Datum: 18.05.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Turnhalle der Grundschule Hohenthann
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Hohenthann
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:55 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:55 Uhr bis 21:53 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift vom 04.05.2021
2 Billigungsbeschluss zur Auslegung des Vorentwurfs zum Bebauungs- und Grünordnungsplan "Altes Rathausgelände“ in Hohenthann
3 Vorstellung der Erschliessungsplanung zum Baugebiet "Brandberg"
4 Antrag auf Neubau eines Zweifamilienwohnhauses auf Fl.Nr. 756, Gemarkung Andermannsdorf in Eberstall
5 Antrag auf Neubau eines Biolegehennenstalles mit Kaltscharraum, Neubau eines Kotlagers und Neubau einer Zaunanlage auf Fl.Nr. 1067, Gemarkung Schmatzhausen in Oberhof
6 Antrag auf Neubau eines Kompostierungsstalles für Mutterkühe und Neubau eines überdachten Mistlagers mit Güllegrube auf Fl.Nr. 323, Gemarkung Schmatzhausen
7 Hohenthanner Freibad - Festlegung der Gebühren für 2021
8 Erneuerung der Straßenbeleuchtung in der Friedhofstraße
9 Verschiedenes, Wünsche, Anträge
9.1 Stellungnahme zu Bauleitplänen anderer Gemeinden
9.2 Information zum Raumordnungsverfahren für das Vorhaben "Ersatzneubau 380-kV-Leitung; Raitersaich - Altheim" der Firma TenneT TSO GmbH, Bayreuth
9.3 Ortsspaziergang ISEK entfällt
9.4 Telefonica in Oberergoldsbach
9.5 Mietverhältnis in der Kellerstraße, Hohenthann

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1. Genehmigung der Niederschrift vom 04.05.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 18.05.2021 ö beschließend 1

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Gemeinderäte Hummel und Zenger stimmten nicht mit ab, da sie an der Sitzung vom 04.05.2021 nicht anwesend waren.

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2. Billigungsbeschluss zur Auslegung des Vorentwurfs zum Bebauungs- und Grünordnungsplan "Altes Rathausgelände“ in Hohenthann

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 18.05.2021 ö beschließend 2

