Datum: 16.03.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Turnhalle
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Hohenthann
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 21:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 21:00 Uhr bis 21:45 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Genehmigung der Niederschrift vom 02.03.2021
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann)
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Sitzung des Gemeinderates
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16.03.2021
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ö
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beschließend
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1 |
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
Gemeinderat Hopfensperger stimmte nicht mit ab, da er an der Sitzung vom 02.03.2021 nicht anwesend war.
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2. Konzeptvorstellung "Seniorenbetreuung in Hohenthann" am alten Rathaus-Gelände
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann)
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Sitzung des Gemeinderates
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16.03.2021
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ö
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beschließend
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2 |
Sachverhalt
Hierzu konnte erste Bürgermeisterin Weiß Herrn Spillmann, Fa. Kellhuber GmbH und Frau Fuchs, Fa. Bio Fuchs GmbH begrüßen.
Der Gemeinderat beschäftigt sich nun bereits seit 2016 mit der Bebauung für eine Seniorenbetreuung des alten Rathausgeländes und hat einige Projekte besichtigt. Anfang Februar 2021 wurde der Verkauf des Geländes und ein damit verbundener Bewerbungsaufruf gestartet. Die Veröffentlichung erfolgte sowohl in der Landshuter Zeitung, im Mitteilungsblatt sowie auf der Homepage der Gemeinde Hohenthann. Interessierte konnten ihr Konzept für die Bebauung des Grundstücks mit zwei ambulant betreuten Wohnungen mit je 12 Seniorenappartements bis 05.03.2021 einreichen.
Diesem Aufruf kam lediglich die Fa. Kellhuber nach, dessen Konzept nun Herr Spillmann vorstellt:
Zunächst ging Herr Spillmann auf die Kellhuber Unternehmensgruppe ein und präsentierte Impressionen. Die familiengeführte Unternehmensgruppe besteht aus mittlerweile drei Firmen:
- Kellhuber GmbH (Durchführung der Baumaßnahmen)
Kellhuber Immobilien GmbH & Co. KG
Kellhuber Hausverwaltung GmbH
Kellhuber Immobilien wurde 2010 gegründet und ist eine Projektentwicklungs- & Bauträgergesellschaft. Seit dieser Zeit besteht auch die Zusammenarbeit mit Frau Fuchs, mit der bereits viele Projekte verwirklicht wurden. Sie haben sich auf Senioren-WG´s und ambulant betreute Wohngemeinschaften spezialisiert.
Bei den ersten Projekten wurden über die WG´s noch Wohnungen errichtet, die allgemein zum Verkauf und zur Vermietung standen. Dies wird heute nicht mehr durchgeführt, da die unterschiedlichen Alltage der differenzierten Bewohner häufig zu Problemen führen.
Nach dem Bau des Projekts betreut die Kellhuber Hausverwaltung die Gebäude. Die Firma wurde 2014 als Gesellschaft zur Wohnungseigentum- und Mietenverwaltung gegründet.
Somit kommt bei der Kellhuber Unternehmensgruppe vom Kauf über den Bau bis zur Verwaltung alles aus einer Hand.
Für Hohenthann hat Herr Spillmann eine Planung für ein zweigeschossiges, massives Ziegelgebäude vorgelegt. Hier entstehen – wie von der Gemeinde gewünscht – zwei ambulant betreute Wohngemeinschaften mit je 12 Wohneinheiten. Die Energieanforderungen werden eingehalten, ebenso die Barrierefreiheit im zweigeschossigen Bau. Das Gebäude wird zudem rollstuhlgerecht errichtet, allerdings werden nicht ausschließlich die DIN-Vorschriften eingehalten. So werden z.B. Türöffner nicht auf einer Höhe von 85 cm, sondern auf einer Höhe von 100 cm angebracht. Dies ist nach den Erfahrungswerten für alle Bewohner angenehmer.
