Schadstellen, neue Deckschicht gesamt, neues Bankett auf Grabenseite, neue Durchlässe, Bordrinnenstein am Bauanfang
Alt. 2: Vollausbau der Straße mit Unterbau 396.000 € brutto
Auch teerhaltige Schicht fräsen und entsorgen, Abtrag von 15 cm kontaminierten Frostschutz, neue Frostschutzschicht, neue Trag- und Deckschicht, Sickerleitung, Erneuerung Bankett, neue Durchlässe, Bordrinnenstein am Bauanfang, Asphaltierung Feldzufahrten, Tieferlegung der Straße für volle Bankettbreite
Baulänge 10 + 20 m, Straßenbreite 4,50 m
Schadensbild: Asphaltdecke stark beschädigt, Risse, Bankett höher als Straße
Sanierung Einmündung 15.300 € brutto
Neue Frostschutzschicht, neue Tragschicht im Einmündungsbereich, neue Deckschicht gesamt, Bankett erneuern
Baulänge 446 m, Breite Asphalt 3,3 m, Breite Bankett 0,75 m
Schadensbild: Schäden im Einmündungsbereich, Risse und Spurrillen, Asphaltdecke „ausgemagert“, keine durchgehende Entwässerung, Frostschutzkies nach aktuellen Richtlinien nicht frostsicher
Alt. 1 Vollausbau mit 60% Förderung vom ALE 264.500 € brutto
abzgl. 60% Förderung 158.700 € = Eigenanteil d. Gemeinde 105.800 € brutto
Problem: Förderung in den nächsten 2 Jahren nicht möglich
Neue Frostschutzschicht, neue Trag- und Deckschicht, Sickerleitung, Erneuerung Bankett, Entwässerungsgraben (Grunderwerb notwendig), neue Durchlässe, Bordrinnenstein entlang Hofstelle, Asphaltierung Feldzufahrten und Einmündung, Erstellen einer Ausweichstelle
Alt. 2 Erneuerung der gesamten Asphaltdecke 112.000 € brutto
ggfs. zzgl. Grunderwerb ca. 10.500 € 122.500 € brutto
Neuer Frostschutz bei Schadstellen, neue Trag- und Deckschicht, Erneuerung Bankett, Asphaltierung Einmündung und Bankett bei Zufahrten, seitliche Entwässerung mit Mulde/Graben
Baulänge 95 m + 16 m + 27 m, Breite Asphalt 4,5 m + 3 m + 4 m, Breite Bankett 0,75 m
Schadensbild: Aufbrüche im Einmündungsbereich, Risse und Verdrückungen, Ziegelschutt und Asphaltreste im Frostschutzkies, Durchlass schadhaft, linke Hofzufahrt asphaltiert, rechte Hofzufahrt nur in Kies
Alt. 1 Neue Asphaltbreite 3,50 m, neuer Straßenkoffer nur an Schadstellen 53.600 € brutto
neue Frostschutzschicht bei Schadstellen, neue Trag- und Deckschicht auch rechte Hofzufahrt, Erneuerung Bankett, neue Durchlässe
Alt. 2 Gesamtausbau mit 4,50 m Breite 94.000 € brutto
Neue Frostschutzschicht, neue Trag- und Deckschicht auch rechte Hofzufahrt, Erneuerung Bankett, neue Durchlässe
Baulänge 220 m, Breite Asphalt 4,8 m bis 5,4 m
Schadensbild: Asphalt schadhaft, Risse und Verdrückungen, bestehender Bordrinnenstein schadhaft, keine Entwässerung entlang Friedhof, Zaun mit Fundament schadhaft, Straße abgesunken
Alt. 1 Deckensanierung, Ausbau der Schadstellen, Ersatz Zaun mit Mauer 155.000 € brutto
Erneuerung Zaun durch Winkelstützmauer, Einzeiler mit Hochbord mit Straßenabläufen und Anschluss an Kanal, neue Frostschutzschicht bei Winkelstützmauer, neue Tragschicht bei Schadstellen, bituminöse Ausgleichsschicht unter AFB, Deckschicht komplett, Sicherleitung, Granitdreizeiler statt Bordrinne
Alt. 2 Decke verbleibt bis km 0+105 125.000 € brutto
Baulänge 205 m, Breite Asphalt 3 m, Bordrinnenstein
Schadensbild: Aufbrüche, Risse und Verdrückungen, bestehender Asphalt mehrlagig, Frostschutzkies nach aktuellen Richtlinien nicht frostsicher, bestehender Bordrinnenstein wurde “einasphaltiert“
Deckensanierung, Ausbau der Schadstellen 55.000 € brutto
Neue Tragschicht bei Schadstellen, neue Decke gesamte Fahrbahn, neuer Betonrinnenstein, neuer Durchlass
Baulänge 175 m + 32 m, Breite Asphalt 3 m
Schadensbild: Risse und Aufbrücke, ungenügender Unterbau, Graben und Durchlass schadhaft
Alt. 1 Rückbau mit Regelung der Entwässerung 26.700 € brutto
Asphaltdecke fräsen und anebnen, Einbau von Schotter, Schottertragschicht im Bereich Container, Graben nachziehen, Durchlass erneuern
Alt. 2 Vollausbau 77.000 € brutto
Neuer Frostschutzkoffer, Schottertragschicht im Bereich Container, neue Trag- und Deckschicht, Sickerleitung, Erneuerung Bankett, Graben nachziehen, Durchlass erneuern
Baulänge 60 m, Breite Asphalt 15 – 3,5 m
Schadensbild: Schäden in der Asphaltdecke im Einmündungsbereich, Asphalt „ausgemagert“, Rand abgefahren, Bankett nicht befahrbar
Schadstelle sanieren und AFB neu 12.600 € brutto
Neuer Frostschutz bei Schadstellen, neue Tragschicht bei Schadstellen, Decke erneuern im gesamten Bereich, Bankett teilweise erneuern, Hofzufahrt anpassen
Baulänge 12 m, Breite Asphalt 14 – 3 m
Schadensbild: Schlaglöcher, Risse, Verdrückungen, Bankett schmal und steil
Sanierung Einmündung 10.300 € brutto
Neue Frostschutzschicht und Schotterschicht, neue Trag- und Deckschicht
