Datum: 13.07.2021
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Pfarrsaal Hohenthann
Gremium: Gemeinderat
Körperschaft: Gemeinde Hohenthann
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:06 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:06 Uhr bis 21:19 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Niederschrift vom 29.06.2021
2 Antrag auf Neubau einer Garage auf Fl.Nr. 1118/5, Gemarkung Türkenfeld in Hohenthann
3 Stellungnahme zum Raumordnungsverfahren für das Vorhaben "Ersatzneubau 380-kV-Leitung; Raitersaich - Altheim" der Firma Tennet TSO GmbH, Bayreuth
4 Bebauungs- und Grünordnungsplan „Schmatzhausen-Süd“; Beschlüsse zu den Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 1 BauGB (frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit) und im Verfahren nach § 4 Abs. 1 BauGB (Behörden und Träger öffentlicher Belange)
5 Deckblatt Nr. 21 zum Flächennutzungsplan Hohenthann; Beschlüsse zu den Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 1 BauGB (frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit) und im Verfahren nach § 4 Abs. 1 BauGB (Behörden und Träger öffentlicher Belange)
6 Bestätigung des Kommandanten der FF Hohenthann
7 Bestätigung des stellv. Kommandanten der FF Hohenthann
8 Bestätigung des Kommandanten der FF Schmatzhausen
9 Bestätigung stellv. Kommandanten FF Schmatzhausen
10 Bestätigung des Kommandanten der FF Petersglaim
11 Bestätigung stellv. Kommandanten FF Petersglaim
12 Verschiedenes, Wünsche, Anträge
12.1 Stellungnahme zu Bauleitplänen anderer Gemeinden
12.2 Informationen der ersten Bürgermeisterin
12.3 Ausschreibung zum Baugebiet "Brandberg" in Weihenstephan
12.4 Mitteilung von Gemeinderat Zenger

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1. Genehmigung der Niederschrift vom 29.06.2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 13.07.2021 ö beschließend 1

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

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2. Antrag auf Neubau einer Garage auf Fl.Nr. 1118/5, Gemarkung Türkenfeld in Hohenthann

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 13.07.2021 ö beschließend 2

Sachverhalt

Der Grundstückseigentümer stellt Antrag auf Errichtung einer Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 1118/5, Gemarkung Türkenfeld in Hohenthann.
Die Nachbarunterschriften wurden vom Antragsteller nicht beigebracht. Ein Bebauungsplan besteht für dieses Grundstück nicht. Es handelt sich somit um einen Fall nach § 34 BauGB.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dass diesem Bauantrag zugestimmt wird und hierfür das gemeindliche Einvernehmen erteilt wird. Die Abstandsflächen sind vom Landratsamt zu prüfen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Gemeinderat Zenger nahm an der Beratung und Abstimmung gemäß Art. 49 Abs. 1 GO nicht teil.

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3. Stellungnahme zum Raumordnungsverfahren für das Vorhaben "Ersatzneubau 380-kV-Leitung; Raitersaich - Altheim" der Firma Tennet TSO GmbH, Bayreuth

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 13.07.2021 ö beschließend 3

Sachverhalt

Die 220-kV-Leitung Raitersaich – Altheim ist eine 160 km lange Bestandstrasse und versorgt bereits seit den 1940er Jahren die Regierungsbezirke Mittelfranken, Oberpfalz, Oberbayern und Niederbayern mit Strom. Aufgrund des erfolgreichen Ausbaus der erneuerbaren Energien und der geplanten Abschaltung der Kernkraftwerke bis ins Jahr 2022 wird die Versorgungs- und Transitfunktion der Leitung in den nächsten zehn Jahren deutlich zunehmen. 
Im Rahmen der Untersuchungen zum Netzentwicklungsplan wurde die Leitung Raitersaich – Altheim als Engpaß im Übertragungsnetzgebiet der TenneT erkannt und erstmals 2012 in den Netzentwicklungsplan aufgenommen. Die TenneT TSO GmbH plant deshalb zur Netzverstärkung die vorhandene 220-kV-Leitung Raitersaich – Altheim, die sogenannte „Juraleitung“, durch eine leistungsstärkere 380-kV-Leitung zu ersetzen. Die Übertragungskapazität soll durch die Erhöhung der technisch maximal möglichen Stromstärke auf 4.000 A heraufgesetzt werden. Da die bestehende 220-kV-Leitung während der Bauphase in Betrieb bleiben muss, kann die geplante 380-kV-Leitung nicht in gleicher Trasse errichtet werden. Der Ersatzneubau der Stromleitung ist soweit möglich parallel zur bestehenden Trasse geplant. Nach erfolgreicher Inbetriebnahme wird die alte 220-kV-Leitung vollständig zurückgebaut.
Gegenstand des Raumordnungsverfahrens ist ein Korridor mit 100m Breite.
Der Raumordnungskorridor verläuft im Bereich Rottenburg a. d. Laaber westlich der Bestandsleitung nach Süden. Südlich Pfifferling erfolgt der Schwenk nach Osten, das Tal der kleinen Laaber wird südlich Andermannsdorf gequert. Vor Oberergoldsbach schwenkt der Korridor nach Süden, verläuft zwischen Unkofen und Oberergoldsbach Richtung Süden und trifft dann auf die 110-kV-Leitungen der Deutschen Bahn und des Bayernwerkes. Der Raumordnungskorridor verläuft parallel zu den beiden vorgenannten Leitungen bis südöstlich von Mirskofen, schwenkt nach Osten und verläuft in der Ebene zwischen Mirskofen, Altheim und Essenbach. Nach dem letzten Schwenk nach Süden erreicht der Korridor zwischen dem Industriegebiet Altheim und Ohu das Umspannwerk Altheim.
Im Untersuchungsraum für die raumordnerischen Belange der Energieversorgung befindet sich westlich von Oberergoldsbach ein Vorranggebiet für Windkraftanlagen. Im Untersuchungsraum für die raumordnerischen Belange der Wasserwirtschaft befinden sich drei Vorranggebiete für Wasserversorgung im Bereich der Großen Laber bei Oberaichgarten, bei Kirchberg sowie zwischen Mirskofen und Altheim. Entlang der Fließgewässer von Großer Laber, Kleiner Laber, Goldbach, Sendelbach und Feldbach sind Überschwemmungsgebiete ausgewiesen. Im Untersuchungsraum für die raumordnerischen Belange der Rohstoffgewinnung befinden sich einige bestehende Abbaugebiete für Bodenschätze, u.a. im Waldgebiet östlich von Abensberg sowie bei Mantelkirchen, Schmidhof, Gambachreuth und Mantel. Darüber hinaus liegen drei Vorranggebiete für Kiesabbau bei Obereulenbach, Schaltdorf und Rottenburg a.d. Laaber im Untersuchungsraum sowie drei Vorbehaltsgebiete für Bodenschätze im Waldgebiet östlich von Abensberg, bei Pfifferling und Untergambach.