Sachverhalt

Für die Vorstellung des Vorentwurfes zum Bebauungsplan konnte erste Bürgermeisterin Andrea Weiß den Architekten Herrn Ludwig Bindhammer begrüßen.
Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 03.02.2021 beschlossen, dass ein Bebauungs- und Grünordnungsplan "Altes Rathausgelände" aufgestellt wird. Von dem Architekturbüro Bindhammer, Bayerbach wurde ein Vorentwurf dazu erarbeitet.
Herr Bindhammer erläuterte zunächst den Plan. Hier ist im oberen Bereich des Bebauungsplans ein „Sondergebiet“ zur Schaffung eines Baurechts für das Konzept Seniorenbetreuung eingeplant. Der Bebauungsplan wurde auf die Wünsche des künftigen Erwerbers angepasst. Im unteren Bereich sollen zwei Grundstücke für eine Wohnbebauung entstehen, daher wird hier ein „Allgemeines Wohngebiet“ ausgewiesen. Die Grundstücke haben eine Größe von 750 m² und 650 m², sollen bis zu 4 Wohneinheiten ermöglichen und müssen 1,5 Stellplätze je Wohneinheit schaffen.
Der bestehende Kanal DN 400, der durch das untere Grundstück verläuft, müsste verlegt werden. Sollte der Hausanschluss an den in der Ergoldsbacher Straße liegenden Kanal nicht möglich sein, besteht die Möglichkeit an den unten verlaufenden Kanal anzuschließen.
Im Bebauungsplan gibt es keine öffentlichen Flächen. Die unteren Bauplätze werden über eine Privatstraße (4 Meter breit) erschlossen. Das Geh- und Fahrtrecht ist dinglich zu sichern.
Im Anschluss ging Herr Bindhammer ausführlich auf die textlichen Festsetzungen ein. Demnach darf die Wandhöhe der Gebäude E1 (Sondergebiet) 9,50 Meter nicht überschreiten, die Firsthöhe liegt bei 11 Meter. Als Dachform werden Satteldach, Pultdach und Flachdach als Ziegel- oder Betondachplatten (rot, braun oder grau) sowie Blecheindeckung und extensive Dachbegrünung zugelassen. Die Gebäude E2 (Wohnbebauung) dürfen eine Wandhöhe von 7,50 Meter sowie eine Firsthöhe von 11 Meter aufweisen. Als Dachform werden Satteldach, Pultdach, Zeltdach und Walmdach als Ziegel- oder Betondachplatten (rot, braun oder grau) zugelassen. Dachgauben sind ab einer Neigung von 35° des Hauptdachs zulässig. Zwerchgiebel mit einer maximalen Länge von 1/3 der Trauflänge des Hauptgebäudes (Dachform: Satteldach, Pultdach, Flachdach). Wie bereits bei der Vorstellung des Planes erwähnt, werden max. 4 Wohneinheiten zugelassen. Es sind je Wohneinheit 1,5 Stellplätze nachzuweisen.
Im Bereich des Sondergebietes sind Stützmauern bis max. 1,20 m Höhe zulässig. Abgrabungen bzw. Aufschüttungen sind bis max. 1,5 m ab natürlichem Gelände zulässig. Holz- und Metallzäune sowie Schnitthecken und freiwachsende Hecken mit einer Höhe bis maximal 1,20 m sind zulässig. Sockel sind unzulässig. Zum Straßenraum sind auch Mauern und Gabionen zulässig.
Die Abstandsflächen bestimmen sich nach dem BayBO. Je Grundstück ist ein Obstbaum-Hochstamm zu pflanzen. Es sind ausschließlich standortgerechte heimische Laubgehölze zu verwenden.
Private Straßen und Fußwege sind als Asphalt- oder Pflasterflächen auszuführen. Garagenzufahrten und PKW-Stellplätze sind wasserdurchlässig, z. B. mit wassergebundener Decke, Schotterrasen, Rasenfugenpflaster oder Pflaster mit Dränfuge zu gestalten.
Der Immissionsschutz bezieht sich auf das entsprechend Gutachten.
Bei den Planzeichen ging Herr Bindhammer insbesondere auf die Art und das Maß der baulichen Nutzung ein. Im Allgemeine Wohngebiet (nach §4 BauNVO) sind Betriebe des Beherbergungsgewerbes, sonstige nicht störende Gewerbebetriebe, Anlagen für Verwaltungen, Gartenbaubetriebe und Tankstellen ausdrücklich ausgeschlossen. Die Zweckbestimmung des sonstigen Sondergebiets (nach § 11 BauNVO) wird auf „Seniorenbetreuung“ festgelegt.
Die Geschoßflächenzahl (GFZ) liegt beim Haustyp E1 bei 1,0 und beim Haustyp E2 bei 0,7. Die Grundflächenzahl (GRZ) liegt beim Haustyp E1 bei 0,5 und beim Haustyp E2 bei 0,35.

Beschluss 1

Der Gemeinderat beschließt, dass die vorgeschlagene Zulassung von Gabionen zum Straßenraum beibehalten werden soll.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 6

Beschluss 2

Der Gemeinderat billigt den Vorentwurf des Bebauungs- und Grünordnungsplanes in der Fassung vom 18.05.2021 und beschließt, dass die Verwaltung beauftragt wird die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und die Fachstellenanhörung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB hierfür durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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3. Vorstellung der Erschliessungsplanung zum Baugebiet "Brandberg"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 18.05.2021 ö beschließend 3