Weg in Schmatzhausen (Schlaglöcher), Einfahrt GVS Penkofen – ST2143 (Einfahrt verbreitern), GVS Altenkofen – Bibelsbach (Durchlässe schadhaft), Radweg Hohenthann – Türkenfeld (drei Schadstellen) 25.000 € brutto
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt folgenden Ausschreibungsumfang:
Ortsstraße Grafenhaun – Kreisstraße LA 9
Deckensanierung der Straße
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114.000 € brutto
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Einmündung GVS Petersglaim
Sanierung Einmündung
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15.300 € brutto
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GVS Eichstätt
Erneuerung der gesamten Asphaltdecke
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112.000 € brutto
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Zufahrt Altenkofen
Neue Asphaltbreite 3,50 m, neuer Straßenkoffer nur an Schadstellen
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53.600 € brutto
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Sanierung Friedhofstraße
Deckensanierung, Ausbau der Schadstellen, Ersatz Zaun mit Mauer
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155.000 € brutto
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Sanierung GVS Reckerszell
Deckensanierung, Ausbau der Schadstellen
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55.000 € brutto
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Straße zum ehemaligen Bad in Schmatzhausen
Rückbau mit Regelung der Entwässerung
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26.700 € brutto
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Einmündung Kumpfmühle
Schadstelle sanieren und AFB neu
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12.600 € brutto
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Einmündung GVS Hochreuth
Sanierung Einmündung
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10.300 € brutto
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Kleinschadstellen
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25.000 € brutto
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Erstellen von diversen Kanalhausanschlüssen
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10.000 € brutto
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Gesamtsumme Baukosten
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589.500 € brutto
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Ingenieurhonorar (ca. 11%)
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64.845 € brutto
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Gesamtsumme
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654.345 € brutto
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Weiter beschließt der Gemeinderat, dass das Ingenieurbüro Dieltmeier mit der Ausschreibung zu o.g. Maßnahmen beauftragt wird.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
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3. Deckblatt Nr. 1 zum Bebauungs- und Grünordnungsplan „Gewerbegebiet Schmatzhausen“; Beschlüsse zu den Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 2 BauGB (Beteiligung der Öffentlichkeit) und im Verfahren nach § 4 Abs. 2 BauGB (Behörden und Träger öffentlicher Belange)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann)
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Sitzung des Gemeinderates
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02.03.2021
|
ö
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beschließend
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3 |
Sachverhalt
Es wurden die eingegangenen Stellungnahmen sowie die Abwägungsvorschläge vorgestellt.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, dass den Abwägungsvorschlägen wie vorgestellt und angefügt zugestimmt wird und entsprechend eingearbeitet werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
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4. Satzungsbeschluss des Deckblattes Nr. 1 zum Bebauungsplan „Gewerbegebiet Schmatzhausen“
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann)
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Sitzung des Gemeinderates
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02.03.2021
|
ö
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beschließend
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4 |
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt das Deckblatt Nr. 1 zum Bebauungs- und Grünordnungsplan "Gewerbegebiet Schmatzhausen" in der Fassung vom 02.03.2021 gemäß § 10 BauGB und Art. 81 BayBO als Satzung.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