Zwischenzeitlich sind sieben Stellungnahmen von Bürgern hierzu eingegangen, die zusammen mit der Stellungnahme der Gemeinde Hohenthann entsprechend an die Regierung von Niederbayern weitergeleitet werden.
Die Verwaltung hat nun eine entsprechende Stellungnahme vorbereitet:

Siedlungswesen
Die geplante Trasse führt von Gambachreuth bis Unterhaid parallel zur Bestandstrasse. Da diese jedoch nicht auf die Bestandstrasse, sondern daneben verlaufen muss, reduzieren sich die Abstände zu Kirchberg und Unterhaid, anstatt diese zu erhöhen. Der Abstand von der geplanten Leitung zu Kirchberg beträgt durch den 100 m-Korridor der Trasse etwa 400 m vom letzten Wohnhaus. In Unterhaid reduziert sich der Abstand auf etwa 180 m. Dieser Umstand wird allerdings im Raumordnungsverfahren so nicht dargestellt und damit auch nicht bewertet.
Dies führt zu weiteren Einschränkungen der Wohnnutzung, insbesondere dem Schutzgut „Mensch“. Die Gesundheit und das Wohlbefinden der Bürgerinnen und Bürger steht an oberster Stelle und ist besonders schützenswert. Der Raumwiderstand ist hoch zu bewerten, daher ist auch Unterhaid entsprechend zu berücksichtigen.
Im Bereich der Ortschaften Unkofen und Oberergoldsbach muss eine Erdverkabelung vorgesehen werden. Mit einer Freileitung wird eine mögliche Erweiterung der Ortschaften in diesem Bereich verhindert und dadurch das Schutzgut „Mensch“ das an oberster Stelle zu stehen hat, besonders beeinträchtigt. Außerdem weicht der Trassenführungsgrundsatz „in geradlinigem Verlauf zur Bestandstrasse“ in diesem Bereich erheblich ab.  
Nördlich von Gambachreuth (Wohnnutzung im Außenbereich – C4_03) wird der vorgeschriebene Abstand von 200 m mit nun 180 m nicht eingehalten. Da die Trasse jedoch parallel zur Bestandsleitung weiter nördlich errichtet wird, verbessert sich in diesem Bereich der bestehende Abstand.

Natur und Landschaft
Nordwestlich Untergambach befindet sich ein landschaftliches Vorbehaltsgebiet (Bach- und Flusstäler sowie Hügellandgebiete mit hohem Anteil schutzwürdiger Lebensräume im Donau-Isar-Hügelland – C4_03), das mit 200 m innerhalb des vorgeschriebenen Abstands von mind. 400 m gequert wird. Gleiches gilt südwestlich Oberergoldsbach (C5_01), welches mit 150 m gequert wird. Nordwestlich Untergambach ist zudem ein regionaler Grünzug (Tal der Kleinen Laber nördlich Schmatzhausen – C4_03).
Laut Tennet entstehen durch die Nähe zur Bestandsleitung und der gewissen visuellen Vorbelastung durch die nun größeren Masthöhen keine raumbedeutsamen Veränderungen. Lediglich bei Oberergoldsbach handelt es sich um eine Neutrassierung.
Trotz der Unvermeidbarkeit von Querungen liegen nach Ansicht der Gemeinde Hohenthann dennoch visuelle Belastungen vor. Die Maststandorte werden verändert und die Mastenhöhen vergrößern sich enorm. Querungen und Überspannungen sind daher auf ein Minimum zu reduzieren und den örtlichen Verhältnissen entsprechend anzupassen.

Land- und Forstwirtschaft
Nördlich Schmidhof/südlich Kirchberg (C4_03) werden die landwirtschaftlichen Flächen mit 3.990 m gequert, südwestlich Oberergoldsbach (C5_01) ist eine Länge von 1.470 m betroffen. Auch Waldflächen sind mit 1.110 m nördlich Schmidhof/Gambachreuth/Mantel (C4_03) und mit 10 m südlich Oberergoldsbach (C5_01) betroffen.
Viele Landwirte sind bereits durch Masten der Bestandsleitung betroffen und eingeschränkt. Weitere Einschränkungen durch neue Masten sind auf ein notwendiges Minimum zu reduzieren und mit den betroffenen Anliegern abzustimmen. Insbesondere eine Erdverkabelung ist in diesen Bereichen anzustreben.
Das Waldgebiet bei Mantel wird durch die neue Leitung ebenfalls gequert. Da es sich hier jedoch nicht um ein Vorbehaltsgebiet handelt, wird dieses nicht entsprechend berücksichtigt. Dennoch sind auch diese Flächen wertvoll und erhaltenswert. Insbesondere da ein Teil dieser Fläche zudem in das Vorranggebiet Wasserversorgung fällt.

Wasserwirtschaft
Die Abstände zu entsprechenden Bereichen sollen mindestens 400 m betragen. Dieser Radius wird südlich Kirchberg (C4_03) bei einem Vorranggebiet für Wasserversorgung Grundwassererkundung Ergoldsbach mit 1.290 m gequert. Hier sind 3 Maststandorte erforderlich.
Entlang der kleinen Laber (südlich Laber – C4_03) und des Goldbaches (südwestlich Oberergoldsbach – C5_01) sind Überschwemmungsgebiete ausgewiesen, die gequert werden. Eine Überspannung ist hier laut Tennet möglich.
Die Wasserversorgung ist ein wichtiges und besonders schützenswertes Gut, sodass deren Querung unbedingt verhindert werden muss.