Sachverhalt

Für die Vorstellung der Entwurfsplanung zum Baugebiet „Brandberg" konnte erste Bürgermeisterin Andrea Weiß Herrn Hilscher vom Ingenieurbüro Ferstl begrüßen.
Herr Hilscher stellt die Entwurfsplanung im Auftrag der KFB Baumanagement GmbH zum Baugebiet „Brandberg" vor. Erste Bürgermeisterin Weiß teilte noch mit, dass auf Wunsch der Bevölkerung ein Gehweg bis hin zur Feuerwehr in die Planung aufgenommen wurde.
Das Baugebiet „Brandberg“ erschließt 12 Einfamilien- und 2 Mehrfamilienhausgrundstücke. Die geplante Straße weißt eine Breite von 5 Metern auf, der Gehweg erhält eine Breite von 1,5 Meter. Für Parkmöglichkeiten werden 8 Parkplätze im südlichen Bereich (als Wendehammer ausgeführt), 3 Parkplätze im nördlichen Bereich (neben dem Wendehammer) sowie an einem Multifunktionsstreifen (2 Meter Breite) bei der Einfahrt ins Baugebiet geschaffen. Der Multifunktionsstreifen wird mit Rasenfugenpflaster, der Gehweg mit Betonpflaster ausgestaltet. Die Bordsteine werden abgerundet. Dies ist reifenschonend und verursacht weniger Abplatzungen durch Baugeräte privater Bauvorhaben. Zudem wird für die 5 Baumscheiben gleich ein Wurzelschutz mit eingebaut.
Die Entwässerung erfolgt im Trennsystem (Regenwasser und Schmutzwasser). Im privaten Bereich werden die erforderlichen Regenwasserpufferanlagen (9 l/m² entspricht 6 m³ pro Grundstück) gleich mit eingebaut. Bei den Mehrfamiliengrundstücken werden zwei Regenwasserpufferanlagen eingebaut, um somit 12 m³ zurückhalten zu können. Das öffentliche Niederschlagswasser wird über einen Stauraumkanal (56 m³ entspricht einem 20-jährigen Regenereignis) eingeleitet.
Die Schmutzwasserableitung erfolgt über einen DN 200 PP. Die Hausanschlüsse liegen bei einer Tiefe von ca. 2,50 Meter, daher ist eine Entwässerung von Kellergeschossen nicht möglich.
Die Regenwasserableitung erfolgt über einen DN 300 PP. Auch der Außeneinzug des nebenliegenden Ackers wurde mit aufgenommen. Die östlich liegenden Parzellen sollen durch die Aufschüttung eines Walls (2 Meter breit, Stich ca. 15 cm) auf den privaten Grundstücken geschützt werden. Dieser Wall soll das anfallende Niederschlagswasser zunächst in ein Absetzbecken im südlichen Bereich einleiten, um Geröll und Schlamm abzufangen.
Dem Urgelände geschuldet, war die Abfangung des Niederschlagswassers etwas problematisch. Um die Parzellen 12 und 13 schützen zu können, wird die Straße in diesem Bereich etwas angehoben. Dadurch läuft das Wasser nicht in die Parzellen, sondern der Straße entlang.
Der Gehweg bis zur Feuerwehr hat ebenfalls eine Breite von 1,50 m und muss im Bereich der Fl.Nr. 58/49, Gemarkung Weihenstephan voraussichtlich mit einer Winkelstützwand abgestützt werden. Ob hierfür eine Förderung möglich ist, wird noch überprüft.
Der Bauablauf sieht folgenden Zeitplan vor:
Ausschreibung        Juli/August 2021
Baubeginn                Oktober 2021
Bauende                Juli 2022 (sollte für die Ausschreibung jedoch offen gehalten werden)

Die Kostenschätzung beträgt 888.924 € brutto.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dass die Entwurfsplanung wie vorgestellt genehmigt wird und erteilt die Freigabe zur weiteren Planung und Ausschreibung durch die KFB Baumanagement GmbH.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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4. Antrag auf Neubau eines Zweifamilienwohnhauses auf Fl.Nr. 756, Gemarkung Andermannsdorf in Eberstall