Der größte Unterschied zu einer stationären Einrichtung ist die Bewohnerzahl. Stationär dürfen bis zu 49 Bewohner in einer Wohngruppe sein. Im ambulanten Bereich lediglich 12 Bewohner. Dies führt zu einer familiäreren Umgebung. Zudem werden in stationären Anlagen häufig keine Balkone oder Terrassen mehr gebaut. Dies führt die Kellhuber Unternehmensgruppe anders aus. Jeder Bewohner erhält einen eigenen Balkon oder Terrasse. Die Bewohner sollen sich somit wie zu Hause fühlen und einen eigenen Rückzugsort bekommen. Zudem erfolgt die Verpflegung direkt in der ambulant betreuten Wohngemeinschaft, in der Gemeinschaftsküche. Rüstige Bewohner können bei der Zubereitung mithelfen.
Mit dem Betreuungsdienst wird ein 20jähriger Generalmietvertrag abgeschlossen. Für die ersten 3 Monate erfolgt eine mietfreie Anlaufphase. Pro Seniorenappartement wird eine insolvenzgesicherte Mitkautionsbürgschaft (2.500 €) hinterlegt. Die Bruttomietrendite beträgt für Käufer von Seniorenappartements 3,5 bis 4,0 %. Zudem erhalten Eigentümer und deren Angehörige ein bevorzugtes Belegungsrecht.
Für die Baumaßnahme in Hohenthann soll im westlichen Bereich die Zufahrt gestaltet werden. Im östlichen Bereich wird das zweigeschossige Gebäude errichtet. Jedes Appartement ist als Einzelzimmer gestaltet und hat ein eigenes Bad sowie einen großzügigen Balkon oder Terrasse. Das Herzstück ist die Gemeinschaftsküche. Als weitere Gemeinschaftsflächen sind ein Wohnzimmer sowie ein Ruheraum geplant. Erdgeschoss und Obergeschoss sind baugleich. Im Außenbereich werden ausreichend Stellplätze errichtet.
Viele Bewohner bringen auch für die Gemeinschaftsflächen eigene Möbel mit, um die Wohngemeinschaft wohnlicher wirken zu lassen. Im Gemeinschaftsraum sind mehrere kleinere Tische vorgesehen.
Der fiktive Zeitplan sieht folgende Schritte vor:
- Generalmietvertrag bis Herbst 2021
- Bebauungsplan und Kauf des Grundstücks bis Ende 2021
- Baubeginn im Frühjahr 2022, Bauende im Frühjahr 2023
- Bezug im 2. Quartal 2023
Frau Fuchs erklärte in ihrem Vortrag, dass lediglich Patienten mit Pflegegrad aufgenommen werden können. Die Aufnahme entscheidet der Pflegedienst. Sollte kein Pflegegrad vorhanden sein, wären alle Kosten selbst zu tragen.
Da lediglich 12 Bewohner in einer ambulant betreuten Wohngemeinschaft untergebracht sein dürfen, müssten auch Ehepaare zwei Zimmer nehmen. Diese können sie jedoch auch als Wohn- und Schlafzimmer nutzen.
Neben der Miete und den Nebenkosten sind auch eine Betreuungspauschale (800 – 1.000 € p.P.) sowie das Haushaltsgeld (200 – 250 € p.P.) zu tragen. Die monatlichen Kosten, die selbst getragen werden müssen, belaufen sich somit auf ca. 1.800 – 2.000 € pro Person. In der ambulant betreuten Wohngemeinschaft erfolgt eine Rundum-Versorgung. Die individuelle Pflege wird direkt vom Pflegedienst mit der Pflegekasse abgerechnet.
Frau Fuchs begleitet das Projekt von Baubeginn bis 8 Monate nach der Eröffnung und unterstützt den Pflegedient und die Bewohner auf dem Weg in die Selbstständigkeit.
Entscheidungen, was den Pflegedienst, den Essensplan, den Kauf von Gegenständen usw. angeht, treffen die Bewohner. Hierzu wird ein entsprechendes Gremium gebildet. Sollten Bewohner selbst nicht mehr dazu im Stande sein, treten deren Angehörige bzw. Betreuer an ihre Stelle.