Rohstoffgewinnung
Südlich Kirchberg (C4_03) liegt ein Abbaugebiet Kies. Der Mindestabstand von 400 m wird auf eine Länge von 30 m nicht eingehalten. Aufgrund der geringen Querung ist eine Überspannung des Gebietes vorgesehen.
Durch die nachfolgend beschriebene Trassenalternative kann diese Querung allerdings vermieden werden, um Erschwernisse beim Kiesabbau verhindern zu können. Bei der Rohstoffgewinnung ist der Raumwiderstand hoch zu bewerten. Daher ist auch eine Überspannung möglichst zu vermeiden.

Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt
Südwestlich von Oberergoldsbach (C5_01) befindet sich ein raumbedeutsames gesetzlich geschütztes Biotop, nämlich Feldgehölz, Hecken und Hochstaudenfluren. Dieses wird mit 10 m gequert. Diesem Umstand wird nicht zugestimmt. Die Trasse hat das Biotop zur Erhaltung der entsprechenden Flächen großräumig zu umgehen.

Schutzgut Kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter
Die Bestandsbeschreibung des Ausgangzustands der Kultur- und Sachgüter berücksichtigt einen definierten Untersuchungsraum von 3.000 m beidseits der Raumordnungstrasse für landschaftsprägende Denkmäler und einen Untersuchungsraum von 400 m beidseits der Raumordnungstrasse für Boden- und Baudenkmäler.
Entlang der Trasse und innerhalb dieses Untersuchungsraums liegen folgende Denkmäler:
Landschaftsprägende Denkmäler: Wallfahrtskirche Heiligenbrunn, Schloss Kirchberg
Baudenkmäler: Hofkapelle Mantel, Bauernhaus Schmidhof, Stadel in Buch
Südlich Kirchberg (C4_03) werden die Schutzflächen der Wallfahrtskirche Heiligenbrunn und dem Schloss Kirchberg mit 6.560 m Länge gequert. Auch westlich Oberergoldsbach (C5_01) wird der Umgebungsbereich Schloss Kirchberg mit 1.350 m Länge gequert. 
Durch die parallel zur Bestandsleitung errichteten Juraleitung, verkürzt sich der Abstand zum Schloss Kirchberg weiter auf bis 650 m. Diesem Umstand wird nicht zugestimmt. Kulturelle Güter sind besonders schützenswert, auch visuell. Um die Denkmäler auch künftig weiter schützen zu können, ist die Verlegung der Trasse unbedingt anzustreben.

Mobilfunk
Auf Fl.Nr. 2783, Gemarkung Oberergoldsbach und Fl.Nr. 1215, Gemarkung Andermannsdorf wurden zwischenzeitlich Mobilfunkmasten errichtet, die in dem vorliegenden Raumordnungsverfahren nicht berücksichtigt werden.

Vorschlag zur Alternativtrasse:
Um die Abstände zur Wohnbebauung (Kirchberg und Unterhaid) und somit auch zum Kulturgut Schloss Kirchberg (= Burg) zu vergrößern, sollte die Trasse nach Gambachreuth und vor Mantel Richtung Unkofen verlaufen. Es werden bereits vermehrt landschaftliche Vorbehaltsgebiete (hier Forstfläche) durchquert. Durch eine Erdverkabelung mittels gesteuerter Horizontalbohrung (Spülbohrung) werden besondere Bereiche wie Habitate oder Waldflächen geschützt.
Weiter kann auch die Kiesabbaufläche bei Mantel (C4_03) mit der alternativen Trasse umgangen und geschützt werden. Das Vorranggebiet Windkraft wird nur leicht gestreift. Die Vorrangfläche Wind bleibt jedoch zum Großteil erhalten. Anbei erhalten Sie einen Antrag der Gemeinde, das „Vorranggebiet Wind“ in Bereich Oberergoldsbach aus dem Regionalplan aufzuheben. 

Diese Alternativleitung ist aufgrund der um 1.000 m kürzeren Leitungslänge kostensparender. Zudem sind weniger Mastenstandorte erforderlich.
Der Trassenführungsgrundsatz ist ein geradliniger Verlauf sowie eine Bündelung mit anderen Infrastrukturen. Zusammen mit der Bündelung der 110-kV-Leitung und der 380-kV-Leitung, welche auch ohne Antrag der Energieversorger durchzuführen ist, können mit der vorgeschlagenen Variante beide Grundsätze umgesetzt werden.

Generell sehen wir in der Erdverkabelung eine raumverträgliche Alternative zu den Freileitungen und fordern die Leitung als Erdkabel zu verlegen. Dabei ist die geschlossene Bauweise z. B. bei Kreuzungen im Bereich von Waldflächen zu bevorzugen und vorhandene Feldwege bei der detaillierten Trassenplanung zu nutzen. 

Als technische Bauweise fordern wir, dass auch das flächenschonende Pflugverfahren in die Prüfung als technische Bauweise mit aufgenommen wird.

Beschluss 1

Der Gemeinderat beschließt, dass das Vorranggebiet „Wind“ im Bereich Oberergoldsbach auf Antrag der Gemeinde Hohenthann aus dem Regionalplan herausgenommen werden soll. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 1

Beschluss 2

Der Gemeinderat beschließt folgende Stellungnahme zum Raumordnungsverfahren für das Vorhaben „Ersatzneubau 380-kV-Leitung; Raitersaich – Altheim“ der Firma Tennet TSO GmbH, Bayreuth einzureichen:

Generell sehen wir in der Erdverkabelung eine raumverträgliche Alternative zu den Freileitungen und fordern die Leitung im gesamten Gemeindegebiet Hohenthann als Erdkabel zu verlegen. Dabei ist die geschlossene Bauweise z. B. bei Kreuzungen im Bereich von Waldflächen zu bevorzugen und vorhandene Feldwege bei der detaillierten Trassenplanung zu nutzen. Als technische Bauweise fordern wir, dass auch das flächenschonende Pflugverfahren in die Prüfung als technische Bauweise mit aufgenommen wird.