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 18.05.2021 ö beschließend 4

Sachverhalt

Der Grundstückseigentümer stellt Antrag auf Neubau eines Zweifamilienwohnhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 756, Gemarkung Andermannsdorf in Eberstall.
Die Nachbarunterschriften wurden vom Antragsteller nicht vollständig beigebracht. Ein Bebauungsplan besteht für dieses Grundstück nicht.
Bei dem Grundstück Fl.Nr. 755, Gemarkung Andermannsdorf handelt es sich um einen gemeindlichen Graben, der in Fl.Nr. 754, Gemarkung Andermannsdorf entspringt. Da hierzu keine Zufahrt gegeben ist, wurde dieser bisher nicht geräumt. Der Anlieger aus Fl.Nr. 762/1, Gemarkung Andermannsdorf merkte hierzu an, den Graben ggfs. zu verrohren.
Der Katasterplan im Zufahrtsbereich zur Fl.Nr. 756, Gemarkung Andermannsdorf stimmt nicht mit der tatsächlichen Ausführung überein. Demnach macht die Straße vor der Fl.Nr. 756, Gemarkung Andermannsdorf einen Knick. Tatsächlich verläuft diese jedoch gerade weiter. Vom Grundstück Fl.Nr. 757, Gemarkung Andermannsdorf wurde zudem eine Mauer auf das gemeindliche Straßengrundstück gebaut. Der Grundstückseigentümer fragte nun an, diese Teilfläche erwerben zu können, um die Mauer erhalten zu können. Aufgrund dieser Anfrage wurde bei dem gegenüberliegenden Grundstückseigentümer (Fl.Nr. 762/1, Gemarkung Andermannsdorf) nachgefragt, eine Teilfläche für die Begradigung der Straße erwerben zu können. Dies wurde positiv gesehen. Bei dieser Variante könnte jedoch das beantragte Bauvorhaben auf Fl.Nr. 756, Gemarkung Andermannsdorf nicht durchgeführt werden, da die Zufahrt sodann direkt auf das Hauseck zulaufen würde.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dass der Tagesordnungspunkt bis zur Klärung der Grundstücksangelegenheiten zurückgestellt wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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5. Antrag auf Neubau eines Biolegehennenstalles mit Kaltscharraum, Neubau eines Kotlagers und Neubau einer Zaunanlage auf Fl.Nr. 1067, Gemarkung Schmatzhausen in Oberhof

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 18.05.2021 ö beschließend 5

Sachverhalt

Der Grundstückseigentümer stellt Antrag auf Neubau eines Biolegehennenstalles mit Kaltscharraum, Neubau eines Kotlagers und Neubau einer Zaunanlage auf dem Grundstück Fl.Nr. 1067, Gemarkung Schmatzhausen in Oberhof.
Die Nachbarunterschriften wurden vom Antragsteller vollständig beigebracht. Ein Bebauungsplan besteht für dieses Grundstück nicht. Es handelt sich hierbei um ein privilegiertes Vorhaben nach §35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB. Das Vorhaben dient dem landwirtschaftlichen Betrieb des Antragstellers.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dass diesem Bauantrag zugestimmt wird und hierfür das gemeindliche Einvernehmen erteilt wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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6. Antrag auf Neubau eines Kompostierungsstalles für Mutterkühe und Neubau eines überdachten Mistlagers mit Güllegrube auf Fl.Nr. 323, Gemarkung Schmatzhausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 18.05.2021 ö beschließend 6