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5. Antrag auf Neubau eines Mehrfamilienhauses als Ersatzbau für die bestehenden Gebäude auf Fl.Nr. 1033/3, Gemarkung Türkenfeld in Hohenthann
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann)
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Sitzung des Gemeinderates
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02.03.2021
|
ö
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beschließend
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5 |
Sachverhalt
Der Grundstückseigentümer stellt Antrag auf Neubau eines Mehrfamilienhauses als Ersatzbau für die bestehenden Gebäude auf dem Grundstück Fl.Nr. 1033/3, Gemarkung Türkenfeld in Hohenthann. Die Nachbarunterschriften wurden vom Antragsteller nicht vollständig beigebracht (Fl.Nr.1033/2 fehlt, da sich die Eigentümer derzeit im Ausland befinden). Ein Bebauungsplan besteht für dieses Grundstück nicht. Es handelt sich somit um einen Fall nach § 34 BauGB.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, dass diesem Bauantrag zugestimmt wird und hierfür das gemeindliche Einvernehmen erteilt wird.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
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6. Antrag auf Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage auf Fl.Nr. 1638/28, Gemarkung Andermannsdorf im Baugebiet "Am Gambach" im Genehmigungsfreistellungsverfahren
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann)
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Sitzung des Gemeinderates
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02.03.2021
|
ö
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beschließend
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6 |
Sachverhalt
Die Grundstückseigentümer stellen Antrag auf Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage auf ihrem Grundstück Fl.Nr. 1638/28, Gemarkung Andermannsdorf in Hohenthann, im Genehmigungsfreistellungsverfahren nach Art. 58 Abs. 1 BayBO.
Spätestens mit der Vorlage bei der Gemeinde benachrichtigt der Bauherr die Eigentümer der benachbarten Grundstücke von dem Bauvorhaben.
Die Eheleute haben die Gemeinde in Kenntnis gesetzt, dass ihr Bauvorhaben der Genehmigungsfreistellung unterliegt und deshalb für dieses Vorhaben kein Genehmigungsverfahren durchgeführt werden soll.
Das Vorhaben liegt im Bebauungsplangebiet „Am Gambach“ in Hohenthann.
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7. Antrag auf Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Carport auf Fl.Nr. 1279/23, Gemarkung Türkenfeld im Baugebiet "Am Büchlacker II" im Genehmigungsfreistellungsverfahren
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann)
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Sitzung des Gemeinderates
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02.03.2021
|
ö
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beschließend
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7 |
Sachverhalt
Die Grundstückseigentümer stellen Antrag auf Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Carport auf ihrem Grundstück Fl.Nr. 1279/23, Gemarkung Türkenfeld in Hohenthann, im Genehmigungsfreistellungsverfahren nach Art. 58 Abs. 1 BayBO.
Spätestens mit der Vorlage bei der Gemeinde benachrichtigt der Bauherr die Eigentümer der benachbarten Grundstücke von dem Bauvorhaben.
Die Eheleute haben die Gemeinde in Kenntnis gesetzt, dass ihr Bauvorhaben der Genehmigungsfreistellung unterliegt und deshalb für dieses Vorhaben kein Genehmigungsverfahren durchgeführt werden soll.
Das Vorhaben liegt im Bebauungsplangebiet „Am Büchlacker II“ in Hohenthann.
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8. Antrag auf isolierte Befreiung für die Errichtung einer Stützmauer zur Fl.Nr. 1274/10 und Straße auf Fl.Nr.1279/23, Gemarkung Türkenfeld im Baugebiet "Am Büchlacker II"
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann)
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Sitzung des Gemeinderates
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02.03.2021
|
ö
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beschließend
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8 |
Sachverhalt
Für die Errichtung einer Stützmauer zur Fl.Nr. 1274/10 und zur Straße auf dem Grundstück Fl.Nr. 1279/23, Gemarkung Türkenfeld in Hohenthann, beantragt der Eigentümer die isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Am Büchlacker II“ in Bezug auf die Errichtung eines Sockels bzw. einer Mauer. Laut Bebauungsplan sind Sockel bzw. Mauern bei allen Einfriedungen nicht zulässig (sowohl straßenseitig als auch zwischen den Grundstücken).