Siedlungswesen
Die geplante Trasse führt von Gambachreuth bis Unterhaid parallel zur Bestandstrasse. Da diese jedoch nicht auf die Bestandstrasse, sondern daneben verlaufen muss, reduzieren sich die Abstände zu Kirchberg und Unterhaid, anstatt diese zu erhöhen. Der Abstand von der geplanten Leitung zu Kirchberg beträgt durch den 100 m-Korridor der Trasse etwa 400 m vom letzten Wohnhaus. In Unterhaid reduziert sich der Abstand auf etwa 180 m. Dieser Umstand wird allerdings im Raumordnungsverfahren so nicht dargestellt und damit auch nicht bewertet.
Dies führt zu weiteren Einschränkungen der Wohnnutzung, insbesondere dem Schutzgut „Mensch“. Die Gesundheit und das Wohlbefinden der Bürgerinnen und Bürger steht an oberster Stelle und ist besonders schützenswert. Der Raumwiderstand ist hoch zu bewerten, daher ist auch Unterhaid entsprechend zu berücksichtigen.
Im Bereich der Ortschaften Unkofen und Oberergoldsbach muss eine Erdverkabelung vorgesehen werden. Mit einer Freileitung wird eine mögliche Erweiterung der Ortschaften in diesem Bereich verhindert und dadurch das Schutzgut „Mensch“, das an oberster Stelle zu stehen hat, besonders beeinträchtigt. Außerdem weicht der Trassenführungsgrundsatz „in geradlinigem Verlauf zur Bestandstrasse“ in diesem Bereich erheblich ab.
Nördlich von Gambachreuth (Wohnnutzung im Außenbereich – C4_03) wird der vorgeschriebene Abstand von 200 m mit nun 180 m nicht eingehalten. Da die Trasse jedoch parallel zur Bestandsleitung weiter nördlich errichtet wird, verbessert sich in diesem Bereich der bestehende Abstand.

Natur und Landschaft
Nordwestlich Untergambach befindet sich ein landschaftliches Vorbehaltsgebiet (Bach- und Flusstäler sowie Hügellandgebiete mit hohem Anteil schutzwürdiger Lebensräume im Donau-Isar-Hügelland – C4_03), das mit 200 m innerhalb des vorgeschriebenen Abstands von mind. 400 m gequert wird. Gleiches gilt südwestlich Oberergoldsbach (C5_01), welches mit 150 m gequert wird. Nordwestlich Untergambach ist zudem ein regionaler Grünzug (Tal der Kleinen Laber nördlich Schmatzhausen – C4_03).
Laut Tennet entstehen durch die Nähe zur Bestandsleitung und der gewissen visuellen Vorbelastung durch die nun größeren Masthöhen keine raumbedeutsamen Veränderungen. Lediglich bei Oberergoldsbach handelt es sich um eine Neutrassierung.
Trotz der Unvermeidbarkeit von Querungen liegen nach Ansicht der Gemeinde Hohenthann dennoch visuelle Belastungen vor. Die Maststandorte werden verändert und die Mastenhöhen vergrößern sich enorm, sollte keine Erdverkabelung durchgeführt werden. Querungen und Überspannungen sind daher auf ein Minimum zu reduzieren und den örtlichen Verhältnissen entsprechend anzupassen.

Land- und Forstwirtschaft
Nördlich Schmidhof/südlich Kirchberg (C4_03) werden die landwirtschaftlichen Flächen mit 3.990 m gequert, südwestlich Oberergoldsbach (C5_01) ist eine Länge von 1.470 m betroffen. Auch Waldflächen sind mit 1.110 m nördlich Schmidhof/Gambachreuth/Mantel (C4_03) und mit 10 m südlich Oberergoldsbach (C5_01) betroffen.
Viele Landwirte sind bereits durch Masten der Bestandsleitung betroffen und eingeschränkt. Weitere Einschränkungen durch neue Masten sind auf ein notwendiges Minimum zu reduzieren und mit den betroffenen Anliegern abzustimmen. Eine Erdverkabelung ist insbesondere in diesen Bereichen anzustreben.
Das Waldgebiet bei Mantel wird durch die neue Leitung ebenfalls gequert. Da es sich hier jedoch nicht um ein Vorbehaltsgebiet handelt, wird dieses nicht entsprechend berücksichtigt. Dennoch sind auch diese Flächen wertvoll und erhaltenswert. Insbesondere da ein Teil dieser Fläche zudem in das Vorranggebiet Wasserversorgung fällt.

Wasserwirtschaft
Die Abstände zu entsprechenden Bereichen sollen mindestens 400 m betragen. Dieser Radius wird südlich Kirchberg (C4_03) bei einem Vorranggebiet für Wasserversorgung Grundwassererkundung Ergoldsbach mit 1.290 m gequert. Hier sind 3 Maststandorte erforderlich.
Entlang der kleinen Laber (südlich Laber – C4_03) und des Goldbaches (südwestlich Oberergoldsbach – C5_01) sind Überschwemmungsgebiete ausgewiesen, die gequert werden. Eine Überspannung ist hier laut Tennet möglich.
Die Wasserversorgung ist ein wichtiges und besonders schützenswertes Gut, sodass deren Querung unbedingt verhindert werden muss.

Rohstoffgewinnung
Südlich Kirchberg (C4_03) liegt ein Abbaugebiet Kies. Der Mindestabstand von 400 m wird auf eine Länge von 30 m nicht eingehalten. Aufgrund der geringen Querung ist eine Überspannung des Gebietes vorgesehen.
Durch die nachfolgend beschriebene Trassenalternative kann diese Querung allerdings vermieden werden, um Erschwernisse beim Kiesabbau verhindern zu können. Bei der Rohstoffgewinnung ist der Raumwiderstand hoch zu bewerten. Daher ist auch eine Überspannung möglichst zu vermeiden.

Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt
Südwestlich von Oberergoldsbach (C5_01) befindet sich ein raumbedeutsames gesetzlich geschütztes Biotop, nämlich Feldgehölz, Hecken und Hochstaudenfluren. Dieses wird mit 10 m gequert. Diesem Umstand wird nicht zugestimmt. Die Trasse hat das Biotop zur Erhaltung der entsprechenden Flächen großräumig zu umgehen.