Sachverhalt

Der Grundstückseigentümer stellt Antrag auf Neubau eines Kompostierungsstalles für Mutterkühe, und Neubau eines überdachten Mistlagers mit Güllegrube auf dem Grundstück Fl.Nr. 323, Gemarkung Schmatzhausen.
Die Nachbarunterschriften wurden vom Antragsteller vollständig beigebracht. Ein Bebauungsplan besteht für dieses Grundstück nicht. Es handelt sich hierbei um ein privilegiertes Vorhaben nach §35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB. Das Vorhaben dient dem landwirtschaftlichen Betrieb des Antragstellers.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dass diesem Bauantrag zugestimmt wird und hierfür das gemeindliche Einvernehmen erteilt wird.
Der Gemeinderat bittet das Landratsamt Landshut, ein Gutachten bezüglich der Geruchsbelästigung für das Baugebiet „Am Sonnenberg“ erstellen zu lassen. Außerdem sollte der ordnungsgemäße Betrieb des Kompostierungsstalles, um stärkere Geruchsemissionen zu vermeiden, regelmäßig überprüft werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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7. Hohenthanner Freibad - Festlegung der Gebühren für 2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 18.05.2021 ö beschließend 7

Sachverhalt

Wie bereits in der letzten öffentlichen Sitzung besprochen, sollen für die diesjährige Freibadsaison wieder Saisonkarten verkauft werden. Folgender Vorschlag wird von der Verwaltung unterbreitet:


Ursprünglich bis 2019
Coronabedingt 2020
Vorschlag 2021
Tageskarte
bis 18 Uhr
ab 18 Uhr
zeitunabhängig
bis 18 Uhr
ab 18 Uhr
Ermäßigt
1,50 €
1,30 €
1,00 €
1,50 €
1,30 €
Erwachsene
3,00 €
2,00 €
2,00 €
3,00 €
2,00 €
Familie
7,00 €
5,00 €
5,00 €
7,00 €
5,00 €




Bei Öffnung ab
Saisonkarte



01.06.
15.06.
Ermäßigt
20,00 €

--
17,00 €
15,00 €
Erwachsene
40,00 €

--
35,00 €
30,00 €
Familie
70,00 €

--
60,00 €
50,00 €

Gemäß der heutigen Pressekonferenz der Kabinettssitzung dürfen Freibäder ab 21.05.2021 öffnen, wenn die 7-Tages-Inzidenz stabil unter 100 liegt. Voraussetzung ist die Beachtung des entsprechenden Rahmenhygieneplanes, ein Termin sowie ein negativer Test. Die Testpflicht entfällt bei einer stabilen 7-Tages-Inzienz unter 50.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt folgende Gebühren für die Freibadsaison 2021:

Tageskarte
bis 18 Uhr
ab 18 Uhr
Ermäßigt
1,50 €
1,30 €
Erwachsene
3,00 €
2,00 €
Familie
7,00 €
5,00 €

Bei Öffnung ab
Saisonkarte
01.06.
15.06.
Ermäßigt
17,00 €
15,00 €
Erwachsene
35,00 €
30,00 €
Familie
60,00 €
50,00 €

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

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8. Erneuerung der Straßenbeleuchtung in der Friedhofstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 18.05.2021 ö beschließend 8

Sachverhalt

Im Zuge des Ausbaues der Friedhofstraße soll die Straßenbeleuchtung erneuert werden. Neben neuen Lampen sollte auch das mittlerweile 40 Jahre alte Kabel ausgetauscht werden.
Die Verwaltung stellte hierzu verschiedene Varianten auf:
  1. Alte Lampen belassen, altes Kabel belassen, nur Ab- und Aufbau während Straßenbau
3.300,83 €
  1. Alte Lampen belassen, Kabel austauschen
25.221,71 €
  1. 5 Lampen (Pilz) tauschen, Kabel belassen
3.910,41 €
  1. 5 Lampen (Pilz) tauschen, Kabel tauschen
30.544,34 €
  1. 5 Lampen (Castor) tauschen, Kabel belassen
12.031,63 €
  1. 5 Lampen (Castor) tauschen, Kabel tauschen
33.995,52 €
  1. 5 Lampen (Castor) tauschen, 3 Lampen zusätzlich, Kabel erneuern
40.465,52 €