Die Unterschriften der Nachbarn wurden von dem Antragsteller nicht beigebracht.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, dass der Tagesordnungspunkt zurückgestellt wird und zunächst die Nachbarunterschriften einzuholen sind.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
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9. Bestellung Notkommandanten FF Hohenthann
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann)
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Sitzung des Gemeinderates
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02.03.2021
|
ö
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beschließend
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9 |
Sachverhalt
Um auszuschließen, dass die Freiwillige Feuerwehr längere Zeit ohne Kommandant oder Stellvertreter ist, sieht Art. 8 Abs. 2 Satz 2 i.V. mit Abs. 5 BayFwG die Bestellung eines Notkommandanten durch die Gemeinde vor. Wenn innerhalb von drei Monaten nach Ausscheiden des bisherigen Funktionsinhabers (z.B. durch Zeitablauf der Amtszeit) kein neuer Kommandant wirksam gewählt wurde, muss die Führungsspitze der Freiwilligen Feuerwehr in diesem Notverfahren bestellt werden.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, dass Herr Martin Hämmerl als Notkommandant der FF Hohenthann bestellt wird. Der bestellte Kommandant Martin Hämmerl hat die gemäß Art. 8 Abs. 3 BayFwG erforderlichen Lehrgänge nachgewiesen. Die Amtszeit des Notkommandanten endet mit der Bestätigung eines gewählten Feuerwehrkommandanten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
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10. Bestellung Notvertreter FF Hohenthann
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann)
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Sitzung des Gemeinderates
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02.03.2021
|
ö
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beschließend
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10 |
Sachverhalt
Um auszuschließen, dass die Freiwillige Feuerwehr längere Zeit ohne Kommandant oder Stellvertreter ist, sieht Art. 8 Abs. 2 Satz 2 i.V. mit Abs. 5 BayFwG die Bestellung eines Notkommandanten bzw. Notvertreters durch die Gemeinde vor. Wenn innerhalb von drei Monaten nach Ausscheiden des bisherigen Funktionsinhabers (z.B. Zeitablauf) kein neuer Kommandant bzw. Stellvertreter wirksam gewählt wurde, muss die Führungsspitze der Freiwilligen Feuerwehr in diesem Notverfahren bestellt werden.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, dass Herr Anton Hirsch als Notverteter der FF Hohenthann bestellt wird. Der bestellte Notvertreter Anton Hirsch hat die gemäß Art. 8 Abs. 3 und 5 BayFwG erforderlichen Lehrgänge nachgewiesen. Die Amtszeit des Notvertreters endet mit der Bestätigung eines gewählten Stellvertreters.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
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11. Errichtung eines gemeinsamen virtuellen Gemeindewerks für alle Gemeinden im Landkreis Landshut
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann)
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Sitzung des Gemeinderates
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02.03.2021
|
ö
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beschließend
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11 |
Sachverhalt
Aufgrund verschiedener gemeindeübergreifender Themenfelder gibt es seit einer geraumen Zeit die Überlegung zur Gründung eines landkreisweiten Kommunalunternehmens, welches als Pilotprojekt dienen könnte. Aufgaben könnten sein:
- die Rekommunalisierung der Stromversorgung
- Stromabnahme bei „auslaufenden PV-Anlagen“
- das Klimaschutzmanagement
- die Klärschlammentsorgung usw.
Durch die Größe eines solchen Verbundes wären Aufgaben, die für eine Gemeinde allein kaum oder nicht lösbar sind, leichter zu organisieren. Außerdem hätte ein solcher Verbund andere Gestaltungsspielräume, bessere Verhandlungspositionen etc.
Herr Engl von „regionalwerke“ (Bodenkirchen) hat hierfür schon viel Pionierarbeit geleistet und zwischenzeitlich starke Partner an seiner Seite. Natürlich ist es jeder Gemeinde freigestellt, einem solchen Unternehmen beizutreten.
Dem Gemeinderat wurde bereits mittels einer Webvorstellungen das Konzept vorgestellt.
Beschluss
Der Gemeinderat lehnt eine Beteiligung an der Gründung eines virtuellen Gemeindewerks als gemeinsames Kommunalunternehmen (AöR) im Landkreis Landshut zunächst ab.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 2
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12. Bündelausschreibung für die kommunale Strombeschaffung (2023 - 2025)
Gremium
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Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann)
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Sitzung des Gemeinderates
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02.03.2021
|
ö
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beschließend
|
12 |
Sachverhalt
In Kooperation mit dem Bayerischen Gemeindetag bietet die KUBUS GmbH den bayerischen Kommunen und Zweckverbänden wieder die Teilnahme an der Bündelausschreibung für die kommunale Strombeschaffung in Bayern für die Lieferjahre 2023 bis 2025 an.