Schutzgut Kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter
Die Bestandsbeschreibung des Ausgangzustands der Kultur- und Sachgüter berücksichtigt einen definierten Untersuchungsraum von 3.000 m beidseits der Raumordnungstrasse für landschaftsprägende Denkmäler und einen Untersuchungsraum von 400 m beidseits der Raumordnungstrasse für Boden- und Baudenkmäler.
Entlang der Trasse und innerhalb dieses Untersuchungsraums liegen folgende Denkmäler:
Landschaftsprägende Denkmäler: Wallfahrtskirche Heiligenbrunn, Schloss Kirchberg
Baudenkmäler: Hofkapelle Mantel, Bauernhaus Schmidhof, Stadel in Buch
Südlich Kirchberg (C4_03) werden die Schutzflächen der Wallfahrtskirche Heiligenbrunn und dem Schloss Kirchberg mit 6.560 m Länge gequert. Auch westlich Oberergoldsbach (C5_01) wird der Umgebungsbereich Schloss Kirchberg mit 1.350 m Länge gequert. 
Durch die parallel zur Bestandsleitung errichteten Juraleitung, verkürzt sich der Abstand zum Schloss Kirchberg weiter auf bis 650 m. Diesem Umstand wird nicht zugestimmt. Kulturelle Güter sind besonders schützenswert, auch visuell. Um die Denkmäler auch künftig weiter schützen zu können, ist die Verlegung der Trasse unbedingt anzustreben.

Mobilfunk
Auf Fl.Nr. 2783, Gemarkung Oberergoldsbach und Fl.Nr. 1215, Gemarkung Andermannsdorf wurden zwischenzeitlich Mobilfunkmasten errichtet, die in dem vorliegenden Raumordnungsverfahren nicht berücksichtigt werden.

Vorschlag zur Alternativtrasse:
Um die Abstände zur Wohnbebauung (Kirchberg und Unterhaid) und somit auch zum Kulturgut Schloss Kirchberg (= Burg) zu vergrößern, sollte die Trasse nach Gambachreuth und vor Mantel Richtung Unkofen verlaufen. Es werden bereits vermehrt landschaftliche Vorbehaltsgebiete (hier Forstfläche) durchquert. Durch eine Erdverkabelung mittels gesteuerter Horizontalbohrung (Spülbohrung) werden besondere Bereiche wie Habitate oder Waldflächen geschützt.
Weiter kann auch die Kiesabbaufläche bei Mantel (C4_03) mit der alternativen Trasse umgangen und geschützt werden. Das Vorranggebiet Windkraft wird nur leicht gestreift. Die Vorrangfläche Wind bleibt jedoch zum Großteil erhalten. 

Diese Alternativleitung ist aufgrund der um 1.000 m kürzeren Leitungslänge kostensparender. Zudem sind weniger Mastenstandorte erforderlich, sollte keine Erdverkabelung durchgeführt werden.
Der Trassenführungsgrundsatz ist ein geradliniger Verlauf sowie eine Bündelung mit anderen Infrastrukturen. Zusammen mit der Bündelung der 110-kV-Leitung und der 380-kV-Leitung, welche auch ohne Antrag der Energieversorger durchzuführen ist, können mit der vorgeschlagenen Variante beide Grundsätze umgesetzt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 1

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4. Bebauungs- und Grünordnungsplan „Schmatzhausen-Süd“; Beschlüsse zu den Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 1 BauGB (frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit) und im Verfahren nach § 4 Abs. 1 BauGB (Behörden und Träger öffentlicher Belange)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 13.07.2021 ö beschließend 4

Sachverhalt

Bereits in der letzten Gemeinderatssitzung wurden die Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan „Schmatzhausen Süd“ behandelt. Hier wurde allerdings die Stellungnahme der unteren Immissionsschutzbehörde des Landratsamts Landshut übersehen. Dies wird nun nachgeholt:

LRA Landshut, Untere Immissionsschutzbehörde, Stellungnahme vom 10.02.2021
Zur Absicherung der Verträglichkeit der Bauleitplanung mit den Anforderungen an gesunde Wohnverhältnisse nach dem Baugesetzbuch (BauGB) und ob durch die zulässigen Nutzungen schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BlmSchG) verursacht werden, wurden durch die Hoock & Partner Sachverständige PartG mbB mit Datum vom 17.12.2020 die immissionsschutztechnischen Gutachten HOT-4620-03 zum Schallimmissionsschutz und HOT-4620-04 zur Luftreinhaltung durchgeführt. 
Die Untersuchungsergebnisse des schalltechnischen Gutachtens zeigen, dass durch das geplante Gewerbegebiet, welches für die Aussiedlung des im Ortskern ansässigen Baugeschäfts „Schwabl e.K." geschaffen werden soll, keine Konflikte mit dem Anspruch der bestehenden Nachbarschaft auf Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geräusche zu erwarten sind. Dies gilt auch für das geplante Dorfgebiet des zu begutachtenden Bebauungsplans. 
Problematisch stellt sich die vorgelegte Bauleitplanung für das dem neuen Betriebsstandort gegenüberliegende Grundstück FI.Nr. 284 (TF) der Gemarkung Schmatzhausen dar. Hier ist in der vorliegenden Rahmenplanung der Gemeinde für den südlichen Ortsrand langfristig eine Erweiterung des Wohngebiets „Am Marktweg" in Richtung Süden vorgesehen. Somit würde dann ein allgemeines Wohngebiet an das geplante Gewerbegebiet angrenzen: Dies widerspricht dem Trennungsgebot gemäß § 50 BlmSchG, welches auch für die Bauleitplanung fordert, dass Flächenzuordnungen so zu erfolgen haben, dass schädliche Umwelteinwirkungen u.a. auf die ausschließlich dem ·wohnen dienenden Gebiete soweit wie möglich zu vermeiden sind. Die effektivste Form der Vorsorge wäre hier die ausreichende räumliche Trennung von miteinander nicht vereinbaren Nutzungen. 
Aus Sicht des Immissionsschutzes ist der vorliegende Bebauungsplan in Hinblick auf die Rahmenplanung äußerst kritisch zu sehen. In dem zukünftig möglichen allgemeinen Wohngebiet werden die anzustrebenden Orientierungswerte für ein allgemeines Wohngebiet OWwA,Tag = 55 dB(A) erst in einem Abstand von 10-15 m nördlich der Gemeindestraße eingehalten. Folglich ist, im Falle der Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplans, darauf zu achten, dass in dem von Überschreitungen betroffenen Bereich kein Baurecht für Wohngebäude geschaffen wird. Vielmehr sind die Baugrenzen in einem ausreichend großen Abstand zum Betriebsgelände festzusetzen, so dass dem Baugeschäft am neuen Betriebsstandort angemessene Entwicklungs- bzw. Erweiterungsmöglichkeiten erhalten bleiben.
Bei der Realisierung des Bauvorhabens der Schwabl e.K. in dem geplanten Gewerbegebiet, ist eine schalltechnisch optimierte Anordnung der Gebäude anzustreben. 
Das immissionsschutztechnische Gutachten zur Luftreinhaltung erscheint plausibel und belegt, dass durch den, auf der FI.Nr. 80 der Gemarkung Schmatzhausen ansässigen landwirtschaftlichen Betrieb zur Schweinehaltung an den schutzwürdigen Nutzungen des·geplanten Dorf- bzw. Gewerbegebiets keine schädlichen Umwelteinwirkungen in Form erheblicher Belästigungen im Sinne des§ 3 Bundesimmissionsschutzgesetz (BlmSchG) durch Geruchsimmissionen zu erwarten sind. Dies gilt auch für das in der vorliegenden Rahmenplanung vorgesehene allgemeine Wohngebiet nordwestlich des landwirtschaftlichen Betriebs.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt folgende Abwägung:
Der Bebauungsplan „Schmatzhausen Süd“ entwickelt sich vollständig aus der vorangegangenen, informellen Rahmenplanung. Ein Freihalten des genannten Grenzbereiches von 10-15m nördlich der Gemeindestraße, zur Einhaltung des anzustrebenden Orientierungswertes von 55 dB(A), widerspricht nicht dem städtebaulichen Entwicklungsziel. Das in der Rahmenplanung dargestellte allgemeine Wohngebiet bietet auch im südlichen Teilbereich, unter Beachtung des immissionsschutzrechtlich erforderlichen Abstandes, ausreichend Raum für eine Parzellierung mit großzügigen Baugrenzen. Der Einhaltung des gesetzlichen Immissionsschutzes und dem Trennungsgrundsatz nach § 50 BImSchG im Rahmen eines möglichen, späteren Bauleitplanverfahrens wird durch das aktuelle Verfahren nicht entgegengewirkt. 
Auf die Einwände bezüglich Schall- und Sichtschutz wird durch die Änderung der Gebäudeanordnung eingegangen. In der angepassten Planung wurden die Lagerhallen entsprechend der Stellungnahme optimiert angeordnet und an der nördlichen Grundstückgrenze des Gewerbegebiets platziert. Die Gebäude schirmen somit auf dem Betriebshof entstehende Arbeitsgeräusche vom Wohngebiet ab. Zudem wird die Einsehbarkeit der Lagerflächen und die Abstrahlung, der in den Wintermonaten benötigten Beleuchtung dadurch wirksam verringert.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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5. Deckblatt Nr. 21 zum Flächennutzungsplan Hohenthann; Beschlüsse zu den Stellungnahmen im Verfahren nach § 3 Abs. 1 BauGB (frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit) und im Verfahren nach § 4 Abs. 1 BauGB (Behörden und Träger öffentlicher Belange)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 13.07.2021 ö beschließend 5

Sachverhalt

Bereits in der letzten Gemeinderatssitzung wurden die Stellungnahmen der Behörden und Träger öffentlicher Belange zum Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan – 21. Deckblattänderung behandelt. Hier wurde allerdings die Stellungnahme der unteren Immissionsschutzbehörde des Landratsamts Landshut übersehen. Dies wird nun nachgeholt:

LRA Landshut Untere Immissionsschutzbehörde, Stellungnahme vom 10.02.2021
Zur Absicherung der Verträglichkeit der Bauleitplanung mit den Anforderungen an gesunde Wohnverhältnisse nach dem Baugesetzbuch (BauGB) und ob durch die zulässigen Nutzungen schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BlmSchG) verursacht werden, wurden durch die Hoock & Partner Sachverständige PartG mbB mit Datum vom 17.12.2020 die immissionsschutztechnischen Gutachten HOT-4620-03 zum Schallimmissionsschutz und HOT-4620-04 zur Luftreinhaltung durchgeführt. 
Die Untersuchungsergebnisse des schalltechnischen Gutachtens zeigen, dass durch das geplante Gewerbegebiet, welches für die Aussiedlung des im Ortskern ansässigen Baugeschäfts „Schwabl e.K." geschaffen werden soll, keine Konflikte mit dem Anspruch der bestehenden Nachbarschaft auf Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geräusche zu erwarten sind. Dies gilt auch für das geplante Dorfgebiet des zu begutachtenden Bebauungsplans. 
Problematisch stellt sich die vorgelegte Bauleitplanung für das dem neuen Betriebsstandort gegenüberliegende Grundstück FI.Nr. 284 (TF) der Gemarkung Schmatzhausen dar. Hier ist in der vorliegenden Rahmenplanung der Gemeinde für den südlichen Ortsrand langfristig eine Erweiterung des Wohngebiets „Am Marktweg" in Richtung Süden vorgesehen. Somit würde dann ein allgemeines Wohngebiet an das geplante Gewerbegebiet angrenzen: Dies widerspricht dem Trennungsgebot gemäß § 50 BlmSchG, welches auch für die Bauleitplanung fordert, dass Flächenzuordnungen so zu erfolgen haben, dass schädliche Umwelteinwirkungen u.a. auf die ausschließlich dem ·wohnen dienenden Gebiete soweit wie möglich zu vermeiden sind. Die effektivste Form der Vorsorge wäre hier die ausreichende räumliche Trennung von miteinander nicht vereinbaren Nutzungen. 
Aus Sicht des Immissionsschutzes ist der vorliegende Bebauungsplan in Hinblick auf die Rahmenplanung äußerst kritisch zu sehen. In dem zukünftig möglichen allgemeinen Wohngebiet werden die anzustrebenden Orientierungswerte für ein allgemeines Wohngebiet OWwA,Tag = 55 dB(A) erst in einem Abstand von 10-15 m nördlich der Gemeindestraße eingehalten. Folglich ist, im Falle der Aufstellung eines qualifizierten Bebauungsplans, darauf zu achten, dass in dem von Überschreitungen betroffenen Bereich kein Baurecht für Wohngebäude geschaffen wird. Vielmehr sind die Baugrenzen in einem ausreichend großen Abstand zum Betriebsgelände festzusetzen, so dass dem Baugeschäft am neuen Betriebsstandort angemessene Entwicklungs- bzw. Erweiterungsmöglichkeiten erhalten bleiben.
Bei der Realisierung des Bauvorhabens der Schwabl e.K. in dem geplanten Gewerbegebiet, ist eine schalltechnisch optimierte Anordnung der Gebäude anzustreben. 
Das lmmissionsschutztechnische Gutachten zur Luftreinhaltung erscheint plausibel und belegt, dass durch den, auf der FI.Nr. 80 der Gemarkung Schmatzhausen ansässigen landwirtschaftlichen Betrieb zur Schweinehaltung an den schutzwürdigen Nutzungen des·geplanten Dorf- bzw. Gewerbegebiets keine schädlichen Umwelteinwirkungen in Form erheblicher Belästigungen im Sinne des§ 3 Bundesimmissionsschutzgesetz (BlmSchG) durch Geruchsimmissionen zu erwarten sind. Dies gilt auch für das in der vorliegenden Rahmenplanung vorgesehene allgemeine Wohngebiet nordwestlich des landwirtschaftlichen Betriebs.