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3. Billigungsbeschluss zur Auslegung des Vorentwurfs des Deckblattes Nr. 3 zum Bebauungs- und Grünordnungsplanes „GE Nord“ in Hohenthann
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann)
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Sitzung des Gemeinderates
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16.03.2021
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ö
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beschließend
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3 |
Sachverhalt
Für die Vorstellung des Vorentwurfes des Deckblattes Nr. 3 zum Bebauungsplan konnte erste Bürgermeisterin Andrea Weiß den Architekten Hr. Bindhammer begrüßen.
Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 19.01.2021 beschlossen, dass ein Deckblatt Nr. 3 zum Bebauungs- und Grünordnungsplan "GE Nord" aufgestellt wird. Von dem Architekturbüro Bindhammer, Bayerbach wurde ein Vorentwurf erarbeitet.
Die Baugrenze wird bis 15 Meter an den Waldrand (Baumfallgrenze) erweitert. Die ursprüngliche innenliegende Baugrenze wird herausgenommen. Die Wandhöhe wird auf 8 Meter festgesetzt, der Zaun auf 1,80 Meter. Als Dachform wird Satteldach (21° - 42°) und Pultdach (11° - 20°) zugelassen. Zudem wird die Errichtung einer Lärmschutzwand bis 3 Meter zugelassen.
Beschluss
Der Gemeinderat billigt den Vorentwurf des Deckblattes Nr. 3 zum Bebauungs- und Grünordnungsplanes GE Nord in der Fassung vom 16.03.2021 und beschließt, dass die Verwaltung beauftragt wird die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und die Fachstellenanhörung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB hierfür durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 6
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4. Vorstellung der Planung zum Anbau eines Windfanges beim Kindergarten "Gänseblümchen"
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann)
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Sitzung des Gemeinderates
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16.03.2021
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ö
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beschließend
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4 |
Sachverhalt
Hierzu konnte erste Bürgermeisterin Weiß Herrn Jakob Bindhammer vom Architekturbüro Bindhammer begrüßen.
Der Gemeinderat befasste sich bereits bei einem Vor-Ort-Termin mit einem möglichen Anbau eines Windfangs beim Kindergarten. Dies wäre in Bezug auf den Wärmeverlust ratsam. Das Architekturbüro Bindhammer hat hierzu vier Entwürfe erarbeitet, die Herr Bindhammer wie folgt vorstellt:
- Variante 1: ca. 10 m² mit Flachdach, das sich unter das Dach des Hauptgebäudes anschließt. Kosten ca. 36.265,72 €
Variante 2: ca. 10 m² mit Satteldach (wie Zwerchgiebel), relativ hoch gehalten. Kosten ca. 41.419,24 €
Variante 3: ca. 10 m² mit abgeschlepptem Dach. Kosten ca. 37.553,31 €
Variante 4: ca. 20 m² mit Wintergarten-Charakter, größerer Abstellflächen und abgeschlepptem Dach. Kosten ca. 53.871,74 €
Im Windfang sollen dann Tafeln für Informationen an die Eltern angebracht werden. Die Fenster sind aus Holz-Alu wie im restlichen Gebäude.
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5. Antrag auf Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage auf Fl.Nr. 1638/29, Gemarkung Andermannsdorf im Baugebiet "Am Gambach" im Genehmigungsfreistellungsverfahren
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann)
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Sitzung des Gemeinderates
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16.03.2021
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ö
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beschließend
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5 |
Sachverhalt
Die Grundstückseigentümer stellen Antrag auf Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage auf ihrem Grundstück Fl.Nr. 1638/29, Gemarkung Andermannsdorf in Hohenthann, im Genehmigungsfreistellungsverfahren nach Art. 58 Abs. 1 BayBO.
Spätestens mit der Vorlage bei der Gemeinde benachrichtigt der Bauherr die Eigentümer der benachbarten Grundstücke von dem Bauvorhaben.