Zur Verfahrenserleichterung und Zeitersparnis bei der Organisation der Strombündelausschreibung wurden mit den Teilnehmern der letzten Strombündelausschreibung für die Lieferjahre 2017 bis 2019 und 2020 bis 2022 unbefristete Dienstleistungsverträge mit der KUBUS GmbH geschlossen. Als Teilnehmer der letzten Strombündelausschreibungen liegt der KUBUS GmbH der Dienstleistungsvertrag der Gemeinde Hohenthann bereits vor.
Die Gemeinde Hohenthann ist von Bündelausschreibung zu Bündelausschreibung frei in der Entscheidung zur Frage der Beschaffung von Normalstrom oder Ökostrom und zur Losbildung. Die Entscheidungskompetenz der Gemeinde während der Vorbereitung der anstehenden Bündelausschreibung wird also auch weiterhin umfassend gewährleistet. Die Teilnehmer der Ausschreibung haben bei der Ausschreibung von Ökostrom die Wahlmöglichkeit zwischen der Ausschreibung von 100 % Ökostrom mit oder ohne Neuanlagenquote. Bei Ökostrom mit Neuanlagenquote stammt ein Anteil von mindestens 50% des gelieferten Stroms pro Kalenderjahr aus Neuanlagen nicht älter als vier Jahre vor dem 01. Januar 2023 bei Einsatz der erneuerbaren Energie Windenergie, Energie aus Biomasse, solare Strahlungsenergie bzw. nicht älter als sechs Jahre vor dem 01. Januar 2023 bei Einsatz der erneuerbaren Energien Wasserkraft und Geothermie.
Mehrkosten gegenüber Normalstrom:
- Ökostrom ohne Neuanlagenquote: ca. + 0,0 - 0,5 ct/kWh
- Ökostrom mit Neuanlagenquote: ca. + 0,5 – 1,2 ct/kWh
Bei der letzten Ausschreibung entschied sich der Gemeinderat für Ökostrom ohne Neuanlagenquote. Die Mehrkosten gegenüber Ökostrom mit Neuanlagenquote wären voraussichtlich zwischen 2.200 € und 5.400 € pro Jahr gelegen.
Die Ausschreibungsverfahren sollen unter Berücksichtigung der Marktentwicklung durchgeführt werden. Es ist erforderlich, dass die Datenerfassung/Datenergänzung durch die Teilnehmer zügig abgeschlossen wird. Danach erfolgt eine Plausibilitätsprüfung durch die KUBUS GmbH. Die Daten für die leistungsgemessenen Anlagen werden von der KUBUS zentral beim Stromlieferanten/Netzbetreiber beschafft.
Die Verwaltung hat im Rahmen der Datenerfassung noch zu entscheiden, ob alle Abnahmestellen in ein Standardlos eingebracht werden (damit in jedem Fall nur ein Stromlieferant) oder ob die leistungsgemessenen Anlagen, die Straßenbeleuchtungsanlagen und die Heizanlagen in einem jeweiligen Speziallos extra ausgeschrieben werden (Vorteil: bessere Preischancen; Nachteil: ggf. mehrere Stromlieferanten).
Beschluss 1
Der Gemeinderat beschließt, dass im Rahmen der Bündelausschreibung 2023 bis 2025 „100 % Ökostrom ohne Neuanlagenquote“ beschafft werden soll.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
Beschluss 2
Der Gemeinderat beschließt weiter, dass die Verwaltung gebeten wird, umgehend die Abnahmestellen im geforderten Datenformat zu aktualisieren bzw. auf Vollständigkeit zu prüfen und zu ergänzen. Die leistungsgemessenen Anlagen, die Straßenbeleuchtungsanlagen und die Heizanlagen sollen wieder in einem jeweiligen Speziallos extra ausgeschrieben werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
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13. Erstellung und Durchführung eines Integralen Konzepts zum kommunalen Sturzflut-Risikomanagement
Gremium
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Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann)
|
Sitzung des Gemeinderates
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02.03.2021
|
ö
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beschließend
|
13 |
Sachverhalt
Die vielen Starkregenereignisse im Jahr 2016 haben in Bayern Hochwasser hauptsächlich an Fließgewässern mit kleinen Einzugsgebieten hervorgerufen. Dabei ließ sich in vielen Fällen nicht unterscheiden, ob Überflutungen durch das dem Gewässer über das Gelände zufließende Wasser („wildabfließendes Wasser“) oder durch Hochwasser aus Fließgewässern verursacht wurden. Das Zusammenwirken und die gegenseitige Beeinflussung dieser beiden Naturgefahren wurden deutlich. Beides hat zu großen Schäden in Siedlungsgebieten und in den Einzugsgebieten geführt.