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dass in der Friedhofstraße die Straßenbeleuchtung mit 5 Castorlampen und einem neuen Kabel (Variante 6) zum Angebotspreis von 33.995.,52 € ausgetauscht wird. Erste Bürgermeisterin Weiß wird beauftragt und bevollmächtigt, den Vertrag mit Bayernwerk abzuschließen.
Zudem soll ein Glasfaserleerrohr eingelegt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 1

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9. Verschiedenes, Wünsche, Anträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 18.05.2021 ö beschließend 9
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9.1. Stellungnahme zu Bauleitplänen anderer Gemeinden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 18.05.2021 ö beschließend 9.1

Sachverhalt

Der Gemeinderat wird davon in Kenntnis gesetzt, dass die Gemeinde von anderen Gemeinden über folgende Bauleitpläne zur Stellungnahme aufgefordert wurde:

  • Markt Ergolding
Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes „Freiflächenphotovoltaikanlage östlich der Bahnlinie Landshut-Regensburg - Fl.Nr. 870 der Gemarkung Ergolding“ und gleichzeitige Änderung des Flächennutzungs- und Landschaftsplanes Ergolding mit Deckblatt Nr. 2 (erste Auslegung)
Festlegung eines sonstigen Sondergebiets gemäß § 11 BauNVO für Anlagen zur Stromerzeugung aus Sonnenenergie.
Der Geltungsbereich umfasst ca. 49.297 m²

Belange der Gemeinde sind hiervon nicht betroffen.

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9.2. Information zum Raumordnungsverfahren für das Vorhaben "Ersatzneubau 380-kV-Leitung; Raitersaich - Altheim" der Firma TenneT TSO GmbH, Bayreuth

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 18.05.2021 ö beschließend 9.2

Sachverhalt

Die Gemeinde Hohenthann wurde über die Einleitung des Raumordnungsverfahrens für das Vorhaben „Ersatzneubau 380-kV-Leitung; Raitersaich – Altheim“ der Firma TenneT TSO GmbH informiert. Die Auslegung der Unterlagen erfolgt von 25.05. bis 25.06.2021 im Rathaus. Auch im Internet können die entsprechenden Unterlagen eingesehen werden, hierauf ist in der öffentlichen Bekanntmachung hingewiesen.
Der Gemeinderat wird gebeten, die im RIS zur Verfügung gestellten Unterlagen bis zur nächsten Sitzung einzusehen, da in der nichtöffentlichen Sitzung vorberaten wird. Für die bis 16.07.2021 einzureichende Stellungnahme wird in der Sitzung vom 29.06.2021 beschlossen.
Nach Rücksprache mit der Regierung von Niederbayern kann eine Variantenänderung mit entsprechender Begründung durchgeführt werden.
Stellungnahmen von Bürgern können entweder direkt an die Regierung oder an die Gemeinde gesendet werden. Diese werden dann gesammelt weitergereicht.

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9.3. Ortsspaziergang ISEK entfällt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 18.05.2021 ö beschließend 9.3

Sachverhalt

Aufgrund der weiterhin hohen Inzidenzwerte wird der für 19.05.2021 geplante Ortsspaziergang in Zusammenhang mit der integrierten städtebaulichen Entwicklung abgesagt. Ein Ersatztermin findet voraussichtlich im Juli statt.

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9.4. Telefonica in Oberergoldsbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 18.05.2021 ö beschließend 9.4

Sachverhalt

Die Telefonica Germany GmbH & Co. OHG teilte mit, dass sie einen Ausbau ihrer Infrastruktur für mobiles Breitband in Oberergoldsbach und Unkofen planen. Hierzu mieten sie sich auf den neu errichteten Masten in Unkofen der Deutschen Funkturm ein.

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9.5. Mietverhältnis in der Kellerstraße, Hohenthann

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 18.05.2021 ö beschließend 9.5

Sachverhalt

Das bestehende Mietverhältnis in der Kellerstraße 4, Hohenthann endet zum 31.05.2021.

Datenstand vom 09.06.2021 07:56 Uhr