Die Eheleute haben die Gemeinde in Kenntnis gesetzt, dass ihr Bauvorhaben der Genehmigungsfreistellung unterliegt und deshalb für dieses Vorhaben kein Genehmigungsverfahren durchgeführt werden soll.
Das Vorhaben liegt im Bebauungsplangebiet „Am Gambach“ in Hohenthann.
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6. Antrag auf isolierte Befreiung für die Errichtung einer Stützmauer zur Fl.Nr. 1274/10 und Straße auf Fl.Nr.1279/23, Gemarkung Türkenfeld im Baugebiet "Am Büchlacker II"
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann)
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Sitzung des Gemeinderates
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16.03.2021
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ö
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beschließend
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6 |
Sachverhalt
Für die Errichtung einer Stützmauer zur Fl.Nr. 1274/10 und zur Straße auf dem Grundstück Fl.Nr. 1279/23, Gemarkung Türkenfeld in Hohenthann, beantragt der Eigentümer die isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Am Büchlacker II“ in Bezug auf die Errichtung eines Sockels bzw. einer Mauer. Laut Bebauungsplan sind Sockel bzw. Mauern bei allen Einfriedungen nicht zulässig (sowohl straßenseitig als auch zwischen den Grundstücken).
Die Unterschriften der Nachbarn wurden von dem Antragsteller beigebracht.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt, dass dem Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Am Büchlacker II“ in Bezug auf die Errichtung einer Mauer zwischen den Grundstücken zugestimmt wird. In Bezug auf die straßenseitige Errichtung einer Mauer wird dem Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Am Büchlacker II“ mit der Einschränkung zugestimmt, dass die Mauer max. 10 cm über Straßenniveau betragen darf.
Vor Baubeginn ist ein statischer Nachweis der Stützwand, auch der Bauzustände, vorzulegen. Die Verwaltung wird beauftragt einen positiven Genehmigungsbescheid hierfür zu erlassen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
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7. Neuerlass der Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen im Winter (Reinigungs- und Sicherungsverordnung)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann)
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Sitzung des Gemeinderates
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16.03.2021
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ö
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beschließend
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7 |
Sachverhalt
Der Bayerische Landtag hat am 2. Dezember 2020 im Rahmen des Gesetzes zur Anpassung bayerischer Vorschriften an die Transformation der Bundesfernstraßenverwaltung (Drs. 18/11768) u. a. auch eine Änderung des Art. 51 Abs. 5 Satz 1 BayStrWG beschlossen. Diese Bestimmung ermöglicht es den Gemeinden, den Winterdienst für die Gehbahnen auf die Anlieger zu übertragen. Eine Gesetzesänderung war notwendig geworden, weil der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) in einem Beschluss vom 17.02.2020 – 8 ZB 19.2020 überraschend entschieden hatte, dass Art. 51 Abs. 5 Satz 1 BayStrWG keine Übertragung der Winterdienstpflichten an solchen öffentlichen Straßen ermögliche, die nur einem Fußgängerverkehr oder einem Fußgänger- und Radverkehr dienen, also nicht Teil einer Ortsstraße (Art. 46 Nr. 2 BayStrWG) sind.
Um die Übertragung dieser Pflichten (wieder) in rechtlich zulässiger Weise zu ermöglichen, hat der Bayerische Gemeindetag unverzüglich über die Staatsregierung eine entsprechende Gesetzesänderung des Art. 51 Abs. 5 Satz 1 BayStrWG initiiert, die nun am 1. Januar 2021 in Kraft getreten ist. Ab diesem Zeitpunkt können die Anlieger (und gegebenenfalls Hinterlieger) durch eine gemeindliche (Reinigungs- und) Sicherungsverordnung zum Winterdienst für sonstige öffentliche Straßen, insbesondere beschränkt-öffentliche Wege i. S. v. Art. 53 Nr. 2 BayStrWG, wie oben dargestellt (also Fußgängerzonen, selbständige Gehwege und selbständige Geh- und Radwege), wirksam herangezogen werden.