Beschluss

Die 21. Deckblattänderung des Flächennutzungsplans entwickelt sich vollständig aus der vorangegangenen, informellen Rahmenplanung. Ein Freihalten des genannten Grenzbereiches von 10-15m nördlich der Gemeindestraße, zur Einhaltung des anzustrebenden Orientierungswertes von 55 dB(A), widerspricht nicht dem städtebaulichen Entwicklungsziel. Das in der Rahmenplanung dargestellte allgemeine Wohngebiet bietet auch im südlichen Teilbereich, unter Beachtung des immissionsschutzrechtlich erforderlichen Abstandes, ausreichend Raum für eine Parzellierung mit großzügigen Baugrenzen. Der Einhaltung des gesetzlichen Immissionsschutzes und dem Trennungsgrundsatz nach § 50 BImSchG im Rahmen eines möglichen, späteren Bauleitplanverfahrens wird durch das aktuelle Verfahren nicht entgegengewirkt. Auf die Einwände bezüglich Schall- und Sichtschutz wird durch die Änderung der Gebäudeanordnung eingegangen. In der angepassten Planung wurden die Lagerhallen entsprechend der Stellungnahme optimiert angeordnet und an der nördlichen Grundstückgrenze des Gewerbegebiets platziert. Die Gebäude schirmen somit auf dem Betriebshof entstehende Arbeitsgeräusche vom Wohngebiet ab. Zudem wird die Einsehbarkeit der Lagerflächen und die Abstrahlung, der in den Wintermonaten benötigten Beleuchtung dadurch wirksam verringert.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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6. Bestätigung des Kommandanten der FF Hohenthann

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 13.07.2021 ö beschließend 6

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dass Martin Hämmerl, Hohenthann, als neuer Kommandant der FF Hohenthann (Wahl vom 02.07.2021) gemäß Art. 8 Abs. 2 BayFwG bestätigt wird. Das Amt des Kommandanten wird ihm ab dem Tag der Wahl mit allen Rechten und Pflichten übertragen. 
Der wiedergewählte Kommandant Martin Hämmerl hat die gemäß Art. 8 Abs. 3 BayFwG erforderlichen Lehrgänge nachgewiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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7. Bestätigung des stellv. Kommandanten der FF Hohenthann

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 13.07.2021 ö beschließend 7

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dass Anton Hirsch, Hohenthann, als neugewählter stellv. Kommandant der FF Hohenthann (Wahl vom 02.07.2021) gemäß Art. 8 Abs. 2 BayFwG bestätigt wird. Das Amt des stellv. Kommandanten wird ihm ab dem Tag der Wahl mit allen Rechten und Pflichten übertragen. 
Der wiedergewählte stellv. Kommandant Anton Hirsch hat die gemäß Art. 8 Abs. 3 BayFwG erforderlichen Lehrgänge nachgewiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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8. Bestätigung des Kommandanten der FF Schmatzhausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 13.07.2021 ö beschließend 8

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dass Martin Gruschke, Hohenthann, als neuer Kommandant der FF Schmatzhausen (Wahl vom 04.07.2021) gemäß Art. 8 Abs. 2 BayFwG bestätigt wird. Das Amt des Kommandanten wird ihm ab dem Tag der Wahl mit allen Rechten und Pflichten übertragen. 
Der wiedergewählte Kommandant Martin Gruschke hat die gemäß Art. 8 Abs. 3 BayFwG erforderlichen Lehrgänge nachgewiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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9. Bestätigung stellv. Kommandanten FF Schmatzhausen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 13.07.2021 ö beschließend 9

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dass Fabian Gruschke, Schmatzhausen, als neugewählter stellv. Kommandant der FF Schmatzhausen (Wahl vom 04.07.2021) gemäß Art. 8 Abs. 2 BayFwG bestätigt wird. Das Amt des stellv. Kommandanten wird ihm ab dem Tag der Wahl mit allen Rechten und Pflichten übertragen. 
Der neugewählte stellv. Kommandant Fabian Gruschke hat die gemäß Art. 8 Abs. 3 BayFwG erforderlichen Lehrgänge zu absolvieren und nachzuweisen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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10. Bestätigung des Kommandanten der FF Petersglaim

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 13.07.2021 ö beschließend 10

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dass Robert Heckner, Grafenhaun als neuer Kommandant der FF Petersglaim (Wahl vom 09.07.2021) gemäß Art. 8 Abs. 2 BayFwG bestätigt wird. Das Amt des Kommandanten wird ihm ab dem Tag der Wahl mit allen Rechten und Pflichten übertragen. 
Der wiedergewählte Kommandant Robert Heckner hat die gemäß Art. 8 Abs. 3 BayFwG erforderlichen Lehrgänge nachgewiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Gemeinderat Heckner nahm an der Beratung und Abstimmung gem. Art. 49 Abs. 1 GO nicht teil.