Integrale Konzepte zum Risikomanagement sollen den Kommunen Möglichkeiten zur Vermeidung, Vorsorge, Ereignisbewältigung und Nachsorge aufzeigen. Es werden hierbei Gefahren und Risiken ermittelt, lokale Schutzziele definiert und örtlich spezifische Schutzmaßnahmen aufgezeigt. Absehbare ortsplanerische Entwicklungen und die Anforderungen der Wasserrahmenrichtlinie sind dabei auch zu berücksichtigen.
Im integralen Konzept sollen wirkungsvolle und zugleich wirtschaftliche Maßnahmen aufgezeigt, bewertet und einem verantwortlichen Maßnahmenträger zugeordnet werden. Dabei kommt neben technischen Schutzmaßnahmen auch nichttechnischen Maßnahmen eine große Bedeutung zu.
Der Weg zum erfolgreichen kommunalen Risikomanagement führt über 5 wesentliche Schritte:
- Bestandsanalyse
Gefahrenermittlung
Gefahren- und Risikobeurteilung
Konzeptionelle Maßnahmenentwicklung
Integrale Strategie zum kommunalen Sturzflutrisikomanagement
Und letztendlich zur Maßnahmenumsetzung.
Die Konzepterstellung wird voraussichtlich in die RZWas 2021 (ab 01.04.2021), Punkt 2.1.6, als Regelförderung aufgenommen (bisher handelte es sich lediglich um ein Sonderprogramm). Details zur Regelförderung (z. B Fördersatz, Ablauf, etc.) liegen dem Wasserwirtschaftsamt Landshut allerdings noch nicht vor. Bisher wurden Ingenieurleistungen zur Erstellung des beschriebenen Konzepts mit einem Fördersatz von 75 % der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert. Die maximale Förderung betrug 150.000 €.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, dass zum 01.04.2021 beim Wasserwirtschaftsamt Landshut ein Antrag auf Aufnahme in das Förderprogramm gestellt wird.
Der Gemeinderat beschließt weiter, dass Angebote zur Erstellung eines Integralen Konzepts zum kommunalen Sturzflut-Risikomanagement für die gesamte Gemeinde eingeholt werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
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14. Antrag der Fraktionsgemeinschaft Freie Wähler/SPD - Schaffung der technisch notwendigen Grundlagen, planen und abhalten von digitalen Bürgerinformationsveranstaltungen
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann)
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Sitzung des Gemeinderates
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02.03.2021
|
ö
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beschließend
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14 |
Sachverhalt
Mit Schreiben vom 03.02.2021 reichte die Fraktionsgemeinschaft FW/SPD einen Antrag zur Schaffung der technisch notwendigen Grundlagen, planen und abhalten von digitalen Bürgerinformationsveranstaltungen bei der Gemeinde ein. Da die Bürgerversammlungen essenzieller Bestandteil der Kommunalpolitik sind, ist die regelmäßige Abhaltung sogar vorgeschrieben. Aufgrund der Corona-Pandemie entfielen diese Versammlungen im Jahr 2020. Da aktuell auch für dieses Jahr nicht absehbar ist, ob Präsenzveranstaltungen in dieser Größe stattfinden dürfen, hält es die Fraktion FW/SPD für angebracht, die Gemeinde dahingehend zu befähigen, dass diese auch digital abgehalten werden können. Dass dies möglich ist, hat beispielsweise die Nachbargemeinde Pfeffenhausen schon gezeigt. Darüber hinaus beantragt die Fraktion FW/SPD die Ausplanung und zeitnahe Ansetzung der nächsten Versammlungen. Diese können dann flexibel, online oder vor Ort abgehalten werden.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, dass die Gemeindeverwaltung zur Erarbeitung einer Entscheidungsgrundlage für die Beschaffung der technischen Notwendigkeiten zur Abhaltung digitaler Bürgerinformationsveranstaltungen beauftragt wird. Darüber hinaus sollen die Bürgerversammlungen für das Jahr 2021 ausgeplant und bekannt gemacht werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 8
Abstimmungsbemerkung
Aufgrund des Abstimmungsergebnisses ist der Antrag abgelehnt.