Aufgrund der Änderung des Art. 51 Abs. 5 des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) und der damit neuen Rechtslage, ist die Sicherungs- und Reinigungsverordnung neu zu erlassen. Die bisherige Verordnung hat eine Laufzeit von 20 Jahren und wäre ohnehin zum 31.10.2023 abgelaufen. Im Zuge des erforderlichen Neuerlasses werden zugleich weitere redaktionelle Anpassungen vorgenommen. Künftig soll die Verordnung auf unbestimmte Zeit gelten.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt den Neuerlass der Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straße und die Sicherung der Gehbahnen im Winter (Reinigungs- und Sicherungsverordnung). Diese tritt am 01.04.2021 in Kraft und ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
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8. Antrag der Fraktionsgemeinschaft Freie Wähler/SPD - Aufnahme in die Prioritätenliste Radwegebau des Landkreises Landshut, Prüfung möglicher Fördermöglichkeiten
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann)
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Sitzung des Gemeinderates
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16.03.2021
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ö
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beschließend
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8 |
Sachverhalt
Mit Schreiben vom 03.02.2021 stellte die Fraktionsgemeinschaft Freie Wähler/SPD den Antrag, vier mögliche Radwege in die Prioritätenliste Radwegebau des Tiefbauamtes Landkreis Landshut aufzunehmen und in den folgenden Jahren die notwendigen finanziellen Mittel im Haushalt dafür vorzusehen sowie sämtliche Fördermöglichkeiten in Bezug auf den Ausbau des Radwegenetzes zu prüfen.
Es werden folgende Radwege vorgeschlagen:
- Strecke Andermannsdorf – Türkenfeld – Schmatzhausen (mit zwei Alternativen zur Streckenführung)
Strecke Hohenthann – Pfarrkofen – Unkofen – Oberergoldsbach – Weihmühle
Strecke Zieglstadl – Ergoldsbach
Strecke Hohenthann – Grafenhaun
Zum Stand September 2020 sind bereits Geh- und Radwege entlang der LA 6 (Ginglkofen – Weihenstephan), der LA 12 (Edenland – Schmatzhausen) sowie der LA 37 (Abzw. Rohrberg – Zieglstadl) in die Prioritätenlisten aufgenommen. Der Geh- und Radweg entlang der LA 37 (Oberotterbach – Andermannsdorf) wurde aus der Prioritätenliste entfernt.
Zur finanziellen Unterstützung liegt das Förderprogramm „Stadt und Land“ des Bundes für den Radverkehr auf. Demnach werden Maßnahmen mit bis zu 75% der förderfähigen Kosten unterstützt. Zur Entlastung der Länder und Gemeinden während der Corona-Pandemie können die Maßnahmen bis zum 31.12.2021 sogar mit bis zu 80 % gefördert werden. Zur Antragstellung muss sowohl eine Planung vorliegen als auch der erforderliche Grunderwerb gesichert sein.