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11. Bestätigung stellv. Kommandanten FF Petersglaim

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 13.07.2021 ö beschließend 11

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dass Martin Windele, Rehbügl, als neugewählter stellv. Kommandant der FF Petersglaim (Wahl vom 09.07.2021) gemäß Art. 8 Abs. 2 BayFwG bestätigt wird. Das Amt des stellv. Kommandanten wird ihm ab dem Tag der Wahl mit allen Rechten und Pflichten übertragen. 
Der neugewählte stellv. Kommandant Martin Windele hat die gemäß Art. 8 Abs. 3 BayFwG erforderlichen Lehrgänge zu absolvieren und nachzuweisen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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12. Verschiedenes, Wünsche, Anträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 13.07.2021 ö beschließend 12
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12.1. Stellungnahme zu Bauleitplänen anderer Gemeinden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 13.07.2021 ö beschließend 12.1

Sachverhalt

Der Gemeinderat wird davon in Kenntnis gesetzt, dass die Gemeinde von anderen Gemeinden über folgende Bauleitpläne zur Stellungnahme aufgefordert wurde:
  • Markt Ergolding
Änderung des Bebauungsplanes „Piflas-Siedlung“ mit Deckblatt Nr. 9 (Sonnenstraße) (erste Auslegung)
Der Änderungsbereich liegt in einem Mischgebiet. Im rechtskräftigen Bebauungsplan ist hier ein Baufenster für ein Doppelhaus mit zwingend zwei Vollgeschossen und maximal drei Wohneinheiten festgesetzt. Durch die Änderung der Baufenster wird der Neubau eines zusätzlichen Gebäudes ermöglicht, das mit zwei Vollgeschossen bei einer Wandhöhe von 6,50 m im Rahmen der bisherigen Festsetzungen zur Höhenentwicklung bleibt.
Der Änderungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 858 m².
Belange der Gemeinde sind hiervon nicht betroffen.

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12.2. Informationen der ersten Bürgermeisterin

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 13.07.2021 ö informativ 12.2

Sachverhalt

Die Ortsdurchfahrt in Schmatzhausen wurde am Montag, 12.07.2021 Großteiles asphaltiert und ist mittlerweile wieder eingeschränkt befahrbar.

  • Neugestaltung der Homepage
Die Homepage der Gemeinde Hohenthann wird derzeit neugestaltet. Dies erfolgt über das kostenloste Angebot des Fördervereins für regionale Entwicklungen e.V. unter dem Namen „Azubi-Projekte“. Die Erstellung der Homepage ist komplett kostenfrei. Lediglich die Einrichtung der Internetadresse und die Bereitstellung des entsprechenden Speicherplatzes sind kostenreduziert gebührenpflichtig. Nach Rücksprache mit Herrn Räbiger ist die Übertragung des bisherigen Speicherplatzes ohne Probleme möglich.

  • Schwimmunterricht im Hohenthanner Freibad
Da das Freibad in Obersüßbach dieses Jahr aufgrund einer Renovierung geschlossen hat, fragte die Grund- und Mittelschule Pfeffenhausen in der Verwaltung an, ob diese ihren Schwimmunterricht im Hohenthanner Freibad absolvieren können. Dies wurde mit dem Bademeister entsprechend abgesprochen, sodass die Grundschüler aus Pfeffenhausen einmal pro Woche für zwei Stunden das Hohenthanner Freibad nutzen können. Auch die Schüler aus Weihmichl nutzen aktuell unser Freibad für den Schwimmunterricht.

  • Kartierungsarbeiten
Für den geplanten Ersatzneubau der Juraleitung finden von der TenneT TSO GmbH zwischen Juli 2021 und September 2022 ergänzende Kartierungsarbeiten statt. Die betroffenen Grundstückseigentümer werden hiervon rechtzeitig informiert.

  • Gewerbegebiet „GE West“
Dem Gemeinderat wurde ein Schreiben der Anwohner zum GE West zur Kenntnisnahme übergeben.

  • Fahrplanänderung von Rottenburg a.d. Laaber nach Furth und Rottenburg a.d. Laaber über Herrngiersdorf (Bustours Amberger GmbH & Co. KG)
Ab 01.09.2021 werden alle Fahrten an schulfreien Tagen und Samstagen auf Rufbus umgestellt. Dies trifft auch die Fahrten Nr. 9 und Nr. 14 der Linie LA 614, die auch an Schultagen durchgeführt werden.

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12.3. Ausschreibung zum Baugebiet "Brandberg" in Weihenstephan

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 13.07.2021 ö beschließend 12.3

Sachverhalt

Die Vorsitzende hielt mit dem IB Ferstl und der KFB (Erschließungsträger) Rücksprache, dass für die geplante Ausschreibung zur Erschließung des Baugebiets „Brandberg“ in Weihenstephan aufgrund der derzeit sehr hohen Preise der Baufertigstellungstermin verlängert werden sollte. Dies sollte von Ende Juli 2022 auf Ende September 2022 festgelegt werden.
Bis Mitte August 2021 werden die Ausschreibungsunterlagen fertiggestellt, sodass im September die Vergabe erfolgen kann.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, dass mit der Verlängerung des Baufertigstellungstermins auf September 2022 Einverständnis besteht. Die Ausschreibung soll Mitte August 2021 erfolgen, die Frist zur Abgabe der Angebote und damit die Vergabe soll auf Oktober 2021 festgelegt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

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12.4. Mitteilung von Gemeinderat Zenger

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Hohenthann) Sitzung des Gemeinderates 13.07.2021 ö informativ 12.4

Sachverhalt

Gemeinderat Zenger stellte zum TOP 2 dieser Sitzung klar, dass es sich um die bereits bestehende Garage um ein genehmigungsfreies Bauvorhaben handelt. Aufgrund des hohen Dachvolumens wurde nun jedoch ein Bauantrag eingereicht.

Datenstand vom 04.08.2021 08:06 Uhr