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15. Verschiedenes, Wünsche, Anträge
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann)
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Sitzung des Gemeinderates
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02.03.2021
|
ö
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beschließend
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15 |
zum Seitenanfang
15.1. Stellungnahme zu Bauleitplänen anderer Gemeinden
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann)
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Sitzung des Gemeinderates
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02.03.2021
|
ö
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beschließend
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15.1 |
Sachverhalt
Der Gemeinderat wird davon in Kenntnis gesetzt, dass die Gemeinde von anderen Gemeinden über folgende Bauleitpläne zur Stellungnahme aufgefordert wurde:
Änderung des Bebauungsplans „Lindenstraße (Unteres Dorf)“ mit Deckblatt Nr. 31 (zweite Auslegung)
Geplant wird an Stelle des bestehenden Wohngebäudes mit einer Wohneinheit nun ein Mehrfamilienhaus mit maximal 4 Wohneinheiten und maximal 2 Vollgeschossen im Zuge der Nachverdichtung.
Die Fläche des Änderungsbereichs beträgt insgesamt ca. 702 m²
Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplans „Sondergebiet Savigneux-Platz Essenbach“ und gleichzeitig 20. Änderung des Flächennutzungsplans "SO Savigneux-Platz" (zweite Auslegung)
Das Sondergebiet SO mit der Zweckbestimmung "Verwaltung und Kinderbetreuung" dient der Unterbringung des Landratsamtes Landshut (LRA LA), der Integrierten Leitstelle Landshut (ILS) und einer Einrichtung zur Kinderbetreuung.
Die Gesamtfläche des Geltungsbereichs beträgt ca. 102.270 m².
Änderung des Bebauungsplanes „An der Isar“ mit Deckblatt Nr. 2 (zweite Auslegung)
Grund: Sanierung der bestehenden Mehrfamilienhäuser (Aufstockung um ein Geschoss für Dachterrassenwohnungen, Anpassung der Baugrenzen wegen Einbau einer Aufzugsanlage, Anpassung der Baugrenzen für Stellplätze und Garagen)
Der Änderungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 2.511 m².
Aufstellung eines Bebauungs- und Grünordnungsplans „Photovoltaikanlage Dürrenhettenbach“ und gleichzeitige Änderung des Flächennutzungsplans mit Deckblatt Nr. 40 „Photovoltaikanlage Dürrenhettenbach“ (erste Auslegung)
Grund: Deckung des Bedarfs an Flächen zur Nutzung regenerativer Energien (Photovoltaik). Die Vorhabenflächen liegen nördlich von Dürrenhettenbach, östlich von Langenhettenbach und südlich von Weilnberg. Die Fläche des Geltungsbereiches beträgt ca. 5,25 ha.
Belange der Gemeinde sind hiervon nicht betroffen.
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15.2. ILE "Holledauer Tor"
Informationen zum Logo und Regionalbudget
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann)
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Sitzung des Gemeinderates
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02.03.2021
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ö
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beschließend
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15.2 |
Sachverhalt
ILE-Logo
Die Vorsitzende informierte, dass das Logo der ILE überarbeitet werden soll. Da eine fünfte Dolde sowohl optisch als auch farblich schwierig zu gestalten wäre, wurde von Frau Fuchs vorgeschlagen, die Wappen aller dazugehörigen Gemeinden einzufügen. Somit wäre auch künftig die Gemeinde Hohenthann offiziell im Logo vertreten.
Regionalbudget
Die von der Gemeinde eingereichten Anträge zum Regionalbudget wurden zwischenzeitlich angenommen. Der Antrag „Digitale Kompetenz im Alter“ erhält allerdings statt 80% lediglich 50% Förderung. Auch weitere Anträge aus Hohenthann wurden berücksichtigt.
Gemeinderat Zieglmayer erläuterte zusätzlich, dass letzte Woche die Entscheidungssitzung stattfand. Vom ALE erhält die ILE 100.000 €, die als Fördermittel für das Regionalbudget dienen. Jeder berücksichtigte Antrag erhält 80% der Netto-Summe, max. 10.000 € Förderung. Insgesamt gingen 39 Anträge mit einer Gesamtsumme von 335.000 € ein. 20 Anträge werden beim Regionalbudget mit einer Förderung berücksichtigt. Der Auswahl liegt eine Bewertungsmatix zugrunde.