Beschluss 1
Der Gemeinderat beschließt, die vier vorgeschlagenen Radwege mit Nachdruck weiter zu verfolgen und in den folgenden Jahren die notwendigen finanziellen Mittel im Haushalt dafür vorzusehen. Darüber hinaus wird die Gemeindeverwaltung beauftragt, die entsprechenden Streckenabschnitte in die Prioritätenliste des Tiefbauamtes des Landkreises Landshut aufnehmen zu lassen. Zusätzlich wird die Gemeindeverwaltung beauftragt, sämtliche weitere Fördermöglichkeiten zu prüfen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
Beschluss 2
Der Gemeinderat beschließt, dass für die Strecke Schmatzhausen – Andermannsdorf Angebote für eine Planung eingeholt werden, Grunderwerbsgespräche abgehalten werden und ein Antrag zur Aufnahme in das Förderprogramm „Stadt und Land“ gestellt wird.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
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9. Verschiedenes, Wünsche, Anträge
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann)
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Sitzung des Gemeinderates
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16.03.2021
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ö
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beschließend
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9 |
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9.1. Bekanntgabe von Vergaben
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann)
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Sitzung des Gemeinderates
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16.03.2021
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ö
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beschließend
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9.1 |
Sachverhalt
Für folgende Beschlüsse sind die Gründe der Geheimhaltung weggefallen:
Neubau Kinderkrippe Schmatzhausen
Architektenleistung Architekturbüro Bindhammer, Bayerbach
Bauhof
Schneepflug Fa. Mercedes Benz Henne Unimog
Feuerwehr Türkenfeld
Fassadenrenovierung Fa. Sporrer, Hohenthann
Feuerwehr Andermannsdorf
Zufahrt, Einbau Deckschicht Fa. Pritsch, Sandsbach
FC Hohenthann
Sanierung Hauptspielfeld Fa. Hilgers, Frontenhausen
Grundschule Hohenthann
Ausstattung für Textilarbeitsraum Fa. Sneganas, Ergolding
Lehrerdienstgeräte Fa. Alpha Computer Sales, Ottobrunn
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9.2. Dank der Grundschule für die Anschaffung der Luftfilteranlagen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann)
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Sitzung des Gemeinderates
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16.03.2021
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ö
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beschließend
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9.2 |
Sachverhalt
Die Schülerinnen und Schüler der Grundschule Hohenthann bedankten sich anhand eines selbstgestalteten Plakats bei der Gemeinde für die Anschaffung der Luftfilteranlagen in den Klassenzimmern.
Jede Klasse versammelte sich rund um die Geräte und klebten diese Fotos auf ein Plakat. Dieses wird im Sitzungssaal der Gemeinde Hohenthann aufgehängt.
Der Gemeinderat nahm dies erfreut zur Kenntnis.
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9.3. Information zum weiteren Ausbau der Gasleitung in Hohenthann
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann)
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Sitzung des Gemeinderates
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16.03.2021
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ö
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beschließend
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9.3 |
Sachverhalt
Die EVE plant derzeit den weiteren Ausbau der Gasleitung in Hohenthann. Von Käufelkofen kommend wird die Ringstraße angeschlossen. Wie die Leitung genau verlegt wird, stellt sich noch gemäß den Anschlussnehmern heraus. Die betroffenen Haushalte wurden bereits per Post informiert.
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9.4. Geschäftsführerwechsel im Dorfladen Schmatzhausen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann)
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Sitzung des Gemeinderates
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16.03.2021
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ö
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beschließend
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9.4 |
Sachverhalt
Frank Nießen übernahm zum 01.02.2021 den Posten des Geschäftsführers der Dorfladen Schmatzhausen UG (haftungsbeschränkt). Als Beirat schied er damit aus, Hans Knapp rückte nach. Die Ladenleitung übernahm Veronika Schwanner.
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9.5. Anmeldungen im Gemeindekindergarten für 2021/2022
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann)
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Sitzung des Gemeinderates
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16.03.2021
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ö
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beschließend
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9.5 |
Sachverhalt
Für das kommende Kindergartenjahr wurden 119 Kinder angemeldet. Diese belegen aufgrund von 7 I-Kindern 133 Plätze. 38 Kinder wurden neu angemeldet.
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9.6. nächste Gemeinderatssitzungen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann)
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Sitzung des Gemeinderates
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16.03.2021
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ö
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beschließend
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9.6 |
Sachverhalt
Die für 23.03.2021 geplante Gemeinderatssitzung findet aus terminlichen Gründen nicht statt.
Die nächste Gemeinderatssitzung findet am 13.04.2021 statt, die Sitzung vom 27.04.2021 wird auf 04.05.2021 verschoben.
Am 30.03.2021 findet eine nichtöffentliche Haushaltsbesprechung des Gemeinderats statt.
Datenstand vom 19.04.2021 09:02 Uhr