Zweite Bürgermeisterin Beck erkundigte sich, wer die Förderung erhält und ob ein Nachweis über die Durchführung vorgelegt werden muss. Die Vorsitzende erklärte, dass der Antragsteller die Förderung bekommt und nach Abschluss der Maßnahme einen Verwendungsnachweis einreichen muss.
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15.3. Anmietung einer PumpTrack Anlage
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann)
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Sitzung des Gemeinderates
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02.03.2021
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ö
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beschließend
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15.3 |
Sachverhalt
Die Jugendbeauftragten haben beim Landkreis Landshut angefragt, eine PumpTrackAnlage für die Gemeinde Hohenthann auszuleihen. Die erforderlichen Maße betragen ca. 20 x 30 m. Die Anlage kann entweder beim Kinderspielplatz oder alternativ beim Sportheim (Bierzelt-Platz) aufgestellt werden. Die Gemeinde Hohenthann würde vom 16.08. bis 23.08.2021 eine PumpTrackAnlage ausleihen können. Die Kosten betragen 1.500 € pro Woche.
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15.4. Zuwendungsbescheide für die Anschaffung von technischen Maßnahmen zum infektionsschutzgerechten Lüften
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann)
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Sitzung des Gemeinderates
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02.03.2021
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ö
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beschließend
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15.4 |
Sachverhalt
Die Gemeinde erhielt Zuwendungen für die Beschaffung von:
- Ausstattungsgegenständen (Desinfektionsmittel, -spender…) in Höhe von 3.215,04 €
- CO2-Sensoren in Höhe von 1.402,64 €
- Mobilen Luftreinigungsgeräten in Höhe von 18.533,61 €
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15.5. nächste Gemeinderatssitzungen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann)
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Sitzung des Gemeinderates
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02.03.2021
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ö
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beschließend
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15.5 |
Sachverhalt
Die Vorsitzende gab folgende Termine bekannt:
08.03.2021 nichtöffentliche Gemeindeentwicklungsausschusssitzung
16.03.2021 Gemeinderatssitzung
23.03.2021 Gemeinderatssitzung für Bauangelegenheiten
30.03.2021 nichtöffentliche Haushaltsberatung
13.04.2021 Gemeinderatssitzung
27.04.2021 Gemeinderatssitzung
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15.6. Informationen der Bürgermeisterin
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann)
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Sitzung des Gemeinderates
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02.03.2021
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ö
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beschließend
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15.6 |
Sachverhalt
In der Grundschule Hohenthann wurde zwischenzeitlich der Trinkwasserbrunnen installiert und in Betrieb genommen.
Alle Beschäftigten in den Kindertageseinrichtungen können sich impfen lassen.
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15.7. Anfragen Gemeinderatsmitglieder
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann)
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Sitzung des Gemeinderates
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02.03.2021
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ö
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beschließend
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15.7 |
Sachverhalt
Künftig sollten Sitzungen (wie z.B. Gemeindeentwicklungsausschuss) weiter im Voraus eingeplant und bekanntgegeben werden.
Am Spielplatz in Unkofen werden neue bzw. zusätzliche Geräte sowie Sand gewünscht. Gemeinderat Hummel übermitteln der Vorsitzenden eine entsprechende Liste.
Die Anschlagtafel in Oberergoldsbach sollte durch eine 3-Schicht-Platte ausgetauscht werden.
Am 18.11.2020 ging der Antrag vom FC Hohenthann bezüglich der Auslagerung des Sportplatzgeländes ein. Hierzu ist demnächst eine Entscheidung zu treffen.
Gemeinderat Ganslmeier erwiderte, dass bereits eine Entscheidung getroffen wurde, nämlich das ISEK abzuwarten. Laut Gemeinderat Hummel wird dann allerdings die Fördermöglichkeit knapp.
Der Funkmast in Weihenstephan ist noch nicht gebaut. Sie erkundigte sich hierzu nach dem Sachstand.
Die Vorsitzende teilte mit, dass der Bau im ersten Halbjahr 2021 durchgeführt werden soll. Eine Inbetriebnahme dauert jedoch weitere 6 Monate. Auch der Funkmast in Andermannsdorf soll in diesem Zeitraum entstehen. Über Schmatzhausen wurde noch kein genauer Termin bekanntgegeben.
Die KLJB Weihenstephan hat weiterhin noch keinen eigenen Wasseranschluss.
Die Vorsitzende wird die Angelegenheit abklären.
Datenstand vom 17.03.2021 08:33 Uhr